Archiv:Einkoppelung in Innien (1913)

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Einkoppelung in Innien - Abschnitt aus dem Kapitel Die Aufhebung der Feldgemeinschaft.

In Innien hatten die Bonitierungsmänner festgesetzt, daß „in Hinsicht der Kampländereyen, das Verhältniß des guten Landes zu der Mittleren wie 1 gegen 1¼ und des guten Landes gegen dem Schlechten wie 1 gegen 2“ sein sollte. Ferner:

  • a. Weil in allen 7 Bracken sind und beständig alle Jahr 3 davon in Weide gelegen, daß desfals der 3te Theil aller Brackländereyen zur Weide zu schlagen und mit der gemeinen Weide nach Pflugzahl aufzutheilen sey.
  • b. Weil der Bauerkamp alle Jahr besäet, und die Weide auf demselben nur von der Zeit an, wenn das Korn herab ist, biß zur Winterbesäung, gemeinschaftlich genutzet worden: so seye auch davon der ½ete Theil als Weideland anzusehen. Nichtweniger
  • c.Weil die Innier auf dem Sandberg nur 3 Tage Stoppelweide gehabt, nachgehends aber die Böckener diese Weide genutzet, so seye der ½ete Theil von diesem Kamp zu Weide Land anzurechnen und mit den übrigen Gemeinheiten nach Pflugzahl aufzutheilen[1].

Der Innier Einkoppelungsvergleich lautet:

„Actum Innien, d. 8ten Marti 1773[2].

Nachdem wir Endesunterschriebene committirte oflicialer uns heute dato hieselbst eingefunden, so ist wegen der Einkoppelung der Dorfs Ländereyen zu Innien in Gegenwart der hiesigen, sowohl Königlichen als Clösterlichen Eingeseßenen, wie auch der sämtlichen Einwohner aus dem Dorfe Boecken folgende Vereinbarung getroffen worden:

1. Die sämtlichen Kampländereyen der Innier werden auf gemeinschaftliche Kosten vermessen und bonitiret, es erhält aber ein jeder die Quantitet nach der bonitet wieder, die etwa zum Unitausch kommen müßen.

2. Die Holz Theile so bei einer Hufe vorhanden, bleiben bey der Hufe. Die Weide aber wird nach Kuh-Gräsung bonitirt und denen welche weniger haben, nach Hufen-Zahl vergütet. Zu welcher Vergütung die Heiden-Lohen und freyen Plätze, worauf kein Holtz stehet, besonders angewandt werden. Das alsdann noch fehlende ersetzet derjenige, welcher die Vergütung zu leisten hat von seinen Kamp-Ländereyen.

3. Die zwey Königliche und 2 Klösterliche ⅛/8 Hufner partipiiren von der Gemeinheit pro rata nach Hufenzahl.

4. Die Böecker Einwohner erhalten für die drey Jahrs Weide auf dem Vierth zwischen den Rehmens 7 Tonnen urbares Land und außerdem noch zwey Blöcke auf dem Alten Kamp und zwei Blöcke auf dem Bast: welche alle vier dem Klösterlichen Unterthanen Johim Kühl zugehören. Das übrige Land auf dem Vierth zwischen den Rehmens behalten die Böecker ebenfalls, treten aber soviel auf dem Kreuzkamp und Sandberge an die Innier wieder ab.

5. Die Tränke bey der Papen Wiese auf dem Böecker Felde bleibt beyde Dorfschaften zum gemeinschaftlichen Gebrauch offen, und soll der dahin zu machende Redder nicht unter 24 Fuß Breite haben.

Alles übrige gehet nach der Königl. Verordnung vom 19. Novbr. 1771.

Actum ut supra

Mesch. A. G. Reinhold. C. B. Weise. C. Bove.[3]

Vor der allgemeinen Einkoppelung waren in Innien schon eingekoppelt:

  • Reimers:[4] Großen Hoff, Söhrmohrs=, Höppersmohr=Koppel.
  • Carstens: bei E. Mehrens Haus, Söhrmohrs=, Norlogs=, Höppersmohr=Koppel.
  • Cl. Ratgen: Schipphoe, Söhrmohrs=, Höppersmohr=Koppel.
  • Schnoor: Norlogs=, Söhrmohrs=, Hörn=, Hollmohrs=, HöppersmohrKoppel, Barenbeck.
  • Bracker: Norlogs= u. Kapellen Koppel.
  • Voß: Norlogs=, Höppersmohr=, Ellerkrogs Koppel.
  • Kühl: keine.
  • Jürg. Ratjen: Höppersmohrkoppel.
  • E. Mehrens: Söhrmohrs, Höppersmohr Koppel.
  • Gloy: Söhrmohrskoppel, Diek.
  • H. Frese: Söhrmohrs Koppel. Die Schulmeisterkoppel.

Diese eingefriedigten Koppeln blieben den Besitzern. Alles übrige wurde nach der vorhergehenden Bestimmung verteilt. Es erhielten, alles auf gut Land berechnet:

Reimers 30 Tn. 216 QR.
Carstens 25 Tn. 123 QR.
Cl. Ratgen 25 Tn 175 QR
Schnoor 20 Tn 238 QR
Bracker 24 Tn 264 QR
Voß 20 Tn 247 QR
Kühl 21 Tn 127 QR
Jürg. Ratjen 1 Tn 84 QR
Mehrens - Tn - QR
Gloy 1 Tn 189 QR
Frese 0 Tn 286 QR
Bülck - Tn - QR
Summa 169 Tn 120 QR gut Land

Die Summe des ganzen Ackerlandes betrug 22 Tn. 150 QR. gut, 126 Tn. 231 QR. mittel und 91 Tn. 47 QR. schlecht Ackerland. Holzgründe und Weiden wurden nach Kuhgräsung geschätzt und eine Kuhgräsung gleich einer Tonne gut Land gerechnet. Es erhielten:

Reimers 134 Tn. 2 QR. = 18 5/12 Kuhgräsung
Carstens 56 Tn. 62 QR. = 11 1/16
Cl. Ratgen 47 Tn 182 QR = 12 1/12
Schnoor 50 Tn 280 QR = 9 5/16
Bracker 41 Tn 34 QR = 7 1/6
Voß 48 Tn 228 QR = 9 7/12
Kühl 47 Tn 270 QR = 10 3/8

Man rechnete diese Zahlen so, daß es für jede volle Hufe 15 Tn. 25 QR. gut Land ergab

Die mündliche Ueberlieferung berichtet dazu, daß niemand gern die Weide im Holzteil angewiesen haben wollte, daß aber der Bauervogt Weide in Reimers gerne dazu bereit gewesen sei und er so fast lauter Holzteilen angewiesen erhalten habe. Sehen wir die obigen Zahlen an, so mag das stimmen, da die Holzweide weniger wertvoll war und se hat er für ein größeres Areal ausgelegt werden mußte. Jedenfalls hat er für seinen Besitz außerordentlich viel gewonnen und noch heute zeichnet sich dieser Besitz (Thun) durch seinen Holzreichtum aus.

Durch diese Vermessung ist die Wiese „Lückpott“, die früher zur Möreler Feldmark gehörte, aber einige Jahre vor der Vermessung von Hans Ratjen gekauft war, zu der Innier Feldmark gelegt. Im Erdbuch von 1789 heißt sie „Wolckenbecks Wiese“.

Fußnoten

  1. Archiv d. Klosters zu Itzehoe.
  2. Archiv d. Klosters zu Itzehoe.
  3. Weise, Hausvogt; Reinhold, Kirchspielvogt in Nortorf; C. Bove, Vogt oder Dingvogt in Langwedel.
  4. Siehe Besitzchronik.