Archiv:Bauernregeln

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Bauernregeln

  1. Wenn im Frühjahr ein Gewitter über kahle Bäume donnert, so gibt es en „schrages" Jahr (ein schlechtes Jahr).
  2. Drei Tage vor und drei Tage nach Urbani (25. Mai) ist die beste Zeit zum Säen des Buchweizens.
  3. Am Johanniabend (24. Juni) dürfen keine Gerätschaften draußen liegen bleiben, weil dann der Krebs herumfliegt.
  4. Am 27. Juni ist Siebenschläfer. Wenn es dann regnet, so regnet es sieben Wochen.
  5. Jakobi (25. Juli) muß der Roggen gemäht werden.
  6. Wenn es Agidy (1. September) soviel trocknet, daß ein seidenes Tuch trocken wird, so kann der Herbst noch gut werden. Der Marschbauer trank dann eine Flasche Wein.
  7. 25. November ist Katrinentag. Wenn es in dieser Nacht friert, gibt es einen Katrinenwinter, der 18 Wochen dauert.
  8. Wenn man das seuchenhafte Verkalben unter den Kühen hat, muß man ein verworfenes Kalb über die Grenze des Dorfes bringen, dann verschwindet die Seuche.
  9. Wenn ein Schwein einen Bruch hat, muß man einen Nagel in der Höhe des Schweinerückens in den Pfosten einschlagen. Wenn das Schwein über den Nagel hinauswächst, so verschwindet der Bruch.
  10. In den Zwölften (Weihnacht bis Heil. Dreikönigstag, 6. Jan.) darf keine Wäsche auf dem Zaun hängen. Wer dann „den Tun ,deit kleden, mutt nen Doden kleden". Gegenstände dürfen in der Zeit nicht draußen liegen bleiben. Es fliegt der Krebs herum.
  11. Wenn in den Zwölften einer stirbt, so holt er zwölf aus dem Dorfe im folgenden Jahr nach.
  12. Wenn eine Leiche den Sonntag über stehen bleiben muß, so folgt bald einer nach.
  13. Wenn die Tropfen am ersten Weihnachtstag im Zaun hängen, so hängt der Buchweizen im Sommer im Stroh.
  14. Schweine müssen beim abnehmenden Mond geschlachtet wenden, dann ist die Schwarte dünner.

Pastor Samuel Meyer in Nortorf schreibt in seinem Hexenbuch De Panurgia Lamiarum etc. Hamburg 1587:

Buranpractica:

Um Michaeli (30. September) und im März gebrautes Bier ist „duersamer". Ebenso dann gefälltes Bauholz.

Bauholz soll man bei abnehmendem Monde fällen, besonders das am letzten Tag des Jahres gefällte Bauholz ist unvergänglich.

Leichen vom letzten Tag des Jahres sind unverwesbar.

Korn (Roggen) muß man Agidy (1. September) säen, Gerste und Hafer Benedikti (21. März), Erbsen Gregori (9. Mai), Linsen und Wicken Philippi (1. Mai), Hanf Urbani (25. Mai), Buchweizen Bonifatii (14. Mai).

Nach Medardi (8. Juni) richtet sich das Wetter in der Ernte.

Wenn es am Vormittage von Johanni (24. Juni) und Jakobi (25. Juli) regnet, wird die Eichel- und Bucheckernmast schlecht.

Wenn es am Margaretentage (10. oder 12. Juli) regnet, gibt es taube Nüsse.

Nach dem Wetter des Fastlamtages richtet sich das Wetter im Sommer.

Wenn Petrus und Matthias in der Fasten (22. und 24. Februar) gleiches Wetter haben, gibt es guten Roggen.

Wenn es Mariä Berggang (15. August) regnet, gibt es weitere sechs Wochen unbeständiges Wetter, meist regnerisch.

Wenn es am Martinitag (10. November) die Sonne scheint, gibt es im nächsten Jahre eine gute Eichel- und Bucheckernmast.