Archiv:Der Waldbrand in dem Provinzialforst Iloo am 17. Mai 1913
Christian Wilhelm Thomas Emeis: Der Waldbrand in dem Provinzialforst Iloo am 17. Mai 1913, Vortrag, gehalten in der Ausschusssitzung des Heidekultur-Vereins für Schleswig-Holstein am 12. Juli in Rendsburg von Forstdirektor Emeis, Flensburg, abgedruckt in: Vereinsblatt des Heidekultur-Vereins, 41. Jahrgang 1913, Seite 112-122
Meine Herren![1] Wie Sie jedenfalls alle aus öffentlichen Blättern bereits erfahren haben, sind in diesem Jahre unsere Provinzial=Aufforstungen zum ersten Male von einem umfangreichen Waldbrande heimgesucht worden. In einer der ältesten Forstanlagen, dem Provinzialforst Iloo, sind am 17. Mai d. Js. ca. 116 ha frohwüchsiger 30-jähriger Mischbestände von Kiefer und Fichte, ungefähr ein Drittel des Forstes, ein Opfer des verheerenden Elementes geworden. Damit sind viel Sorge und Fleiß für das schwierige waldbauliche Unternehmen und bedeutende Geldopfer zunichte geworden.
Das Feuer ist, wie dies neuerdings leider so oft vorkommt, allem Anschein nach von außen durch einen benachbarten Heidebrand in den Forst eingelaufen. Es hat in dem Distrikt 3 trotz Reinigung der Randwege und Ausästung der Wallkiefern nach Ueberfliegen des Grenzwalles in dem ausgedorrten Moos=, Gras= und Heideüberzug des Bodens Nahrung gefunden und hat sich dann, von der tiefen Beastung der unterständigen Fichten hochgeleitet, zum Wipfelfeuer ausgebildet. Von einem mäßigen Südostwinde getrieben, hat es, die stets rein gehaltene, ca. 6 m breite Hauptschneise übersprungen und in nach sich verbreiternder Bahn seinen Weg, durch die Distrikte 11 und 12 genommen.
Leider ist das Feuer gerade zur Mittagszeit in den Forst gedrungen, und daraus erklärt sich wohl mit, daß dasselbe erst spät nachdem es bereits einen bedeutenden Umfang angenommen, bemerkt wurde. Der Forstaufseher wurde, als er gegen 1 ¼ Uhr mittags das Haus verlassen wollte, durch einen starken Brandgeruch darauf aufmerksam. als er mit seiner Frau das Hauptgestell zwischen Distrikt 11 und 12 hinauf eilte, kam auch schon unter Knattern und Brausen die Glut heran. Er hatte kaum Zeit, seine Frau mit der Weisung zurückzusenden, die im nordöstlichen Teil arbeitenden 3 Holzhauer zu benachrichtigen und das Dorf Timmaspe zu alarmieren, als auch schon das Feuer an die Schneise herankam, indem es ihm den Rückzug nach Hause beinahe abschnitt.
Wie dies bei der vereinsamten Lage des Forstes und der schlechten Wegeverbindung mit den benachbarten größeren Dörfern erklärlich, konnten alarmierende Meldungen aus dem Forste nur erst verspätet eintreffen. Ich erhielt z. B. eine kurze Mitteilung ohne nähere Angaben über die Größe des Feuers erst 4¼ Uhr nachmittags und verdanke dies nur dem Umstande, daß ich persönlich Telephonanschluß habe. Das Telegramm des Forstaufsehers traf erst nach 6 Uhr nachmittags ein.
Erst nachdem das Feuer stundenlang gewütet, konnte also von mir aus das zuständige Landratsamt und die Garnison in Neumünster um Hilfe angesprochen werden. Diesem Ansuchen wurde auch durch Absendung von 2 Gendarmen, Verständigung des Amtsvorstehers und Entsenden einer Kompagnie des Infanterie=Bataillons in Neumünster entsprochen.
Daß der Forstaufseher mit den zufällig anwesenden 3 Forstarbeitern gegen den inzwischen bedeutend sich ausdehnenden Brandsherd nichts ausrichten konnte, ist selbstverständlich. Die ersten Löschmannschaften aus den Dörfern Timmaspe und Gnutz erschienen vereinzelt etwa um 2½ Uhr nachmittags, das Militär dagegen gegen erst 8 Uhr abends. Sehr anerkennenswert war das energische Eingreifen eines Marineleutnants von der Funkenstation bei Neumünster, welcher mit 10 seiner Marinemannschaften per Rad unaufgefordert nach der Brandstätte eilte und dort schon etwa um 3 Uhr eintraf. Seiner Tätigkeit ist es wohl mit zu verdanken, daß das Feuer in Distrikt 11 in seiner seitlichen Ausbreitung eingedämmt wurde und zunächst auf dem rechten Klügel über die vom Bodenüberzug rein gehaltene Schneise zwischen Distrikt 10 und 11 nicht hinausging.
Daß auf der linken Flanke des Feuers, also in den distrikten 4-7 und 13—15, so wenig erfolgreich z.B. durch seitliches Vordringen oder Gegenfeuer gearbeitet werden konnte, erklärt sich zum Teil wohl daraus, daß das Feuer zu rasch den Distrikt 12 bis an die Grenze nach Gnutz durchlief und so den von Timmaspe kommenden Mannschaften das Eingreifen auf jener Seite erschwerte. Auch drehte sich das Feuer infolge der durch die enorme Hitze erzeugten Wirbel nach Westen zu. Die von Böken und Gnutz herankommenden Wehren wurden auch, soweit mir berichtet, durch den Schutz ihrer eigenen Heideflächen und Aufforstungen in Anspruch genommen, in welchen das Flugfeuer, einen breiten Wiesengürtel überspringend, in 2 bis 400 m Entfernung noch gezündet hatte.
Als ich mit eintretender Dunkelheit auf der Brandstätte anlangte, waren die Brandwehren bis auf einige Wachen bereits wieder abgerückt. Es war gelungen, die Aufseherwohnung und den größten Teil der sie umgebenden Ausländerpflanzungen zu retten, wohl begünstigt durch das Westwärtsdrehen des Windes.
Die genannten westlichen Distrikte waren aber bis auf wenige Reste vernichtet. Ueberall leuchteten an der Peripherie des Brandherdes die Feuer noch wieder auf, und wäre es voraussichtlich nicht möglich gewesen, den größeren Rest des Forstes zu retten, wenn nicht auf meine bitten die Kompagnie aus Neumünster die Nacht über abwechselnd Wachen und Patrouillen gestellt hätte. Wiederholt mußte in der Nacht alarmiert werden, wenn das in Humus, Moos und Nadelstreu schwelende Feuer wieder aufflammte und an den in den westlichen Randdistrikten verbliebenen Bestandesresten zehrte.
Es waren recht unheimliche Kontrollgänge während der Nacht durch den knisternden, brechenden und hier und da wieder lasslammenden schwarzen Wald bei dem durch die kühle Nachtluft herabgedrückten, erstickenden Rauch. Das Vorgehen gegen die namentlich durch eindringende Zugluft an der Grenze wieder aufkommenden Feuer war bei der Dunkelheit in dem von Rabatten und Gräben zerschnittenen Gebiet äußerst schwierig, und die ohnehin schon ermüdeten Mannschaften hatten eine harte Arbeit. Obwohl gegen Morgen ein kurzer leichter Staubregen weitere Gefahr abzuwenden schien, sind doch in den nächsten Tagen, z.T. aus noch nicht aufgeklärten Gründen, weitere Feuer an der Westgrenze zum Ausbruch gekommen und hierbei auch Heidewüchse jenseits der Grenze, die bei meiner Anwesenheit noch vorhanden waren, verbrannt.
Der Boden war infolge der langen Frühjahrsdürre sowie durch die Hitzeentwicklung beim brande derartig ausgedörrt, daß in anmoorigen Niederungen selbst kräftige Regengüsse wirkungslos waren und nach Wochen sich noch schwelende, unter der Oberfläche weiterfressende Feuerherde vorfanden, die später erst durch Abgraben abgetötet werden konnten.
Ein Rundgang bei anbrechendem Tage durch den verkohlten Wald ergab für den Forstmann, der von Anfang an die betreffende Bestände hat heranwachsen sehen, natürlich eine überaus traurige Ueberraschung. Die Bestände waren fast durchweg total verbrannt; an einzelnen Rändern und wunderbarerweise in vereinzelten kleinen Inseln waren die Wipfel verschont geblieben.
Der Gesamtschaden berechnet sich, je nachdem man den Kosten= oder den Erwartungswert zugrunde legt, auf 130—180000 mk[2]. Man darf froh sein, wenn es gelingt, durch die Verwertung der Brandhölzer als Grubenholz etwa ein Drittel des Schadens wieder einzubringen. Um über den Massenanfall einigermaßen orientiert zu sein, wurden einige Probeaufnahmen vorgenommen, und es ergab sich, daß auf den z. T. mehrfach durchforsteten Flächen 50–180 fm pro ha stehen, von denen durchschnittlich etwa 80 % als Grubenholz zu verwerten sein werden. Es wird beabsichtigt, die ganzen Holzmassen zur Selbstwerbung an eine größere Grubenholzfirma zu verkaufen, mit der Bedingung, auch das für genannte Zwecke nicht brauchbare schwächere Holz sowie das Abfallreisig abzuräumen und durch Verbrennen zu vernichten. Die Aufmessung der in entrindeten Stempeln aufzusetzenden Holzmasse bringt natürlich für die Forstverwaltung und das Forstpersonal bedeutende Arbeitsaufwendungen mit sich. Die Abräumung muß möglichst bald, jedenfalls innerhalb weniger Jahre erfolgen.
Der nach dem Brande ausschwitzende harzige Saft zieht nämlich die forstschädlichen Insekten an, und es liegt Gefahr nahe, daß außer einer Schädigung des Brandholzes auch die Einbürgerung dieser Forstschädlinge für die Dauer sich ergeben wird. Die Wiederaufforstung muß ebenfalls so rasch wie möglich erfolgen, denn es steht zu erwarten, daß durch die reichliche Aschendüngung der ohnehin in den feuchteren Gebieten rege Graswuchs rasch überhand nimmt, was der Wiederaufforstung ganz wesentliche Schwierigkeiten bereiten dürfte.
m. h.! Bei diesem Brande hat sich wieder die Erfahrung bestätigt, daß die im Schlusse lockeren Mischbestände von Kiefern und Fichten außerordentlich feuergefährlich sind, indem die vielfach unter unterständigen Fichten das Bodenfeuer den Wipfeln der sehr brennfähigen Kiefern zuleiten. Es kommt in diesem Falle noch hinzu, daß die Bestände durch Streifenpflügen z.T. mit unbestandenen, schmalen Gassen durchsetzt waren, die die Zugluft und somit das rasche Fortschreiten des Feuers jedenfalls förderten. Dicht geschlossene Fichtengestände sollen im allgemeinen langsamer brennen.
Von der enormen Glut, die sich beim Brande einer solchen Dickung entwickelt, kann man sich schwer einen Begriff machen. Bei einem Brande, den ich in hannoverischen Staatsforsten bei Gelegenheit einer Studienreise vor Jahren mitmachte und der ca. 400 ha gleichgearteter Mischbestände in wenigen Stunden vernichtete, war bei einem sehr kräftigen Ostwinde der Auftrieb der heißen Luft doch so groß, daß die Feuersäulen kerzengerade in die Luft stiegen.
Hierdurch und durch die Vergasung der harzigen Säfte werden mit explosionsartiger Wirkung Zapfen, Nadeln, Aeste, ja ganze Kiefernzöpfe weithin durch die Luft geschleudert und zünden auf Entfernungen von mehreren hundert Metern. Breite Laubholzstreifen von Birken wurden damals vor meinen Augen mit dem Herankommen des Feuers im Nu versengt. Die Funken und Brandreste überflogen eine breite Chaussee, die mit Löschmannschaften besetzt war, und zündeten in größerer Entfernung sofort in benachbarten Heideflächen und Privatschonungen.
Einer meiner ersten Gänge war im Ilooforst nach einer früheren kleinen Brandblöße von ca. 60 Mt. Breite und etwa der doppelten Länge. Einige vereinzelt hierauf stehengebliebene gesunde Kiefern waren ebenfalls total von der Glut versengt. Daraus erhellt, daß unsere gereinigten Brandschneisen, selbst wenn man sie, wie man dies in Dänemark und neuerdings auch wohl in großen zusammenhängenden Nadelholzforsten Preußens durchführt, bis zu 80—100 Mt. breiten Brandbahnen ausdehnen wollte, bei Wipfelfeuer in dicht beschlossenen Dickungen keinen sicheren Schutz bieten. Dieselben haben nur da Bedeutung, wo es sich darum handelt, das Feuer von der Flanke her einzuschränken, oder um dieselben als Basis für die nur unter besonders günstigen Umständen durchzuführenden Gegenfeuer zu benutzen.
Wie bei früheren von mir beobachteten Feuern sind Geräte auch in diesem Falle sehr wenig zur Anwendung gekommen. Wenn Forstmeister Gerding in seiner sehr lesenswerten Schrift über Waldfeuer auch den Gebrauch von Axt und Schaufel empfiehlt, so muß man da besondere Verhältnisse in Betracht ziehen. Hat das Feuer erst solche Dimensionen angenommen, wie in dem vorliegenden Falle, und handelt es sich um Bestände von der erwähnten Zusammensetzung und in so gefährlichem Alter, so ist das Gassenhauen, selbst bei ausreichenden Löschmannschaften, ziemlich zwecklos, und Schaufel und Spaten werden, wie ich mich persönlich überzeugen konnte, bei dem trockenen von Baumwurzeln, Moos und Heide verfilzten Boden bald beiseite gestellt und mit einem ausgiebigen Laubholz= oder in Ermangelung dieses mit langen Tannenzweigen zum Auspeitschen des Feuers vertauscht. Sehr empfiehlt sich auch, in der Flanke des Feuers bei genügender Mannschaft das Vorbrennen von gereinigter Schneise aus in der Richtung des Feuers, wie dies in der Oberförsterei Münster auch mit Erfolg damals angewendet wurde.
m. H.! aus jedem Unglück lernt man, und daher dürfte es angezeigt sein, an diese kurze Schilderung noch einige allgemeine Bemerkungen anzuknüpfen.
In einer kürzlich erschienenen Denkschrift des Deutschen Forstwirtschaftsrates wird hervorgehoben, daß in Preußen während der letzten 5 Jahre eine bedeutende Zunahme der Waldbrände stattgefunden hat, und dies besonders in den westlichen Provinzen, während doch der Osten weit größere und gefährdetere Nadelwaldungen aufweist. Dies wird erklärt durch die größere Bevölkerungsdichte in den westlichen Gebieten und das dauernde Anwachsen des waldbesuchenden Publikums. Ferner spielen hier bei uns sicher eine Rolle der üppige Gras= und Heidewuchs und die neuerlichen Bestrebungen, das Heideland durch Abbrennen des Bodenüberzugs für die Ackerwirtschaft vorzubereiten. Zudem lagern bei uns viele brenngefährliche Stoffe im Walde, da Abfallholz schwer zu verwerten ist. Auch wird hier ja glücklicherweise keine Waldstreu wie in den östlichen Waldgebieten abgegeben.
Man hat ermittelt, daß durch Waldbrände in staatlichen und privaten Waldungen Werte verloren gehen, die in einem Jahre einen Schaden von mehreren Millionen an nationalem Vermögen darstellen. Für die preußischen Staatsforste ist nachgewiesen, daß 79 % aller Waldbrände durch fahrlässige Brandstiftung entstanden sind. Erwägt man nun, daß der Bedarf an Holz innerhalb Deutschlands um 10 bis 14 Millionen fm höher ist als der Ertrag des vaterländischen Waldes, so sehen wir in steigendem Maße im Walde ein wichtiges nationales Gut durch solche Schädigungen bedroht. Wenn nun gerade in unserer waldarmen Provinz durch Schaffen solcher Werte nicht nur dem persönlichen Nutzen, sondern auch aus anderen Gründen dem Gemeinwohl gedient wird, so dürfte es wohl berechtigt sein, die staatlichen Behörden um vermehrten Schutz des Waldes anzurufen, wenn dies nicht durch Verschärfung der bezügl. Landesgesetze, wie dies von anderer Seite vorgeschlagen, möglich ist.
Wer in den schleswigschen Heidegebieten viel verkehrt, hat nur zu oft Gelegenheit zu beobachten, wie wenig die dringenden Mahnungen unseres Herrn Regierungspräsidenten und die Verwarnung der Herren Landräte Beachtung finden. Meldete mir doch in diesem Frühjahr einer der Forstaufseher, daß er von einem kleinen Feuerwachturm, den ich in einem hochgelegenen Forste errichten ließ an einem Morgen nicht weniger als 12 solcher Bodenfeuer beobachtet habe und dies zu einer Zeit, wo jedes Brennen streng untersagt ist. Man zahlt entweder seine verhältnismäßig geringe Strafe und freut sich, daß man trotzdem den Zweck erreicht hat, oder der Brandstifter macht sich schleunigst aus dem Staube, wenn die Glut genügend angefacht ist und der Arm des Gesetzes droht. Es scheint auch, als ob die Gendarmerie, angesichts solcher häufigen Mißerfolge, bei Fahndung nach dem Täter ermüdet.
Leichtsinniges Feuermachen im Felde oder beim Torfgraben hat auch schon oft, wie z. B. neben dem Ilooforst vor einigen Jahren, größere Schonungen vernichtet. Auch klagt man neuerdings darüber, daß die lieben Wandervögel bei ihrem Abkochen und kampieren im Freien unsern heimischen Wald stark gefährden. Bekannt ist ja auch die Liebhaberei der Dorfkinder, das im Frühjahr so schön brennende, trockene Gras an den Wällen anzuzünden, von wo das Feuer dann nur zu oft seinen Weg in die Aufforstungen findet.
Es dürfte daher vielleicht der Erwägung wert sein, ob es nicht möglich ist, die Brandwehren der betr. Ortschaften anzuhalten, daß die jedem Auftreten eines Bodenfeuers, besonders in gefahrdrohender Nähe von Wald und Moor, sofort einschreiten, mag dasselbe auch noch so unbedeutend sein. Entstehende Kosten könnten dem Besitzer des betr. Grundstückes eingezogen werden, wenn festgestellt wird, daß er zur Feuerlöschung selbst keinerlei Schritte unternommen hat.
Gehen wir nun auf die Maßregeln ein, die der Waldbesitzer zur Vorbeugung solcher Brandschäden zu ergreifen hat, so wäre in erster Linie die Reinhaltung von Grenzwall und Grenzweg von feuergefährlichen Bodenüberzügen zu nennen. Die feuergefährdende Bergkiefer darf nicht mehr auf die Wälle gesetzt werden oder ist wenigstens mannshoch aufzuästen, wenn sie schon vorhanden. Grenzen große Heideflächen an den Forst, so wird es sich empfehlen, mit den ver barn abkommen zu treffen wegen Wundhaltung eines oder mehrerer Streifen nach Art der Eisenbahnschutzanlagen.
Die Reinhaltung der Hauptschneisen ist nach wie vor zu betreiben und wird zweckmäßig eine Erweiterung dadurch erfahren, daß in älteren Dickungen beiderseits noch Streifen aufgeästet werden, um auch hier die Entwicklung des Bodenfeuers möglichst einzuschränken und den Löschmannschaften ihre Arbeit zu erleichtern. Laubholzstreifen, die möglichst dicht angelegt sein müssen, haben nur dort Wert, wo Boden= und Wildstandsverhältnisse eine so kräftige Entwicklung dieser Holzarten gewährleisten, daß unter ihrem Schatten jeder Graswuchs verschwindet. Verselbe ist im Frühjahr ebenso gefährlich wie die Heide. Die wüchsige japanische Lärche kann in solchen Brandschutzstreifen sehr wohl eingemischt werden, da sie nicht brennt, jedenfalls nicht mehr als das Laubholz.
In gefährdeten Nadelholzschonungen wird der Besitzer den Verkehr des Publikums nach Möglichkeit einschränken müssen durch Ausgabe von Erlaubniskarten und Anbringung von Verbotstafeln. Namentlich ist jedes Rauchen unter Hinweis auf § 44 des Feld= und Forstpolizeigesetzes zu verbieten. Nachdem die ehemals übliche Deckelpfeife von der Zigarre und Zigarette verdrängt worden ist, wächst auch die Brandgefahr für unsern Wald immer mehr. In dem erwähnten Provinzialforst war schon in diesem Frühjahr ein kleiner Brand am Rande eines durchführenden Feldweges zu verzeichnen, der vermutlich auf die genannte Ursache zurückzuführen ist.
In Zeiten großer Dürre wird es sich ferner empfehlen, während der mittleren Tagesstunden wenigstens eine Sicherheitspatrouille auszusenden, mit dem Auftrage, die Umgebung des Forstes auf Bodenfeuer zu kontrollieren, auf öffentlichen Wegen Passanten und Fuhrwerke scharf zu beobachten und beim Entstehen von Feuer gleich einzugreifen. als äußerst förderlich ist es anerkannt worden, daß auf den wundgehaltenen Hauptwegen schmale Radfahrtracen hergerichtet werden, die dem Aufsichtspersonal und Sicherheitspatrouillen Kontrolle und Meldedienst außerordentlich erleichtern. Wichtig ist ferner, daß die Uebersicht über den Forst mit zunehmendem Alter nicht verloren geht.
Daher wird mit Vorteil in der Nähe der auf Aufseherwohnung oder auf einem erhöhten Punkte des Forstes ein einfacher Holzturm errichtet, der einen Ueberblick auch in das umgebende Gelände gestattet. In großen staatlichen Nadelholzrevieren sind vielfach ein oder mehrere solcher Wachtürme aufgestellt, die durch Telephon untereinander und mit der Wohnung des Forstaufsehers und Forstverwalters verbunden sind. Besondere Signaleinrichtungen dienen dazu, benachbartes Forstpersonal und Löschmannschaften in den gefährdeten Revierteil zu rufen. Das Telephon ist vor allem eine Errungenschaft, die im Walde von besonders großer Bedeutung ist, da sie gestattet, in kürzester Zeit Hilfe heranzubeordern und dieselbe gleich mit entsprechenden Weisungen zu versehen.
Eile ist bei drohendem Waldfeuer das Wichtigste, jede Minute ist kostbar um womöglich das Feuer noch im Keime zu ersticken. Hat es erst größere Ausdehnung erlangt, so ist die angestrengteste Tätigkeit eines großen Löschaufgebotes meistens nicht mehr ausreichend. In voller Würdigung dieser Tatsache sind in den meisten vereinsamt gelegenen preußischen Staatsrevieren sowie in größeren standesherrlichen Waldungen Telephonanschlüsse in Forstaufseherwohnungen eingerichtet.
Bei kleineren Aufforstungen in der Nähe größerer Ortschaften können Signalhörner, deren Ton den benachbarten Brandwehren bekannt ist, schon mit Vorteil in Anwendung kommen und das Telephon ersetzen. Der Forstbesitzer wird überhaupt mit den benachbarten Brandwehren sich über die Art der Betätigung im Ernstfalle du verständigen haben, schon um die Einheitlichkeit in der Leitung bei ausbrechendem Feuer sicher zu stellen. Wie aus forstlichen Berichten hervorgeht, ist schon wiederholt die Frage aufgeworfen worden, ob dem Leiter der Brandwehr oder dem Forstbeamten die Oberleitung zusteht. Praktische Uebungen würden solche Reibereien vielleicht vermeiden helfen und die Wahl rascher und richtiger Maßnahmen im Ernstfalle erleichtern.
Zum Schluß meiner Ausführungen möchte ich nicht unterlassen, anwendenden Forstbesitzern dringend anzuraten, ihre Forstflächen zu versichern. Wenn auch der geforderte Prämiensatz in den letzten Jahren etwas in die Höhe gegangen ist, so bietet die Versicherung doch eine große Beruhigung. Vorsichtsmaßregeln durch Wundhalten der Hauptschneisen, Rauchverbote usw. sind natürlich auch in diesem Falle erforderlich. Darauf wird jede Versicherungsgesellschaft, unsere Landesbrandkasse, mit Recht dringen.