Archiv:Herstellung der Knicks (1913)
Herstellung der Knicks - Abschnitt aus dem Kapitel Die Aufhebung der Feldgemeinschaft.
Nachdem die Aufteilung vollendet war, folgte eine Riesenarbeit für die Besitzer, das Anlegen der Wälle und die Bepflanzung derselben. Die Wälle wurden oben 4 Fuß und unten 8 Fuß breit angelegt, die äußeren Gräben mußten 5 Fuß, die inneren 3—4 Fuß breit angelegt werden[1].
Die ganze Arbeit konnte natürlich erst im Laufe der Jahre vollendet werden. Wie die Anlage der Einfriedigungen geschehen, ergibt ein Bericht des Dingvogtes aus Homfeld[2].
„In allen Dorfschaften hiesigen Kirchspiels (Kellinghusen) ist es größtentheils gebräuchlich, daß bei Verfertigung der Zwischenbefriedigungen entweder doppelter Wall und graben gemacht werden, oder aber, daß nach desjenigen Landanliegers Seite, dem die Unterhaltung der Befriedigung oblieget, der Wall geleget wird. Bey dieser letztgedachten Art ist es einleuchtend der vorzügliche Zweck, daß der Unterhalter den auf dem Wall zu setzenden Pathen desto besser beykommen, und solchen durch Aufsodung und Antreibung des Walles desto besser in Wachsthum z bringen und erhalten könne, inmaßen ihm sodann von der andere Seite zu, wo der Befriedigungsgraben vorhanden, zu solcher Wartur und Pflege der Pathen oder lebendigen Knicks nichts im Wege steh In Humfeld aber ist es, spricht der darin wohnende Ding-Vogt als zugezogener Besichtigungsmann, bei der Einkoppelung der Dorfs Ländereien, etwa im Jahr 1770, häufig geschehen, daß eine umgekehrte Behandlungsart vorgenommen worden, daß nemlich der Wall nicht nach derjenigen Seite geworfen, welchem die Unterhaltung der Befriedigung obliegt, sondern nach des andern Landeigenthümers Seite, dem die Instandsetzung und Befriedigung nicht angeht. In solchen Fällen kann derjenige, der die Befriedigung zu unterhalten hat, seines Walles und lebendigen Hagens nicht gehörig pflegen und beydes ist bey Ermangelung eines Gegengrabens an der Wallseite dem Anlaufe, und daß der Wall von dem Vieh niedergetreten, der Hagen oder Knick aber gefressen und dadurch ruiniert werde, ausgesetzt, hiebey nicht zu gedenken, daß bey fehlenden Gegengraben und wo ein solcher nicht befindlich ist oder seyn soll, die Wurzel des lebendigen Hagens ungehindert ins Land läuft, und dem Besitzer beym Pflügen beschwerlich und hinderlich fallen müssen. Ein jeder Landlieger müsse ordentlicher Weise gleichviel Land zur Zwischenbefriedigung hergeben. (...) Auf der Bargfelder Feldmark lag der Wall immer auf der Seite desjenigen, der die Befriedigung zu machen hatte. Alsdann konnte er den Wall so stark machen, als er wollte.“