Archiv:Die Wege (1913)
Die Wege.
Durch den Aukrug haben in älterer Zeit zwei bedeutende Wege geführt: Die „lübsche Trade“ und die Landstraße Itzehoe=Nortorf=Kiel. Beide sind sehr alte Straßen. Die erstere bildete den alten Verkehrsweg von Lübeck nach Dithmarschen und führte von Lübeck über Zarpen, Segeberg, Neumünster, Bünzen, Bargfeld, Meezen, Hademarschen und Albersdorf nach Heide und Meldorf. Fast alle Kriegszüge gegen Dithmarschen haben diesen Weg genommen und auch die Dithmarscher benutzten ihn auf ihren Beutezügen[1]. Auch der Handelsverkehr blühte, solange Lübeck auf der Höhe war. Die dreimal im Jahre stattfindenden Märkte in Meldorf wurden von Lübeck besucht[2]. Mit dem Aufblühen Hamburgs sank der Verkehr und zur Zeit der Einkoppelung wußte man nichts mehr von der Bedeutung des Weges. Nur der Name ist für einzelne Strecken noch bestehen geblieben, so für die Strecke Bargfeld— Meezen.
Die Landstraße Itzehoe—Kiel hat dagegen ihre Bedeutung länger bewahrt und dafür waren die Umstände günstiger. Kurz vor dem Ausbruch des 30jährigen Krieges hatte König Christian IV. an der Elbe die Festung Glückstadt erbaut (1616), und an dem Kieler Hafen entstand 1632 die Festung Christianspries (jetzt Friedrichsort). Die Folge war eine starke Benutzung der Landstraße zur Beförderung der Munition. Sie war natürlich nur ein Sandweg. In den Heidegegenden liefen oft eine große Zahl Traden nebeneinander her. War eine Spur ausgefahren, so suchte man eine neue herzustellen. Für den Winter zeigten mit Strohwisch versehene Stangen die Richtung des Weges an. In den Dörfern, wo ein solches Verbreitern des Weges nicht möglich war, ergaben sich aus dem zeitweise recht starken Verkehr viele Uebelstände und in regnerischen Zeiten waren die Wege kaum zu benutzen. Fußgänger mußten von einem großen Stein zum andern hüpfen, um einigermaßen trockenen Fußes von einem Hause zum andern zu gelangen. Die Innier klösterlichen Einwohner klagen deshalb[3]:
„Da durch Innien die Transporte der Ammunitios Wagen fahren müßen, ist es uns Eingeseßenen unmöglich die Wege in einem Passblen Stande zu bringen. Die Länge beträgt 300 Ruthen, welche bißweilen fast grundloß ist, mithin die Fahrte allda bekandtermaßen so starck gehet, als irgend wo im Lande seyn kann; Und da vor etwa 10 oder 9 Jahren die Ammunition von Friedrichsorth nach Glückstadt transportiret ward, daß dero Zeiten ein Stück von Wagen, ohngeachtet es im Sommer war, mitten im Dorfe eingesunken und fast alles daran ruiniret worden, woraus dann erhellet, wann ein solcher Transport künftighin geschehen solte, das daraus viele Unordnungen entstehen würden, zu geschweige, das Wir unser eigen Viehe, durch das Dorf, wo der allgemeine Weg ist, treiben können, das es nicht einfält. Solchennach ergehet an Ew. Excellence unsere unterthänigste Bitte, Sie gerufen die gnädige Verfügung ergehen zu laßen, daß in unserm Dorffe Ein Steindamm von 300 Ruthen geleget werden möge.
Innien, d. 3. February. Ao. 1730.
Sämtliche Clösterl. Eingeseßenen des Dorffes Innien.“
Im August des Jahres erneuerten sie das Gesuch und fanden dabei die Unterstützung der königlichen Hufner. 1738 ist darauf ein roher Steindamm gelegt worden, neben dem sich ein ungeflasterter „Sommerweg“ befand[4]. ¾ davon mußten die königlichen, ¼4 die klösterlichen Hufner herstellen.
Die Unterhaltung der Wege, soweit sie nicht Frachtstraßen waren, fiel dem Dorfe, auf dessen Feldmark sie sich befanden, zur Last. Da keine Aufsicht über die Wege bestand, war ihre mangelhafte Unterhaltung unausbleiblich. Um 1769 wurde das anders, da auf königliche Verordnung Wegeaufsicht eingeführt wurde. Für das Amt Rendsburg übernahmen die Gevollmächtigten diese Aufgabe[5]:
„Wann die Gevollmächtigten des Amtes Rendsburg in einem, d. 2. huj, allhie eingereichten Memorial, die in Anrege gekommene Bestellung eines besonderen Subjecti, welches die Aufsicht bey den vorzunehmenden Allerhöchst anbefohlenen Wege-Beßerungen führen sollte, sich für das Amt verbeten, hergegen sich erboten, solche Aufsicht selbst, ein jeder in seinem Kirchspiels-Bezirk zu übernehmen und zu führen. So kan und muß dieses letzere geschehen. Es wird aber besagten AmtsGevollmächtigten hiemit ernstlich anbefohlen, die Aufsicht bey der Wege Arbeit nach der ihnen von dem Herrn Haus-Voigt Kohl näher zu ertheilenden Instruction und Anweisung, jedoch ohne die sonst übliche Bezahlung bey ihren Reisen und Bemühungen für das Amt desfalls zu verlangen und zu gegenwärtigen, dergestalt zu führen, daß solche Arbeit untadelhaft beschaffet werde, mit dem Bedünken, daß sie im Gegentheil selber dafür haften und angesehen werden sollen. Gestalt man sich denn deswegen lediglich an ihnen halten wird. Ihr Vorschlag aber, daß denen Bauer-Voigten die Aufsicht bey dem Werke gewißermaßen mit aufgetragen werden mögte, kann, bewandten Umständen nach keine statt finden. Wenn die Wege-Aufbeßerung im Amte bewerckstelliget ist, siehet der Herr Hauß-Voigt Kohl dieselbe gehörig nach, und wie es denn geschehen könnte, daß er mit den Gevollmächtigten, in Hinsicht der Tüchtigkeit der beschafften Arbeit nicht gleiche Meinung hegte. So ist es nohtwendig, daß die Herren Kirchspiel-Vöigte und Ding-Vöigte in einem jeden Kirchspiels-District solche Nachsicht mit Ihnen auf sein Verlangen, vornehmen und Ihr Urtheil darüber fällen, welches Erkenntnis dann die AmtsGevollmächtigte sich gefallen laßen müßen. Denen Herren Kirchspiel-Vöigten sowohl, als denen Ding-Vöigten wird also hiedurch zugleich aufgegeben, sich gedachter Verrichtung mit zu unterziehen und sich deßen nicht zu entlegen, damit die Königl. Allerhöchste Absicht gebührend erfüllt werden möge.
Rendsburg, d. 16t Martii 1769. v. Brockdorff.“
Kurz darauf wurde auch der Anteil jedes einzelnen Besitzers zur Wegearbeit dahin festgelegt, daß[6]
„1. Zu der Handarbeit von jeder vollen bis halben Hufe incl. zwei Mann und von einem jeden, der unter einem halben Pflug ist, ingleichen von allen zugebauten Käthnern, Ein Mann gestellt werden müßen,
wohingegen
2. Die dazu erforderlichen Fuhren jedes mal nach Pflugzahl praestiren und abzuhalten sind.
Rendsburg, d. 20. April 1769.“
Urläutert wurde diese Anweisung 1830 dahin, daß unter „Kathen“ nur die auf Gemeinheitsgründen erbauten Katen zu verstehen sind, während die auf alten Hufengrund stehenden davon, wie auch von sonstigen öffentlichen Abgaben frei waren. (Freikaten.)
Bald ertönten nun Klagen der Dörfer über die Wegelasten, besonders über die ungleiche Länge der Wegestrecken. Einige Dörfer hatten viel, andere wenig Wege zu unterhalten. Die Folge davon war eine Verfügung des Amthauses, die Wege im Kirchspiel zu vermessen, zu bonitieren und zu verteilen. 8. Dez. 1783. Bei der Bonitierung rechnete man die Strecke Weges, die ein Mann in einem Tage in guten Stand setzen konnte, als eine bonitierte Ruthe. Als es zur Verteilung gehen sollte, entstanden neue Streitigkeiten. Die entlegenen Dörfer wollten auch die Kirchen= und Mühlenwege mit in die Verteilung einbeziehen, die andern aber, denen Post= und Frachtstraßen zugleich Kirchen= und Darauf verfügte das Mühlenwege waren, wollten diese ausscheiden. Amthaus, daß alle öffentlichen Wege zu verteilen seien. 1786 fand die Vermessung durch Chr. Jargstorff=Kellinghusen und in Anschluß daran die Bonitierung und Verteilung statt. Bei der Verteilung erhielt z. B. Böken, das wenig öffentliche Wege hatte, von Bünzen und Schülp Wege neu instand zu setzen und dauernd 7½ bonitierte Ruthen von der Aubrücke bis zum Sandberg auf der Innier Feldmark zu unterhalten. Auch die Kirchspiele untereinander mußten ihre Wegelasten ausgleichen. Das galt besonders für den Hauptfrachtweg Rendsburg=Itzehoe. So erhielt das Kirchspiel Nortorf dort Wegestrecken, die es niemals selbst bessern konnte, sondern die es zur Unterhaltung an den Mindestfordernden verpachtete. Innien hatte z. B. Wegestrecken bei Alten= und Nienjahn, Remmels, Knebelshorst b. Jevenstedt, Damm=Kate (Vogtei Raumort) und an der Langwedeler Fuhrt. Es war somit wohl eine ziemlich gleichmäßige Verteilung der Wegelasten erfolgt, aber sie hatte viele Unzuträglichkeiten im Gefolge.
Zu den Brücken= und Sielbauten hatte in älterer Zeit der Fiskus das Holz hergegeben, während die Wegepflichtigen die Arbeit zu leisten hatten. Als später immermehr Fuhrten durch Auen und Bäche durch Brücken ersetzt wurden, nahm diese Verpflichtung viel Holz in Anspruch. Infolgedessen griff man, wenn möglich, zu einem dauerhafteren Material, dem Granit.
Ein Beispiel einer alten Granitbrücke findet man in der Nähe der Ditmarscher Berge über den Bredenbeck. „Da nun besagter Bach bei Frostwetter mit Beschwerlichkeit zu passieren, und der weiten Entfernung halber nicht wohl aufgeeiset werden kann, so bleibet jedoch nöthig, daß das Wasser zu beiden Seiten vermittelst eines Dammes vorläufig eingeschränket und die Passage dadurch bequemer gemacht werde bis die Brücke verfertigt wird.“ (1779)[7]. 1780 und 1781 ist im Wegeprotokoll wieder auf den Brückenbau hingewiesen, nachdem nicht mehr. Die Brücke ist somit wohl in dem nächsten Jahre entstanden. Sie besteht aus zwei mal sieben Granitsteinen, die alle aus dem gleichen Material sind. Die Steine haben eine Länge von 2,50 m und eine Breite und Dicke von je 0,55 m.
Sie müssen alle aus einem großen Stein stammen und ich halte es für ziemlich sicher, daß wir hier die Reste des Bargfelder Dolmen (in Volke Opferstein genannt) vor uns haben. Der Stein wurde 1781 durch Pulver auseinander gesprengt[8]. Die Verpflichtung zur Materiallieferung zum Brückenbau hat der Staat erst ca. 1904 durch eine Geldentschädigung abgelöst.
Unter den Wegen des Aukrugs nehmen zwei eine besondere Stellung ein, der Transitweg und der Bucker Damm.
Der Transitweg[9].
Als in den Jahren 1777—84 der alte schleswig=holsteinische Kanal gebaut wurde, ging das Bestreben der Regierung dahin, den Frachtverkehr von Hamburg nach Rendsburg zu leiten und die Waren dann weiter auf dem Kanal nach der Ostsee fortzuschaffen, also den Kanalhandel zu heben, und diesen so rentabel zu machen. Zu dem Zweck mußte eine kürzere Verbindung zwischen Altona und Rendsburg hergestellt werden.
Die Känalkommission gab den Auftrag dazu durch folgendes Schreiben an die Königl. Kanzlei in Glückstadt bekannt.
Pro Memoria.
Sr. Königl. Mayst. haben mittelst allerhöchster Resolution vom 13.ten des vorigen Monats die Anlegung einer über 3 Meilen abgekürtzten Fracht=Landstraße zwischen Rendsburg und Altona anzubefehlen, und dabey allerhöchst zu bestimmen geruhet, daß diese Fracht=Straße unter Direktion des HE. Conferenz-Raths und Canal-Zoll=Directeurs Stemann für Rechnung der Canal-Casse gemacht werden solle. Dieser neue Weg wird zufolge vorgedachter Allerhöchster Resolution von Rendsburg ab seine Richtung über Bramenkamp, Jevenstedt, Nienkattbeck, Holtorf, Ohlenhütten, Heinkenborstel, Inningen, Bargstedt, Sarlhusen, Willenscharen, Bramstedt und Kaltenkirchen nach Uelzburg nehmen, von dort über die vor einigen Jahren verfertigte neue Fracht=Straße weiter nach Altona gehen. Um diesem Wege dem Endzweck der Sache gemäß die möglichst gerade Richtung geben zu können, ist es durch erwehnte Königl. Resolution zugleich angeordnet, daß die an dem projectirten neuen Weg wohnenden Gutsbesitzer und übrige Landeigenthümer, wie sie auch schon von selbst willig dazu sind, nicht nur die Anlegung des neuen Weges durch ihre Ländereien verstatten, sondern auch theils einiges Land azu hergeben, und theils auch für die Zukunft die Unterhaltung neuer Steindämme, Sielen und Wege übernehmen müßen. Die desfalls entstehenden Entschädigungsforderungen sollen oftgedachter Resolution zu Folge auf gleichen Fus, wie es in Ansehung der Landbegüterten am Canal verhalten worden, nach Billigkeit vergütet und diese Vergütung nach gehöriger Prüfung aller Umstände von der bei dem Canal-Geschäfte angeordneten Taxations Commission mit den Landbesitzern bis auf höhere Approbation aufs beste behandelt werden.
Wir haben nicht ermangeln wollen der Königl. Seits erscheinenden E. Taxations=Commissarien solches hiedurch anzuzeigen mit dem Hinzufügen, daß die Landbesitzer aus den beikommenden Departements von der Allerhöchsten Willensmeinung Sr. Königl. Mayst. wegen Anlegung dieser Frachtstraße und wegen Ueberlassung der dazu ausersehenen, von dem Wegeinspektor Kitzius näher anzuweisenden Land=Stücken die erforderliche Nachricht erhalten werden. Endlich haben wir annoch zu bemerken, daß es in Hinsicht der künftigen Unterhaltung dieses neuen Weges in den Königl. Districten auf alle Weise wie mit der Unterhaltung aller anderer Wege verhalten werden solle, und daß in dem Amte Rendsburg einige Landbesitzer ihre Entschädigung durch Anweisung anderer Landstücke zu erhalten wünschen, welches bei der Taxation ihrer Vergütungen in nähere Anrege kommen wird und wovon die Königl. Amts= und Forstbedienten von der Rentekammer zum voraus benachrichtiget sein werden.
Kopenhagen, in der Königl. Canal-Commission den 1. Juni 1782.
Stemann. Schack, Schimmelmann, Rathlou.
Wo bisher brauchbare Straßen vorhanden waren, wurden diese benutzt. Streckenweise mußte aber Land angekauft und eine vollständig neue Straße ausgebaut werden. Solche Strecken befanden sich zwischen Heinkenborstel und Innien, von der Kapelle nach Bargfeld und von Bargfeld nach Sarlhusen. Wo auf solchen Strecken königliches Gebiet berührt wurde, war durch die obige Verfügung alles für Bau und Unterhaltung des Weges geregelt. Wo aber der Weg über gemischte Feldmarken führte, wie in Innien über königliche und klösterliche Besitzungen, entstanden leicht Zwistigkeiten, die zu langwierigen Prozessen führten. Der Bau des neuen Weges wurde rasch in Angriff genommen. Am 21. Juni 1782 fand in Innien der Termin zur Verhandlung über Landabtretung, Entschädigungsforderung, Instandsetzung des Weges und der Befriedigungen und über die Unterhaltung des Weges statt. Die Tonne Ackerland wurde dabei auf einen jährlichen Nutzungswert von 1 Rthlr. 16 / — 2 Rthlr. geschätzt. Den höchsten Ertrag schätzte man auf der Kampkoppel und einigen andern Landstücken des ⅛ Hufners Claus Gloy: 2 Rthlr. 16 /. Das Wiesenland wurde mit 8 Rthlr. Nutzungswert für die Tonne angesetzt. Für das Durchschneiden von Koppeln wurden noch besondere Vergütungen gegeben. Den königlichen Untertanen wurde das Geld nicht ausbezahlt, sondern sie konnten den taxierten Nutzungswert jährlich vom Herrengeld kürzen. Auch den klösterlichen Bauern wurde dies angeboten, doch sie lehnten den Vorschlag ab. Ihnen wurde das Geld also ausbezahlt. Sie gaben im ganzen 3 Tonnen 229 Or. Land mit 7 Rthlr. 22½ / Nutzungswert zum Bau ab und erhielten dafür 186 Rthlr. 34 /. (Das Geld als 4 prozentige Zinsen eines Kapitals gerechnet.)
Die Einfriedigung herzustellen, übernahmen die Landanlieger. Sie mußten einen Knick und an der Seite des Weges einen Graben von 5 Fuß Breite und 4 Fuß Tiefe herstellen. Als Entschädigung dafür erhielten sie 12 /s die Rute.
Die Herstellung der Straße wurde an die Dorfschaften gegen eine Entschädigung vergeben. Von Bargfeld ist uns folgendes erhalten:
Extrakt
aus dem bei der Behandlung der Instandsetzung des von Rendsburg auf Hamburg ausgelegten neuen Transitweges von mir aufgenommenen Protocollo.
Amt Rendsburg.
Das Dorf Bargfeld.
2. Die Strecke Weges von der Innier Scheide an bis durch die grüne Stelle und so ferner ist durch den Tönsbeck bis an die Wasserfreie Höhe im Dorffe 40 Fuß breit exclusive derer Abzugsgraben aufzudämmen, 30 Ruten sind von solcher mit einem Steindamm von 16 Fußes breit zu belegen, und beide Seiten des Dammes, insonderheit die Westerseite gegen Schälung des Wassers in Sicherheit zu stellen.
4. Der Weg vom Dorfe ab auf 162½ Ruten längst dem Redder bis an Jochim Folstedts Koppel und über solche bis an den Elhorn=Beeck ist blos zu verbreitern, zu planiren, formiren und gehörig abzurunden.
6. Ist der Weg zwischen Brakers Wiesen und jenseits der selben bis den Loimkuhlen vorüber auf circa 50 Ruten an beiden Seiten mit 4 Fuß weit und tiefen Abzugsgrabens zu versehen, diesem nächst zu planiren und mit sovielem Sande zu verhöhen, daß derselbe immer Wasserfrei bleibet.
7. Der auf 118 Ruten lang bis an die Wiemborsteler Scheide durch Streuholtz und über reinen festen Sandboden gehende Weg ist auf die gehörige Breite zu planiren, formiren und aufzurunden.
ad. 2. Die sämtlichen Bargfelder übernehmen die plan90 Rthlr. mäßige Instandsetzung dieser Strecke Weges vor und haften für die Tüchtigkeit der Arbeit drey Jahre nach deren Ablieferung, die vor ult. Dez. 1783 zu beschaffen ist. 90 Rhthlr.
ad. 4. Die Dorfschaft Bargfeldt übernimmt die planmäßige Instandsetzung des Weges vom Dorfe ab bis an Elhornsbeeck welches eine Länge von 30 Rthlr. 162½ Ruten enthält vor. 30 Rhthlr.
ad. 6. Die Dorfschaft Bargfeldt übernimmt diese Strecke 50 Rthlr. planmäßig in Stande zu setzen vor und stehet für die Tüchtigkeit der Arbeit noch drey Jahre lang nach beschaffter Ablieferung die vor Ablauf des 1783 Jahres sicher zu bewerkstelligen. 0 Rhthlr.
ad. 7. Die Dorfschaft Bargfeldt übernimmt die notirte Instandsetzung dieser Strecke durch Holtz bis 27 Rthlr. 6 / an die Wiemborsteler Scheide vor und haftet nach beschaffter Ablieferung, die vor Ablauf des 1783 Jahres erfolgen muß noch 3 Jahre vor die Tüchtigkeit der Arbeit. 27 Rhthlr. 6 ß
Extrahiret Rendsburg, d. 18. Januar 1783.
Stemann
Die Herstellung des Weges war also auf Kosten der Kanalkasse geschehen, die Unterhaltung dagegen wollte man auf die Dorfschaften abschieben. Das ging bei den königlichen Untertanen glatt, bei den klösterlichen stieß man auf Widerstand. „In Hinsicht der Unterhaltung des Weges haben die Clösterl. Untergehörigen sichi keinen Accord einlassen, nicht mal eine Forderung thun wollen. Man hat abseiten der Commission ihnen die Summe von 150 Rthlr. geboten, allein sie haben keine andere Erklärung gegeben, als daß die Unterhaltung des Weges nicht ihre Sache wäre. Ihre Abgesandte an die Commission, durch die sie solches zuletzt sagen lassen, waren der Bauervoigt Marx Warnholz und der Hufner Hans Bracker, denen die Commission hierauf bekannt gemacht hat, daß man nun denn auch an der Kglr. Seits gethanen Entschädigungs Olferte nicht gebunden wäre und höheren Orts darüber Bericht abgestattet werden solte: Die Anwendung, welche die Commission demnächst machte, war, daß den Klösterl. Untergehörigen nicht zu nahe getreten würde, wenn die Kosten der jährlichen Unterhaluug des Weges auf eines jeden Antheil durch erfahrene Sachkundige, unparteyische Männer nach Ruthenmaße taxiret und nach Belauf des zu 4 pro Cent zu berechnenden Capitals ihm vergütet werden sollte, da sie sodann die wenigste Ursache haben können, sich zu beschweren.“ Weil so die klösterlichen Innier durchaus nicht zu bewegen waren, die Unterhaltung ihres Anteils zu tragen, wurde die Unterhaltung vorläufig dem ganzen Amte Rendsburg auferlegt. Der Weg auf dem Innier Felde war sehr schlecht zu unterhalten, da er durch mooriges Gebiet und das Tal der Buckerau ging. Die alte Fuhrt, die etwas östlich der späteren „roten Brück“ lag, hieß „Schaffurth“. Gleich im ersten Frühjahr zerstörte das Hochwasser die Straße. Am 8. März 1784 verfügte Stemann deshalb die Reinigung und Verbreiterung der Buckener Au, die er als Fuhlenau bezeichnet, von der „langen Forth“ bis zur Innier Brücke. Im September des Jahres waren die Wiesen wieder voll Wasser, und der noch unvollkommene Weg war wieder stark beschädigt.
Der Transitweg hat den erwarteten Nutzen nicht gebracht; der Landtransport der Transitwaren kam eben über Rendsburg zu teuer. Der Hamburger Kaufmann beförderte sie lieber direkt mit Frachtwagen nach Kiel oder zu Schiff durch Nordsee, Eider und Kanal. So erschien schon am 29. August 1786 ein königliches Plakat, das es verbot, den Transitweg mit verzollbaren Waren zu befahren und ihn zugleich für den Postverkehr sperrte. 1802 wird der Weg als öffentliche Landstraße bezeichnet. Er hatte aber wenig Bedeutung und auch für die anliegenden Ortschaften brachte er nur sehr geringe Vorteile. Erst die Elbblockade durch die Engländer in den Jahren 1803—05 brachte den Verkehr in die Höhe, da alle Waren, die früher über Hamburg eingeführt waren, jetzt ihren Weg über Tönning, Rendsburg und den Transitweg nach Hamburg nehmen mußten. Auch die Fuhren von Rendsburg nach der Hülfsarmee im Lauenburgischen benutzten den Weg und ebenso die Ordonanzen, die in den Jahren 1806—09 dorthin ritten. 1804 wurde zur Wegebesserung eine neue Abgabe von den Frachtfuhrleuten eingeführt. Danach sollten sie für jedes Pferd eines vierspännigen Wagens ¼ /, für jedes weitere Pferd aber 1 / lübsch erlegen. Die Gelder sollten an die Gemeinden verteilt werden, weil sie übergroße Wegelasten zu tragen hatten. 1823 war diese Verteilung noch nicht geschehen und so ist sie auch nie erfolgt. 1807 ff. ist der Weg auf Kosten des Amtes Rendsburg in Ordnung gebracht worden. Als dann im Dezember 1813 die feindlichen Heere, Russen und Schweden unter dem Oberbefehl Bernadottes in unser Land eindrangen, führte geradfude ser Weg sie in unsere Gegend: „Die Existenz dieses Weges, der gegenwärtig zum Nutzen des Landes, nachdem die Fahrt mit verzollbaren Waren auf diesem Wege verboten, nicht gebraucht werden kann, hat leider in den Jahren, wie alle Kriegsfuhren von Rendsburg nach der Hülfsarmee im Lauenburgischen diesen Weg einschlugen, und nachdem in den feindlichen Zeiten alles Unglück von Itzehoe und Bramstedt dies arme Dorf bedrängte, die Klösterlichen Eingesessenen soweit zurückgebracht, daß es die allerhöchste Aufmerksamkeit verdienen wird, sie nicht zur Reflection eines Weges ziehen lassen, der nur dazu vorhanden gewesen, ihren Wohlstand gänzlich zu untergraben, dagegen die Unterhaltung desselben zur Oeffentlichen Kommunikation im Lande gänzlich überflüssig geworden“, sagt der Klostersyndikus v. Leesen in einem Bericht vom 30. September 1819 zu dem gleich zu erwähnenden Streit.
Die fortwährenden Fuhren der Kriegszeit hatten den Transitweg natürlich arg mitgenommen, und da ja das ganze Amt ihn gebessert hatte, so kümmerten sich die Dörfer um nichts. Eine Ausbesserung war darum sehr notwendig. 1819 wurde darum eine Wegeschau gehalten und die Strecke von Innien nach Heinkenborstel allein erforderte bei einfachster Herstellung einen Aufwand von 10000 & Courant. Dies Geld sollten die Dörfer Innien, Mörel und Heinkenborstel aufbringen. Da sie sich weigerten, entstand von 1819—23 ein langwieriger Rechtsstreit. Die Dörfer begründeten ihre Weigerung damit, daß der Weg auf Veranlassung des Königs erbaut, wenigstens zeitweise auf Kosten des Amtes Rendsburg unterhalten sei und den Anliegern durchaus keinen Nutzen gewähre. Den bedeutendsten Nutzen hätten die königl. Gehege an dem Wege, die jährlich 20—30000 Faden Holz auf ihm nach der Stör fahren und bei Bünzen verladen ließen. Auch hätten die Innier Anteilstrecken an den öffentlichen Landstraßen des Amtes, die sie, ihrer weiten Entfernung wegen, für Geld machen lassen müßten. Würde eine neue Wegeverteilung im Amte vorgenommen, in der sie diese Strecken los würden, so wollten sie den Transitweg wohl unterhalten. Unterm 2. September 1823 erlangten sie denn auch von der Königl. Schlesw.=Holst. Kanzlei in Glückstadt „daß der Transitweg durch die Feldmark des Dorfes Innien, bis zu einer allgemeinen Wegetheilung, vom Amte Rendsburg zu unterhalten sei. Gleichzeitig wurde versucht, die klösterlichen Eingesessenen in Innien zur Unterhaltung des Weges heranzuziehen. 1819 fanden Verhandlungen darüber statt, und die Innier „haben das Verlangen nur dahin gestellt, saß das ganze Kirchspiel Nortorf zur Unterhaltung des Transitweges sinzugezogen werden möge und in dem Fall sich nicht abgeneigt erklärt, pro rata ihrer Hufenzahl zu der des ganzen Kirchspiels zu concuriren.“ Später waren sie auch dazu nicht mehr bereit, da der obige Prozeß ihnen ein günstigeres Resultat verhieß. Die Gevollmächtigten des Amtes versuchten nun nach der obigen Entscheidung den klösterlichen Hufen in Innien einen Anteil am Wege zuzuschieben. Ihnen wurde aber „auf ein unterthänigstes Gesuch daß die Klösterlichen Hufen in Innien ihren Antheil des durch ihre Feldmark gehenden Transitweges, ohne eines desfällige Vertheilung über das Amt Rendsburg, für sich abzuhalten schuldig erkannt werden mögten, unterm 31. Mai 1825 ein abschlägiger Bescheid ertheilt."
Um 1828 war der Weg für jeden Verkehr frei, und so kämen große Ochsentriften aus Jütland, um über Rendsburg diesen Weg nach Hamburg getrieben zu werden. Die Wirtschaften, in denen die Händler einkehrten, hießen „Ochsenkrug“ und daher stammt auch der frühere Name für die heutige Wirtschaft „Aukrug Tivoli“.
Vorläufig ruhte nun der Streit. Bei einer Verteilung der Landstraßen auf dem Innier Gebiet am 6. April 1829 handelt es sich nur um die Straßen Itzehoe—Nortorf und Neumünster—Hohenwestedt, während der Transitweg keine Erwähnung findet. 1836 wurde der Vorschlag gemacht, die klösterlichen Innier gegen eine Entschädigung zur Uebernahme des Weges zu veranlassen. Es wurde ausgemittelt, daß bei einer Länge des Weges über die Innier Feldmark von 814 Ruten, bonitiert zu 81 Ruten, den klösterlichen Hufnern 35 1/10 R. zufallen mußten. Die Innier waren auch bereit die 35 1/10 bon. Ruten auf der Strecke nach der Schaffurthsbrücke ohne die beiden Brücken gegen eine Entschädigung von 50 Rbthlr. jährlich zu übernehmen. Am 2. Februar 1837 schlug die Regierung auf Gottorf, der die Forderung zu hoch erschien, vor, den klösterlichen Inniern eine einmalige Abfindungssumme zu zahlen. Als solche schlug sie den 1öfachen Betrag der auf 40—45 rbthlr. geschätzten Kosten der Unterhaltung vor, also 6—700 rbthlr. Die klösterlichen Innier aber erklärten sich einstimmig gegen das Angebot, da sie das Geld nicht so anlegen könnten, daß ihre Besitznachfolger für die daraus entstehende Belastung genügend entschädigt würden. Da also alles keinen Erfolg hatte und die Innier Klosterbauern fest blieben, so wurde 1844 durch das folgende Aktenstück[10] eine dauernde Regelung erzielt.
„„Actum Innien in der Wohnung des pt Bauervogts Claus Reimers, den 27ten November 1844.
Nachdem es entschieden, daß der sogenannte Transitweg von jewensteckt bis Wildenscharen, soweit er das Amt Rendsburg berührt, auch für den Anteil der 3¼ Hufen Klösterlicher Jurisdiktion in Innien künftig vom Amte Rendsburg zu unterhalten sei, so ward in dieser Hinsicht rücksichtlich der Instandsetzung und künftigen Unterhaltung nach desfälligen Gutachten der beteiligten pt Amtsvollmachten so wie der Eingeseßenen in Innien Königlicher Jurisdiktion, für die Zukunft festgesetzt und bestimmt:
1) wird die Auseinandersetzung dermaßen reguliert, daß die Eingeseßenen Königl. Jurisdiktion für ihre 4¼ Hufen, den nördlich vom Dorfe Innien, nach der sogenannten Schaffuhrts Brücke auf der Westseite von der Feldmark der beregten Dorfschaft Innien, auf der Ostseite vom Möreler Therritorium und Grundeigentum begrenzten 33 Ruthen, schreibe Drei und dreizig Ruthen, künftig und zu allen Zeiten von den Eingesessenen der 4¼ Hufen Königl. Jurisdiktion in Innien herstellig gemacht, und nach Anweisung der beteiligten Beamten anordnungsmäßig unterhalten werde. Hinsichtlich der Verpflichtungen zur Unterhaltung der vorhandenen Brücken und Steinsielen, ward es als Norm festgesetzt, daß solcher nach den allgemeinen Verpflichtungen, welche anderen Dorfschaften hinsichtlich der Reparaturen und Bauten auf deren Feldmark solche Brücken belegen obliege, auch die Eingesessenen Königl. Jurisdiktion und das Amt Rendsburg für die Klösterlichen Eingesessenen in Innien, sich verbindlich machen.
2) Hinsichtlich der Instandsetzung und künftigen Unterhaltung der südlich von beregten Dorfe Inmien, auf der Fahrbahn nach Bramstedt vorhandenen Anteil des Transitweges, in soweit die Feldmark der Dorfschaft Innien sich erstreckt, ward bestimmt, daß dieser künftig vom ganzen Amte Rendsburg zu unterhaltende Anteil der Fahrbahn, nach Anweisung der beteiligten Beamten herstellig zu machenden Wegestrecke, sofort beginne und die mangelhaften Strecken, wenigstens vor Eintritt des diesjährigen Frostwetters planiert werden. Die gründliche ordnungsmäßige Hauptrefection muß spätestens zu Martini des kommenden Jahres 1845 beendet sein, zu welcher Zeit die desfällige Ablieferung und Uebertragung unter Zuziehung der beteiligten Localwegebeamten und der Vollmachten stattfindet. Für die Uebernahme der vorstehenden Verbindlichkeit erhalten die Eingesessenen in Innien Kgl. Jurisdiktion, nach beendeter gründlicher Instandsetzung der beregten Wegestrecke, die hierfür bedungene Summe von 110 Rbthlr. S M. schreibe Ein Hundert und Zehn Reichsbankthaler S M aus der Rendsburger Amtsanlagekasse, nach desfälliger Anweisung des Kgl. Amtshauses ausbezahlt.
3) Gleichfalls ward festgesetzt, daß die beteiligten Eingesessenen Kgl. Jurisdiktion in Innien sich verpflichten ferner nach erfolgter von ihnen übernommener Instandsetzung der beregten, südlich vom Dorfe vorhandenen öffentlichen Fahrbahn nach Bramstedt, die künftige vorschriftsmäßige Unterhaltung für die jährlich aus der Amtsanlagekasse zu zahlenden Summe von 30 Rbthlr S M Dreizig Reichsbankthaler S M zu übernehmen.
4) Rücksichtlich der etwaigen Kündigung der Unterhaltung des vom Amte Rendsburg übernommenen Anteils südlich vom Dorfe Innien vorhandenen Transitweges, ward, wie in § 1 bemerkt, wiederholt bestimmt, daß hiemit keineswegs der Anteil, welchen die Eingesessenen Kgl. Jurisdition zur kunftigen Unterhaltung dieser letztwestlich vom Dorfe erhalten, in Verbindung stehe; gedachte Anteil der Fahrbahn verbleibt unabänderlich den Eingesessenen Kgl. Jurisdition in Innien künftig zu unterhalten.
Die etwaige Kündigung der Amtswegestrecke südlich. vom Dorfe Innien kann nach desfälliger Uebereinkunft von beiden Parteien, mit einer Jahreskündigung und zwar zum jedesmaligen Martini stattfinden.
Hohenwestedt, d. 10. Decbr. 1844.
Chr. Voß. H. Sievers. Hinrich Lohse. Marx Rohwer. Timm Sievers. Hans Pahl. Claus Trede. Hans Harder. Claus Harms. p t. Vollmachten des Amts Rendsburg.
Claus Reimers. Claus Carstens. Witwe Boeje. Hans Wittmaak. Jasper Bormann. Sievert Rohwer. Witwe Ratjen. Johann Jargstorf. (Pflugzählige Einwohner in Innien, Königl. Anteil.)“
Nach der Umwandlung des Amtes in den Kreis Rendsburg hat dieser die Verpflichtung zur Unterhaltung der Wegestrecke Innien Bargfeld übernommen. Vor einigen Jahren, als die Verhandlungen wegen Ausbau der Strecke Innien—Heinkenborstel—Niendorf stattfanden, hat Innien die Strecke Bargfeld—Innien gegen einen besonderen Beitrag des Kreises zu den Chausseebaukosten auf das Dorf übernommen, und so ist nach 125 Jahren der Streit endlich vollständig aus der Welt geschafft.
Der Buckener Damm.
Die beiden jetzt zur Gemeinde Homfeld gehörigen Halbhufen zu Bucken nahmen und nehmen noch heute eine eigenartige Stellung ein. Von den Civilkirchspielen Hohenwestedt und Kellinghusen vollständig eingeschlossen, gehörten sie seit alters zum Civilkirchspiele Nortorf. Kirchlich gehören sie aber jetzt noch zu Hohenwestedt Der Weg von Bucken nach Hohenwestedt führte ursprünglich über Meezen. Der kürzere Weg durch die Buckener Wiesen ist erst neueren Datums und allem Anschein nach erst 1759 entstanden. In diesem Jahre kaufte Jürgen Holm zu Bucken die Wiese „Bocks=Krog“ für 110 K von Johann Kröger aus Vaasbüttel, „welches Stück Wiesenland zur Anlegung des sogenannten Bucker Dammes benutzt worden.[11]
Der Weg war reiner Privatweg der Holm'schen, jetzigen Hölk'schen Hufe in Bucken und der Vaasbütteler Bauern. Bei Bucken und in Vaasbüttel befanden sich Schlagbäume, die ihn sperrten. Für die Benutzung durfte ein Wegegeld erhoben werden, das bei Bucken allein der Hölkschen Hufe zukam. Besonders die Homfelder, die geschäftlich manches in Hohenwestedt zu besorgen hatten, benutzten den Weg gern und viel. Die jedesmalige Zahlung des Wegegeldes war ihnen aber lästig. Nach langen Verhandlungen kam 1823 ein Vergleich[12] zustande, in dem die Homfelder die Unterhaltung des Weges mit übernahmen, so daß die Homfelder neun, die beiden Buckener je einen Anteil hatten. Die Unterhaltung der Brücke über die Buckener Au behielt die Holmsche Hufe. Homfeld bezahlte ihr dafür 81 bs. = 2 7/10 rbthlr. auf Martini. Jeder Homfelder durfte sich einen Schlüssel für den Schlagbaum machen lassen, diesen aber unter keinen Umständen an fremde Leute verleihen. Der Damm blieb Eigentum der Holmschen Hufe.
Die Schlagbäume am Wege sind noch heute da, und die Berechtigung zur Erhebung eines Wegegeldes besteht noch, wird aber nicht ausgenutzt. Das Wegegeld würde so gering werden, daß es sich durchaus nicht lohnt, deswegen dort einen Wärter zu haben.
Fußnoten
- ↑ Schlacht bei Bünzen, S. S. 20.
- ↑ Sering: Erbrecht u. Agrarverfassung, S. 269.
- ↑ Archiv d. Klosters Itzehoe.
- ↑ Klosterarchiv zu Itzehoe u. Wegeprotocoll 1779 in der Kirchspielslade von Nortorf.
- ↑ Akten der Nortorfer Vollmachtslade, denen die meisten der folgenden Angaben ebenfalls entnommen sind, wenn nicht anders angegeben.
- ↑ Akten der Nortorfer Vollmachtslade, denen die meisten der folgenden Angaben ebenfalls entnommen sind, wenn nicht anders angegeben.
- ↑ Wegeprotocoll v. 1779.
- ↑ Siehe S. 3.
- ↑ Wo nicht anders angegeben, nach Akten des klösterlichen Archivs in Itzehoe.
- ↑ Vollmachtslade des Kirchspiels Nortorf.
- ↑ Kontraktensammlung bei der Bökener Schule.
- ↑ Familienpapiere des Herrn Hölk=Bucken.