Archiv:Schul-Matrikel der Schule Bünzen von 1874/75

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Schul–Matrikel für die Schule zu Bünzen, Parochie Nortorf, Propstei Rendsburg /.Kreis Rendsburg/.[1]

I. Der Schuldistrict umfaßt Die ganze Landgemeinde Bünzen /. Dorf Bünzen /. II. Die Schule besteht aus einer Klasse. Die Schule wurde im Winterhalbjahr 1874/75 von 34 Kindern besucht. An der Schule ist ein Lehrer angestellt. Es wurden wöchentlich 30 Unterrichtsstunden gegeben. Der Handarbeitsunterricht wird vom 1. November an ertheilt von einer mit 36 M jährlich besoldeten Lehrerin. Es wird von jetzt an der Turnunterricht ertheilt werden. Der Turnplatz, welcher auch zugleich als Spielplatz für Schulkinder dient, ist theilweise mit Turngeräten versehen, ist aber nicht eingefriedigt, weil er auf dem eingefriedigten zum Schulhause gehörigen Vorplatz liegt. III. Das Vermögen der Schule besteht 1. aus einem Schulhause nebst Hofraum und Nebengebäude. Das Schulhaus ist in Stein aufgeführt, hat ein Strohdach und ist ringsum in einer Breite von 1 Mtr. abgepflastert Es enthält: a 1. Schulzimmer mit zwei, resp. nach Norden und Osten gelegenen Außenwänden im Erdgeschoß 7 1/7 Mtr. Länge und 6 2/7 Mtr. Breite und 3 5/7 Mtr. Höhe mit 6 Fenstern, welche sich auf der Nord- und Ostseite befinden, nämlich 3 Fenster auf jeder Seite. Dasselbe wir geheizt durch einen sog. Beileger. Für ausreichende Lufterwärmung ist durch 4 Ventile gesorgt. Der Fußboden ist von Brettern. An Schulutensilien finden sich darin: 12 Schultische mit Bänken von 2 2/7 Mtr. Länge, 1 Wandtafel, 1 Pult für den Lehrer mit einer Bank, 1 Schulschrank. An Lehrmitteln sind vorhanden: 1 Wandkarte von Deutschland, 1 dito von Europa, 1 dito von Palästina, 1 von Schleswig-Holstein, 1 Globus, 1 Planiglobus. Vor dem Schulzimmer befindet sich ein Vorplatz von 2 ½ Mtr. Länge und 1 ½ Mtr. Breite mit ausreichender Einrichtung zur Aufbewahrung von Kopfbedeckung der Schulkinder. b) zu Lehrerwohnungen für den Lehrer 2 heizbare Zimmer mit einer Grundfläche von resp. 19 53/75 und 17 19/73 □ Mtr. im Erdgeschoß, 1 Schlafstube, 1 Kammer, 1 Küche, 1 Keller, 1 Speisekammer, 1 Vorplatz vor der Wohnstube. c) zum landwirtschaftlichen Betriebe des Lehrers: 1 Dreschtonne, Bodenwanne zur Aufbewahrung des Getreides, 1 Stall für 4 Kühe, 2 Ställe für Schweine, ein Raum für Feuerung. Keller im Schulhause. Ein Backofen im Hause. Ein Brunnen mit gutem Trinkwasser ist vorhanden. Die Aborte bilden ein eigenes Nebengebäude, worin 1 Sitz für den Lehrer und 3 Sitze für die Schulkinder vorhanden sind. Sie sind für Lehrer und Schüler getrennt. Die Aborte für die Schulkinder sind mit besonderen Eingängen für Knaben und Mädchen versehen. Östlich vom Schulhause, unmittelbar an dem Selben ist ein offener Spielplatz von 170 □ Mtr. für die Schulkinder, der zugleich auch als Turnplatz dient. 2. aus folgenden Grundstücken: a) ein Garten von 750 □ Mtr. Flächenraum zur Benutzung des Lehrers. b) ein Schulmoor auf dem Bargfelder Moor von ca. 0,64 Hektar zur Gewinnung der Feuerung für die Schule und den Hausbedarf des Lehrers. c) Schuldienstland nämlich 7,11 Hektar Ackerland in einer Entfernung von ¼ Stunde östlich vom Schulhause. Dasselbe wird vom Lehrer selbst benötigt und von der Commüne frei bearbeitet. Der Nutzungswert ist im Jahre 1864 unter Berücksichtigung der freien Bearbeitung abgeschätzt zu ………………………………………………… 448 M 80 Pf d) Kapitalvermögen nicht vorhanden. e) Gerechtsame nicht vorhanden. IV. Passiva der Schulgemeinde Passiva nicht vorhanden. V. Diensteinkünfte der Lehrerstelle Der Lehrer erhält: 1. Dienstwohnung, deren Werth nach den ortsüblichen Mietpreisen zu veranschlagen ist ………………………………………………………………... 72 M 2. Gartennutzung zu veranschlagen jährlich …………………. 9 M 3. Feuerung zum Hausbedarf 20 000 Soden Torf Gesamtdurchschnittswerth von ………………………………… 90 M Für die Schule werden 10 00 Soden zum Werth von geliefert 30 M 4. Ertrag des Dienstlandes …………………………………… 448 M 80 Pf 5. Lieferung von 4,174 Hktl. Roggen ……………………… 43 M 20 Pf

                           2,784 Hktl. Buchweizen			 	24 M

3000 Klgr. Heu 108 M 6. Baares Gehalt nebst Gehaltszulagen 276 M Nr. 4 -7 = 900 M Das Heizen und Reinigen des Schulzimmers besorgt bis weiter, wie bisher, der Lehrer unentgeltlich durch die größeren Schulkinder unter seiner Aufsicht. VI. Aufbringung der Schullasten seitens der Schulgemeinde. a) Realschullasten 1. Zur baulichen Unterhaltung des Schulhauses cum. pert. sind nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre zu verwenden 30 M 2. Spanndienste werden natura geleistet. 3. Zur Anschaffung des Feuerungsmaterials 120 M 4. Naturallieferung an den Lehrer zum Durchschnittswert von 175 M 20 Pf 5. Zur Anschaffung von Lehrmitteln und sonstigen Auslagen nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre jährlich 7 M 6. Wittwenkassenbeitrag der Gemeinde 12 M Diese Lasten werden von den Landbesitzern nach Hufenzahl aufgebracht. An Landbesitzern sind vorhanden: 4 Vollhufner, 1 Halbhufner, 3 Achtelhufner, 10 Kathen mit Land und 3 Kathen ohne Land. b) Personalschullasten Zum baaren Gehalt des Lehrers und der Lehrerin 312 M Hiervon werden von sämmtlichen beitragspflichtigen Schulinteressenten zu gleichen Theilen aufgebracht 108 M und waren im Jahre 1874 zu zahlen pro Interessent 4 M 40 Pf Außerdem für die Handarbeitslehrerin 36 M Nach Vermögen und Einkommen sind zu leisten 168 M

VII. Vertretung der Schulgemeinde u. Verwaltung der Schulkasse Localinspector ist der Diaconus zu Nortorf. Die Vertretung der Schulgemeinde bildet das Schulcollegium, bestehend aus dem Gemeidevorsteher und 3 Eingesessenen der Schulgemeinde. Bünzen den 4. November 1875 gez. D. Laß, Schulinspector Die Vertretung der Schulgemeinde gez. Henning Timm gez. Hinrich Carstens gez. Cl. Rohwer gez. Ahmling, Lehrer

Vorstehende Schulmatrikel für die Schule zu Bünzen wird hierdurch nach stattgehabter Prüfung als richtig bestätigt. Rendsburg, Nortorf, den 11. Mai 1876 Königl. Kirchenvisitatorium der Propstei Rendsburg gez. von Willemoet Lahm gez. v. d. Heyde

Unterm 10. April 1878 ist vom Schulcollegium in Bünzen beschlossen, fortan sämmtliche Real-Schullasten nach Grundsteuer Reinertrag aufbringen zu wollen. Nortorf, den 20. Mai 1878 gez. D. Laß, Schulinspector

Vorstehender Beschluß wird hierdurch bestätigt. Rendsburg, Nortorf, den 22. Mai 1878 Königl. Kirchenvisitatorium der Propstei Rendsburg gez. von Mesmer Saldern gez. v. d. Heyde

Einzelnachweise

  1. Beglaubigte Abschrift, Transkribiert und digitalisiert von Claus Johann Harms, Januar 2024