AWO Schuldner und Insolvenzberatung Aukrug

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Die AWO Schuldner und Insolvenzberatung Aukrug informiert über die rechtlichen Schutzmöglichkeiten und unterstützt bei der Sicherung der laufenden Einnahmen und Ausgaben. Außerdem begleiten sie Entschuldungsverfahren und bieten Präventionsveranstaltungen an. In Schleswig-Holstein bietet die AWO an verschiedenen Standorten betroffenen Privatpersonen kostenfreie Beratung an, in Aukrug seit 2019.

Aufgaben

Die Zahl der überschuldeten Privathaushalte steigt beständig an und hat bereits die Grenze von drei Millionen überschritten. In Schleswig-Holstein gelten etwa 100.000 Haushalte als überschuldet. Das heißt, dass in unserem Bundesland statistisch gesehen mindestens 175.000 Menschen betroffen sind. Die Ursachen für Überschuldung sind vielfältig: unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit und/oder Sucht, Arbeitslosigkeit, Trennung bzw. Scheidung oder der Wegfall eines Zweiteinkommens können Überschuldung auslösen. Hinzu kommt der Verlust der Fähigkeit, die eigene zukünftige Leistungskraft realistisch einzuschätzen.

Von Verschuldung betroffene Familien und Einzelpersonen empfinden ihre Situation oftmals als völlig ausweglos: Sie haben Mietrückstände, Wohnungslosigkeit droht. Sie bekommen kein Geld mehr von der Bank, weil das Konto hoffnungslos überzogen ist. Die Belastungen durch Raten ist so hoch, dass das Geld für z.B. laufende Kosten nicht reicht. Häufig stehen die Menschen durch Zwangsvollstreckung, Lohn- oder Kontopfändung so stark unter Druck, dass Gesundheit und Familienleben gefährdet sind. Soziale Isolation ist nicht selten, ebenso psychische Auswirkungen wie Angstzustände und Schlaflosigkeit. Dies kann zum Verlust der Arbeitsfähigkeit führen.

Im ersten Schritt (soziale Schuldnerberatung) erfolgt die Information über die rechtlichen Schutzmöglichkeiten sowie die Unterstützung bei der Sicherung der laufenden Einnahmen und Ausgaben. Insbesondere:

  • Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
  • Vereinbarungen mit Vermietern zur Tilgung von Mietrückständen
  • Umgang mit Lohnpfändungen
  • Unterstützung bei der Sichtung und dem Ordnen von Unterlagen
  • Haushalts- und Budgetberatung zur Unterstützung beim Umgang mit knappen Mitteln
  • Hinweise auf Angebote anderer Beratungsstellen aus dem sozialen Netzwerk vor Ort (z.B. Familienhilfe, Suchtberatung, medizinisch-psychiatrische Hilfe) soweit dies erforderlich ist