Archiv:Die letzten Gemeinheitsteilungen

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Die letzte Gemeinheitsteilung

1. Böken

Aukrug-Böken 1724, 1770, 1800
Aukrug-Böken 1870,1914

Bei der Verteilung 1780 waren 679 Tonnen Heide unverteilt geblieben. Sie dienten als Weide für Schafe und Jungvieh. Es wurde dort auch Streuheide gemäht, und Plaggen für die First der Strohdächer holte man auch daher. Ebenfalls wurden Heideplaggen als Feuerung gestochen. Da diese Flächen unverteilt waren, holte jeder dort seinen Bedarf, wo es ihm paßte. Das führte bald zu Unzuträglichkeiten und Streitereien, da durch eine unverhältnismäßig hohe Ausnutzung der Heide die Weide beeinträchtigt wurde.

Etwa 30 Jahre nach der Vermessung waren die Knicks fertig und die erhaltenen Heideflächen kultiviert. Die hohen Kornpreise um 1800 lockten dazu, neue Ländereien zu bekommen. Deshalb wollte Böken 1810 einen neuen Teil der Gemeinheit verteilen[1]. Dabei sollte die Vollhufe für 1, die halbe für 3/4, die Viertel- und Achtelhufe für 1/2 und die Katen für 1/4 gerechnet werden. Den Katen wurde dabei gerichtlich 5 Tonnen versprochen. Ebenso sollte das große Moor bei Viertshöhe aufgeteilt werden. Während das letztere zur Ausführung kam, brachten die nun folgenden Kriegsjahre eine solche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, daß jeder genug zu tun hatte, seinen bisherigen Besitz zu erhalten. An eine Neukultivierung war nicht zu denken. So unterblieb die beabsichtigte Verteilung. 1819 wurden 4 Tonnen als Schulland ausgelegt.

Um 1840 waren die Schäden der Kriegsjahre und der Mißernten um 1830 verschwunden. So gings an die letzte Feldaufteilung[2]. Die alten Katen bekamen je 6 Tonnen, die neuen für jede Kuhgräsung 1 bonitierte Tonne aus der Gemeinheit. Da Böken damals ein neues Schulhaus baute, legte man dem alten Schulhaus (Rieckers) 10 Tonnen aus der Gemeinheit zu und verkaufte es als Kate (1843). Auch die endgültige Auslegung von 10 Tonnen Schuldienstland am Winkelsteinsmoor wurde vorgenommen. Der Rest der 679 Tonnen wurde an die Hufher verteilt. Das geschah nach Kuhgräsungen. Als Kuhgräsung wurde soviel Land gerechnet, als zur Weide für eine Kuh im Sommer nötig war. Das Weidebedürfnis für alles Vieh wurde auf Kuhgräsungen umgerechnet: 3 Pferde = 4 Kühe, 2 Füllen = 1 Kuh, 3 Starken = 2 Kühe, 3 Kälber = 2 Kühe, 8 Schafe = 1 Kuh, 32 Lämmer = 1 Kuh, 4 Schweine = 1 Kuh. Für diese Berechnung ist uns die nachstehende Tabelle erhalten:

Gr. Name Pferde Füllen Kühe Starken Kälber Schafe Lämmer Schweine 1957 Hausplatz
V. Hans Ratjen 8 - 11 5 7 32 8 5 O. Lüthge
V. H. J. Kaack 5 3 9 3 5 10 5 5 Kaiserhof
V. H. J. Kaack - - 1 - - 7 2 - J. Runge
V. Ralfs 6 - 14 - 5 25 7 5 G. Bruhn
V. Jargstorf 6 2 12 5 5 25 4 6 Greve
V. CL Voß 6 1 11 2 7 13 3 1 Glindemann
K. Cl. Voß - - 1 - - 5 - - Glindemann
1/2 M. Horst 3 1 6 2 3 12 - 3 J. Lahann
1/2 J. Harder 4 1 4 3 2 5 1 8 Herrn. Rathjen
1/4 Cl. Lobsien 4 - 9 1 1 21 5 3 H. Carstens
1/4 Michaelsen 2 1 4 - 2 2 1 2 Walter Wiese
1/4 Sichelka 2 1 5 3 - 2 - 3 Hans Gloy
1/4 M. Voß 2 - 4 2 2 10 2 2 Heinr. Langhann
1/8 Hamann 2 - 6 - 1 11 1 1 W. Reimers
1/8 Runge 2 - 6 4 2 16 3 2 Schmuck
1/8 Hans Rathjen 2 - 4 2 1 8 1 2 Asmus
K. Marx Voß - - 2 - - 4 1 1 Sieling
K. Harms - - 3 - - - - 1 zu Carstens
K. H. J. Ralfs - - 2 - - 2 - 2 Steuermann
K. Freese 2 - 2 - 1 6 2 2 Hein
K. Kreutz 1 - 3 - - - - 2 Sievers
K. Ohrt 2 - 2 1 1 8 - 2 Hoffmann
K. Joch. Bruhn - - 1 - - 4 1 1 O. Wiese
K. Koopmann 2 - 1 1 - 4 1 - Heeschen, Auberg
Zusammen: 61 10 132 34 45 234 48 57 = 305 ½ Kuhgräs.

V. = Voll-, 1/2 = Halb-, 1/4 = Viertel-, 1/8 = Achtelhufe, K. = Kate.

Es ergab sich ein Weidebedürfnis von 30 1/2 Kuhgräsungen. Da aber nur 270 bon. Tonnen (= Kuhgräsungen) vorhanden waren, konnte nicht ganz eine bonierte Tonne für jede Kuhgräsung gegeben werden.

Das Erdbuch[3] stammt von 1842, behördlich genehmigt wurde es am 7. 9. 1843. Die anliegende Karte zeigt die Lage der zuletzt verteilten Gemeinheit.

Bei dieser Verteilung ist der Weg nach Timmaspe gerade auf den jetzigen Ilohforst gelegt; vorher ging er am Wiesenrande, wo noch stellenweise seine Reste zu sehen sind, entlang. Nachdem so die Restgemeinschaft aufgeteilt war, sahen die Besitzgrößen (in Tonnen, abgerundet) so aus:

Alle Besitze sind zerteilt. Der in Klammern gesetzte Name bezeichnet den jetzigen Besitzer des Gehöftplatzes.

Name 1780 1843 zus. ha
Hinrich Rathjen (G. Bruhn) 116 65 181 145
Joch. Jargstorf (Greve) 123 70 193 154
Cl. Voß (Glindemann) 98 71 169 135
Joh. Voß (O. Lüthge) 124 69 193 154
Joch. Beckmann (Kaiserhof) 103 68 170 136
1/2 H. Ohrt (Herrn. Rathjen) 57 36 93 74
1/2 H. Reimers ( Joh. Lahann) 52 35 88 72
1/4 H. Reimers (H. Langhann) 29 16 45 36
1/4 H. Münz (Glöy) 28 17 44 35
1/4 Cl. Wichmann (Carstens) 26 17 43 34
1/4 H. Michaelsen (Wiese) 27 17 44 35
1/8 Hg. Kühl (W. Reimers) 30 13 43 34
1/8 Jg. Kühl (Schmuck) 29 15 43 34
1/8 Marx Beckmann (Asmus) 29 14 43 34

Die Größe der Katenstellen läßt sich aus den vorliegenden Angaben nicht genau bestimmen. Da die Zahlen abgerundet sind, ergeben sich bei der Gesamtsumme kleine Abweichungen.

2. Bünzen

Während in Böken die Gemeinheit wohl vermessen, aber unverteilt liegen geblieben war, hatte man in Bünzen diese auch auf die damaligen Besitze verteilt. Kgl. und klösterlicher Anteil waren mit 494 und 84 Tonnen getrennt. Es waren hauptsächlich die Fluren Kuhheide und Schäferheide. Sie blieben aber als gemeinschaftliche Weide benutzt. Die Grenzen waren durch schnell vermorschende Pfähle gekennzeichnet und darum schnell vergessen. Aus einer Beschwerde der Kätner[4] ergibt sich, daß die Hufner 1829 sich je 19 Tonnen aus der Gemeinheit ausmessen ließen. Die Angaben des Erdbuches der letzten Vermessung lassen es als wahrscheinlich erkennen, daß diese 19 Tn. je Hufe bei der letzten Verteilung mit verteilt sind.

Die Gemeinheit wurde als Schafweide, zum Streumähen, zum Graben von Plaggentorf und zum Sodenquicken benutzt. Soden wurden für die Dachfirste und zur Herstellung von Kompost benutzt. Dabei wurde die Heide vielfach zerstört. Der Amtmann erließ deshalb am 14.3.1839 eine Verfügung, nach der nur die pflugzähligen Landbesitzer, die Mühle und die Katen in Bünzen befugt seien, die Gemeinweide zu benutzen und die zu ihrer Haushaltung benötigte Streuheide (keineswegs aber zum Verkauf) zu mähen. Er bat das Kloster, eine gleiche Verordnung zu erlassen. Sie erfolgte am 30. 3. 1839, stand aber nur den pflugzähligen Einwohnern die Benutzung der Gemeinheit zu.

Bis 1836 waren die Katen entstanden, und zwar

1. klösterliche:

Jochim Stühmer (Koopmann) 1786 von Gehrt (Witt) abgetrennt; Clans Rohwer, ehemalige Schul- und Hirtenkate (Goos) 1820 verkauft; Claus Riecken (Henningsen), Hirtenkate auf Gemeinschaftsgrund, 1785 verkauft, galt als klösterliche Kate; Jürgen Bracker (Albert), 1818 von Timm abgetrennt;

2. königliche:

Marx Stieper, alte Eigentumskate (Heidkate), die 1779 bei der Verteilung 4 Tn. 162 QuR Land erhalten hatte, und Jochim Tiedemann (Sienknecht), Grundhäuerkate, von Carstens 1779 abgetrennt, hatte 1830 im Börnkuhl 2 Tn. Land erhalten. Außerdem war von Harms eine Kate abgetrennt, die er später wiedergekauft hatte, so daß Harms für eine Hufe und eine Kate Land forderte.

Als nun die Restgemeinheit verteilt werden sollte, waren keine Grenzzeichen mehr zu erkennen. Sie mußte neu vermessen werden. Die Kätner erhoben nun Anspruch auf Abfindung ihrer Weidegerechtigkeit. Wäre die Verteilung von 1779 noch zu erkennen gewesen, so hätte die Gemeinheit sicher nur den Hufnern gehört, die Katen aber keinen Anspruch daran erheben können. „Da diese aber ein oder zwei Kühe und einige Schafe notwendig halten müssen, so erlaubten die Hufner, sowohl Amts Rendsburger als auch klösterliche, ihnen, dieses Vieh mit auf die Gemeinheitsländereien zu treiben für Bezahlung von 2 Mk für die Kuh und 5 ß für ein Schaf und eine Beisteuer zum Hirtenlohn, welches Geld im Herbste bezahlt wurde und wovon die klösterlichen den fünften Teil erhielten, womit sie auch zufrieden waren."

Gegen die Forderung der Kätner erhoben die Hufner Einspruch, weil die Gemeinheit ihnen seit der Verteilung von 1779 gehörte. Amt und Kloster entschieden aber 1837, daß den Kätnern 1-2 Tonnen ausgelegt werden sollten. Die Kätner lehnten diese Entscheidung ab, da das Land nicht ausreichend war, ihre Kühe zu weiden. Die Rentekammer lehnte ihre Beschwerde 1841 ab. Auf erneute Beschwerde ordnete die Rentekammer an, daß Etatsrat Prehn (der Gründer von Prehnsfelde) ein Gutachten über die nötige Abfindung abgeben sollte. Er und Landmesser A. Ullrich in Neumünster gaben darauf an: Der Gesamtbesitz der pflugzähligen Bünzer Einwohner kann zu 161 Kuhgräsungen (1 Pferd = 1 1/2 Kühe, 7 Schafe = 1 Kuh) angeschlagen werden. Die Gemeinheit ist zu 60 Kuhgräsungen zu rechnen. Der bei den Hufnern vorhandene Viehbestand erforderte nur 149 Kuhgräsungen. So sind 12 Kuhgräsungen für die Abfindung der Kätner zur Verfügung. Den Hufnern wird also durch die Abfindung der Kätner nicht zu nahe getreten. Sie schlugen vor, jeder Kate zwei bonitierte Tonnen zuzubilligen. Dies genehmigte die Rentekammer am 11. 2. 1847. Es waren den klösterlichen Hufnern ihre 84 Tonnen ausgemessen am 27.6.1846. Nun konnte die weitere Verteilung erfolgen. Die klösterlichen Besitze sollten ihre Kätner abfinden. Sie bekamen 2 Tonnen Quantität (1847)[5].

Übersicht über die Besitzgrößen in Tonnen (abgerundet), in Klammern die Namen der heutigen Besitzer des Hausplatzes.

Name 1779 1847 zus. = ha
Hans Bracker (Carstens) 117 99 215 172
Hans Harders (Harms) 120 113 233 186
Hinr. Heeschen (Neumann) 115 104 219 175
Wwe. Delfs (Holm) 108 102 210 168
H. J. Bargfeldt (Looft) 28 18 46 37
Mühle 38 18 57 47
1/2 Bracker (Timm) 65 53 118 94
1/8 Mehrens (Witt) 22 20 42 34
Kätner Staack ( (Heidkate) 7 13 20 16
Kätner Hin. Heeschen (Sienknecht) 3 13 16 13
Schule 3 7 10 8
Bauervogtskoppel an Ehndorfer Grenze 6
vier klösterl. Kätner je 2 Tn. 8
Sandmagazin 2
Wege 13

Zu verteilen waren 588 Tonnen.

Fußnoten

  1. 1. LAS. Abtlg. 104, Nr. 178.
  2. 2. LAS. Abtlg. 104, Nr. 778.
  3. 3. LAS. Abtlg. 104, Nr. 787.
  4. 4. Kl. Itzehoe, VüI, Nr. 45.
  5. 5. Erdbuch Bonzen 1847 im LAS. Abtlg. 104, Nr. 800 und Kloster Itzehoe VüI, Nr. 45.