Archiv:Die Glashütte in Böken

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Die Glashütte in Böken

Die Koppel nördlich des Hofes Viertshöhe, auf der die Arbeiterwohnung des Hofes steht, heißt Glasviert. Hier stand von 1734 — 40 eine Glashütte.

Früher war in Oldenhütten, das früher nur als Hütten bezeichnet wurde, eine Glashütte. Um 1670 waren hier die Glasmacherfamilien Kunkel, Brauer und Lipp, wie aus den Nortorfer Kirchenbüchern hervorgeht. Sonst lagen die Glashütten im mit adeligen Gütern reichgesegneten Ostholstein. Über die Glashütten im Kirchspiel Bornhöved haben wir durch Otto Kock (1) zahlreiche Nachrichten. Die großen Buchenwälder lieferten Brennholz und Pottasche. Um 1730 verschwanden die Glashütten im Kirchspiel Bornhöved. Das Buchenholz war knapp geworden, oder anderweits besser zu verwerten. So mußte ein anderes Brennmaterial gesucht werden. Otto Kock berichtet, daß man in Blunk bei Segeberg eine Glashütte errichten wollte, die mit Torf geheizt werden sollte. Die Sache scheiterte, weil die Blunker sich „mit Händen und Füßen" wehrten. Anders verlief die Sache bei uns.

Daß bei Viertshöhe eine Glashütte gewesen war, lebte noch um 1900 in der Erinnerung der Dorfbewohner. Auch ist die Stelle der Brennöfen im frischgepflügten Land hinter dem Garten der Arbeiterwohnung noch deutlich zu erkennen. Man sieht dort vier dunkle Kreise. Glasstücke und -scherben liegen noch dort. Früher wurden viele große Glasstücke zu Beeteinfassungen ins Dorf geholt. Gelegentlich bekam ich schöne Stücke Glas für die Sammlung der Schule.

In der geschichtlichen Literatur findet man wenige Nachrichten über unsere Glashütte. Pastor Domeier in Nortorf berichtet in den Provinzialberichten 1789 ein wenig über sie. Georg Hansen schreibt, daß sie wohl die einzige Glashütte jener Zeit gewesen sei, die ihre Öfen mit Torf heizte (2). In den Nortorfer Kirchenbüchern finden wir die Namen von Meistern und Arbeitern der Glashütte. Sie stimmen mit den von Otto Koch für Bornhöved genannten weitgehend überein. Es war wohl so, daß die Glasmacherfamilien überall die gleichen waren und die Geheimnisse ihrer Kunst nur an verwandte Familien weitergaben.

Es werden von der Glashütte in Böken genannt:

1. Meister:

  • 1738, 1739 und 1740 Anton Moth, läßt taufen.
  • 1739 Jürgen Hinrich Zeitz, Gevatter bei Voglers Sohn.

2. Arbeiter:

  • 1734 Cornelius Nikolaus Dose läßt taufen. (1732 C. D., Constabel in Rendsburg, läßt in Nortorf taufen).
  • 1736 und 1738 Casper Albrecht, läßt taufen.
  • 1736 Hans Hinich Börner heiratet 1735 Lenke Soerbek aus Böken, läßt taufen.
  • 1737 und 1739 Johann Christian Vogler, läßt taufen.
  • 1737 Wwr. Elias Arnold heiratet Ww. Gundelach aus Möllenhagen,
  • 1738 Matthias Börner, läßt taufen.
  • 1739 Hans Matthias Börner (vielleicht derselbe), läßt taufen.
  • 1739 Abrahm Börner, ein etliche 80 Jahre alter Mann, ist gestorben.
  • 1740 Hans Wentzel läßt taufen. Friedrich Ehrich ist dabei Gevatter.
  • 1737 Jobst Plamböcks Sohn ist gestorben.

Es sind also zwei Meister und zehn Arbeiter bekannt.

Die mündliche Überlieferung im Dorf berichtete von zwölf Arbeiterkaten. Die kleinen Gärten der Arbeiter waren noch 1830-40 auf dem Torfmoorsviert und Rühmlandsberg zu erkennen, wie mir alte Leute 1906 berichteten. Auch waren noch einzelne Brunnen dort zu sehen.

Domeier berichtet (3), daß die Glashütte die Berechtigung zur Ausnutzung des Rethbroksmoores (so hieß damals das „Große Moor" mit dem Rethbroksmoor zusammen) auf 10 Jahre hatte. Das Moor war gemeinschaftliches Eigentum des Dorfes. Welcher Art der Vertrag über die Nutzung des Moores war, blieb unbekannt. Nur in einem Hufenübergabekontrakt von 1745 steht: „Anlangend die zu Böken befindliche Glashütte, so hat der Käufer seinen Anteil daran, was nach diesem davon kömbt, es sei Gewinn oder Verlust". In den Nortorfer Schulakten heißt es um 1740 von der Glashütte, daß sie verhoffentlich wieder zu stande kommt.

Ich habe seit 1908 jährlich versucht, Akten über die Glashütte zu finden, aber erst 1942 gelang es, die Konzessionserteilung vom 20.11.1733 und den Kontrakt mit dem Glasemeister vom 14.8.1737 zu finden (4).

Nach Angaben der Konzessionserteilung haben die Böker beantragt, ihnen die Anlage einer Glashütte zu erlauben, damit sie das große Rethbroksmoor besser nutzen könnten, denn ein Torfverkauf sei ihnen wegen zu großer Entfernung der Städte nicht möglich. Wie sie zu diesem Antrag gekommen sind, ist nicht angegeben. Sie wollen mit dem Glasemeister einen Vertrag schließen zum Besten des Dorfes und zur Vermehrung der Amtseinkünfte, da der Glasemeister eine jährliche Abgift ans Amt zu leisten haben würde. Der Kirchspielvogt Janecke hatte den Plan empfohlen, da die Glashütte nicht zum Ruin des Torfmoores führen würde. So genehmigt Amtmann von Söhlenthal den Plan.

1737 schloß das Dorf mit dem Glasemeister Georg Hinrich Seitz (die Kirchenbücher schreiben Zeitz) aus Lelckendorf im Herzogtum Mecklenburg einen Häuerkontrakt auf 20 Jahre von 1738-58 über die vom Dorf errichtete Glashütte. Sie verpachten Seitz die Glashütte, zwei kleine Häuser, fünf Hütten und zwei Scheunen, den Kamp Rühmlandsbarg, enthaltend 16 — 17 Tonnen Saatland, erlauben ihm das Graben des nötigen Torfs auf dem Rethbroksmoor, wobei er die abgegrabenen Plätze ordnungsmäßig planieren muß, gestatten ihm jährlich 30 Stück Rindvieh und zwei Pferde auf die gemeine Weide zu treiben; für 20 Stück Rindvieh muß er je 24 ß Grasgeld zahlen, die übrigen zehn und die beiden Pferde sind frei.

Wohnhaus und Scheune muß Seitz auf seine Kosten errichten, aber die Böker verpflichten sich, das Bauholz, wenn nötig, auf zwei Meilen heranzuholen, ebenso die Feldsteine und den Lehm, den Seitz graben lassen muß, von ihrem Felde heranzufahren. Der Wert der zu erbauenden Gebäude soll mindestens 1000 Mk betragen. Die Gebäude sollen nördlich der Glashütte errichtet werden. Die Böker wollen die für den ersten Bau erforderliche Heide unentgeltlich mähen und anfahren. Seitz darf soviel Sand und Lehm, als er zum Glasmachen braucht, auf dem Böker Felde graben lassen, soweit solches vorhanden ist. Die Häuer soll 400 Mk betragen, dazu die 30 Mk für das Weiderecht. Erster Zahlungstermin ist Ostern 1739. Wird der Kontrakt nach Ablauf der 20 Jahre nicht mit kgl. Konzens erneuert, so soll Seitz alles ordnungsmäßig an Böken abliefern. An das Amt soll er in den ersten 10 Jahren jährlich 8 Rthlr, in den folgenden aber 10 Rthlr Recognition zahlen.

Seitz hat die Glashütte nur zwei Jahre genutzt und ist dann heimlich davongegangen. 1742 wurde der Konkurs über die Glashütte eröffnet. Seitdem lag sie wüst.

Domeier berichtet (5), daß sich die Glashütte auf die Herstellung grüner Glaswaren beschränkte. Diese waren, wie die gefundenen Scherben zeigen, von guter Beschaffenheit und standen unserem heutigen Flaschenglas nicht nach. „Die Glashütte dauerte indessen nur wenige Jahre, nach deren Verlauf der Glasemeister Schulden halber davonging. Hieran waren aber nicht der Mangel an Feuerung oder des Absatzes der Waren, auch nicht die zu kostbare Anschaffung der zur Betreibung des Werkes nötigen rohen Materien, sondern lediglich (wie mir vor vielen Jahren alte Leute, die der Sache kundig waren, versicherten) die schlechte Aufsicht des Glasemeisters über seine Leute und die verschwenderische Lebensart die Schuld und Ursache. Hiervon ließe sich freilich noch vieles vorbringen".

Die Böker mündliche Überlieferung berichtet dazu, daß die Glasmacher von den Böker Bauern vertrieben seien. Das ist wohl möglich. Ihren Ärger kann man verstehen, wenn man bedenkt, daß die von ihnen aufgewandtem Kosten für den Bau und die jährliche Zahlung von 430 Mk verlorengingen. Es waren 50-60 Mk die Hufe, was etwa dem Betrag ihrer Steuern entsprach.

Für das heutige Dorf ist das Eingehen der Glashütte nicht zu bedauern. Hätte sie nur fünfzig Jahre bestanden, so wäre das Moor abgegraben gewesen. So hat es uns aber über die Feuerungsschwierigkeiten der beiden Kriege hinweggeholfen.

Nun die beiden Urkunden (6).

Glashütte in Böken

Ihro Königl. Maytt. zu Dännemarck, Norwegen pp .Geheinbter Raht und Amtmann zu Rendsburg,

Ich Heinrich Friedrich Frey Herr von Söhlenthal, Ritter Füge hiemit zu wissen, was maßen die  
Eingesessenen zu Böken im Kirchspiel Nortorff, mir vorgestellet, daß zu ihrem Dorffe ein großes  
Torf Mohr Rehtbrocks Mohr genannt, gehöre, von welchem sie bis dato wenig Nutzen haben  
können, weil das Mohr etliche Mei1-Weges von der Stadt entfernt liege, und sie also den darauf  
gegrabenen Torff nicht zu Gelde machen könnten, mit geziemender Bitte, daß ich ihnen erlauben 
mögte, eine Glaßhütte auf dem Mohr anzulegen, und mit einem Glase-Meister einen Accord zum 
Vortheil des Bauerlags und Vermehrung der Königl. Intraden (indem der Glasemeister eine 
jährliche Recognition, von dieser Freyheit in das Königl. Amt-Register geben müßte) zu schließen.

Wann nun der Königl. Kirchspiel-Voigt daselbst, H. Janeke, in seinem erforderten pflichtmäßigen  
Bericht, nicht allein die Wahrheit der vorangeführten Entlegenheit, sondern auch, daß diese 
anzulegende Glaßhütte, nicht zum ruin des Torfmohrs gereiche, im Gegentheil aber die Königl. 
Unterthanen gar sehr dadurch subleviret werden könnten, bezeuget, so habe aus dieser bewegenden 
Uhrsache, daß nemlich die Königl. Unterthanen ohne ruin des Mohrs aufgeholffen und Königl.  
Intraden vermehret werden können, in diese anzulegende Glaß-Hütte consentiren und denen 
Eingesessenen zu Böcken darüber diese meine schriftl. Consession dahin ertheilen wollen, daß 
ihnen erlaubt seyn solle, mit dem Glasemeister einen Contract wegen der Glaß-Hütte zu machen, 
jedoch daß derselbe mir zur ferneren approbation und determinirung der Recognition zu produciren
sey. —

Uhrkundlich meiner Hand und Pettschaft. Gegeben Rendsburg den 20. November 1733.
Söhlenthal (L. S.)

Kontrakt mit dem Glasemeister. ebd.

Kund und zu wissen sey hiemit jedermänniglich, absonderlich denjenigen so daran gelegen, daß nach gebührend eingeholten Consens von Ihro Hochwohlgeb. dem Herrn Conferentz-Rath und Amtmann von Holtze heute  unten gesetzten Dato zwischen denen Königl. Eingesessenen zu Böcken Kirchspiels Nortorff an einem, sodann Herrn Georg Hinrich Seitz von Lelckendorff im Herzogthum Mecklenburg belegen, am anderen Theil wegen  Verhäuerung der, von ersteren aufgeführten Glaß-Hütte auf dem Bökener Felde (worüber ihnen ehehin eine Consession von Ihro Exellence dem Herrn Geheimen Rath und vormaligen Amtmann Baron von Söhlenthal den  20. 9br.: 1733 ertheilet worden) nachgesetzter Contract abgeredet, getroffen und vollzogen worden, folgender gestalt und also, nemlich es verhäuern

1. die sämtl. Eingesessenen in Böcken vor sich und ihren Nachkommen die auf ihren Velde im  Vierth nahe an dem Reht-Brocks-Mohr liegende und von ihnen aus ihren eigenen Mitteln aufgebaute Glaß Hütte, samt denen sich dabey befindenden zwey kleinen Häusern, fünf Hütten und zwey Scheunen, wie auch dem ohnweit der Glaß-Hütten liegenden Kamp, Rühmlands-Barg genannt, ohngefehr zu 16-17 Tonnen Saat Land, an vorgedachten HE. Seitz auf zwanzignacheinnanderfolgende Jahre und zwar von Pfingsten 1738 an bis Pfingsten 1758 incl., wobey

2. Der Herr Seitz und seine Erben, das nahe an der Glaß-Hütte belegene sogenannte Rehtbrocks-Mohr, umb und von demselben, den zum Glaß-Machen und zur Feurung vor sich und seine Leute benöthigten Torff, die veraccordirten 20 Jahre über graben zu laßen, zu gebrauchen und einzukommen, jedoch soll solches Mohr ordentlich vorgenommen werden, und nicht zur ungebühr vergraben, auch die abgegrabenen Plätze hinwieder gehörig planiret werden.

3. Versprechen die Eingesessenen zu Böcken dem HE. Seitz zu verstatten jährlich dreytzig Stück Rind-Vieh und zwei Pferde auf der allgemeinen Weyde zu jagen. Es zahlet aber derselbe nur vor 20 Stück Rind-Vieh, und zwar vor jedes jähr. 24 ß, also in allem 30 Mk lübsch Courant, die übrigen 10 Kühe und zwey Pferde gehen auf der allgemeinen Weyde frey, und wird davon nichts erlegt.

4. Verobligiren sich die Eingesessenen in Böcken, daß zu Aufbauung des Wohnhauses und der Scheuren erforderliche Bau-Holtz, daferne es im Kirchspiel nicht vor billigen Preiß zu kauffen, auf zwey Meil-Weges zu holen, auch die zu solchem Bau erforderlichen Feldsteine und Lehm, so HE. Seitz selbsten graben läßet, von ihrem Felde beyzufahren, mithin

5. Dem Herrn Seitz einen Platz zum Wohnhauß und Garten und anderen Gebäuden, Norderseite der Glaßhütte anzuweisen, wannenhero die auch solcherhalben nöhtige Amts-Obrigkeitliche Genehmigung geziemend erbeten werden.

6. Verbinden sich die Verhäurer, alle Heide so zum ersten Bau des Wohnhauses und der Scheunen erforderl. wird, ohne Entgeld zu Mähen und beyzufahren.

7. Versichern die Eingeseßenen zu Böcken, dieser Glaß-Hütte keine andere auf ihren Felde entgegen zu legen.

8. Sollen dem Herrn Seitz und seinen Erben unverwehrt bleiben, Sand, Stein und Lehm soviel zum Glaßmachen erfordert wird, und auf den Böckener Felde vorhanden, zu graben, Dagegen verspricht

9. der Herr Seitz denen Königl. Eingeseßenen zu Böcken obige ihm zur Häuer eingethane Glaß-Hütte, samt denen benannten Häusern und Gebäuden, wie auch vor dem ihm dabey gelegten Kamp und dem Mohr, Rehtbrocks-Mohr genannt, die veraccordierte Pension als 400 Mk lübsch, schreibe Vierhundert Marck lübsch Courant, alljährig, und so lange die zwantzig Jahre währen, auf Ostern, und zwar zum ersten mahl  Ostern 1739 richtig und prompte zu bezahlen, nicht weniger die 30 Mk. schreibe Dreytzig Marck lübsch vor denen zwantzig Stück Rind-Wehe zu selbiger Zeit abzuführen. Solte aber

10. Krieg und Überzug oder eine Pestilentzialische Krandkheit ins Land kommen, so Gott in Gnaden abwenden wolle, oder aber ein solches Naßes Jahr einfallen, daß gar kein Torff gegraben und kein Glaß gemacht werden könte, decourtiret Herr Seitz, dem ihm zugewachsenen Schaden nach billigmäßiger und in solchen Fällen gebräuchlichen aestimation in der Häuer.

11. Stehet der Herr Seitz die Bau-Kosten von dem zu bauenden Wohnhause und Scheune allein, und muß er nicht allein anitzo, sondern auch währende 20 Häuer-Jahren solche aus eigenen Mitteln bestreiten.

12. Verobligiret sich Herr Seitz die Glaß-Hütte nebst denen Häusern, Hütten and Scheunen jederzeit im baulichen Stande zu unterhalten, auch wenn die 20 Jahre verflossen, falls der Contract mit Königl. Allergnädigster Consens nicht prolongiret werden solte, in gutem Stande hinwieder abzuliefern.

13. Machet der Herr Seitz sich vor sich und seinen Erben anheißig, das neuzubauende Wohnhaus und die Scheune in solchem Stande zu setzen und zu unterhalten, daß bey Aufführung derselben, das Wohnhaus und die Scheune gewiß Eintausend Marck lübsch an Wehrt seyn sollen. Wie dann

14. sowohl gedachtes Wohnhuas samt der Scheune, als auch die Glaß-Hütte, die beiden kleinen Häuser und alle vorhandenen Hütten, nebst übrigen aufzurichtenden Gebäuden cum omnibus pertinentiis und was sonsten zum Glaßmachen gehöret, sodann ohne Entgelt an denen Eingeseßenen zu Böcken, und ihren Nachkommen fält, und abgeliefert wird. Was

15. anlangend die alljährlich an Ihr. Königl. Maytt zu bezahlenden und vom Amte annoch zu determinirenden Recognition, so wird selbige von dem Herrn Seitz bezahlet.

Im übrigen versprechen beiderseits Contrahenten obige Punkten bey Verpfändung ihrer Hab und Güther, steiff und fest zu halten; Alles getreulich sonder Arge List und Gefährde. Uhrkundlich und unwiederbrüchlicher Haltung obigen allen sind hievon 2 gleichlaufende Exemplaria verfertiget, und jeden Theil eines davon zugestellet, auch sowohl von dem Herrn Seitz als von denen Eingeseßenen zu Böcken eigenhändig unterschrieben worden. 

So geschehen Nortorff, den 14. Aug. Ao 1737.

Georg Hinrich Seitz 

Jochim Bracker, Claus Voß, Jochim Beckmann, Claus Wichmann, Hans Kühl, Johann Voß, Hinrich  Stender, Hartig Runge, Marx Beckmann, Hans Runge, Hans Hintz.

Vorstehender Contract wird krafft dieses von mir approbiret, jedoch soll der Glaße-Meister Georg  Hinrich Seitz schuldig und gehalten seyn, folgende Recognition ins Königliche Amts-Register auf Ostern richtig zu bezahlen, als in den ersten zehn Jahren jährl. 8 Rthlr. Spec. und dann in den letzten zehn Jahren 10 Rhtlr. Spec. allährlich und mit Abtragung dieser Recognition auf Ostern des 1739.sten Jahres der Anfang gemacht. Nach Verfließung der ermeldten 20 Jahren aber, soll diese Abgifft nach denen Umständen aufs neue determiniret werden.

Rendsburg den 5. November 1737.	

J. J. von Holtze.

Daß gegenwärtige Abschriften mit den originalien in allen gleichlautend, der Glaße-Meister Seitz auch solche G1aßhütte nicht länger als 2 Jahre genutzet, sondern sich nach Verlauf solcher Zeit heimlich davon gemacht, mithin aus dem in ao. 1742 erfolgten Concurs, der Königl. Kasse nicht mehr als für 2 Jahre die recognition zu fallen können, erwehnte Glaß-Hütte auch noch zur Zeit gantz wüste liegt. Solches wird hiedurch attestiret.

Rendsburg, d. 11. Jan. 1744.	
v. Kleist.