Archiv:Erste Einkoppelungen (1913)

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Erste Einkoppelungen - Abschnitt aus dem Kapitel Die Aufhebung der Feldgemeinschaft.

Um 1700 fingen hier bei uns einzelne Bauern an, größere zusammt liegende Ackerstücke, deren Nutzung ihnen zukam, für sich einzufriedigen. Für diese waren sie des Zwanges der Feldgemeinschaft überhoben. Die ältesten Koppeln sind noch heute an ihren krummlinigen Wällen und ihrer unregelmäßigen Form zu erkennen. Große Steinblöcke, dichte Kratts, Sümpfe und Sichten umging man zunächst und so mußte man oft dem Knick diese unpraktische Richtung geben. Ein großer Fortschritt für die Wirtschaft waren diese Koppeln aber trotzdem. Sie wurden besser bedüngt und bearbeitet, und da sie auch für die Zeit der Brache dem Besitzer zur Verfügung standen und aus der gemeinen Weide ausgeschieden blieben, so sorgte man auch für die Aussaat von Futtergräsern und Klee und überließ es nicht der Natur, einen Grasrasen zu schaffen. Die Koppeln dienten dann meistens den Kälbern zur Weide, die dort ohne Hirten grasen konnten. Die Vorteile dieser Koppeln leuchteten bald ein und wer es irgend ermöglichen konnte, sorgte dafür, daß er einige Koppeln einfriedigte. Vielfach wurde aber nicht vom Ackerland eingefriedigt, sondern, wie folgende Aktenstücke zeigen, aus der sonstigen Feldmark, aus Wald und Bruch.

„Wohlgebohrner Herr Conkerens Raht.

Ihro Exelence onterthänigst zu hinterbringen haben wir keinen umbgang nehmen Können, wie das onsere Nachbarn allhie zu Homfeld die Neune Königl. onterthanen gesonnen und den Anfang Bereits gemacht, ihr Feld und ein Jeder soweit sein antheil sich erstrecke, in Holtz Theil und Heyde Theil weyde Koppeln zu machen umb ein Jeder sein Vieh allein zu weyden, und wir Beyden Clösterlichen es mit Bewilligen solten, Können es aber ohne unsere obrigkeiten Consens nicht Thun weil vor Etl. Jahren ein Kleinen Kamp gemacht aufs Klösterliche von 4 Tonn Saat, den wollten sie uns wieder über laßen, die meysten, so haben wir mit der Hochadelichen Frauen Abtisin darüber gesprochen, dieselbe es aber deucht, das es woll geschehen Könte, wir den Kamp wieder Kriegten, doch hat sie es nicht erlauben wollen, sondern Ihro Exelence es in die Hände gegeben. Alls gehet an dieselbe onsere onterthänigste Bitte mit dem ersten ihren Bescheid zu ertheilen. Sie Sagen, die Jagt soll ihren freyen Lauff haben, wen sie nur aus dem Korn bleiben. solches haben wir ihro Exelence hiemit Berichten wollen verbleiben

Ihro ghorsamste Vuterthanen

Homfeld den 6 Novembr. Anno 1734.

Hauß Holm und Hinrich dieck.“

Inzwischen scheinen aber Streitigkeiten über die beregte Einkoppelung entstanden zu sein und die Klösterlichen scheinen sich beschwerdt zu haben. Der Verbitter des Klosters sandte folgenden Bericht an den Amtmann zu Rendsburg, Baron von Söhlenthal:

„Es haben die Clösterl. Eingeseßenen des Dorfes Homfeld mir mit mehreren zu vernehmen gegeben, wasgestalt die Königl Unterthanen daselbst, in ihren sogenandten Holtztheilen, de facto und zum größten Nachtheile der Clösterlichen, als welche bisher die Mit Weide darinnen gehabt, Koppeln zu machen und zu dem Ende hier und dar, wo der Grund am besten ist, ansehnliche Stücke ein zu graben angefangen. Wann nun aber die dortigen Clösterl. Hufen ohnedies schon so schlecht sind, daß solchen unbefugten Unternehmen ihrer Nachbarn nicht Einhalt geschehen und sie, die Clösterlichen, also von ihnen aus dem Genuß dieser gemeinen Dorffs-Weide verdränget werden sollten, in deren rechtmäßiger possession velquasi sie sich doch von undenklichen Jahren her befinden, selbige dadurch unfehlbar würden außer Stand gesetzet werden die Contribution und andere prästanda abzuhalten, infolglich nicht allein des Closters sondern auch der allergnädigsten Landesherrschaft interesse erfordert, daß ihnen darunter kein Abbruch werde zugefüget, zumahlen da doch die Königl. Hufen deswegen wohl schwerlich hinführo mehr als vorhin aus. geben dürften, geschweige daß sie, die Königl., solche alls Stützen darbey haben, indem vielmehr augenscheinlich, daß nur einige derselben davon profitiren, verschiedene unter ihnen aber, und zwar die schwächsten, ebenfalls gleich den Clösterlichen dadurch Schaden leiden werden. Ueber dies alles auch noch in Ansehung der Jagt die Sache sowohl dem Closter als andern präjudicirlich ist, so selbsten habe Keinen Umbgang nehmen mögen, Ew. Exelence hiedurch angelegentlicht zu ersuchen, dieselbe geneigen denen Königl. Ambis Unterthanen in Homfeld die Aufnehmung der Gemeinen Weide in ihre sogenandten Holtztheile nicht nur ernstlich zu inhibiren, sondern sie auch dahin zu halten, daß sie die würklich und de facto aufgeworfenen Grabens sofort wieder zuwerfen und alles in vorigen Stand setzen müßen.

Itzehoe d. 4. Febr. 1755.“

Der Antwort der Homfelder entnehmen wir folgendes, das jedenfalls mehr unsern Beifall finden wird, als die obige Ansicht der Klösterlichen Obrigkeit.

„Antwort der Homfelder:

Wir haben erst im Holzteil einkoppeln wollen, dann aber nach dem Verbot „haben wir einen anderen Ohrt ausgesehen, welcher ein bloßer Morastiger und sumpfiger Brock ist, woselbsten fast gar keine Weyde vor das Vieh vorhanden und haben intendiret, daß zu Verbesserung der Hufen ein jeder, sowohl Königl. als Klösterl. Eingeseßener eine proWeil nun die Clösterl. portionirte kleine Koppel eingraben sollte. damahlen damit einig, auch der H Er. Kirchspiel Voigt zu anfangs solches gern zugestanden, Als haben einige Königl. bereits einen Anfang zur Arbeit gemacht und viele Kosten angewandt. Wann aber unläugbahr, daß die Verfertigung solcher kleinen Koppeln zu Verbesserung sowohl der Clösterl. als Cönigl. Hufen, wer nur arbeiten will, geruhet, im Gegentheil der Weyde nicht den geringsten Abbruch thut, weniger der Jagd, welche daselbst, als auf manchen Guth gemein ist, präjudiciret .... Sie beantragen darum eine Untersuchung, ob nicht die Koppeln nur zur Verbesserung der Hufen dienen, statt zu schaden.

Rendsburg d. 23. Martz 1735.

Hanß Ratje.

Harder Ratje.“

Der Erfolg dieser Schrift und das Ende des Streites ist bekannt, aber soviel ist sicher, daß auch solche behördlichen Eingriffe, das einmal vom Bauern als richtig anerkannte auf die Dauer nicht hindern konnten.

Fußnoten