Archiv:Hufenertrag, Homfeld 1765 (1913)
Hufenertrag, Homfeld 1765 - Abschnitt aus dem Kapitel Die Landwirtschaft von 1700 - 1800.
Alles in allem können wir heute diese Zustände in der Landwirtschaft nur als sehr mäßig bezeichnen. Das ergibt sich auch aus den Preisen der Hufen damaliger Zeit. Haben wir schon gehört, daß vor 1700 eine Hufe kaum die Steuern aufzubringen vermochte, ja, daß der Besitzer abtreten wollte, wenn sonst jemand zu finden war, der die Hufe für die Steuern übernehmen wollte, so zeigen die Hufenpreise auch noch 1700 noch einen sehr niedrigen Stand. 1704 kostete die Hufe von Heinrich Ratjen=Homfeld 1300 k, 1709 die parzell. Schümann'sche (Paape) 1000 J. Dabei zahlten sie je 29 Rthl. 24 /3 Kontribution und Pflugschatz. Die andern Abgaben sind nicht genannt. Von einer Hufe in Seedorf, die 32 Tonnen Ackerländereien hatte, finde ich folgende Abgaben:
Register Pflicht..............6 Rthl. 44 ß Wagenfuhrdienstgeld..........10 Rthl. Contribution................ 16 Rthl. 29 ß Magazin Korn..................3 Rthl. ........................Zus. 49 Rthl. 12 ß[1].
Bei einem Preis der Hufe von 1500 fl war das eine Steuer von etwa 10 % des Kaufwertes der Stelle. Was würden wir heute über eine solche Steuer stöhnen! Jeder möge im Stillen den Betrag für seinen Besitz ausrechnen. Und dabei waren das nur regelmäßige Staatssteuern; außerordentliche Steuern, Amtsabgaben, Dienstleistungen und andere Pflichten kamen dazu. Im Interesse der Steuerkraft wurden 1733 die Hufenteilungen im Amte verboten und den Bauervögten bei 20 Rthl. Strafe anbefohlen, jede Zergliederung anzugeben[2].
Wie schlecht die Verhältnisse waren, zeigt uns ein Aktenstück von der Schwieger'schen (Langmaack) Hufe in Homfeld aus dem Jahre 1765.
Verzeichniss[3]
von demjenigen, worin meine sogenandte Hufe Landes bestehet, ehrlich und Gewissenhaft allhier angezeiget wie folgt:
Mein sämtliches Pflugland bestehet in 20 Tonnen Aussaat, wovon der Halb=Scheid beständig Nachbahrn glei drey Jahr unbesäet liegen muß, weil der Boden sehr schlecht und Sandigt ist, um sich wieder zu erholen. Also können nur jährlich bey meiner schlechten Wohnstelle, die keine Hufe heißen kann, 10 Tonnen ausgesäet werden
nämlich an Winter Rogken....5 Tn. an Sommer Rogken....1½ Tn. an Buchweitzen .... 3½ Tn. Balanciret mit der Angabe 10 Tonnen Aussaat.
Nach Landes Untersuchungs= und Commissions-Ordnung muß a Tonne Aussaat an Schatz oder Contribution jährlich entrichtet werden 1 mK 2 ß macht zusammen 11 mk 4 ß Bey meiner Wohnstelle sind nur 34 Fuder Heu Windung. Davon wird entrichtet Schatz nach Landes=Ordnung a Fuder 3 ß, macht 6 mk 6 ß 17 mk 10 ß Wegen des Grasens der Schaaffe auf der gemeinen Weyde und des Horn Viehes muß jährlich entrichtet werden 14 mk Eines Knechtes Lohn 60 mk Eines Dienstmädgens Lohn 36 mk an einen Jungen Lohn 10 mk Die Beköstigung vor diese drey Persohnen rechne nur zu= sammen 152 mk Für den Schmidt für Pferde und Wagen=Beschlag jährlich 20 mk Für den Schuster, für Schuhe für mich meine Frau und 9 kleine Kinder jeden jährl. 2 Paar Schuhe, rechne nur 24 mk Schneider Lohn etwa 30 mk Rademacher Arbeit jährl. 18 mk Kirchen=, Priester= und Küster=Pflichten etwa 3 mk Zur Contribution bin ich gesetzet auf 72 mk und Schreibgebühr 12 ß Acht Tage muß ich jährl. zu Itzehoe eggen à Tag 1 mK 8 ü = 12 mk NB. Es sind 3 Meilen weges über nach Itzehoe zu reisen. Einen Tag muß ich zu Hofe Rogken mähen 1 mk 8 ß Fürs Holtz zu schlagen in des Closters Höltzungen 1 mk 10 ß Deputatholtz für die Conventualinnen von Hennstedt nach Itzehoe zu fahren etwa 2—3 Faden 6 mk - ß 20 Ellern Deich Pfähle nach Itzehoe liefern 3 mk Für ein Giebel=Schwein, worüber itzo der Streit ist, sollen anitzo entrichtet werden 6 mk Da dieselben bey vorherige Closter=Häuptern zu 3, 4 a 5 K gutgethan worden. Spinngeld 8 ß Für 10 Besen 2 ß Kälbergeld, als eine Neuerung, so von gegenwärtiger Closter=Obrigkeit 1765 zum ersten mahle mir an= gemuthet worden, da ich schon 18 Jahr gewohnet, ohne von solcher Abgifft etwas zu wissen 2 mk - ß Ich muß jährl. zu des Closters Aussaat liefern 1 Tonne Rogken 8 mk Fünfjährige Bitte mit Schreibgeld 1 mk 10 ß Intraden u. Jagdgeld 1 mk 12 ß Für Herrenfuhren, so ich thun muß von Innien nach Lang= wedel setze nur 36 mk 4 Tage auf Klop Jagd zu gehen. 3 mk
Wild=Fuhren etwa 2 An die Springhöher Mühle für Mühlen=Holtz zu hauen, zu fahren und Hand Arbeit bey der Mühle, obgleich Matten entrichtet wird etwa 2 mK Ich selbst, Frau und 9 Kinder zu bekleyden und Beköstigen etwa gering gesetzet. 300 mk Latus829 mk 14 ß _____________________ Meine Einkünfte als für 6 Faden Weichholtz zu 18 mk für 5 Pferde Gräsung zu 15 mk für 8 Stück Hornvieh worunter 4 Kälber begriffen sind a Stck. 2 mK 16 mk Gräsung für 20 Stck Schaaffe a 4 ß 5 mk Grund Häuer für eine Kathe 6 mk Für die Haus Stelle 2 mk 4 ß Oben angeführte 10 Tonnen Aussaat rechne etwa Erndte 36—40 Tonnen, wenn es gut zu träget, durch die Bank angeschlagen zu 5 m 200 mk Das Heu, 34 Fuder a 3 mk 102 mk Jährliche Einkünfte 364 mK 4 ß Diese Einnahme von der Ausgabe abgezogen bleibt noch Ausgabe übrig über Vermögen. 465 mK 10 ß
Ob zwar die extraordinaire Schatzung nicht alle Jahr eintreffen so sind selbige doch unterweilen größer als zu vermuthen stehet.
1. Die Frau Aebtißin (es ist aber noch nicht be= kannt) daß ihre Vorfahren genoßen haben a Hufe 3 mk 2. An Printzeßin Steuer erleget 3 mk 3. Ritterschaftl. Anlage rechne durch die Banck, weil etliche Jahr mehr und einige Jahre gar= nichts gegeben wird 1 mk 4. Criminal Unkosten nach Maßgabe des Con= tributions=Buches Jahraus Jahrein 1 mk 8 ß 8 mk 8 ß
An Abgaben zahlte er nach seiner Berechnung 160 mK 14 ß zuviel. Ueber die Fuhren klagt dasselbe Schreiben:
„Die zu Gelde angeschlagenen übertriebenen Hofdienste, die vom Closter aus eigener Macht abgeenderten, und in Vorspann vor schwere Gutschen und Chaisen verwandelten Fuhren mit 4 Pferden vor einen offenen Wagen, wenn eine Conventualin verreiset, und die gar offt für ihre Anverwandten für Gutschen und Chaisen verlangten Vorspanne, die an fremmde Prediger mit ihren Familien, Rathsherren, Handwercker und andere Reisende, weil es gar zu offt kömmt und schnurgerade gegen die Closter=Ordnung § 46 angehet“, sind eine sehr große Belastung der Bauern.
Holm bekam auf seine Vorstellung hin eine Ermäßigung der Contribution von 24 Rthl. auf 18 Rthl., wie sie schon früher sein Vater erhalten hatte.