Archiv:Die Steuern (1913)
Die Steuern.
Das vorstehende Register zeigt uns die ältesten Steuern unserer Dörfer. Um ihre Höhe zu zeigen, füge ich die Preise der wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte aus diesem Register bei: „Roggen 3 K 2 /34.J, Pferd = 10 Rthlr., Buchweizen 3 fl, Butter 16 Thaler die Thun. 1 Füllen (2—3 Jahr) 7 Rthlr., 1 Kuh = 6 Rthlr., 1 Starke (3 Jahr) 1 Lamm = 14 ß, 5 Rthlr., 1 Ochse = 14 Rthlr., 1 Schaf = 24 ß, 1 Huhn = 1 ß. Die ältesten dieser Abgaben sind die Naturallieferungen. Die Roggenzehnten aus Homfeld zahlten auch die klösterlichen Hufner, was 1777 als eine „in ihrer Art ungewöhnliche Abgabe“ bezeichnet wurde. Die Verpflichtung ist nur daraus zu erklären, daß die Lieferung der 2 Scheffel Roggen bestand, ehe der Uebergang der Hufen ans Kloster erfolgte[1]. Der Kellinghusener Kirchspielvogt hatte diese Abgabe in Homfeld abzuholen.
Die gelieferten Hühner, zwei von jeder Hufe, werden gewöhnlich als „Rauchhühner“ bezeichnet. Man nimmt an, daß sie eine Abgabe Auch diese Abgabe sind, die von jeder Feuerstelle gegeben wurde. stämmt aus den ältesten Zeiten. Da die Katen (1s Hufen) sie nicht zahlen, so ist anzunehmen, daß diese erst später entstanden sind.
Die Lämmer sind als eine Vergütung für die Schafweide auf den Heiden anzusehen. Es wurden Heiden und Wälder vielfach als grundherrliches Eigentum betrachtet, für dessen Nutzung eine Abgabe zu leisten war.
Ueber die gelieferten Schweine siehe weiter hinten. Wischhur“ und „Ackerhur“ sind Abgaben, die für Land gegeben wurden, das aus königlichem Eigentum urbar gemacht war.
„Rehe= und Hartschatz“ wird in den Registern des Itzehoer Klosters von 1680 als „Jachtgeldt“ bezeichnet und betrug 1 A die Hufe. Hatte eine Jagd (Treibjagd) stattgefunden, so heißt es in diesem Register z. B. bei Homfeld: „doch wegen gehabten Schützen nicht zu berechnen“ Es ist somit ursprünglich eine Abgabe für die Verpfleguug der Jäger und ihrer Meute gewesen. War keine Jagd gewesen, so mußten sie das Jagdgeld zahlen. Später wurde diese Abgabe allgemein und einzelne haben dann die Verpflegung und Unterhaltung der Meute für die Jagdtage übernommen. Ihnen wurde dafür die Nutzung eines Ackerstückes überwiesen, das gewöhnlich als „Hunnenkamp“ bezeichnet wird, z. B. in Böken. Als diese Art der Jagd aufhörte, wurde die Verpflichtung zur Hundefütterung in eine Roggenlieferung umgewandelt, die dann bis in unsere Zeit hinein unter dem Namen „Hunderoggen“ bestehen geblieben ist. So hatte Herr Cl. Carstens=Innien noch nach 1900 jährlich 1 Tonne „Hunderoggen“ nach Emkendorf zu liefern. Einen Vergleich von 1697 über diese Lieferung, der allerdings den Namen nicht enthalt, füge ich bei:
„Demnach Ihro Hochwohlgeb. Excell. (: Tit:) der Kayserl. Reichß Hoffraht HE. Tönnies Rantzaw auf Ehmkendorff ond Ahrensburg, Wegen seiner an Clauß Glindemanß Hufe zu Indien im Kirspiel Nortorff in puncto einer streitigen Tonne Haur gehabten practension, sich mit dem jetzigen Besitzer Ehler Heeschen dahin beglichen, daß derselbe für alle ondt jede auf die Hufe von jahren zu jahren wegen sel. Hauß Rohwer bißhero in rest gebliebenen Haur Hochged. HE. Reichß hoffraht auf einstehenden Michelis eines für alles 40. sage Vierzig Reichßthaler betzahlen, auch am künftig Lichtmeßen des mit Gott zu erwartenden 1698 Jahres solche Tonne Haur zum ersten mahl außmeßen ondt ins Künftige alle Jahr auf vorbenandte Zeit diese Tonne Haur Rogken allemahl auf Embkendorff richtig meßen ondt einliefern solle ondt wolle, ondt dann vor Hochgemelte Ihro Excell. der HE. Reichßhoffraht, gleich solcher Vertrag zwischen dieselbe, ondt Ehler Heeschen in Gegenwart meiner ondt des Gevollmächtigen, Clauß Jarchstorffs zu Bockel den 23. Augusti dieses Jahres zu Emkendorff wohlbedächtlich getroffen ond vollretzogen worden, mich requiriret, denselben zu mehrerer festhaltung ond sicherheit dem Ambts-Protocollo zu inseriren. So habe solchen ziemblichen begehren auch nicht entseyn können, ondt demnach, daß solcher Vergleich, wie Er also obbesagter maßen am 23 hujus errichtet, ondt alhie zu papier gebracht, dem Protokollo verbotenus inseriret worden, hiemit Ambtshalber attestiren, ond bescheinigen wollen.
So geschehen Renßburg, den 26. Aug. 1677.
M. Daun, Ambtschreiber[2]“
Der Hubenschatt ist aus der sogen. Fräuleinsteuer entstanden. Diese Abgabe wurde in der älteren Zeit eine „Bede“ genannt und war eine unter besonderen Umständen erbetene Abgabe. In den Privilegien der Ritterschaft von 1422 heißt es, daß die biederben Mannen im Lande Holstein und alle Einwohner desselben Landes nur in zwei Fällen verpflichtet sein sollten, eine „Bede“ zu geben: im Falle der Aussteuer einer Grafentochter und des Verlustes einer Hauptschlacht im Felde. Diese Bede sollte dann 8 Schillinge und einige Pfennige von jeder von Bürgern und Bauern besäeten Hufe Landes betragen. Um 1540 wurde sie alle 5 Jahr berechnet.
Eine besondere Abgabe hatten Bargfeld und Homfeld zu zahlen, die Kohlhure, Köhlhure, Kollhaur oder Kohlhauergeld. Auch die Bauern aus den sogen. Nortorfer Walddörfern (Bargstedt, Oldenhütten, Holtorf) hatten 1645 solche Abgabe zu leisten, ebenso die Hennstedter. Die klösterhatten dem Kloster jährlich 2 Sack Kohlen lichen Hufner in Homfeld zu liefern. Das weist au eine früher auch für die Amtsbauern bedie dann in eine Geldleistung umgewandelt standene Naturalabgabe hin ist. Das Quittungsbuch für diese Zahlung ist noch vor 25 Jahren in Homfeld vorhanden gewesen, jetzt aber verschwunden.
Im Jahre 1646 wurde auf dem Landtage in Rendsburg eine Bede bewilligt, die dann unter dem Namen „Donativ“ erhoben wurde. Unter dieser Bezeichnung tritt sie auch in den Itzehoer Klosterregistern 1648 u. 49 in der Höhe von 6 Rthlr. für den Pflug (= Hufe) auf. Mit dieser Hebung ist z. T. die Kontribution vereinigt bezw. aus ihr entstanden, während alle anderen Hebungen abgelöst und zusammengefaßt unter dem Namen „Herrengeld“ erscheinen. Schon 1603 tritt in den Itzehoer Klosterregistern die Kontribution auf. Sie betrug 20 ß die Hufe. Die Kriegszeiten des 17. Jahrhunderts brachten eine bedeutende Erhöhung dieser Steuer. Sie wurde zunächst getrennt nach ihrem Zweck erhoben, so 1643 im Oktober zur defension 1 Rthlr. und zur „Officiren bestallung“ ½ Rthlr. die Hufe. 1638 wurden zur defension 4 Rthlr., zur Abtragung des Römerzugs 16 Rthlr. und zur „belohnungk der officires 1½ Rthlr. von der Hufe erhoben. 1648 wurden erhoben: donativgelder 6 Rthlr., zur defension 2 Rthlr.[3], zur Abtragung der schwedischen Gelder 6 Rthlr.[4], zur defension nochmals 2 Rthlr., zu der Zehrung nach Oßenbrügge 16 ß[5] zusammen 16 Rthlr. 16 ß die Hufe. Erst nach dem 30jährigen Kriege nimmt die Kontribution eine feste Gestalt an. Sie betrug im Klostergebiet 1675 für die Hufe 6 Rthlr. monatlich, 1683 waren es nur 3 Rthlr. und 1 Rthlr. Kreissteuer[6].
Die Hebung der Kontribution geschah gewöhnlich in vier Terminen. In den Königlichen Gebieten wurde oft die Kontribution auf die Kirchspiele nach ihrer Leistungsfähigkeit verteilt. So wurden 1694 auf Klage dem Kirchspiel Kellinghusen 15 Rthlr. Kontribution abgenommen und den andern Kirchspielen zugelegt[7]. Auch in den Kirchspielen selbst fand eine Verteilung auf die Hufen nach Leistungsfähigkeit statt. „Vormals wurde die auf ein ganzes Kirchspiel kommende Kontribution jährlich anders nach Beschaffenheit der Hufen repartieret. Seit 30 Jahren (also ca. 1780) steht sie aber auf den Hufen. Außer im Kirchspiel Kellinghusen, wo sie noch jährlich von dem Dingvogt und den Bauervögten nach befundenen Umständen gesetzt wird"[8]. Somit war hier im Amte die Kontribution ursprünglich eine Vermögens- und Einkommensteuer, bis sie allmählich in eine Grundsteuer überging. Die Katen waren von der Kontribution frei. Sie hatten aber nach den Itzehoer Registern seit ca. 1680 8 /3 Intraden zu entrichten. Später heißt ihre Abgabe Verbittelsgeld.
Eine große Last für die Einwohner waren die vielen Fuhren, die dem Amte zu leisten waren. Besonders in Kriegszeiten erlangten sie eine beträchtliche Höhe. Ebenso waren sie für die Befestigungsarbeiten in Rendsburg zu leisten. Auch für herrschaftlichen Mühlen und für rückenbauten mußten die Bauern Dienstfuhren leisten. Hielt der König sich im Amte auf, so stiegen die Anforderungen. Dazu kam, daß die Bewohner dann auch das nötige Geflügel und Schlachtvieh in seine Küche liefern mußten. So stand es z. B. 1641, als Christian IV. Hoflager in Hohenwestedt hielt, so schlimm, daß das Kloster seinen Leuten die Steuern erlassen mußte[9]. Die Dienstfuhren hatten eine unbestimmte Höhe. So war es für die Bauern von Bedeutung, daß schon im 17. Jahrhundert die Fuhren in ein „Wagenfuhrdienstgeld“ umgewandelt wurden, das allerdings 10 Rthlr. die Hufe betrug. Seit 1760 wurde dies nicht mehr erhoben. Zu diesen Fuhren kamen noch eine Anzahl Fuhren für die Beamten, besonders Jagd= und Holzfuhren. Ueber die Verpflichtung diesen Fuhren gibt das folgende Aktenstück Auskunft[10]:
„Pro Memoria.
Die Rentekammer hat sich bereits in ihrem Schreiben vom 29.t. uni 1795 gegen den Kammerherrn und Amtmann Schlanbusch geäußert, daß sie den Grund der Pflichtigkeit der Unterthanen im Amte Rendsburg zum Aufhauen und Anfahren des Deputatholzes für die Forstbediente nicht sowol in dem Herkommen als in älteren und höheren Landeshoheits-Rechten der Herrschaft begründet finde. Wann die Unterthanen des Amtes Rendsburg zu unbestimmten. Fuhrleistungen für die Herrschaft verbunden sind, ohne daß von dieser Verpflichtung einen andern Grund als ein undenckliches Herkommen anzugeben ist, und ohne daß ihnen weder eine eingeschranktere Verpflichtung zu Handdienstleistungen zugesichert worden noch überhaupt irgend ein Reglement für die Handdienstleistungen anzugeben stehet: so muß die Vermuthung rechtlich eintreten, daß die Verpflichtung zu dem einen wie zu dem andern ursprünglich in ehemaligen Leibeigenschaftlichen oder Feste-Verhältnißen oder der alten Consit-Einrichtung der Bauerstellen, kurz in der der Denkungsart älterer Zeiten angemessenen Landes-Verfaßung und Einrichtung der Bauerguter ihren Grund haben, und es muß die rechtliche Präsumtion bey ungemeßenen Fuhren auch nothwendig für eine ungemeßene Dienstverpflichtung ausfallen.
Sind die Dienstleistungen, wie natürlich nur in wirklich vorworden, so ist kommenden Vorfällen und Bedürfnissen gefordert vorgekommenen einleuchtend, daß das herrschaftliche Recht in nicht Vorfällen durch den Nichtgebrauch nicht vergeben worden, und es ergiebt sich schon hieraus was von einem Berufe der Unterthanen auf das Herkommen zu halten sey. Wir berühren diese Grundsätze hier nur, da sie zur Beurtheilung der Fuhren und Dienstverpflichtungen im allgemeinen dienen. Wenn es bey der Unbestimmtheit in diesem Stucke im Amte Rendsburg wohl eine gesetzliche Vorschrift selbst zum Besten der Unterthanen bedürfen möchte, so ist doch dies eine Angelegenheit, die bey einer gleichen Unbestimmtheit an andern Orten zu sehr mit dem Ganzen und mit den allgemein feststehenden Grundsätzen in Verbindung stehet, als daß eine solche allgemeine Uebersicht und Einrichtung bis zu näheren Veranlaßungen und auf andere Zeit ausgesetzt werden müste.
In dem gegenwärtigen Falle aber ist es nicht erforderlich auf jene allgemeinen Grundsätze zurück zu gehen, da, wenn wir auch dahingestellt sein laßen, daß die Unterthanen Holzdeputate der vorigen Holzvögte aufgehauen und angefahren haben und was bey ihrem Vorgeben, daß solches nur bittweise geschehen sey und den darüber beigebrachten Bescheinigungen zu erinnern ist, doch die übrigen Holzdeputate des Amtes von ihnen aufgehauen und angefahren werden, und diese Deputate wie wir in unserm Schreiben vom 30ten juny 1795 schon angeführt haben, durch das eingegangene Deputat des General-Superintendenten, um mehr als die Depntate der Forstbedienten betragen, vermindert sind. Wir haben daher kein bedenken, die Unterthanen zu diesen Diensten für verpflichtet zu halten. Allein wir halten nach näherer Erwägung der Sache dafür, daß solches keine besondere Verpflichtung der Walddörfer sondern des Amts und aller Dienstleistenden überhaupt sey.
Die Walddörfer liegen indeßen den Forsten am nächsten, und können am leichtesten das Aufhauen und Anfahren des Holzes für die Forstbedienten besorgen und in dieser Hinsicht wird immer die zweckmäßigste Einrichtung die seyn, daß die Dienste und Fuhren von ihnen vorzüglich geleistet werden, allein dann werden ihnen selbige auch anzurechnen, und sie verhältnißmäßig zu andern Fuhren und Dienstleistungen desto weniger zu ziehen seyn. Wir zweifeln nicht, daß sich eine solche Repartition der Fuhren und Dienste, wodurch den Walddörfern ein Ersatz für ihre zum Behuf der Holzdeputate der Forstbediente allein zu beschaffenden Fuhren und Dienste gegeben wird machen laßen, und wollen Herrn Kammerherrn ersuchen das deshalb Erforderliche zu veranlaßen und den Beamten sowohl als den Walddörfern desfalls das nöthige zu erkennen zu geben.
Königl. Rentekammer d. 18.t. Nov. 1797.
Reventlau Wormskiold. Hoe. Colbiörnsen.
Wadum. Evers. v. Essen. Meincke. Kölle. Schiönning. Aritander.“
Zu den Fuhren waren nur die Vollhufner pflichtig. Die Katen und ⅛ Hufner hatten nur im Kriegsfalle mit einzugreifen.
Weitere Dienstleistungen wurden für die Königlichen Besitzungen gefordert. Das Amt hatte solche zum königlichen Vorwerk in Rendsburg, zum Königlichen Vorwerk in Haale und dem Hause auf der Luft daselbst, zum Jevenstedter Fischteich und zur Fischerei in den Seen des Amtes zu leisten. Als 1769 die Vorwerke niedergelegt werden sollten, fand eine Taxation der zu leistenden Dienste statt. Die bisherigen Naturaldienste wurden in Geldabgaben umgewandekt. Diese wurden allem Anscheine nach mit in der Amtsumlage erhoben, denn die Ankrüger erhielten bei der Erhebung eine Vergütung von 1 k die Hufe, die sie „wegen der Dienste des Vorwerks zu genießen“ hatten. Sie scheinen also, wenn nicht ganz frei, so doch weniger belastet zu sein. Das Taxationsprotokoll lautet[11]:
Disignation (!)
Derjenigen Hof Dienste, Welche die Amts Eingeseßenen an die Königl. Domainial Stücken im Amte Rensburg zu leisten schuldig, und was Etwa dieselben jährlich an gelde aus Tragen können, wie solche von folgenden Persohnen als nämlich Hans Wiese in Boockel, Hans Lensch in Borgstedt und Jürgen Otte in Schüldorf auf Erhalten Amts'ordre am heutigen Tage in unserer Gegenwart taxiret worden.
I. | Wegen deß Königl Vorwerks Vor Rensburg | Rhthl. | ß |
Die | Kirchspiele Nortorff, Hohenwestedt, Killinghusen wegen unterhaltung des obdaches des grosen Hauses mit anschaffung des schoofes ein Jahr ins andere gerechnet jährlich |
3 | |
Die | Kirchspiele Raumohrt und Jevenstedt wegen gleichmäßiger arbeit an die scheune, jährlich |
1 | 32 |
Das | ganze Amt für die unterhaltung der befriedigung um beyde gärtens wie auch der Kälber Koppel |
4 | 10 |
Acht | Kätners aus Schacht und Schülldorff, welche den Winter über wöchentlich 2 mahl misten, auch jeder Jährlich 12 Ringen Zur befestigung des Viehes liefern müssen |
2 | 32 |
Die | Eingeseßenen zu Breyholtz, für die Lieferung der Klaven und übrigen Erforderlichen Ringen. |
6 | |
Ein | Kähtner aus sevenstedt für die ausmistung des Kälber stalles | 16 | |
Die | Hüfener Zu Raade, Ostenfeld, die beede Amts Hüfener Zu Osterrönfeld, die Amts Hufe zu Audorff, wie auch die Hüfener Zu schülpe Schacht, Schüldort und Westerrönfeld, für die bedüngung und die Bepflügung des zu besäenden landes auch einfahrung des Korns zur Erntezeit jährlich |
36 | 32 |
Ein | Käthener aus sevensteckt, 2 ausBrahmkamp, 2 aus Schülpe, 5 aus Westerrönfeld und 8 aus Schacht und Schülldorff für die zusahmen Schauffeluug des Mistes in der Kuhle und aus Ein ander werfung auf dem felde |
1 | 42 |
Die | beede Hüfener Zu Büdelstorff für die anfahrung der Saat nach dem Felde und des gedroschenen Korn nach der Stadt |
2 | |
Die | 10 Hüfener Zu Borgstedt und Lehmbeck für die aussäung des Korns nach abzug des Von dem Pächter dafür zu genießen habenden einen Schilling vor jedem schlage |
30 | |
Ein | Kähtener aus Jevenstedt, 2 aus Brahmkamp, 2 aus schülpe, 5 aus Westerrönfeld, 6 aus Schacht und Schüldorff und 20 aus Vockebeck für das Eggen und bohten des Kornlandes |
4 | |
Daß | Kirchspiel Nortorfk für das Korn Zu Mähen und inGarben Zu binden nach ab Zug des einen jeden dafür von dem Pächter gebührendes speckes und brodtes, auch der Tonn=bier und wieder Hin Zulegung des dem Pächter Von jeder Person bey Kommenden einen Sechsling |
7 | 5 |
Die | 10 Hüfener Zu Borgstedt und Lehmbeck, wie auch 10 Landbesitzende Büdelstorffer, für die auf setzung des Korns in Hocken nach ab Zug des dafür genießendes speckes und brodtes |
1 | 12 |
Acht | Kähtner aus Schüldorfk und Schacht, 5 aus Westerrönfeld und 2 aus Schülpe für den Rocken bey und nach den wagen zu |
45 | |
Die | vorher schon angeführte Dorfschaften welche daß Kornland bedüngen und bepflügen, auch daß Korn einfahren müßen auch den buchweitzen bey Harcken und bey setzen, auch beim einfahren die Wagens nach Harcken, welches schon bei den Pflügen angeschlagen. |
||
Die | Vockebecker, Nübeler, Borgstedter und Lehmbecker, für die beym einfahren Zuleistenden Zurechtlegung des Korns auf dem boden. |
2 | 24 |
Die | 10 Hüfener Zu Borgstedt und Lehmbeck welche das des Korns, wieder zu boden Stroh, beim Aus dröschen oder wohin es der Pächter Verlangt, bringen müßen |
1 | |
Die | Borgstedter, Lehmbecker, Raader, Ostenfelder, Schüldorfer und Westerrönfelder müßen das ausgeschroschene Korn auf den boden bringen, wenn es verkauft und nach der stadt fahren werden soll wieder Herunter bringen, auf dem wagen Laden, mit nach der Stadt- gehen und wieder abladen auch da Zu die Erforderliche Säcke da Zu Hergeben welches ohn gefehr jährlich betragen Kann |
1 | 32 |
Acht | Land besitzende Büdelstorffer für die Umstechung des Korns auf dem boden | 12 | |
Die | jenigen Dorfschaften, welche daß land bepflügen müßen, Können für die Zu unterhaltende befriedigung des Großen Hofe Kamps und vede=Koppel am Eckenförder land Weg und unten bey Büdelstorft nur jährlich bezahlen |
1 | 24 |
Das | Amt für die übrige befriedigung um die Kälber Koppel, nebst dem Heck längst dem Hause und großen garten nach dem Wasser Hinunter ist schon unter der befriedigung in dem großen und Kleinen Garten bereits in Anschlag gebracht |
||
Das | Kirch Dorf jevensteckt für die unterhaltung der befriedigung um die miststätte, jedoch ohne des da Zu erforderlichen Holtze |
16 | |
Die | Eingeseßenen des Kirchsspiels jevensteckt für die Hau und anfahrung der auf dem Boden erforderlichen schehten |
1 | 32 |
Zwey | Kähtner in Schacht, für die Zu rechtlegung der schlechten auf dem Boden auch reparierung der Toren und Hecken | 16 | |
Die | 4 Hüfener Zu Borgstedt, die Lehmbecker. Raader, Ostenfeldter, Oher, Schacht, Schüldorffer, die beeden Amts Hüfener Zu Osterrönfeld, die Westerrönfelder und Schülper für die winkel=Wiese Zu mähen daß Heu Trocken zu machen und ein Zu fahren, nach ab Zug des dafür Von dem Pächter zu genießenden eine Tonne Biers, auch jeder 1 Stück speck und brodt und wieder Hin Zulegung des Von einen jeden an den Pächter Zu be Zahlenden einen Sechsling, jährlich |
16 | 32 |
Die | Dorfschaft Nübbel, Hat die eben Vorher augeführten Arbeit bey der Nübbeler Wiese Zu Verrichten, aber dafür nichts zu genießen. Solche Kann sich also jährlich betragen |
6 | |
Die | Eingeseßenen Zu Vockebeck für die selbige arbeit bey der Vockebecker Wiese | 6 | |
Das | Kirchspiel Nortorff muß folgende 5 wiesen als näml. die bockelhoper, die brühse, der große wagenhof, der lütje wagen Hof und die fischer wiese, Zwey Jahre nach ein ander mähen, auch zu Gleich auf die bühse und fischer wiese trocken machen und in die Schiffe bringen, und genießen dafür Von dem Pächter eine Tonne Bier und jeder ein Stück speck und brodt. Nach solcher 2jährigen arbeit, müßen die Kirchspiele Schenefeldt, Hohenwestedt und Kellinghusen solche 4 Jahre nach ein ander verrichten. Das Kirchspiel Nortorfk und also für ein ArbeitsJahr bezahlen müßen 23r 16 (s machen für 2 Jahre 46 r 32 /3, folglich würde dasselbe auf 6 Jahre gerechnet dafür Jährlich entrichten müßen |
7 | 37 1/3 |
Das | Kirchspiel Schenefeldt hat dieselbigen Arbeit eben als 2 Jahre nach ein ander, mithin würde solche in 6 Jahren auch Jährlich betragen |
7 | 37 1/3 |
Das | Kirchspiel Hohenwestedt verrichtet solche in 6 Jahren nur ein mahl folglich Kan daßselbe auch nur die Hälfte bezahlen, mit |
3 | 42 2/3 |
Das | Kirchspiel Kellinghusen eben wie das Vorhergehende Kirchspiel Hohenwestedt nämlich | 3 | 42 2/3 |
Die | eingeseßenen zu Breyholtz und Lohcklindt wie auch in Kirchspiel und Kirchdorff Jevenstect welche das Heu auf der Bookelhoper Wiese auch grote und lütje Wagenhof trocken machen und in die schiffe bringen müßen, Können dafür jährlich bezahlen |
36 | |
Die | Rendsburgische Schiffer zunft für die zum Transport des Heues jährlich zu liefernde 5 Schiffe wie auch für die zu abbringung des Heues von den Binnen Wiesen, nach der Haaler Schleuse, und Herzugebende Pramen oder Bohte |
30 | |
Die | Eingeseßene zu Westerrönfeldt für die Transportierung der Ledigen Schiffe von Rendsburg bis Breyholtz | 2 | 18 |
Die | Breyholtzer für den selbigen Transport von Breyholtz bis an die Boockelhoper Wiese und der Haaler Schleuse und von solche beladen wieder zurück bis Schülp |
4 |
Die | Schülper für die Transportierung der beladenen Schiffe von Schülpe bis Rendsburg | 1 | 16 |
Das | Kirchspiel jevenstedt für die anfahrung des zu dem Schiffen erforderlichen und ausgewiesenen Banck und Streuholtzes auch den 5 Flechten |
1 | 32 |
Die | Vockebecker und Nübbeler für die Auswerfung des Heues aus den Schiffen und zu rechtlegung desselben auf dem boden |
2 | 36 |
Die | übrigen eingeseßenen des Kirchspiels Raumohrt außer evenstedt und Breyholtz welche das Heu aus dem Schiffe in Rendsburg nach dem Baraquen Boden, oder dem Vorwerk fahren Auch solches selbst aufladen und abstaaken müssen jährlich |
11 | |
Für | die von dem Ding Vogten zu Hennstedt und jevenstedt auch von dem gevolmächtigen und Bauer vogten bey der Arbeit zu führende aufsicht, Kan nichts in Anschlag gebracht werden, weil solche Persohnen nicht beständig stehn, sondern öfters andere bestellt werden. |
0 | |
Die | Käthner zu Büdelstorfk für die ausbringung der Briefe und Zetteln wen Dienste zum Vorwerk erforderlich sind |
2 | |
Die | Eingeseßene zu Vockebeck für die Unterhaltung der Todten befriedigung um die Vockebecker Haß Wiese jährl. |
21 | |
Die | Eingeseßene zu Nübbel für selbige Arbeit bey der Nübbeler Hoff Wiese | 21 | |
Die | Kirchspiele Nortorff, Schenefeld, Hohenwestedt und Kellinghusen für die Unterhaltung der gleichfals nur in Grabens bestehenden befriedigung um die Boockelhoper Brühse grote und lütje Wagenhof auch die Fischer Wiese jährl. |
3 | |
Summa des ohngefehrlichen jährl. Betrags der Hof Dienste wegen des Rendsburgischen Vorwerks | 222 | 40 | |
II. | Wegen des Königlichen Vorwerks zu Haale und des Hauses auf der Lust daselbst | ||
Die | Eingeseßene zu Haale, Könne wegen der bey vorfallen der Reparation an dem Großen vorwerksgebäude zu leistende Hand und span Dienste, ein jahr ums andere gerechnet, ohn maß geblich jährlich nur bezahlen |
4 | |
Di | e Unterthanen des Kirchspiels Schenefeldt, welche dieselbige Dienste bey den gebäuden zur Lust verrichten müßen, wurden desfals jährl. nur bezahlen Können |
5 | 24 |
Summa des ohnmaßgeblich jährl. Betrags der Dienste welche einige Amtsunterthanen bey den Gebäuden des Haaler Vorwerks und der Lust zu leisten schuldig |
9 | 24 |
III. | Wegen der sämtlichen See und Fisch Teiche im Amte. | ||
Die | beede Hüfener zu Osterrönfeldt, welche den Kahn, die Wahde und übriges Fischer geräthschaft nach der Saat See und von ab nach andern Seen im Kirchspiel Raumohrt auch die Fische nach der Stadt Rendsburg fahren müßen, Können dafür unsern ermeßen dafür jährlich bezahlen |
1 | |
Die | Schüldorffer Hüfener für die weg fahrung der Kähne und Wahden von der Schüldorfker und Haus vogts See ab und nach dem andern Seen im Kirchspiel Raumohrt |
40 | |
Die | beyden halb Hüfener daselbst, für die Transportierung der Fische von vor benandten beeden Seen nach Rendsburg |
1 | 16 |
Die | Eingeseßene zu Raade, welche Kahn und Wade von der Trensee nach andern Seen im Kirchspiel Raumohrt, die Fische aber nach der Stadt Rendsburg zu fahren bezahlen ohn maßgeblich dafür |
16 | |
Die | 5 halbe Hüfener zu Borgstedt für das Fischen auf den bovensee nicht nur bey offenen Wasser mit dem Kahn sondern auch wenn es nöhtig auf dem Eyse |
5 | |
Die | 3 Kleinen in Borgstedt für die zu leistende beyhülfe, wan auf dem Eyse gefischet wird | 12 | |
Die | beeden Hüfener in Büdelstorffer für die Transportierung des Kahns und der Wahde welche wen solche auf der ober und unter Eyder vorhanden nach andern Seen des Kirchspiels Raumohrt |
32 | |
Die | Eingeseßene zu Raade welche auf der Schiernauer See auf dem Fisch Tag die Wade und den Kahn und die Fische nach der Stadt Rendsburg fahren müßen bezahlen dafür jährl. |
8 | |
Die | Breyholtzer hufener für das Fischen auf dem mekel See nicht nur bey offenem Wasser sondern auch auf dem Eyse, auch verfahrung des Kahns und der Wahde nach andern Seen, oder dem Rensburgischen Vorwerck jährlich[12] |
12 | |
Die | Kleinen Einwohner zu Breyholtz welche auf dem mekel See mit auf dem Eyse fischen müßen | ||
Sieben | von solchen kleinen Einwohnern für die Lieferung der Stifte zur Befestigung der Wahden und hinbringung derselben nach den nöhtigen Orten,[13] |
||
Die | Königlichen Eingeseßenen des Kirchspiels Nortorff, außer den Dörfern Bramer, Bargstedt, Holtorff und Olden Hütten müßen die auf der Brahm oder Warder oder Bordorfer und volsteder Seen gefangende Fische nach Rendsburg, Neumünster, Hohenwestedt oder Kiel verfahren auch Wahden und Kahn von Rendsburg oder sonsten holen und wieder wegbringen, nicht weniger im Winter so viel manschafft als zur Fischung auf dem eyse nöthig herbei schaffen für solche Dienste Können ohn maßgeblich jährl. bezahlt werden |
13 | 20 |
Die | Eingeseßenen in den obenbenannten Dörfern Bramer, Bargstedt, Holtorff und Oldenhütten für die von jedem Hause zu liefernde ein Pfund Pferdehaare zur Fischergerätschaft |
16 | |
Summa wie hoch die Hofdienste der Amts Unterthanen wegen der See und Fischteiche sich ohngefehr jährlich betragen können |
35 | 24 |
IV. | Wegen des Jevenstedter Fisch Teiches. | Rhthl. | ß |
Das | gantze Ampt Rendsburg Kan ohn maß geblich für die aus räumung der Grabens, wen der Teich besetzet werden soll, welches aber ordinairiment nur alle 4 Jahr geschiehet, ein Jahr ins andere gerechnet jährlich bezahlen |
10 | 20 |
Die | raum Leute oder die Eingeseßene des Kirchspiels Raumohrt für die anfahrung der setz Fische in dem Teich welches nur auch alle 4 Jahr geschiehet, jährlich |
5 | |
Das | Kirchspiel Nortorff für die zu machung des Teiches wen solches besetzet worden auch für die haltung des Zaums vor den Siehlen |
8 | |
Das | Kirchspiel Hohenwestedt und Kellinghusen für die unterhaltung des Brahm Kamper Dammes |
16 | |
Die | Hüfener und Kätener in Dorff jevensteckt, wie auch die beeden Hüfener zu Schwabe und die 3 Einwohner zu Brahm Kamp für die auf eysung des Teiches im Winter |
16 | |
Die | Jevenstedter Walt Leute für die Anfahrung des unterholtzes zu einer Hütte, wen der Teich gefischet werden soll |
8 | |
Die | Eingeseßene des Dorffs jevenstedkt für die erbauung solcher Hütten | 16 | |
Die | Einwohner zu Schülpe und Westerrönfeldt für die aufrichtung einer 2. Hütte und anfahrung des unter Busches, aus dem Schwaber Holtze |
10 | |
Wan | der Teich besetzet und viel Wasser darin vorhanden, müßen die Westerrönfeldter oben bey das vieh beym Brahmkamp einen Zaun machen, damit die Fische nicht aus dem Teich gehen, dafür jährl. |
2 | |
Die | binnen Jevenstedter für einen gleichen Zaum zu machen von des vormahligen Kriegs Rath Füssen Wiese |
2 | |
Und | die Jevenstedter Walt Leute für einen gleichmäßigen Und Zaum bey Olden Katbeck | 2 | |
Die | Walt Leute der Kirchspiele Schenefeldt und Hohenwestedt für die von Jeder Hufe zu Liefernde 1 Pfund Pferde Haar zu Reepen wen der Teich gefischet werden soll |
1 | 32 |
Die | beeden Büdelstorffer Hüfener für die Anfahrung der Kähne und anderes fischer geräthschaft an dem Teich |
16 | |
Die | Eingeseßene zu Schülpe für die wieder wegbringung desselben. | 16 | |
Die | Hüfener und Kätener zu jevenstedt für die ausfischung des Teiches | 2 | |
Die | Jevenstedter Wald Leute für die Transportierung der Fische auf 2 oder 3 Meilen jedoch nicht über 360 Züber es Kan aber der Teich nicht mehr als 150 Züber tragen folglich auf 2 Meilen für 50 Fuder a 3 Züber |
6 | 12 |
Wan | die Fische weiter, nemlich nach Neumünster, Itzehoe oder Bargenhusen trausportiert werden sollen, werden die Jevenstedter Waltleute von den Ampts Unterthanen abgelöset und solches kan ohn gefehr jährlich betragen wie vorher |
6 | 12 |
Da | ferner aber die verfahrung der Fische nicht für nöthig gefunden wird, oder auch Keine 360 Züber vorhanden sein sollen, werden die Unterthanen entweder mit gar Keinen, oder auch mit Kleinen mehren Führen als zu den vor Handenen Fischen erforderlich, beschweret: |
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Summa des ohngefehrl. jährl. Geld betrags, wegen der von dem Ampts Unterthanen bey dem Jevenstedter fisch Teich zu leistende Hof Dienste. |
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Daß vorherstehende Taxation ist nach unserm besten Wissen und Gewissen und wie wir solche alle mahl zu verantworten uns getrauten, geschehen attestieren wir hierdurch.
Rendsburg den 3ten Aprill 1769.
Hans Wiese
Hans Lensch
Jürgen Otte.
Die Homfelder und Bargfelder hatten auch Sarlhusener Dienstgeld zu bezahlen[14]. Manche Besitzer lösten schon früh die Naturaldienstleistungen gegen eine Geldabgabe ab. So heißt es von der Gehrtschen 1/8 Hufe in in Bünzen im Intradenregister des Klosters Itzehoe von 1549 „Hanns Harders 16 /. Dysse is frig von allen onpflicht und von Hauedinste vud nichts darvon to doende schuldig“ und 1602 zahlten die beiden Buckener Halbhufner 11 ( Dienstgeld ans Amt und waren so von allen Diensten frei.
Eine weitere Leistung waren die Laufreisen. Das sind Botengänge, um obrigkeitliche Befehle von einem Ort zum andern zu bringen. Diese waren eine Pflicht der !s Hufen, die von den gewöntichen Fuhren frei waren.
Die Magazinkornlieferung wurde 1675 eingeführt[15] und betrug gewöhnlich eine Tonne Roggen und 1 Tonne Hafer, für die Hufe. Dazu kamen noch Heu= und Strohlieferungen. 1698 mußte das Kirchspiel Kellinghusen auch 80 Fuder Heide für die Dragonerbaracken in Rendsburg liefern. Vielfach wurde die Kornlieferung ebenfalls in eine Geldabgabe umgewandelt. Dies murde den. Untertanen oft sehr unbequem, denn die Preise wurden vielfach zu hoch angesetzt. Sie wünschten daher oftmals, daß die Lieferung nur in natura geschehen möchte. Das geschah auch ca. 1796. Es liegt mir ein um diese Zeit erstattetes Gutachten vor[16], allerdings nur in fehlerhafter Abschrift. Allem Anschein nach ist es vom Kriegskommissar Weiße erstattet.
„1. Es ist ohne Zweifel, daß die Ausschreibung des Magazin Kornes und Fourage schon in den ältesten Zeiten in Gelde geschehen sind, sowie es die Umstände erfordert haben, als welches schon die Kammer-Instruction vom 1. December 1703 beweiset, da von den Magazin Korngeldern ausdrücklich disponirt wird, die aber nicht existieren können, wenn die Ausschreibung nicht in Gelde geschiehet. Im Jahre 1704 ist statt 1 Tonne Rocken und 1 Tn. Habern 3 Rthl. per Hufe ausgeschrieben worden. In derselben Rechnung von 1704 findet sich am Ende ein Verzeichniß von rückständigen Magazin Rocken von 1684, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 99. 1700 also von 10 Jahren und von Magazin Habern 1684 bis 1701 von 12 Jahren. Im Jahre 1737 wurden 191 Fuder Heu und 308 Fuder Stroh in natura und 337 Fuder Heu und 227 Fuder Stroh in Gelde ausgeschrieben und zwar a Fuder Heu zu 2 Rthlr. und Fuder Stroh zu 24 fl. In der Rechnung Ao. 1744 finden sich Restanten von Maginzin Rocken, Haber und Fourage Gelder vom Jahre 1727, 37, 39. 40 u. 41, ingleichen Heugelder apart von 1714 angeführt. Von den Jahren 1756 bis 1762 lagern die Königlichen Truppen in Holstein in Quartier. 1762 marschierten sie nach Mecklenburg und nach ihrer Zurückkunft in selbigem Jahre blieben verschiedene Regimenter Cavallerie in Holstein bis 1764 oder 1765. und in dieser ganzen Periode ist die Fourage in natura geliefert worden. Dies ist auch im Jahr 1747 schon geschehen. Nachdem die Armee anders vertheilet und die Cavallerie größten Theils aus Holstein weggenommen worden, so geschehen im Jahre 1765, ist für das Jahr 1766 wieder eine Ausschreibung in Gelde erfolgt und solches ist denn auch in der Folge so oft geschehen, als es die Umstände erfordert haben.
So unzweifelhaft es nun ist, daß die Ausschreibungen in Gelde zu allen Zeiten geschehen sind, so finden sich dagegen auch Spuren, daß in älteren Zeiten dabei doch allemahl auf das Soclagament (?) der Unterthanen Rücksicht genommen worden, die ich pflichtmäßig mit anzuführen mich verbunden erachte. Denn so findet sich in einem Kammerschreiben vom 8. Nov. 1704 an die Amtsstube, daß diejenigen Naturalien dem Marktpreiße der Stadt welche in Gelde gefordert werden, nach Rendsburg berechnet und bezahlt werden mußte.
2. Ist durch ein Königliche Replick vom 18. Sept. 1748 verfüget, daß Heu und Stroh entweder in natura nach Itzehoe, Kremp, Willster und Killinghusen für die daselbst einquartirte Cavallerie geliefert oder teils von Orten mit Gelde bezahlt werden sollten. Es findet sich aber keine Nachricht, ob und welche Oerter für Gelde geliefert haben, daher zu vermuthen, daß die Vollmachten es damals wohl unter sich ausgemacht haben.
3. ist unterm Dato Christiansburg, den 17. Febr. 1750. ein gedrucktes Patent erschienen, worin verordnet worden, daß diejenigen Aemter und Districte in beiden Herzogthümern, welche die bey ihnen ausgeschriebene Fourage selbst in natura zu liefern nicht vermögend oder unwillig seyn möchte, niemahls einen accord unter der Hand treffen, sondern eine öffentliche Licitation mit Vorwißen und Genehmigung des p. t. Amtmannes des Ohrts anstellen sollten.
Die 2 letzteren Punke, die sich ohnstreitig in den AmtskammerArchiven finden müßen, ergeben klar, daß es bei den Unterthanen gestanden, die zu liefernde Fourage entweder in natura zu liefern, oder es selbst unter Vorwißen und Genehmigung des p. t. Herrn Amtmanns anzukaufen und alsdann zu liefern; wenn die Lieferung in natura geschehen muß. Das erstgedachte Kammerschreiben aber liefert den Beweis, daß, wenn das Magazin Korn und Fourage mit Gelde bezahlt werden sollte, solches nach Rendsburger Marktpreis geschehen sey.
Wenn also die letztere Ausschreibung pro An. 1794 u. 95 nach sothanen 3. Punkten beurtheilelt werden sollten, da nemlich das Korn und Fourage aufbewahret und nachher erst mit Gelde bezahlt werden sollte, so ist die Abirrnis von der alten Verfassung nicht zu verkennen, die in der That den Amtsunterthanen zum Nachtheil gereichet, weil, wenn man auch den Vorteil berechnet, den die Unterthanen im Preiße des Rockens und Habers durch diese Ausschreibung indem man sie mit den Licitationen vergleichet, die im Jahre 1794 gehalten worden, ihr Verlust doch immer sehr ansehnlich ist, den sie im Preise der Fourage erleiden.
Allein wenn ich dasjenige sage, was die Unterthanen zum Nachtheil ist, so (fordert) auch die Pflicht von mir, dasjenige mit zu bemerken, was den Unterthanen bisher zum Vortheil geliefert und gedeihet und noch gereichet und es hingegen der landesherrschaftlichen Kasse zum Nachteil gereichet.
1. Finde ich in der Amtsrechnung Ao. 1704
daß die Königl. Kassen An Contribution
von den 6 Kirchspielen ohne das Dorf Hale.
als welches damahls noch nicht mit berechnet
worden. 16800 Rthl.
Jetzo stehet das Amt ohne Haale zu 15675 Rthl. 12 ß
den Unterthanen ist also seit der Zeit erlassen jährlich 1123 Rthl. 36 ß
2. An Herren Gelder sind 1704 berechnet
worden 3830 Rthl. 15½ ß Spec.
Dazu gehören die Kirchengefälle von pag. 5
der besagten Rechnung mit 470 Rthl. 16 ß Spec.
Als welche mit unter die Herrengelde rstecken.
1764 betragen die Herengelder. 4300 Rthl. 31½ ß Spec.
Jetzo betragen die Herrengelder nur, da
doch verschiedene andere Gefälle seit der
Zeit mit dazu geschlagen worden, als Grundhäuer
und Recoznition (?). 3965 Rthl. 27 ß Spec.
Den Unterthanen ist also erlassen 335 Rhtl. 4½ ß Spec.
Davon beträgt die ( ? ) . . . . . 85—36½ ß Spec.
macht in Courant 418 Rhtl. 41 ß
Dazu obige Contribution mit. 1123 Rhtl. 36 ß
Die Erlassung macht also jährlich 1542 Rhtl. 23 ß
3. sind 1704 und noch bis 1760 an Wagefuhrs-Dienstgelder
berechnet 5562 Rhtl. 46 ß
machen also rein erlassen 7105 Rhtl. 26 ß Cour.
4. Sind 1704 400 Tonnen 1 Spint Pflicht-Rocken
berechnet, jetzt sind nur noch 337 Tn. 9 Sp.
Es sind also verlohren . . . 62 Tn 8 Sp.
die die Amtsunterthanen provitirt.
5. Aus eben der Rechnung Ac. 1704 erhellt, daß die Unterthanen der Walddörfer ihr Nutz- und Rahdeholtz haben kauffen müßen, sowohl die Wald als Raum-Ohrter. Ich habe es vorgefunden, daß das Nutzund Rahdeholz umsonst ausgewiesen und die Walddörfer sind dafür abgefunden worden, die Raumdorfer genießen es noch, die der Herr Hausvogt wird benennen können.
6. Ist der PflichtRocken seit 1770 zu Gelde gesetzet, (aber) nur so lange als der König ihn nicht brauchen wird. Die Tonne wird seit der Zeit mit 2 Rthlr. 20 sl bezahlt und in diesem Augenblick ist er schon in Kihlischen auf 6 Rthlr. gestiegen. über 5 und dem Vernehmen nach
7. Aus einem alten Erdbuche, welches wahrscheinlich bald nach erlangter Souverainität des Königs gemacht worden, ist ersichtlich, daß jede Hufe liefern mußte 1 Schwein, 1 Gans und 2 Hühner. Diese sind angesetzt: das Schwein zu 28 ß die Gans zu 6 ß und die Hühner zu 3 mk 3 ß das Stück und jede Hufe bezahlt diesen Augenblick nicht mehr als 40 ßfür alle diese Artikel.
8. Aus einem alten Erdbuch ergibt sich, daß das Amt 163 Reuterhufen gehabt und ebensoviel Reuter hat stellen müssen und damals war das Kirchspiel Kellinghusen nicht mit begriffen. Diese sind weg und der König muß dafür jetzo den für das Militär benötigten Rocken 3 und 4 mal so teuer kaufen. Ich habe es einmal versucht, diese einzige Artikel nur nach Verhältnis des Preises zu berechnen und es kömmt in 100 Jahren eine erstaunende Summe auf das Amt Rendsburg, die der König dadurch verloren hat. Wollte man die zwei Gänse, Hühner, das Pflichtwagenholz, den geringen Preis des Pflichtrockens und die nachgelassene Contribution, Herrengeld und Wagenfuhrs-Dienstgeld mit berechnen, so würde man befinden, daß die Königl. Finanzen so sehr gelitten, daß die jetzige Kopfsteuer und die so geringe, aber äußerst beschwerliche 74 Prst. (?) Steuer, die der Unterthan jetzo ja nur als Auflage bezahlt, nicht zum 4. Teil hinreichet, alles wieder gut zu machen und daß der Unterthan sehr Ich glaube aber das unrecht tut und sich versündiget, wenn er klaget. alles ihnen auch nur bekannt werden darf, und sie werden sich beruhigen.“
(Auszug): Das Gesuch der Vollmachten, nur in natura zu liefern ist nicht recht überlegt da es sehr von Nachteil werden kann.
„Im Jahre 1762 habe ich selbst von dem Magazinverwalter erfahren, daß z. B. die Unterthanen im Herzogtum Schleswig, Hadersleben, Apenrade und Lügumkloster ihr Contigent nach Rendsburg haben liefern müssen. Dieser Fall könnte ja wohl möglicherweise umgekehrt werden und das Amt Rendsburg in Kriegstrüben Zeiten genötigt werden, seine Fourage nach dem Herzogtum Schleswig liefern zu müßen, so wie die Schleswigschen Amter im Jahre 1762 nach Rendsburg. Und wie sauer und kostbar würde ihnen nicht alsdann der Transport werden, wenn solcher auch nur z. B. nach Pinneberg oder Altona geschehen sollte.
Es werden gewöhnlich per Pflug 1 Tonne Rocken, 1 Tonne Haber, 1½ Fuder oder 900 Al. Heu und 1½ Fuder oder 720 (. Stroh ausgeschrieben. Dies beträgt vom Amt 527½ Fuder Heu und 527½ Fuder Stroh. Mehr als 900 U. kann ich nicht auf einen Bauernwagen rechnen und wenn der Weg weit ist, so ist es schon zu viel. Danach würden also wenigstens 1135 Wagen erfordert, und die 473 Tonnen Rocken und ebensoviel Habern würden mit darauf vertheilt werden müßen, um diese Artikel zu fahren. Das Amt steht überhaupt zu 577 Matrikel-Pflügen. Es würden also von jedem Pfluge2 Wagen anspannen müßen. Welches Geschleppe würde dieses abgeben, und wie kostbar würde ihnen der Transport. Freilich könnte jemand einwenden und sagen, daß alsdann die „Vollmachten Heu in jenen Gegenden aufkaufen und liefern lassen könnten, als welches freilich zugegeben werden muß.“
(Aber das gibt Verdruß die Menge .. .. )
So blieb es bei dem bisherigen Verfahren, indem mitunter Naturallieferung, mitunter aber die Erhebung in Geld erfolgte. Zu diesen Steuern kamen 1762 neue Steuern. Dänemark hatte 1721 den Gottorfischen Anteil von Schleswig den Gottorfischen Herzögen abgenommen. Als nun der Herzog Karl Peter Ulrich von Gottorf als Peter III. den Russischen Thron bestieg, richtete sich sein Streben darauf das Land seiner Väter zurückzuerobern. Dänemark mußte rüsten. Dazu wurde eine sog. Prozentsteuer ausgeschrieben, d. h. eine Abgabe vom Einkommen aller Beamten, Geistlichen und Lehrer. Gleichzeitig wurde die Kopfsteuer, zunächst auf einige Jahre, ausgeschrieben. Nach dieser mußten für jeden über 12 Jahre alten Menschen monatlich 4 / erlegt werden. Für die Armen hatte die Gemeinde zu zahlen.
Als um 1800 die politischen Verhältnisse bedrohlich wurden, führte man 1802 die sog. Landsteuer ein. Alles Acker= und Wiesenland wurde zu dem Zwecke neu bonitiert. Kein Land sollte unter 25 K die Tonne geschätzet werden. Die Tonne wurde auf 260 OR. gerechnet. Auf die zu 60 rbt. taxierte Tonne entfiel 1823 in Böken etwa ¼ rbt. Landsteuer. Als 1813 der Staatsbankerott bevorstand, erfolgte die berüchtigte Verordnung zur Gründung einer Reichsbank. Durch diese wurden 6 % des Privateigentums einfach als Staatseigentum erklärt. Diese Forderung stand allen hypothekarischen Forderungen voran. Solange diese Forderung nicht beglichen war, mußte sie mit 6½ % verzinst werden. Reiche Leute zahlten die als Bankhaft bezeichnete Forderung einfach aus, und so waren sie von der Zahlung der Reichsbankzinsen frei. Erst 1844 hatte der Staat sich soweit erholt, daß die Schulden der Reichsbank gedeckt waren. Damit hörte dann die Zahlung der Reichsbankzinsen auf.
Unter den erwähnten Abgaben ist die Lieferung eines Schweines von der Hufe noch besonders zu betrachten. Die Wälder waren früher viel ausgedehnter und die Stämme viel größer und stärker. Außerdem waren sie viel stärker mit Eichen durchsetzt, ja diese bildeten oft den Hauptbestand. Unsere Heide=Kratts sind die kümmerlichen Reste ausgedehnter Eichenwaldungen. Die Früchte der Wälder, Eicheln und Buchenkern wurden zur Schweinemast benutzt. Diese Waldmast hatte um 1600 sehr große Bedeutung. Aus den waldlosen Gegenden und den Städten des Landes, aus den Hansastädten, die damals eine starke Schweinehaltung hatten, ja, selbst aus Mecklenburg wurden die Schweine in Menge zur Mast angetrieben. 1590 fanden, wie Heinrich Rantzau in seiner Beschreibung der cimbrischen Halbinsel berichtet, in den Rendsburger Hölzungen 14000, in den Segeberger 17000, in denen des Amtes Bordesholm 10000 und in den Gottorfer 30000 Schweine ausreichende Mast. Einzelne holsteinische Gutsbesitzer haben nach seiner Angabe 4000 Joachimstaler im Jahre daraus gewonnen. Das Kloster zu Itzehoe vereinnahmte 1590 aus der Waldmast 1733 mK 6 ß 6 Pf[17])
In den Innier und Homfelder Waldungen stand dem Kloster ein Teil der Mast zu. Es besaß dort auch selbst Waldungen, die um 1780 an die Eingesessenen verkauft wurden. So konnte das Kloster 1590 in Jnnien 29 und in Homfeld 20 Schweine auf die Mast treiben.!) Dabei wurde das Alter der Tiere in Anrechnung gebracht „Vudt sind dre winter schweine vor twe olde houet schweine gerekent den Dorpes luden darsulvest gelik.“ 1604 wurde eine Sau mit 6 jungen für 4 Schweine „Zu Homfeldt gerechnet. Dem Kloster gehörte die Hälfte der Mast. Ist die Hube wegen der Mast gesetzet auf 4 schweine, thut von 2½ Hufen 10 schweine, davon kompt dem Kloster die Helfte als 5 schweine zu, so Mitunter nutzte an die Unterthanen verhäuert a 2 K S /2. (1670). das Kloster seinen Anteil selbst, mitunter verpachtete es ihn. So ergab die Wiedenborsteler Hölzung 1625 100 K Pacht. Auch einzelne Hölzungen wurden verpachtet. 1604 z. B. gab Hans Siuerdes 12 K. 6 /3 für den Bredenhop. Auch nahm das Kloster für seinen Anteil fremde Schweine Für diese wurde ein Mastgeld (Veme oder Fehmegeld) gezahlt. auf. 1604 betrug es ½ Rthlr., 1627:3 K, 1669 bei Itzehoe 5, bei Langwedel 3 F. Vor dem Auftrieb wurde die Mast abgeschätzet, damit die Hölzungen nicht überjagt und die Schweine fett würden. Trotzdem trieben die Untertanen doch mehr hinein. 1655 wurden die Innier zur Brüche gesetzt, weil „sie mehr Schweine als ihnen gebühret auf die Mast geschlagen“ hatten[18].
Außer diesem Anteil an der Mast erhielt der Grundherr, hier das Kloster, jährlich ein Schwein (Gebelschwein) oder eine entsprechende Geldabgabe. Diejenigen Bauern, die Schweine auftrieben, hatten dem Kloster das Gebelschwein zu liefern. Dies war das zweitbeste Schwein, das aufgetrieben wurde. Diese wurden nach Hennstedt gebracht und an der Dingstätte mit des Klosters Zeichen gebrannt. Trieb jemand keine Schweine auf, so hatte er das Schweinegeld zu erlegen, das etwa 24 / die Hufe betrug. Die gleiche Abgabe hatten die Hufen auch zu zahlen, wenn keine Mast vorhanden war. Für die Eigentumshölzungen war keine Feme zu zahlen. Auch die Bauern nahmen gelegentlich Schweine auf Waldmast an, wie Ratjens Rechnungsbuch[19] zeigt. 1758 nahm er 3 K. 1784 sogar 10 fl Mastgeld, 1756 für ein Halbschwein 3 J, 1769 ür ein „Groß Ferken“ 2 K 8 /3. In alten Zeiten hatten die Bauern eines Dorfes ein gleiches Recht an der Waldmast. In Bargfeld entstand 1688 ein Streit über dies Recht, indem einige größeres Mastrecht geltend machten, weil sie größeren Waldbesitz hatten. Der Streit wurde vom Statthalter Grafen Detlef Rantzau, dem Kirchspiel Kellinghusen verpfändet war, dahin geschlichtet, daß „die Mast denen Eingeseßenen gemein seyn, und nach Huben=Zahl beschlagen und betrieben werden solle[20]. „Weilen wegen der hütung solcher Mast Schweine bishero die beliebung gewesen, daß sie, wenn Mast vorhanden, Jährl. einander zugehütet worden, welcher dann am deme die Reihe, gewisse Schweine dafür zu genießen gehabt, so soll zwar noch dieses Jahr, Jochim Voß, als welchen das Hüten dieses Jahr beykömbt, solche Schweine gelaßen werden, Nach diesem aber solche Verordnung gäntzl. abgeschafft seyn und ein Hirte vom gantzen Bauerlage dazu gemietet werden[21]. 1723 wurde die Verfügung dahin geändert, daß jeder nach der Größe seines Holzbestandes auftreiben konnte, aber auch damit waren nicht alle einverstanden.
In den königlichen Hölzungen fand vor der Verpachtung der Mast eine Schätzung derselben statt. Von 1694 wird uns berichtet, daß die Dingvögte zu Kellinghusen, Jochim Bracker zu Homfeld und Jochim titgen zu Lockstede nach Nienborstel zur Oberförsterei mußten, „die Mastung im ganzen Rendsburger walde in Augenschein zu nehmen und selbige auf ihren Eydt und Gewissen mit setzen sollen“[22].
Das Hüten der Mastschweine besorgten nach dem Vorigen in ältester Zeit die Bauern abwechselnd. Später gab es dafür besondere Hirten. Der Schweinehirte bewohnte meistens eine Hirtenkate im Dorf und hatte in anderen Zeiten anderes Dorfvieh zu hüten. Er hatte die Berechtigung, einige Schweine mit auf die Mast schlagen. Uebrigens scheint das Dorf für die aufgetriebenen Schweine haftbar gewesen zu sein. „Tho Homfelde hebben se Carsten Wittmakes 1 Swihn verlaren, iß tho gelde gesettet, scholen se betalen wor 8 K woruan Ih. f. G. (— Aebtissin) ehrer fem ock hebben schall[23])
Die fetten Schweine wurden teils im Haushalte verbraucht, teils verkauft. 1626 galten gute Schweine auf dem Markte (wohl in Itzehoe) 10 mk, geringe 4 mK 4 ß[24]. Im folgenden Jahrhundert stiegen sie bedeutend. Ratjen verkaufte 1758 eins für 30, ein anderes für 36 Kl. Die Hauptzeiten der Waldmast liegen vor dem Einbruch Tillys und Wallensteins, 1627[25]. Nachdem konnte das Land sich nicht recht erholen, da fast alle 20 Jahr neue Kriegsstürme unser Land durchtobten und den Wohlstand vernichteten. Immerhin dauerte sie noch bis ungefähr 1800.
Die Schweinezucht wurde also in bedeutendem Umfange getrieben. Bei den für Homfeld und Innien genannten Zahlen handelt es sich immer nur um die Hölzungen, die dem. Kloster eigentümlich gehörten. Die bäuerlichen Hölzungen nahmen den weitaus größten Teil des Waldes und den vom Kloster aufgejagten ein. Nach den Besitzverhältnissen Schweinen ergibt sich, daß 1590 in Innien mindestens 100, in Homfeld aber 180—200 Schweine ausreichende Mast fanden. Für spätere Zeiten sind die Zahlen meistens niedriger. Die Schweinemast war aber durchaus von den besseren oder geringeren Mastjahren abhängig. Während in den ersteren die Mast fast kostenlos zu haben war, mußte in den schlechteren Jahren Kornfutter dazu gegeben werden. Zunächst wurden die Stoppeln abgeweidet, dann aber mußten die Schweine durch Stallfütterung einigermaßen schlachtreif gemacht werden. Das verschlang bei dem geringen Ernteertrag eine Menge Korn. Die Folge davon waren die ungeheuren Preisschwankungen des Getreides. Allerdings spielten auch noch andere Ursachen mit. Von 1500—1530 schwankte der Preis des Roggens zwischen 5—10 / und 16 f. 1540 dagegen betrug er wieder nur 8 /3. 1651 u. 52 kostete er 16—18 (3, 1653 aber 3 fl. die Tonne. 1700 stieg er auf 19 fl. (Hafer 7 A u. Buchweizen 10 00), im Frühjahr 1709 sogar auf 36 l, während er im Herbste des Jahres nur 8 K 12 / kostete[26]. Natürlich war auch das jeweilige Ernteergebnis für die Höhe des Preises von Bedeutung, aber das Fehlen oder Vorhandensein der Waldmast übte auch eine nicht zu unterschätzende Wirkung aus.
Fußnoten
- ↑ Siehe S. 15.
- ↑ Altes Kontractenprotocoll zu Nortorf, p. 81
- ↑ defensionsgeld zur Unterhaltung der Truppen erhoben.
- ↑ Schwedische Gelder waren die durch den Einfall Torstensons und den Krieg mit Schweden 1643—45 entstandenen Staatsschulden.
- ↑ Zehrung nach Oßenbrügge sind die Kosten der dänischen Gesandten zu den Friedensverhandlungen in Osnabrück.
- ↑ Kreissteuer zahlte nur Holstein als ein Teil des Deutschen Reiches zur Deckung der Ausgaben des „niedersächsischen Kreises.“
- ↑ Staatsarchiv zu Schleswig. B. III. 1. N. 84.
- ↑ Langheim: Nachr. über d. Amt Rendsburg, S. 81. Staatsarch. z. Schleswig.
- ↑ Register des Itzehoer Klosters.
- ↑ Vollmachtslade des Kirchspiels Kellinghusen.
- ↑ Nortorfer Vollmachtslade.
- ↑ Angabe fehlt.
- ↑ Angabe fehlt.
- ↑ Heimat 1901, S. 75, und Amtsrechnungen im Staatsarchiv zu Schleswig.
- ↑ Langheim: a. a. O. )
- ↑ Vollmachtslade des Kirchspiels Nortorf.
- ↑ Schweineregister des Itzehoer Klosters, dem auch die folgenden Angaben entnommen sind
- ↑ Itzehoer Klag= und Brüchregister
- ↑ Ratjen=Homfeld: Familienpapiere.
- ↑ Itzehoer Klag= und Brüchregister.
- ↑ Staatsarchiv zu Schleswig A. III N. 820.
- ↑ Staatsarchiv zu Schleswig B. III. 1. Nr. 86.
- ↑ Itzehoer Schweineregister.
- ↑ Itzehoer Schweineregister.
- ↑ Kuß, Jahrbuch denkwürdiger Naturereignisse.
- ↑ Siehe auch Pastor Meiers Ansicht über das Aufhören der Waldmast, s. S. 52