Zwangsarbeit in Aukrug und im Kreis Rendsburg 1939-1945
Die Chronik-Ausgaben von 1959, 1978 und 1995 berichten wenig über die Zwangsarbeit in Aukrug und im Kreis Rendsburg 1939-1945. Die Mitbehandlung der Regional- und Landesgeschichte dieses bisher vernachlässigten Themas ist erforderlich, da sich manche Entwicklungen vor Ort nicht mehr unmittelbar nachweisen oder belegen lassen, sondern nur mittelbar aus externen Quellen, z.B. des damaligen Kreises Rendsburg, erschließen.
Schleswig-Holstein profitierte äußerst stark vom NS-Zwangsarbeiter-System. Der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte während des Krieges lag bei fünfunddreißig Prozent über dem Reichsdurchschnitt. Ungefähr 220.000 Ausländer verrichteten in Schleswig-Holstein Zwangsarbeit. In Schleswig-Holstein wurden insbesondere Polen und Ostarbeiter, Menschen aus der Sowjetunion, eingesetzt. Die ausländischen Arbeitskräfte wurden im Vergleich zum übrigen Reich länger eingesetzt, also nicht in zivile Arbeitsverhältnisse entlassen oder in ihre Heimat zurückgeschickt.[2]
Das System der Zwangsarbeit
In der Endphase des Zweiten Weltkriegs hielten nur die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter die landwirtschaftliche Versorgung und Rüstungsproduktion aufrecht. Im Deutschen Reich arbeiteten allein im Sommer 1944 neben sechs Millionen zivilen Arbeitskräften auch zwei Millionen Kriegsgefangene und über eine halbe Million KZ-Häftlinge. Die Ausbeutung der insgesamt eingesetzten 13 Millionen Zwangsarbeiter erfolgte durch den NS-Staat auf systematische, bürokratische und rassistisch motivierte Weise. Der Staat war dabei nicht nur der ideologische Taktgeber, sondern der zentrale Organisator, Gesetzgeber und unmittelbare wirtschaftliche Profiteur dieses Sklavenarbeitssystems. Er bereicherte sich direkt an den Löhnen von zivilen Zwangsarbeitern, insbesondere aus Osteuropa (sogenannte „Ostarbeiter“).
Den Arbeitern wurde nominell ein minimaler Lohn zugestanden, dieser wurde jedoch durch die Ostarbeiterabgabe[3] (ab März 1944 Sozialausgleichsabgabe) und extrem hohe Abzüge für die mangelhafte Unterbringung und Verpflegung fast vollständig vom Staat einbehalten. Deutsche Betriebe mussten den Differenzbetrag zum Lohn eines deutschen Arbeiters[4] direkt an die Reichskasse abführen. Dies spülte dem Staat kontinuierlich immense Summen ein und verhinderte, dass ausländische Kräfte die Löhne deutscher Arbeiter untergruben.
Zwangsarbeit in den Aukrugdörfern
Durch die Meldung bei den Krankenkassen in Rendsburg und Neumünster ist der Umfang der Zwangsarbeit in den Aukrugdörfern belegt[5] aber noch nicht weiter erforscht. Dokumentiert sind sieben Lager für bis zu 276 "Fremdarbeiter"[6]. Die bisher ermittelten Namen der dort untergebrachten Personen werden in der Liste Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter 1939-1945 (Aukrug) gesammelt. Die Lager waren:
- in Innien (ehemaliges RAD-Lager im Erlenweg) für 70 bis 75 Personen, inhaftiert waren Franzosen und Belgier. Viele von ihnen wurden bei der Dampfziegelei Innien GmbH eingesetzt.
- in Böken für 40 bis 60 Personen, inhaftiert waren Franzosen (80%) und Belgier (20%)
- in Bünzen für 12 bis 15 Personen, inhaftiert waren Franzosen
- in Bargfeld (Arbeitskommando 209) für 20 bis 25 Personen, inhaftiert waren Belgier
- in Homfeld (Arbeitskommando 202) für 25 bis 30 Personen, inhaftiert waren Franzosen und Belgier
- in Homfeld (Arbeitskommando 203) für 12 bis 16 Personen, inhaftiert waren Jugoslawen[7]
- in Tönsheide die Krankenbaracke/„Russenlager“ für 55 Personen. Inhaftiert waren Männer und Frauen aus Polen sowie sogenannte Ostarbeiter[8] für "Krankenhausarbeiten"
Die Schulchronik in Böken berichtet 1940: "Als Arbeitskräfte trafen eine Anzahl männl. und weibl. Kroaten hier ein. Wir haben jetzt im Dorf Polen (Zivil) und Franzosen (Gefangene), Kroaten und einige Deutsche."
In der Homfelder Schulchronik notiert Lehrer Zillen für das Schuljahr 1940/1941: "Um dem Mangel an landwirtschaftlichen Arbeitskräften abzuhelfen, kommen am 16. Juli 20 französische Kriegsgefangene nach Homfeld. Sie werden im Pulverturm, einer alten Kate der Bäuerin Anna Rathjen untergebracht u. folgendermaßen auf die Bauernhöfe verteilt: Hans Jak. Ratjen 1. Martha Rathjen 5 Anna Rathjen 1. Hans Henning 3 Hans Kreutz 1 Heinrich Ratjen 3 Heeschen 2 Rich. Lüthge 1 Kl. H. Kahlke 2 Jeden Morgen um 6 Uhr werden sie von den beiden Wachleuten zur Arbeit geführt u. abends nach beendigter Arbeit wieder in das Gefangenlager zurückgeführt. Die beiden Wachleute sind bei Lüthge einquartiert. Verpflegt werden sie bei den Bauern. (...) Die Zahl der im Dorf bei den Bauern beschäftigten Gefangenen ist auf 26 gestiegen. Weil der Pulverturm für diese zu klein ist, wird im Mai 1941 das Gefangenenlager nach Begemann[9] verlegt."
Erlass des Reichsbauernführers (I B 619/21) vom 26. März 1942:
„Nach einem Erlass des Reichsarbeitsministers vom 4.3.1942 (RABl. II, S.167) unterliegen die im Reichsgebiet beschäftigten Arbeitskräfte aus den (neu) besetzten Ostgebieten ... nicht der Reichsversicherung. Die genannten Arbeitskräfte erhalten im Krankheitsfall Krankenfürsorge, und zwar ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei und Heilmitteln sowie Krankenhauspflege.
Die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei und Heilmitteln wird in ausschließlicher Zuständigkeit von der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands gewährt. Für die ärztliche Behandlung der Russen werden russische Ärzte herangezogen.
Die Krankenhausbehandlung wird von der zuständigen Krankenkasse gewährt. ... Ich [der Reichsbauernführer] habe beim Reichsarbeitsminister beantragt, für den Einzeleinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben diese Aufgabe der Landkrankenkasse zu übertragen, sofern eine solche vorhanden ist.
Zur Deckung der entstehenden Kosten haben die Unternehmer für jeden bei ihnen beschäftigten russischen Arbeiter monatlich 4 RM an die zuständige Krankenkasse abzuführen.“
Für 1941/1942 hält Zillen in der Homfelder Schulchronik fest: "Um dem Arbeitermangel abzuhelfen, müssen ausländische Arbeiter beim Bauern aushelfen. Zivilpolen werden beschäftigt bei Martha Ratjen, Heeschen, Anna Rathjen, Schuster Rathjen, Kahlke, Henning, Hof Bucken, Kaack, Wendt. Ein ukrainisches Mädchen ist tätig bei Th. Kahlke u. Frau Henning. Ende Mai 1942 bekommt Kahlke 2, Martha Rathjen 1 Zivilrussen als zusätzliche Arbeitskraft, ferner Kahlke u. Hans Jak. Ratzen je ein russisches Ehepaar, Kreutz 3 russische Arbeitskräfte u. Martha Ratjen 10 serbische Kriegsgefangene. ".
Im gleichen Jahr berichtet er: "In der Nacht vom 10. auf den 11. Mai fliehen die beiden frz. Kriegsgefangenen, die bei dem Ortsbauernführer Kahlke in Arbeit stehen, aus dem Lager. Sie kommen nicht weit. Bereits nach einigen Tagen werden sie bei Kaltenkirchen wieder aufgegriffen. ".
Dr. Werner Stecher berichtet 1978 über die Zwangsarbeit in Tönsheide: "Leichter Erkrankte aus diesem Personenkreis[10] wurden je nach Belastungsfähigkeit unter laufender Kontrolle ihrer Prozesse zu einer halbtägigen oder auch vierteltägigen Beschäftigung in das arbeitende Personal eingegliedert und gehörten dann auch dazu."
Hilfskrankenhaus II Osterrönfeld
1943 kam es zur Bildung einer Betriebsgemeinschaft zwischen der Lungenheilstätte in Tönsheide, dem Lungenkrankenhaus "Kaiserberg" in Oelixdorf bei Itzhoe und dem Hilfskrankenhaus Osterrönfeld. Die 1978 von Werner Stecher niedergeschriebene Darstellung lässt sich nach den Forschungen der Projektgruppe über die Kriegsgräberstätte am Schäferkatenweg in Osterrönfeld[13] nicht aufrechterhalten:
„Die Einhaltung der hierzu ergangenen Anordnung, alle erfaßten Kranke wie insbesondere Offentuberkulöse sofort wieder in ihre Heimat zurückzuschicken, ließ sich nicht in allen Fällen vermeiden. Vielfach gelang es jedoch, die Aufgefallenen in den trotz erheblicher Schwierigkeiten auf Betreiben Tönsheides für Fremdarbeiter geschaffenen Tuberkuloseheimen Westerrönfeld und Schäferkate, deren ärztliche Versorgung ebenfalls von Tönsheide aus erfolgte, unterzubringen und hier einer ausreichenden Versorgung zuzuführen, die entgegen allen Bestimmungen im Bedarfsfall auch eine operative Versorgung im Krankenhaus selbst einschloß. (...) Entgegen seinerzeitigen Tendenzen war in Tönsheide der Humanitätsbegriff in seiner ursprünglichen nichtteilbaren Bedeutung bewahrt worden und fand hier in seiner Praktizierung keine Aufweichung und Aufsplitterung.“
Der Nachfolger von Joachim Hein (1934 bis 1966 Ärztlicher Direktor in Tönsheide) bestätigt in seinen Ausführungen die Verantwortlichkeit des Krankenhauses Tönsheide für die "ärztliche Versorgung" im Schäferkatenweg. Seine Darstellung, dass die Humanität "in Tönsheide" bewahrt worden sei, erscheint aus heutiger Sicht fast zynisch, hatte man das Sterben der "Ostarbeiter" doch ab Herbst 1944 organisatorisch in die "Rückkehrersammelstelle" nach Osterrönfeld ausgelagert. Ab April 1945 bekam diese die fürsorglich anmutende Bezeichnung "Hilfskrankenhaus II" (1943 findet sich auch die Bezeichnung "Erholungslager"), obwohl die medizinische Versorgung nicht gewährleistet und später sogar vollständig unterlassen wurde. Zwischen Februar und Juni 1945 starben dort mindestens 34 Menschen[14] Die Projektarbeit führt dazu aus:
„Das sogenannte Hilfskrankenhaus II stand im Schäferkatenweg und sollte bis zu 380 Erkrankte aufnehmen. Der Name „Hilfskrankenhaus II“ leitet aber (damals wie heute) in die Irre. Während das Hilfskrankenhaus I am Alten Bahnhof im Ortskern von Osterrönfeld tatsächlich eine Außenstelle des Krankenhauses Tönsheide (...) war, wo ausschließlich an Tuberkulose erkrankte Deutsche behandelt wurden, handelte es sich im Schäferkatenweg zur Zeit des Nationalsozialismus, um ein Sterbelager für austherapierte, tuberkulöse Ostarbeiter. Nicht mehr arbeitsfähige Fremdarbeiter wurden dort unter menschenunwürdigen Verhältnissen, ohne ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, und sanitären Anlagen, sowie scheinbar ohne nennenswerte Behandlung untergebracht.“
Mit den Richtlinien des Reichsturberkulose-Ausschusses, der wechselnd in Lungenheilstätten und Tuberkulosekliniken wie der Heilstätte Tönsheide tagte, wurde die absichtliche Unterversorgung von bestimmten Patienten "legitimiert":
„In der Frage, was mit den als asozial bezeichneten Tuberkulosekranken zu geschehen habe, herrschte jedoch weitgehend Einigkeit. In der eigens eingerichteten Arbeitsgruppe Absonderung verständigte man sich jedenfalls nach mehreren Jahren intensiver Beschäftigung mit dem Thema im Januar 1943 über allgemeine „Richtlinien[15] für die Absonderung der Offentuberkulösen, die den Ärzten für ihre Therapieentscheidungen an die Hand zu geben waren. Über das Schicksal dieser Patienten sollte anhand zweier zentraler Kriterien entschieden werden: ihre Arbeitsfähigkeit sowie ihr Verhalten gegenüber der Gesellschaft. „Mit allen Mitteln sei die Heilung bei den „sozial gutartigen, heilfähigen Tuberkulösen anzustreben, die nach der Therapie wieder in den Arbeitsprozess, wenn auch nur eingeschränkt, integriert werden könnten und damit einen Aktivposten im Krieg darstellten. Dagegen solle der Arzt bei denen, die weder zur Arbeit noch zur Gemeinschaft fähig seien, „alle Maßnahmen unterlassen, die den schicksalsmäßigen Ablauf der Tuberkulose aufhalten könnten. Die Richtlinien sprechen es nicht direkt aus, aber aus dem Kontext der Quelle ergeht, dass solche Patienten nur mehr eine stark reduzierte medizinische und pflegerische Betreuung erhalten sollten“
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Rainer F. Schmidt: Der Zweite Weltkrieg. Die Zerstörung Europas, Berlin-Brandenburg, 2008, ISBN=978-3-89809-410-8
- ↑ Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte. Zwangsarbeit und Krankheit und Rolf Schwarz. IVk) Nationalitäten und nicht gestellte Fragen
- ↑ Unternehmen mussten für die Beschäftigung von Ostarbeitern eine massive Sonderabgabe an das Finanzamt abführen. Da Ostarbeiter im Vergleich zu deutschen Arbeitern extrem unterbezahlt waren (oft nur wenige Reichsmark „Taschengeld“ im Monat), zog der Staat die Differenz zum regulären deutschen Tariflohn über diese Abgabe ein. In vielen Fällen überstieg die an den Staat gezahlte „Ostarbeiterabgabe“ den eigentlich an den Arbeiter ausgezahlten Lohn um das Doppelte.
- ↑ 44 Mark für Deutsche, 5 Mark für Russen - Die Arbeitsbedingungen der Zwangsarbeit
- ↑ Die Arolsen Archives sind ein internationales Zentrum über NS-Verfolgung mit dem weltweit umfassendsten Archiv zu den Opfern und Überlebenden des Nationalsozialismus.
- ↑ Der Ausdruck „Fremdarbeiter“ verharmlost das tatsächliche System, da die Arbeitskräfte unter massivem Zwang, Druck und oft unmenschlichen Bedingungen arbeiten mussten.
- ↑ Lagerliste bei Zwangsarbeiter SH
- ↑ Ostarbeiter war in der Zeit des Zweiten Weltkrieges die offizielle Bezeichnung für Arbeitskräfte nichtdeutscher Volkszugehörigkeit, die im Reichskommissariat Ukraine, im Generalkommissariat Weißruthenien oder in Gebieten, die östlich an diese Gebiete und an die früheren Freistaaten Lettland und Estland angrenzten, erfasst wurden und für das Deutsche Reich arbeiteten. Nach der Besetzung dieser Gebiete durch die Wehrmacht wurden sie zur Arbeit im Deutschen Reich einschließlich des Protektorates Böhmen und Mähren angeworben oder dorthin zur Zwangsarbeit verschleppt.(wikipedia.de)
- ↑ Das Haus steht heute noch im Wetten 2
- ↑ Gemeint sind "Ostarbeiter", bei denen bei der Einreise TBC festgestellt wurde,
- ↑ Der Zusammenhang mit der Rückkehrersammelstelle in Schülldorf und der in Osterrönfeld ist bisher nicht erforscht. Bestanden beide gleichzeitig oder wurde die Einrichtung 1943/1944 verlegt und an das Hilfskrankenhaus (I) angebunden?
- ↑ nachzulesen in Archiv:Der II. Weltkrieg und das Kriegsende (Stecher)
- ↑ Die Kriegsgräberstätte im Schäferkatenweg in Osterrönfeld, herausgegeben von Lea Boten, Leif Jonas Lütje, Sarina Frahm, Sina Wulf, Paul Schlubat, Marcel Czaja, Cetin Cavdar, Fenja Vollbrecht, Christin Schirmacher (Schüler der Grund- und Regionalschule Schacht-Audorf), Frauke Rittscher (betreuende Lehrkraft), Projektarbeit der Grund- und Regionalschule Schacht-Audorf, 2010
- ↑ 33 sind auf der Kriegsgräberstätte Schäferkatenweg begraben, einer in Schacht-Audorf. Weitere Beisetzungsorte sind nicht auszuschließen.
- ↑ Richtlinien für die Absonderung (Asylierung) der Offentuberkulösen, dem Reichsturberkulose-Ausschuss vorgelegt von der Arbeitsgruppe Arbeitstherapie und Asylierung o.D., in: BArch, R 96/II, 6, Bl. 39.