Archiv:Die letzte Gemeinheitsteilung (1913)

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Die letzte Gemeinheitsteilung. - Abschnitt aus dem Kapitel Die Aufhebung der Feldgemeinschaft.

Während Innien, Homfeld und Bucken schon um 1780 ihre ganze Feldmark aufgeteilt hatten, blieben in Böken, Bünzen und Bargfeld noch beträchtliche Strecken übrig, die, obwohl aufgemessen, doch nicht verteilt wurden. Als man die bei der Teilung erhaltenen Ländereien in Kultur gesetzt hatte, trat bald das Verlangen nach mehr Land auf. 1810 sollte deshalb in Böken wieder ein Teil der Gemeinheit verteilt werden[1]. Dabei sollte die volle Hufe für 1, die halbe für ¾, die Viertel= und Achtelhufe für ½ und die Katen für ¼ gerechnet werden. Den Katen wurde gerichtlich 5 Tonnen zugesprochen. Ebenso sollte Torfmoor verteilt werden. Während das letztere zur Ausführung kam, brachten die folgenden Kriegsjahre eine solche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, daß jeder Arbeit genug hatte, sein bisheriges Besitztum in Ordnung zu halten. An eine Neukultivierung von Heideländereien war nicht zu denken und so unterblieb die beschlossene Verteilung. Das Schulregulativ von 1812 ordnete die Auslegung von Schuldienstland an. 1819 wurden dafür 4 Tonnen aus der Gemeinheit ausgelegt. 1817 hatte Bünzen schon das gleiche getan.

Die noch unverteilte Heide diente als Schaf= und Jungviehweide. Auch wurde dort Streuheide gemäht und der sogen. Plackentorf gegraben. Dabei wurde oft ziemlich darauf los gewirtschaftet. Daher erfolgte 1839 für Bünzen eine Verfügung[2] „daß in der Bünzener Gemeinheit keine Plaggen oder kein Plaggentorf gehauen noch gestochen werden dürfe und daß nur die pflugzähligen Landbesitzer befugt seien, die Gemeindeweide zu benutzen und zu ihren eigenen Haushaltungen die benöthigte Heide zur Streu zu mähen, daß sie aber nicht berechtigt seien, solche zum Verkauf in der Gemeinheit zu mähen."

Daß diese Verordnung auch sonst sehr nötig war, ergibt sich aus einer Klage der Ehndorfer Bauern von 1845. Sie beklagten sich[3], daf ihre Gemeinheitsgründe in Gefahr seien, durch Flugsand aus der Bünzener Feldmark verschüttet zu werden. Diese Flugsandstrecke lag auf dem Viertkamp in Bünzen. Sie wird schon 1818 erwähnt. Die Bünzener belegten sie darauf mit Dornen. Die Heide schritt nun rasch fort und band den Sand. Nur durch den guten Stand der Heide wurde das urbare Land vor Flugsand geschützt. Der sich unter der Heide bildende Torf ermöglichte dann später die Urbarmachung auch solcher Flugsandstrecken.

Um 1840 waren die Schäden der Kriegsjahre und der Mißernten um 1830 verschwunden. So gings an die letzte Feldaufteilung. 1840 wurde in Böken damit begonnen. Die alten Katen erhielten je 6 Tonnen, die neuen für jede Kuhgräsung eine Tonne aus der Gemeinheit. Da Böken um diese Zeit ein neues Schulhaus baute, so legte man dem alten Schulhaus 10 Tonnen aus der Gemeinheit zu und verkaufte dies als eine Kate (1843). Auch die endgültige Auslegung von 10 Tonnen Schuldienstland im Winkelsteinsmoor geschah damals. Der Rest der noch vorhandenen 679 Tonnen wurde an die Hufner verteilt. Das über die Verteilung ausgefertigte Erdbuch[4] stammt von 1842. Behördlich genehmigt ist es am 7. September 1843.

Während in Böken die Aufteilung ohne große Schwierigkeiten (einzelne Unzufriedenheiten und Streitigkeiten kamen auch vor) vor sich ging, hatte sie in Bünzen lange Beine. Schon 1829 hatte jede Hufe sich 19 Tonnen aus der Gemeinheit ausmessen lassen. Die Heideländereien waren nur durch Zeichen auseinandergesetzt. Diese Gemeinheitsländereien sind „gemeinschaftlich von den Dorfsbewohnern zur Weide für Kühe, Schafe 2c., sowie auch zum Heidemähen, Bult= und Torfstechen benutzt worden. Da sich in Bünzen 6 Katen befinden, deren Besitzer sich z. T. erst nach der Vermessung und Verteilung der Ländereien angekauft und angebaut haben, so konnten selbige (ca. 1840) keinen Anteil an der Weide haben. Da aber selbige ein oder 2 Kühe sowie auch Schafe notwendig halten müßen, so erlaubten die Hufner sowohl Amts Rendsburger, als auch Klösterliche denselben dieses Vieh mit auf die Gemeinheitsländereien zu treiben für Bezahlung von 2 K für die Kuh und 5 / für ein Schaf und eine Beisteuer zum Hirtenlohn, welches Geld im Herbste bezahlet wurden und wovon die Klösterlichen Untergehörigen den fünften Theil erhielten, womit sie auch zufrieden waren.“ Heidemähen und Plackentorfgraben nahm aber so sehr überhand, daß man sich 1837 zur Aufteilung der noch unverteilten Gemeinheitsländereien entschloß. 494 Tonnen sollten noch verteilt werden. Zunächst wurde man sich einig, daß zu dem vorhandenen Schulland ein Platz von Ebenso 7 Tonnen (je „340 OK.) auszulegen sei. 23. April 1845. waren nach der Instruktion für den Landmesser Ullrich in Neumünster Sand= und Mergelmagazine, eine Entschädigung an den Hufner Harms (der Land zum Bau der Armenkate hergegeben) und eine Bauervogtskoppel auszulegen, deren Größe nach Amtsverfügung vom 24. August 1843 rund 6 Tonnen betragen solle. Schwierigkeit machte die Entschädigung der Katen. 1846 wurden ihnen 2 bonitierte Tonnen zugesprochen. 1847 fand dann die Verteilung statt, die aber von den Kätnern wieder umgestoßen wurde. Die endgültige Verteilung erfolgte erst am 14. April 1852. Die Kätner erhielten jetzt doch nur die 2 bon. Tonnen und mußten für jede (gleich einer Kuhweide gerechnet) 1 K S / Weidegeld an die Hufner zahlen. Durch Zahlung des 25fachen Betrages dieses Weidegeldes konnten sie die Verpflichtung ablösen. Für das neue Land wurden 5 Freijahre bewilligt. Von 1857 ab mußte eine jährliche Steuer von 8 / für jede bonitierte Tonne entrichtet werden. Die Berechtigung zum Torfstich auf diesen verteilten Ländereien blieb den bisher Berechtigten noch 25—30 Jahre erhalten; erst dann gingen diese Gründe vollständig an den neuen Besitzer über[5].

In Bargfeld wurden die letzten Gemeinheitsländerein 1856 durch Landmesser Matthiesen aus Brammer aufgemessen und verteilt. Das letzte Moorland wurde 1865 vermessen und im nächsten Jahre verteilt. Für die Schule und das zu errichtende Pastorat wurden je eine Tonne Moorland ausgelegt. Das Schulland war bereits 1856 aus dem urbaren Land angekauft. Mit diesen Verteilungen hörte auch das gemeinschaftliche Weiden des Jungviehes auf, in Bünzen z. B. 1836. Auch die Schäfereien gingen vielfach ein (Bünzen 1838) oder sonst einigten sich die Besitzer und stellten von ihrem geringwertigsten Lande eine Weide zur Verfügung. In Böken blieb so die gemeinschaftliche Schäferei noch bis ca. 1895 bestehen. Die durch den künstlichen Dünger gegebene Möglichkeit, den Boden vorteilhafter als durch die Schäferei auszunutzen, führte das Ende der Dorfschäferei herbei.

Fußnoten

  1. Staatsarchiv zu Schleswig B. III. 3. 35.
  2. Klosterarchiv zu Itzehoe
  3. Staatsarchiv zu Schleswig B. III. 3. 39.
  4. Erdbuch von Böken v. 1843 im Staatsarchiv zu Schleswig.
  5. Nach Akten des Schleswiger Staats= und Itzehoer Klosterarchivs; dazu Familienpapiere des Herrn J. Timm=Bünzen.