Archiv:Politische Einteilung des Aukrugs vor 1867

Aus Aukrug Geschichte Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Politische Einteilung des Aukrugs vor 1867

Die größere politische Einheit, zu der der Aukrug gehörte, war der Gau Holstein, der von der Gieselau, die heute vom Nord-Ostsee-Kanal verschlungen ist, bis an die Stör unterhalb Neumünsters und an die Bünzau reichte. Für dieses Gebiet hat Hofmeister die Bezeichnung „Urholstein" geprägt. Das heutige Kirchspiel Nortorf gehörte wahrscheinlich nicht dazu, wohl aber der Aukrug. Zwischen dem Aukrug auf der einen und Gnutz, Timmaspe, Krogaspe und Wasbek auf der anderen Seite gibt es noch heute eine Sprachgrenze. In Urholstein, einschließlich Aukrug, wird Ko, Scho, Fot usw. gesprochen, in den genannten Dörfern aber Kau, Schau, Faut.

Wie die kleinere politische Einheit benannt wurde, wissen wir nicht. Sie dürfte sich aber mit dem Umfang der Kirchspiele gedeckt und die Bezeichnung Kirchspielvogtei erst erhalten haben, als das Christentum sich durchgesetzt hatte. An ihrer Spitze stand der Kirchspielvogt. In Nortorf war 1441 Johann Gottschalk (1)[1] Kirchspielvogt. Von 1594 bis 1719 waren Mitglieder der Familie von Würtzen Kirchspielvögte. Dem ersten richtete der König die Hochzeit (2)[2] auf Kosten des Amtes aus. Das Amt zahlte dafür 453 Mk 7 ß 6 Pf. Das wären nach der Kaufkraft des Geldes damals und 1938 = 5662 RM.

Durch den Übergang mancher Bauernhöfe in den Besitz des Klosters Itzehoe wurde der Umfang der Vogtei verkleinert. Diese Höfe standen unter Herrschaft des Klosters, und Amtmann und Kirchspielvogt konnten nur über die Klosterobrigkeit mit den Klosterbauern verhandeln. Sollte der Fußknecht des Amtmannes z. B. in Innien einen Amtsuntertanen verhaften, so brauchte der sich nur auf einen klösterlichen Hof zu begeben, und der Fußknecht mußte unverrichteter Sache abziehen. Königliche Untertanen durften um 1800 keinem Klostermann Holz oder Ochsen verkaufen (3)[3].

Zur Kirchspielvogtei Nortorf gehörten vom Aukrug Böken, Bünzen, Innien und Bucken. Bargfeld und Homfeld, die kirchlich zu Nortorf gehörten, unterstanden der Kirchspielvogtei Kellinghusen. Sie wurden jedenfalls in der Zeit, aus der keine schriftlichen Aufzeichnungen vorliegen, von Nortorf abgetrennt. Pastor Dr. Kuß in Kellinghusen schrieb über diese Abtrennung (4)[4]. „Wahrscheinlich hat es damit folgende Bewandtnis. Ums Jahr 1650 war die Kirchspielvogtei Kellinghusen nur von geringem Umfang, und da es damals auch noch keine Zollstelle im Kirchdorf gab, so war der Kellinghuser Kirchspielvogt hinsichtlich seiner Einnahme auf die kleine Kirchspielvogtei beschränkt. Nun wurden aber 1650 dem Grafen Christian Rantzau zu Gefallen nicht nur die Dörfer Rensing und Mühlenbarbek von der Vogtei getrennt, sondern ihr auch 8 Tonnen Roggen entzogen, welche sie bis dahin jährlich vom Gute Rostorf und einigen Untergehörigen desselben bezogen hatte, und daß ihr für solche Verluste eine Schadloshaltung geworden, ist doch sehr wahrscheinlich. Nun enthalten die beiden der Vogtei entzogenen Dörfer 131/2 Pflüge, und die beiden zur Vogtei gehörenden Dörfer im Kirchspiel Nortorf ebenfalls 131/2 Pflüge" Kuß' Überlegungen klingen recht wahrscheinlich. Aber sie stimmen nicht. Bargfeld und Homfeld gehörten schon 1538 zur Vogtei Kellinghusen (5)[5]

Bild-S14-politische-einteilung.jpg

Auch meine Vermutung über die etwaige Zugehörigkeit zum Gute Sarlhusen stimmt nicht. Das Haaler und Sarlhuser Dienstgeld (6)[6], auf das ich verwies, stammt erst von 1603. König Christian IV. hatte von Otto Sehestedt 1601 das Gut Sarlhusen gekauft (7)[7].

Bei der Einführung der preußischen Kreisordnung 1867 wurde das Kirchspiel Kellinghusen dem Kreise Steinburg zugelegt, die Dörfer Homfeld und Bargfeld aber kamen zum Kreise Rendsburg.

Fußnoten

  1. Kloster Itzehoe, XI. Nr. 350.
  2. Rendsb. Amtsrechn. 1611. Die Heimat 1951, S. 990.
  3. Rendsb. Amtsrechn. 1622 (A. R.).
  4. Neues Staatsb. Mag. 8, S. 201.
  5. A. R. 1538.
  6. A. R. 1609.
  7. A. R. 1601.