Archiv:Der Besitz des Klosters Bordesholm in Bünzen

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Der Besitz des Klosters Bordesholm in Bünzen

Im Jahre 1423 kaufte das Kloster Bordesholm von dem Itzehoer Priester Johann Kale (Koll, Kule, Kühl) zwei Hufen in Bünzen[1]. Die 1439 ausgestellte Verkaufsurkunde gibt an, daß der Verkauf „vor öwer söstein Jahren" geschehen sei. Die beiden Hufen bildeten 1502 einen Besitz. Nach dem Bordesholmer Güterverzeichnis[2] von 1502 besaß das Kloster auch die Gerichtsbarkeit über diesen Hof. 1806 gehörte der Besitz noch zum Kloster Bordesholm, stand aber unter dem Amt Rendsburg mit Steuerzahlung und Gerichtsbarkeit. Der Besitzer zahlte dem Kloster jährlich 20 Scheffel Häuerroggen. Es muß deshalb zweifelhaft erscheinen, ob das Kloster hier überhaupt jemals die Gerichtsbarkeit besessen hat oder ob hier im Güterverzeichnis ein (absichtlicher) Irrtum vorliegt. Hänel[3] meint, es habe im 16. Jahrhundert in der Weise ein Austausch stattgefunden, daß das Dorf Einfeld zum Amte Bordesholm, dafür andere Höfe, wie dieser in Bünzen, zum königlichen Amte Rendsburg gelegt wären. Dagegen spricht, daß dann von den vier Hufen in Klein-Harrie nur zwei und von zwei in Rickling nur eine ausgetauscht wäre.

Die Verkaufsurkunde von 1439 erwähnt die Gerichtsbarkeit nicht. Es ist also sehr wahrscheinlich, daß das Güterverzeichnis sich irrt. Nach der Art der Aufzeichnungen im Güterverzeichnis hätte bei dem Hof in Bünzen „aber ohne Gerichtsbarkeit“ hinzugefügt werden müssen. Dieses Fehlen könnte ja gelegentlich ausgenutzt werden! Der Versuch wurde auch gemacht, als die Hufe 1685 in Konkurs kam. Es ist die jetzt Claus Harms gehörende Hufe. Über diesen Konkurs gibt ein Aktenstück[4] Auskunft:

„Was bey Sehl. Jasper Siepken güter Verlegung für gegangen" 1685

Der Konkurs war dreimal von den Kanzeln in Neumünster und Nortorf bekanntgemacht, wie es damals üblich war, zuletzt am 3. Mai. Die Gläubiger waren dabei aufgefordert, ihre Schuldforderungen am 18. Mai in der Nortorfer Vogtei anzumelden. Da fand die Gläubigerversammlung statt. Dazu erschien auch der Mühlenmeister von Sallern aus Neumünster mit dem Advokaten Lindholman und einem Notar aus Kiel, der aber keine Zeugen mitgebracht hatte, als Vertreter des Herzogs von Gottorf, dem das Amt Bordesholm gehörte. Sie meldeten einen rückständigen Häuerroggen von jährlich 20 Scheffel nach Neumünsterschem Maß, im ganzen 53 Tonnen Roggen an, gaben zugleich aber vor, daß die Hufe ihrer Meinung nach dem Herzog gehörte, nicht dem König, dem das Amt Rendsburg zustand. Zum Beweis legten sie einen Auszug aus dem Bordesholmer Erdbuch vor: „Claus Gödecke entrichtet 1619 Festegeld 6 Mark. Das Holz bei dieser Hufe gehört mit Land und Sand nach Bordesholm". Ihnen wurde darauf das Rendsburger Amtserdbuch vorgelegt. In diesem stand: Jürgen Siepke (gleich Claus Gödecke Besitzer der Hufe) zahlt an Amt Rendsburg:

  • Rehjagd 24 ß
  • Hahler- und Sarlhuser Dienstgeld 4 Rthlr 24 ß
  • Hartschatz 1 Rthlr
  • Hubenschatz 7 ß 6 Pfg
  • Ziegelgeld 16 ß
  • 1 Schwein, 2 Hühner 34 ß
  • 1 Lamb 16 ß
  • Wagenfuhrdienstgeld 10 Rthlr, 17 Rthlr 25 ß

Das etwa 1666 von Stöcken gefertigte Rendsburger Erdbuch, das nicht vorgelegt wurde[5] verzichtet für die Hufe:

  • 1 Pflug. Jürgen Tietke, gibt jährlich Hufenschatt 1 Rthlr
  • Rehjagd und Hartschatz 31 ß 6 Pfg
  • 1 Schwein, 1 Lamm 24 ß
  • Hahler Dienstgeld 4 Rthlr 24 ß
  • Wagenfuhrdienstgeld 10 Rthlr
  • Ziegelgeld 16 ß
  • An den Pastor in Nortorf 2 Scheffel Roggen

Nach Bordesholm gibt er 7 Tonnen Roggen. Sein Anteil Holz gehört nach Bordesholm, und er darf ohne Vorwissen der Beamten nichts hauen lassen. 1684 war Jasper Siepken Besitzer der Hufe. Er hatte Saatland zu 7-8 Tonnen. Roggen und 5-6 Tonnen Buchweizen. Mast (im eigenen Wald) für 4 Schweine „Mast wegen der eigenen Hölzung 12 Schweine frei, ist aber so verhauen, daß nur 4 Schweine möglich".

Außerdem sagte der Kirchspielvogt von Würtzen aus, daß er und seine Vorweser von langen und vielen Jahren her, die Kontribution (= Steuer) von der Hufe gehoben, und die Hufe immer unter den 32 Gerichtsmännern der Nortorfischen Dingstätte gestanden und ihr Recht vor dem Rendsburger Amtsgericht gesucht hätte. Hans Holm, 62 Jahre alt, sagte aus: Ihm sei nicht anders bewußt, denn daß der Roggen wegen der Mastung, die Jasper Siepken und seine Vorweser jährlich genossen, von einem Ort Holzes, der nach Neumünster gehöre (=unter Neumünster stand), herrühre, daß er gegen Ausmessung des Roggens 6 Schweine frei auf der Mast im Bordesholmischen gehabt und sein Pflug- und Wagenholz deswegen auch aus Bordesholm geliefert bekommen habe. Aber in den letzten 19 Jahren hatte er nichts erhalten. Ein anderer Zeuge sagte ebenso aus. Die Fürstlichen hätten im Holz ziemlich gehauen, also den Bestand recht angegriffen. Darauf forderte Sal1ern eine weitere Frist von zwei bis drei Tagen, um sich zu entschließen. Das wurde aber abgelehnt, da alles genau 14 Tage vorher bekanntgegeben sei.

Als nun mit der Aufzeichnung der Schuldforderungen fortgefahren wurde, sollte Sallern seine Schuldforderungen ebenfalls aufschreiben lassen. Er lehnte dies ab und erklärte, daß die Hufe dem Herzog zustünde und er alle Rechte des Herzogs sich reservieren wolle. Er forderte, daß dieser Protest dem Protokoll beigelegt werden solle. Das wurde abgelehnt.

Die Hufe wurd dann dem letzten Löser (=Höchstbietenden) Jochim Tietgen zugeschlagen. Er hat sie an Claus Harders aus Arpsdorf, der die Witwe des Jasper Siebken heiratete, abgegeben. Nachkommen dieses Claus Harders leben in Bargfeld.

Da also Bordesholm 1685 noch Rechtsansprüche an diese Hufe erhob, kann von einem Austausch im 16. Jahrhundert nicht die Rede sein. Die Rechtsansprüche Bordesholms sind bei diesem Konkurs verloren gegangen. Aber die Hufe hat auch Ihren Anspruch auf Pflug- und Wagenholz verloren.

Bordesholm versuchte aber doch, den Anspruch auf das Holz aufrechtzuerhalten[6]. Henning von Buchwald, wohl Amtmann von Bordesholm, beklagte sich am 17.9.1690 beim Rendsburger Amtmann über Übergriffe des Nortorfer Kirchspielvogts in der Hölzung. Er gibt an, daß der Vogt trotz Protestes von Bordesholm 1685 eine stattliche Zahl Capital-Eichen gehauen, darunter einige, die mit dem Bordesholmer Amtshammer schon gezeichnet waren, auch drei Eichen, die der Bordesholmer Amtschreiber zur Reparierung der Mühlen hätte fällen und auf Wagen bringen lassen, mit Hilfe einiger Dorfschaften und zweier Reuter angehalten und die fürstlichen Leute in Haft genommen habe. Auch habe er den Schlagbaum der Hölzung schließen lassen. Da das Holz auf dieser Hufe und ihrem Feld seit mehr als 100 und undenklichen Jahren nach Bordesholm gehört habe, es auch stets ungehindert gehauen und abgefahren sei, so sei das Vorgehen des Kirchspielvogts ein höchst strafbares Unterfangen. Buchwald zweifelt, daß der Amtmann dazu den Befehl gegeben habe noch das Vorgehen billigen könne.

Amtschreiber Dauw, dem der Amtmann diese Klageschrift zustellte, gibt in seinem Bericht an, daß sich die Sache nicht wie geschildert zugetragen haben kann. Der Kirchspielvogt von Würtzen war an dem fraglichen Tage nach Kiel gereist. Er kann also das Fällen der Bäume nicht verhindert noch die Leute verhaftet haben. Alles hat der neue Besitzer Claus Harders aus eigener Verantwortung getan, um die Hufe im Interesse des Königs steuerfähig zu erhalten, denn, wenn das Holz von der Hufe genommen wird, kann er die Hufe nicht halten, d. h. die Steuern nicht bezahlen. Dem Mühlenmeister sei beim Konkurs angeboten worden, die Hufe zu lösen. Dann hätte Bordesholm alle seine Forderungen erfüllt bekommen können, wenn die Hufe weiter wie bisher dem König die Steuern bezahlen würde. Da das nicht geschehen ist, hat Bordesholm seine Rechte verloren, der König aber seine behalten.

Wie der Streit ausgelaufen ist, sagen die Akten nicht. In der 1724 aufgestellten: Speciale Beschreibung ... des Kirchspiels Nortorf[7], in der alle Roggenlieferungen der Bauern verzeichnet sind, ist bei dieser Hufe in Bünzen kein Häuerroggen nach Bordesholm angegeben.

Der Besitz muß eine besondere Rechtsstellung gehabt haben: Die Hufe war nach Amt Rendsburger Art freies Eigentum des Besitzers, die Hölzung hatte nach Bordesholmer Recht „Festequalität", d. h. der Besitzer hatte beim Antritt der Hufe ein Festgeld zu zahlen, wie das im Amte Gottorf bei allen Hufen üblich war. Mit der Feste war aber keine Leibeigenschaft verbunden. Die „Fester" waren freie Leute. Seit dem Konkurs von 1685 gehörte die Hufe ganz zum Amte Rendsburg. Das strittige Holz ist längst verschwunden. Bünzen hat keinen Eichenwald mehr.

Fußnoten

  1. Westphalen, Monumenta inedita ü, S. 422, Nr. 948.
  2. ZSHG, Bd. 30, S. 155 ff.
  3. Hänel u. Seelig, Zur Frage der stehenden Gefälle, S. 43.
  4. Fußnote Nr. 4 ohne Text im Original
  5. Fußnote Nr. 5 ohne Text im Original
  6. Las. Abtlg. 104 Nr. 671.
  7. Privatbesitz v. J. F. Glindemann, Neumünster.