Archiv:Einkoppelung in Böken (1913)
Einkoppelung in Böken - Abschnitt aus dem Kapitel Die Aufhebung der Feldgemeinschaft.
Die Einkoppelungen in den anderen Dörfern vollzog sich in ähnlicher Weise. Nicht immer wurde die vorgeschriebene behördliche Erlaubnis dazu eingeholt.
„„Es will verlauten, daß die Eingeseßenen zu Böcken sich unterfangen haben, ihre Ländereyen einzukoppeln und ganze Stücke aus der Gemeinheit eigenmächtig einzunehmen. Dieses Verordnungswiedrige Verfahren wird ihnen also aufs ernstliche hierdurch untersagt sie dazu und zugleich anbefohlen, mir Nachricht zu ertheilen, wer authorisiret hat und zugleich die Gründe anzuführen, warum sie ohne Erlaubnis die Einkoppelung aus der Gemeinheit vorgenommen haben.
Nortorf, d. 23. April 1774. A. G. Reinhold.[1]“
Darauf ist denn ordnungsmäßig verfahren. Das Erdbuch stammt von 1780. Die Vermessungsarbeiten wurden von dem Landmesser Chr. Jargstorff in Kellinghusen ausgeführt, der auch die Vermessung in Bünzen gemacht hatte. (In Innien arbeitete der Landmesser J. Warnholtz, das Erdbuch stammt allerdings auch von Jargstorff. Bucken wurde unter Direktion des Oberlandmessers und Majors J. Bruyn vermessen). Bei der Bökener Vermessung wurden 5 bonitierte Tonnen Ackerland gleich 1 bon. Ton. Wiesen und 8 bon. Tonnen Heide auf 1 bon. Tonne Ackerland (1 Tonne =340 OR.) gerechnet. „In der Gemeinheit hat jede Hufe 2 bon. Tonnen und jede ¼ Hufe ¾4 bon. Tonnen erhalten, wozu 8 Frey=Jahre, das übrige aber zu 20 Frey Jahren bestimmt ist.“ In diesen Jahren hatte man also keine Abgaben für das Stück Land zu leisten, da zunächst die Kosten der Urbarmachung gedeckt werden mußten. Mit der Aufteilung war auch eine neue Setzung, oder richtiger, eine gleichmäßige Verteilung der Steuern verbunden. Die Summe der Dorfssteuern blieb gleich. In Böken zahlte jede Hufe 7 Rthlr 83 ß Spec. Herrengeld, zusammen 53 Rthlr. 8 ß und 224 Rthlr. 12 ß Cour. Contribution. Auch der von der Schnorschen Hufe zu Böken zu liefernde Kirchenroggen wurde über das ganze Dorf verteilt[2].