Kirchenbesitz in Aukrug

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Die Ständeordnung in der 1488 erschienenen Pronostacio des Astrologen Johannes Lichtenberger: Jesus Christus weist den drei Ständen ihre Aufgaben zu: Tu supplex ora („du bete demütig!“) zum Klerus, Tu protege („du beschütze!“) zu Kaiser und Fürsten, Tuque labora („und du arbeite!“) zu den Bauern.

Die feudale Gesellschaft (wie „feudal“ zu lateinisch feudum/feodum ‚Lehen‘) mit umfangreichem Kirchenbesitz in Aukrug entstand im Frühmittelalter (6. Jahrhundert bis Anfang/Mitte des 11. Jahrhunderts) durch eine Verschmelzung der sich auflösenden antiken Gesellschaft und der germanischen Gesellschaften.

Feudalismus

Die Produktion im Feudalismus, der Gesellschafts- und Wirtschaftsform des europäischen Mittelalters, war stark von der Naturalwirtschaft geprägt. Die Mehrheit der Bevölkerung bestand aus Bauernfamilien, die aber nicht Eigentümer des von ihnen bestellten Landes waren. Das Land was Eigentum der wenigen Grundherrn. Ein Grundherr war in der Regel ein Angehöriger der ersten zwei Stände: des Adels oder des Klerus. Er war nicht nur Grundeigentümer oder Inhaber einer Pacht mit Verfügungsgewalt über das Land, sondern übte zumeist mit entsprechenden Verwaltern auch weitreichende Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus. Dem Grundherrn oblag die rechtliche Verwaltung und Nutzungsvergabe von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und die Ausübung öffentlich-rechtlicher Befugnisse, wie der Polizeigewalt und der Gerichtsbarkeit in ihren verschiedenen Ausprägungen der Bestrafung bei Aufständen der zu Leistungen verpflichteten Untertanen. Er hatte das Recht, in religiösen oder besitzrechtlichen Fragen über seine Untertanen zu bestimmen. Die Bauern befanden sich im Zustand der Hörigkeit, sie waren also persönlich abhängig vom Grundherrn und unfrei.

Seit dem 11. Jahrhundert hatte sich die Kirche mehr und mehr in eine Klerikerkirche verwandelt, Laien waren konsequent abgedrängt worden. Päpste agierten als Politiker und alle Leistungen der Kurie bekamen Geldwert: die Verleihung von Pfründen (lateinisch "beneficia", also kirchliche Stellen, die damit zusammenhängenden Einkünfte), die Entscheidung von Rechtsfragen; Dispense und Gnadenakte wurden käuflich, und bekanntlich auch die Jahre im Fegefeuer (der Ablass).[1]

Erwerbung von Besitzen durch das Kloster Itzehoe

Der itzehoer Klosterhof mit dem Klosterhofteich und der St.-Laurentii-Kirche im Hintergrund
Erwähnung beim Kauf 1261
Erwähnung beim Verkauf 1281

Nach der ersten Erwähnung unserer Dörfer um 1140 und 1149 fehlen uns für hundert Jahre jegliche Nachrichten. Erst 1261 wird Innien wieder in Akten genannt[2]. Ein Teil von Innien war damals im Besitz der Familie von Reventlow. Wie sie die Hufen erworben hat, ist unbekannt. Sie erscheint als Besitznachfolger der Dasoniden[3]. Ich nehme an, daß sie die Erben der Dasoniden sind. Der Vorname Daso kommt später in der Familie Reventlow vor. 1347 überläßt Dose Reventlow das halbe Dorf Techelsdorf dem Kloster Itzehoe als Mitgift für die Tochter des Scernebeke[4]. Die Urkunde ist auf der Tylenborg ausgestellt. Friedrich Bertheau lehnt in ZSHG Bd 46 S. 195 meine Angaben in der ersten Auflage ab, da das Wappen der Dosenrode nur eine Ähnlichkeit mit dem Reventlowschen Wappen, aber doch mehrere Unterschiede hat. Daß er aber die Entfernung Innien nach Dosenrode im Kirchspiel Bovenau (30 km) als Grund für die Unmöglichkeit der Entstehung von Dosenrode von Innien aus anführt, ist nicht stichhaltig. Der Holstenadel hat gerade das Gebiet nördlich des Westensees kolonisiert.

1261 war der Ritter Iven Reventlow gestorben und beim Dom in Lübeck begraben. Seine Brüder Hartwig und Heinrich schenkten unter Zustimmung ihrer Eltern, Geschwister und Söhne am 22. August 1261 für das Seelenheil ihres Bruders dem Domkapitel drei Hufen in dem Dorfe Innien (Eminghe, verschrieben für Enninghe). Die Schenkungsurkunde liegt in der Trese zu Lübeck. Zwanzig Jahre blieb das Domkapitel im Besitz dieser Hufen. 1281 verkaufte es die Hufen dem Nonnenkloster in Itzehoe[5]. Die Urkunde lautet in der Übersetzung von Helene Höhnk:

Wir Nicolaus von Gottes Gnaden Propst, Nicolaus, Dekan und das ganze Kapitel zu Lübeck wünschen allen Christgläubigen, welchen gegenwärtiges Schreiben zu lesen vorkommt, Heil und Segen in dem Heiland unser aller. Ihr sollt wissen, daß drei Hufen Landes im Dorfe Ennige (Innien), so von den Verwandten und Erben Iwani Ritters, genannt von Reventlow, vor Zeiten unserer Kirche überlassen, mit gutem Willen und Einverständnis der Erben, wir mit allem Rechte und aller Freiheit, wie wir dieselben drei Hufen besitzen, der Äbtissin und dem Konvent des Nonnenklosters in Itzehoe, Bremischen Erzstiftes, verkauft haben für siebenundzwanzig Mark bar ausgezahlten Geldes. Dessen zu mehrer Zeugnis haben wir gegenwärtigen Brief schreiben lassen und mit unsers Kapitels angehängtem Siegel versehen lassen. So geschehen zu Lübeck im Jahre des Herrn 1261 des andern Tages nach der Enthauptung des heiligen Johannes des Täufers (30. August).

Von einer anderen Erwerbung des Itzehoer Klosters berichtet eine ohne Jahr und Datum im Klosterarchiv liegende Urkunde[6], die nach Helene Höhnk 1266 (?) ausgestellt ist, nicht, wie Oldekops Topographie des Herzogtums Holstein[7] angibt, um 1400. Der Pfarrer Johann in Plön bezeugt darin, daß eine Hufe in Bunzinghe (Bünzen) dem Kloster verkauft sei. Diese was von der Familie Reventlow zu eines Priesters Präbende (Pfründe) gestiftet, Hartwig Reventlow gab seine Einwilligung zum Verkauf. Da ein Plöner Priester die Urkunde ausstellt, so hat die Pfründe jedenfalls der Plöner Kirche gehört. Es handelt sich dabei um eine Stiftung für zu haltende Seelenmessen. Aus dieser Hufe sind die Besitzungen, des Klosters in Bünzen entstanden; eine Halbhufe (Timm) und eine Achtelhufe (Witt) und einige später entstandene Katen. Nur die beiden ersteren werden in den ältesten Itzehoer Hebungsregistern geführt.

Eine Schenkung an die Kirche von Itzehoe[8] erfolgte am 22. Juni 1336. Der Knappe Heinrich von Nubele (Nübbel) stiftete in der Laurentiuskirche eine Vikarie (Nebenaltar und Priesterdienst) für den heiligen Magnus. Diese stattete er mit Einkünften aus: 10 Morgen, belegen bei Bellerkrug (Heiligenstedten) und 15 Scheffel Roggen dm Dorfe Honvelde (Homfeld bei Innien, nicht wie Hasse III Nr. 685 angibt, Hamfelde, Dorf an der Bille) und 15 Scheffel in dem Dorfe Enninghe (Innien) für die Bedürfnisse eines Priesters. Diese Urkunde enthält die Bestätigung der Schenkung durch den Grafen Gerhard dem Großen und seinen Bruder Gieselbert, welcher 1344 zum Bischof von Halberstadt ernannt wurde. In einer anderen Urkunde[9] vom 14. April 1339 bestätigte die geistliche Behörde, der Dompropst Erich von Hamburg, der die Stellung eines Bischofs für Mitttelholstein hatte, diese Schenkung. Diese Urkunde spricht nicht von der Schenkung der Roggenabgabe aus Homfeld und Innien, sondern von der Schenkung von zwei Hufen in Homfeld und einer in Innien. Diese Verschiedenheit ist so zu erklären, daß die erste Urkunde die zu leistende Abgabe, die andere die zu dieser Abgabe pflichtigen Hufen nennt.

Bis 1421 hatten die Grafen von Holstein diese Vikarie zu verleihen. Dann überließ Graf Heinrich III. dem Kloster das Patronat dieser Vikarie[10]. Damit gelangten auch die zur Vikarie pflichtigen Hufen in den Besitz des Klosters. So finden wir denn später zwei Hufen in Homfeld in klösterlichem Besitz. Auf dem Hausplatz der einen steht jetzt die Schule, die andere lag neben Hans Hennings Besitz und ist seit 1844 mit diesem vereinigt. Aus der geschenkten Hufe Innien sind jedenfalls die klösterlichen Achtelhufen und Katen (Gloy, Hans Butenschön, Heeschen und Rathjen) entstanden. Wann die Aufteilung dieser Hufe geschehen ist, ist nicht bekannt. Die anderen klösterlichen Hufen lagen geschlossen nebeneinander. Ihre Reste haben Mester, Rehmke und Pries in Besitz.

Die klösterlichen Besitzungen im Aukrug bildeten die klösterliche Bauervogtei Innien. Sie standen unter der Hennstedter Dingstätte (Gerichtsplatz). Der Posten des klösterlichen Dingvogts war meistens mit dem Grippschen Besitz in Hennstedt verbunden. Die Innier Bauervogtei verwaltete der Besitzer der Gloyschen Achtelhufe. Als Entschädigung hatte er das Recht der freien Brauerei und Krügerei, seit 1807 auch die freie Hökerei[11]. Der klösterliche Bauernvogt war zugleich Aufseher über die klösterlichen Waldungen im Aukrug, die erst zur Zeit der ersten Gemeinheitsaufteilung von den Bauern käuflich erworben sind.

Besitz des Klosters Bordesholm in Bünzen

Die Klosterkirche Bordesholm von Osten aus gesehen

Im Jahre 1423 kaufte das Kloster Bordesholm von dem Itzehoer Priester Johann Kale (Koll, Kule, Kühl) zwei Hufen in Bünzen[12]. Die 1439 ausgestellte Verkaufsurkunde gibt an, daß der Verkauf „vor öwer söstein Jahren" geschehen sei. Die beiden Hufen bildeten 1502 einen Besitz. Nach dem Bordesholmer Güterverzeichnis[13] von 1502 besaß das Kloster auch die Gerichtsbarkeit über diesen Hof. 1806 gehörte der Besitz noch zum Kloster Bordesholm, stand aber unter dem Amt Rendsburg mit Steuerzahlung und Gerichtsbarkeit. Der Besitzer zahlte dem Kloster jährlich 20 Scheffel Häuerroggen. Es muß deshalb zweifelhaft erscheinen, ob das Kloster hier überhaupt jemals die Gerichtsbarkeit besessen hat oder ob hier im Güterverzeichnis ein (absichtlicher) Irrtum vorliegt. Hänel[14] meint, es habe im 16. Jahrhundert in der Weise ein Austausch stattgefunden, daß das Dorf Einfeld zum Amte Bordesholm, dafür andere Höfe, wie dieser in Bünzen, zum königlichen Amte Rendsburg gelegt wären. Dagegen spricht, daß dann von den vier Hufen in Klein-Harrie nur zwei und von zwei in Rickling nur eine ausgetauscht wäre.

Die Verkaufsurkunde von 1439 erwähnt die Gerichtsbarkeit nicht. Es ist also sehr wahrscheinlich, daß das Güterverzeichnis sich irrt. Nach der Art der Aufzeichnungen im Güterverzeichnis hätte bei dem Hof in Bünzen „aber ohne Gerichtsbarkeit“ hinzugefügt werden müssen. Dieses Fehlen könnte ja gelegentlich ausgenutzt werden! Der Versuch wurde auch gemacht, als die Hufe 1685 in Konkurs kam. Es ist die jetzt Claus Harms gehörende Hufe. Über diesen Konkurs gibt ein Aktenstück[15] Auskunft:

„Was bey Sehl. Jasper Siepken güter Verlegung für gegangen" 1685

Der Konkurs war dreimal von den Kanzeln in Neumünster und Nortorf bekanntgemacht, wie es damals üblich war, zuletzt am 3. Mai. Die Gläubiger waren dabei aufgefordert, ihre Schuldforderungen am 18. Mai in der Nortorfer Vogtei anzumelden. Da fand die Gläubigerversammlung statt. Dazu erschien auch der Mühlenmeister von Sallern aus Neumünster mit dem Advokaten Lindholman und einem Notar aus Kiel, der aber keine Zeugen mitgebracht hatte, als Vertreter des Herzogs von Gottorf, dem das Amt Bordesholm gehörte. Sie meldeten einen rückständigen Häuerroggen von jährlich 20 Scheffel nach Neumünsterschem Maß, im ganzen 53 Tonnen Roggen an, gaben zugleich aber vor, daß die Hufe ihrer Meinung nach dem Herzog gehörte, nicht dem König, dem das Amt Rendsburg zustand. Zum Beweis legten sie einen Auszug aus dem Bordesholmer Erdbuch vor: „Claus Gödecke entrichtet 1619 Festegeld 6 Mark. Das Holz bei dieser Hufe gehört mit Land und Sand nach Bordesholm". Ihnen wurde darauf das Rendsburger Amtserdbuch vorgelegt. In diesem stand: Jürgen Siepke (gleich Claus Gödecke Besitzer der Hufe) zahlt an Amt Rendsburg:

  • Rehjagd 24 ß
  • Hahler- und Sarlhuser Dienstgeld 4 Rthlr 24 ß
  • Hartschatz 1 Rthlr
  • Hufenschatz 7 ß 6 Pfg
  • Ziegelgeld 16 ß
  • 1 Schwein, 2 Hühner 34 ß
  • 1 Lamb 16 ß
  • Wagenfuhrdienstgeld 10 Rthlr, 17 Rthlr 25 ß

Das etwa 1666 von Stöcken gefertigte Rendsburger Erdbuch, das nicht vorgelegt wurde[16] verzichtet für die Hufe:

  • 1 Pflug. Jürgen Tietke, gibt jährlich Hufenschatt 1 Rthlr
  • Rehjagd und Hartschatz 31 ß 6 Pfg
  • 1 Schwein, 1 Lamm 24 ß
  • Hahler Dienstgeld 4 Rthlr 24 ß
  • Wagenfuhrdienstgeld 10 Rthlr
  • Ziegelgeld 16 ß
  • An den Pastor in Nortorf 2 Scheffel Roggen

Nach Bordesholm gibt er 7 Tonnen Roggen. Sein Anteil Holz gehört nach Bordesholm, und er darf ohne Vorwissen der Beamten nichts hauen lassen. 1684 war Jasper Siepken Besitzer der Hufe. Er hatte Saatland zu 7-8 Tonnen. Roggen und 5-6 Tonnen Buchweizen. Mast (im eigenen Wald) für 4 Schweine „Mast wegen der eigenen Hölzung 12 Schweine frei, ist aber so verhauen, daß nur 4 Schweine möglich".

Außerdem sagte der Kirchspielvogt von Würtzen aus, daß er und seine Vorweser von langen und vielen Jahren her, die Kontribution (= Steuer) von der Hufe gehoben, und die Hufe immer unter den 32 Gerichtsmännern der Nortorfischen Dingstätte gestanden und ihr Recht vor dem Rendsburger Amtsgericht gesucht hätte. Hans Holm, 62 Jahre alt, sagte aus: Ihm sei nicht anders bewußt, denn daß der Roggen wegen der Mastung, die Jasper Siepken und seine Vorweser jährlich genossen, von einem Ort Holzes, der nach Neumünster gehöre (=unter Neumünster stand), herrühre, daß er gegen Ausmessung des Roggens 6 Schweine frei auf der Mast im Bordesholmischen gehabt und sein Pflug- und Wagenholz deswegen auch aus Bordesholm geliefert bekommen habe. Aber in den letzten 19 Jahren hatte er nichts erhalten. Ein anderer Zeuge sagte ebenso aus. Die Fürstlichen hätten im Holz ziemlich gehauen, also den Bestand recht angegriffen. Darauf forderte Sal1ern eine weitere Frist von zwei bis drei Tagen, um sich zu entschließen. Das wurde aber abgelehnt, da alles genau 14 Tage vorher bekanntgegeben sei.

Als nun mit der Aufzeichnung der Schuldforderungen fortgefahren wurde, sollte Sallern seine Schuldforderungen ebenfalls aufschreiben lassen. Er lehnte dies ab und erklärte, daß die Hufe dem Herzog zustünde und er alle Rechte des Herzogs sich reservieren wolle. Er forderte, daß dieser Protest dem Protokoll beigelegt werden solle. Das wurde abgelehnt.

Die Hufe wurd dann dem letzten Löser (=Höchstbietenden) Jochim Tietgen zugeschlagen. Er hat sie an Claus Harders aus Arpsdorf, der die Witwe des Jasper Siebken heiratete, abgegeben. Nachkommen dieses Claus Harders leben in Bargfeld.

Da also Bordesholm 1685 noch Rechtsansprüche an diese Hufe erhob, kann von einem Austausch im 16. Jahrhundert nicht die Rede sein. Die Rechtsansprüche Bordesholms sind bei diesem Konkurs verloren gegangen. Aber die Hufe hat auch Ihren Anspruch auf Pflug- und Wagenholz verloren.

Bordesholm versuchte aber doch, den Anspruch auf das Holz aufrechtzuerhalten[17]. Henning von Buchwald, wohl Amtmann von Bordesholm, beklagte sich am 17.9.1690 beim Rendsburger Amtmann über Übergriffe des Nortorfer Kirchspielvogts in der Hölzung. Er gibt an, daß der Vogt trotz Protestes von Bordesholm 1685 eine stattliche Zahl Capital-Eichen gehauen, darunter einige, die mit dem Bordesholmer Amtshammer schon gezeichnet waren, auch drei Eichen, die der Bordesholmer Amtschreiber zur Reparierung der Mühlen hätte fällen und auf Wagen bringen lassen, mit Hilfe einiger Dorfschaften und zweier Reuter angehalten und die fürstlichen Leute in Haft genommen habe. Auch habe er den Schlagbaum der Hölzung schließen lassen. Da das Holz auf dieser Hufe und ihrem Feld seit mehr als 100 und undenklichen Jahren nach Bordesholm gehört habe, es auch stets ungehindert gehauen und abgefahren sei, so sei das Vorgehen des Kirchspielvogts ein höchst strafbares Unterfangen. Buchwald zweifelt, daß der Amtmann dazu den Befehl gegeben habe noch das Vorgehen billigen könne.

Amtschreiber Dauw, dem der Amtmann diese Klageschrift zustellte, gibt in seinem Bericht an, daß sich die Sache nicht wie geschildert zugetragen haben kann. Der Kirchspielvogt von Würtzen war an dem fraglichen Tage nach Kiel gereist. Er kann also das Fällen der Bäume nicht verhindert noch die Leute verhaftet haben. Alles hat der neue Besitzer Claus Harders aus eigener Verantwortung getan, um die Hufe im Interesse des Königs steuerfähig zu erhalten, denn, wenn das Holz von der Hufe genommen wird, kann er die Hufe nicht halten, d. h. die Steuern nicht bezahlen. Dem Mühlenmeister sei beim Konkurs angeboten worden, die Hufe zu lösen. Dann hätte Bordesholm alle seine Forderungen erfüllt bekommen können, wenn die Hufe weiter wie bisher dem König die Steuern bezahlen würde. Da das nicht geschehen ist, hat Bordesholm seine Rechte verloren, der König aber seine behalten.

Wie der Streit ausgelaufen ist, sagen die Akten nicht. In der 1724 aufgestellten: Speciale Beschreibung ... des Kirchspiels Nortorf[18], in der alle Roggenlieferungen der Bauern verzeichnet sind, ist bei dieser Hufe in Bünzen kein Häuerroggen nach Bordesholm angegeben.

Der Besitz muß eine besondere Rechtsstellung gehabt haben: Die Hufe war nach Amt Rendsburger Art freies Eigentum des Besitzers, die Hölzung hatte nach Bordesholmer Recht „Festequalität", d. h. der Besitzer hatte beim Antritt der Hufe ein Festgeld zu zahlen, wie das im Amte Gottorf bei allen Hufen üblich war. Mit der Feste war aber keine Leibeigenschaft verbunden. Die „Fester" waren freie Leute. Seit dem Konkurs von 1685 gehörte die Hufe ganz zum Amte Rendsburg. Das strittige Holz ist längst verschwunden. Bünzen hat keinen Eichenwald mehr.

Einkünfte der Nortorfer Kirche vor der Reformation

Ansicht des alten Mariendoms in Hamburg. Der ab dem 13. Jahrhundert erbaute Dom wurde in den Jahren 1804–06 abgerissen.
Landleben: Darstellung bäuerlicher Arbeit; Holzhacken; Graben; Bestrafung; Kupferstich um 1470

Bis zum Jahre 1440 war das Hamburger Domkapitel (von mittelhochdeutsch kapitel „Zusammenkunft, feierliche Versammlung“) Patron der Nortorfer Kirche. Es setzte die Geistlichen dorthin und bezog allerhand Einkünfte aus dem Kirchspiel. Im Jahre 1440 hatte die Äbtissin des Itzehoer Nonnenklosters beim Hamburger Domkapitel geklagt, daß das Kloster durch Wassersnot an zeitlichen Gütern großen Schaden erlitten habe und die Gebäude in baufälligem Stande seien[19]. Das Domkapitel überwies daraufhin die Einkünfte der Kirchen in Schenefeld und Nortorf "dem Tische der Nonnen"[20] (3. Dez. 1440). Die Bestätigung der Schenkung durch den Erzbischof von Bremen erfolgte am 18. März 1441, und am 25. März fand die feierliche Besitzergreifung durch das Kloster statt.

Dazu waren Äbtissin und Priörin des Klosters mit ihrem Hamburger Notar Albertus Berhals und ihrem Prokurator (Syndikus) Hinricus Nygenborch (Nygenbordi war Priester in Itzehoe) nach Nortorf gekommen. Beim Beginn des Gottesdienstes geleitete der Notar die Äbtissin und Priörin in die Kirche nach dem hergerichteten Patronatsstuhl. Die versammelte Gemeinde empfing stehend die würdigen Frauen. Die Äbtissin hielt in der Hand die auf die Einverleibung bezüglichen Papiere und zeigte sie dem Nortorfer Kirchspielvogt Johann Gottschalk, den vier Kirchenjuraten (Ältesten) und der ganzen Gemeinde. Dann führte man den Prokurator des Klosters zum Taufstein. Er berührte ihn mit den Händen. Dann wurde ihm beim Altar das Seil der Glocke in die Hand gegeben. Er läutete die Glocke. Darauf verlas er vom Hochaltar aus die Schenkungsurkunde und gab ihren Inhalt in deutscher Sprache wieder.

Der bisherige Pfarrer Hinrich Sneverding (Sneverding wurde Vikar der Catharinen-Kirche in Hamburg) war vom Amte zurückgetreten. Er erhielt von seines Nachfolgers Einkommen 28 Mk (= 1680 RM) als Pension. Nach seinem Tode sind die 28 Mk jährlich aus dem Einkommen der Pfarrstelle an das Kloster zu zahlen gewesen. Der Prokurator setzte nun auf Befehl des Klosters Detlevus Knockenhover (Knochenhauer) als Vice-Rektor (der Rektor ist der erste Geistliche, Hauptpastor) und Kapellan ein und übertrug ihm die Seelsorge des Kirchspiels. Dieser las kraft seines Amtes sofort die Messe von der Verkündigung der heiligen Jungfrau Maria und hielt dann in niederdeutscher Sprache eine Rede an das Volk. Alle Vorgänge wurden von der Gemeinde willig aufgenommen und des Klosters Vertreter, Äbtissin und Priörin, gebührlich, zuvorkommend und ehrerbietig gegrüßt.

Nach beendigtem Gottesdienst hat der Pfarrherr Äbtissin, Priörin und Prokurator des Klosters in das Pastorat (Wedem), das gegen Norden der Kirche am Kirchhof lag, geführt, worauf sie im Namen des Klosters hiervon Besitz nahmen, was durch Hineinsetzen eines Stuhles bekräftigt wurde (Brief von Helene Höhnk aus dem Klosterarchiv).

Dem Kloster wurde darauf ein in Latein abgefaßtes Verzeichnis der Pfarreinkünfte[21] zugestellt.

Register der Kirchspielskirche zu Norttorpe

Geschrieben durch Herrn Nicolaus Junghen, Kanonikus und Thesaurarius (Schatzmeister) der Kirche St. Marien in Hamburg im Jahre 1442, den 16. August.

  • In Honvelde hat er (der Kirchherr) 2 ß Rente aus verschiedenen Äckern und den Wiesen. (Das weitere ist nicht zu lesen, da die Schrift vollständig ausgelöscht ist).
  • In Buntsingge wohnen 4, ein jeder gibt 2 Scheffel Weizen.
  • In Ynnighen wohnen 6, ein jeder gibt 2 Scheffel Weizen.
  • In Boeken wohnen 7, ein jeder gibt 2 Scheffel Weizen. In Berchstede wohnen 8 (darüber geschrieben 11), ein jeder gibt 3 Scheffel Weizen.
  • In Brammer wohnen 6, ein jeder gibt 5 Himpten Weizen.
  • In Ellerdorpe wohnen 9, ein jeder gibt 3 Scheffel Weizen. Zu bemerken ist, daß einer in Ellerdorpe ist, welcher 2 Tag Acker in Hauer hat und im ganzen 12 Scheffel Weizen gibt.
  • In Eysendorpe wohnen 7, ein jeder gibt 3 Scheffel Weizen, und in Eysendorpe wohnt einer, welcher 4 Scheffel Weizen für einen Acker als Hauer gibt.
  • In Grotenvolstede wohnen 11, ein jeder gibt 3 Maß Weizen.
  • In Molendorpe wohnt einer und gibt 3 Scheffel Weizen.
  • In Blockstorpe wohnen 8, ein jeder gibt 2 Scheffel Weizen.
  • In Innekendorpe wohnen 6 Bauern, ein jeder gibt 5 Himpten Weizen.
  • In Grotenwerdere wohnen 7 Bauern, ein jeder gibt 3 Scheffel Weizen.
  • In Lutkenwerder wohnt einer und gibt 3 Scheffel Weizen.
  • In Puelsen (Pohlsee) wohnen 4 (verbessert 5), ein jeder gibt 2 Scheffel Weizen.
  • In Rumohr wohnen 8, ein jeder gibt 3 Himpten Hafer. Und im Register des Herrn Johannes Swertveghers ist einer, welcher einen Himpten Hafer gibt.
  • In Blomendal wohnen 9 Bauern, ein jeder gibt 3 Scheffel Weizen. (Von anderer Hand nachgetragen 7 Bauern jetzt).
  • Item in Doteken wohnen 6 Bauern, ein jeder gibt 3 Scheffel Weizen.
  • In Springheßwedele und in Seedorpe wohnen 3, ein jeder gibt 3 Scheffel Weizen das eine Jahr und im anderen 7 Himpten Weizen jeder.
  • In Schulpe ist einer, welcher 2 Scheffel Weizen gibt.
  • In Tymmaspe wohnen 2, einer gibt 10 Scheffel Weizen, der andere zwei als Heuer.
  • In Langwedele wohnen 14, ein jeder gibt 3 Scheffel Weizen.
  • In Bergvelde wohnen 5, ein jeder gibt 2 Scheffel Weizen.
  • In Tynnenbüttel wohnen 3, ein jeder gibt 3 Scheffel Weizen.
  • Item in Norttorpe bekommt der Herr Plebanus (Priester) von zwei Bauern 12 Scheffel Weizen von jedem, die sonst von Abgaben frei sind. Und in demselben Dorfe ist ein Bauer, welcher 8 Scheffel Weizen gibt und nach dem andern Register soll er 9 Scheffel Weizen geben.
  • Und bemerkt sei, daß in der Nähe von Norttorpe zwei Wiesen sind, Brookhorne genannt, die 7 Wagen Ertrag (Heu) geben. Ferner sind daselbst 10 Acker, die 2 ß Rente abwerfen.
  • Ferner ist im Bultebrok eins Wiese, die einen Wagen Heu gibt und Billerbeke heißt.
  • Ferner ist bei Innigen eine Wiese, die Make Hintze zu seinen Memorien (= Seelenmessen) verehrte.
  • Ferner ist bei Böken eine Wiese, welche 6 ß einbringt.
  • Ferner ist bei Bergstede eine Wiese, welche 4 ß abwirft, und in der Nähe des Dorfes ist noch eine Wiese, Hemmelrike genannt, die 7 ß einbringt und von Marquard van Morle (Mörel) und Heino Yannemanns geschenkt wurde und noch 1 Scheffel Weizen für seine Memorien von letzterem.
  • Ferner ist bei Dotekendorpe eine Wiese, die ein Fuder Heu einbringt. Ferner sind daselbst 4 Äcker.
  • Im Dorfe Loepe Einkünfte von 2 ß.
  • In Tynenbuttel 1 Joch, der Rektor hat nichts dort.
  • Ferner bei Tynenbuttel eine Wiese, welche Billerwisch genannt wird. Ferner bei demselben Dorfe eine Wiese, Aminobrok genannt.
  • Ferner in Crogaspe Renten von 1 Scheffel Weizen (Die Claves Tanke gibt von anderer Hand).
  • Ferner stehen drei Teile von Trunci (Flurname Blöcken?)[22] dem ehrwürdigen Theobaldus als Juraten der Kirche zu.
  • Ferner gehören zu seiner Dotierung 9 Kühe und er hat den Hoppenhof und die Fischerei in den Gewässern bei Borchsdorp.
  • In Gnuttenze einen Acker, den Deginer dem Rektor und Juraten gab.
  • In Brammer bezahlt ein Acker den Rektor und Juraten der Kirche zur Memorie.
  • Ferner innerhalb des Weichbildes von Norttorpe sind 3 Äcker, welche Langewulf zu seinen Memorien gab.
  • In Buntzinge 2 Himpten Weizen.
  • In Boeken 5 Himpten Weizen, welche Rode Clawes zu seinen Memorien gab.

Diese Urkunde enthält in ihrem ersten Teil die bis zur Ablösung um 1880 übliche Abgabe von zwei bis drei Scheffel Roggen von jedes Vollhufe. Es fällt auf, daß unsere Dörfer eine Weizenabgabe haben. Der Roggen kam erst später zur weiteren Ausbreitung. Diese Abgabe wird in dem von Pastor Johann von Acken 1539 gefertigten Einkommenverzeichnis der Nortorfer Pfarre[23] als Zehntroggen bezeichnet. Die Dörfer südlich von Nortorf zahlten zwei, die nördlichen aber drei Scheffel. Den Zehnten aus Homfeld erhielt das Amt Rendsburg, den von Gnutz, Timmaspe, Krogaspe und Schülp besaßen bis 1320 die Herren von Westensee, die ihn da dem Kloster Bordesholm schenkten.

Der zweite Teil enthält das Einkommen der Pfarre aus dem Grundvermögen der Pfarrstelle. Dieses setzt sich zusammen aus Renten für Äcker, die von Bauern, die dafür eine Kornabgabe zahlten, dauernd genutzt werden, und Äckern und Wiesen, die der Kirchherr selber nutzte. Dazu kamen Stiftungen von Gemeindegliedern für zu haltende Seelenmessen (Memorien). Die Gesamteinnahme aus den Zehnten betrug 339 1/3 Scheffel = 113 Tonnen, aus der Grundhäuer 75 1/2 Scheffel = 25 1/6 Tn und 4 1/2 Tn Hafer, in allem 143 Tonnen Korn. Ziehen wir davon die Lieferung der an Westensee abgegebenen Dörfer Blocksdorf, Enkendorf und Pohlsee ab, so bleiben die dem Pastor später gelieferten 130 Tonnen.

Das oben erwähnte Einkommenverzeichnis von 1539 berichtet für die Aukrugdörfer über einige Abweichungen. Die 2 ß Einkommen aus Homfeld fehlen. In Bünzen sind 5 statt der 4 Hufen aufgeführt, in Innien wird ebenfalls eine Hufe mehr genannt. Hans Holm in Bünzen gab außer der Roggenlieferung 14 ß, Clawes Wittemacke in Böken 14 ß und Marquardt Eckmann 5 ß. Im Verzeichnis von 1608 (6) fehlen diese Geldabgaben. Es sind vielleicht Zinsen für geliehenes Geld gewesen.

Verpfändung der Kirchspiele Kellinghusen und Nortorf

Blick auf die Kirche in Kellinghusen

Die großen Kriege des frühen 17. Jahrhunderts hatten den Staat in ungeheure Schulden gestürzt. Viele Edelleute und auch kapitalkräftige Bürger hatten Geld vorgestreckt. Diese Staatsschulden abzutragen war bei der schlechten Lage des Landes nicht möglich. Darum entschloß König Friedrich III. sich zu einer merkwürdigen Maßnahme, um die Gläubiger sicherzustellen. Jeder, der dem König Geld geliehen hatte, erhielt dafür die landesherrlichen Einkünfte aus einem Distrikt angewiesen als Zinsen für das geliehene Kapital bis zur Zurückerstattung. So wurde das Amt Segeberg verpfändet.

Das Kirchspiel Kellinghusen (1) wurde unterm 6. Juni 1665 an den Grafen Rantzau auf Breitenburg verpfändet. Er hatte dem König 27 580 Rthlr geliehen. Als Zinsen sollte Rantzau die Herrengefälle haben. Zur Kontribution wurde das Kirchspiel auf 47 Pflüge gesetzt, 8 1/2 Pflüge, die mehr vorhanden waren, sollten nicht berechnet werden, sondern für wüste und schwache Hufen eintreten können. So kamen die Dörfer Bargfeld und Homfeld unter Breitenburg. Die Verpfändung dauerte bis 1691. Dann kam Kellinghusen wieder zum Amte Rendsburg. Aus der Zeit der Verpfändung enthalten die Amtsrechnungen keine Nachrichten. Als Graf Rantzau Kellinghusen zurückgab, hatte er 1704 Rthlr für ausgelegte rückständige Steuern der Bauern vorgeschossen. Das Amt Rendsburg sollte ihm diese Summe in drei Jahren abtragen. Rantzau bat aber, sie aus den Steuern seiner Güter zu kürzen. Dann bekam er sie sicher, denn das Amt Rendsburg, dessen Amtman Graf Rantzau war, befand sich in schlechtem Zustand. Es hatte über 130 000 Rthlr Steuerrückstände.

Damit war ein Gläubiger abgefunden. Es hatten aber noch Friedrich von Ahlefeldt, der Statthalter, 53 000 Rthlr mit 9 Jahren Zinsen, Oberst Johann Otto Bremer 5000 Rthlr mit 7 Jahren Zinsen, Dietrich Faust Erben in Flensburg 4000 Rthlr mit 9 Jahren Zinsen, Oberst Detlev v. Brockdorf 8100 Rthlr mit 7 Jahren Zinsen zu erhalten. Dafür sollte ihnen das Kirchspiel Nortorf verpfändet werden.

Amtsverwalter Daniel Hausmann und Hinrich von Stöcken kamen nach Rendsburg, um ein neues Erdbuch (2) aufzustellen und die Naturalabgaben zum derzeitigen Preis anzusetzen, z. B. 1 Schwein bisher 28 ß, jetzt 1 Rthlr; 1 Lamm 16 ß, jetzt 24 ß, 1 Huhn 3 ß jetzt 6 ß, 1 Tonne Roggen jetzt 7 Mk.

Die Gesamtsumme der Forderungen betrug 105 999 Rthlr. Die Einkünfte des Kirchspiels Nortorf (3) beliefen sich auf 3565 Rthlr 27 ß 8 Pf. Das entsprach einem Kapitalswert des Kirchspiels von 89 830 Rthlr 43 ß. Man rechnete z. B., 7 Pflüge in Böken = 232 Rthlr Einkünfte = 5800 Rthlr Kapital 4 1/8 Pflüge in Bünsing = 129 Rthlr 9 ß 6 Pf Einkünfte = 3229 Rthlr 45 ß Kapital. Die Mühle dort = 93 Rthlr 16 ß Einkünfte = 2333 Rthlr 16 ß Kapital. 4 1/2 Pflüge in Innien = 138 Rthlr 37 ß 6 Pf Einkünfte = 3469 Rthlr 25 ß Kapital. Die kgl. Hölzung dort = 100 Rthlr Kapital.

Es sollten verpfändet werden an Ahlefeldt:

  • Ellerdorf 9 Hufen 6 Katen geben 324 Rthlr 23 ß jährl.
  • Schülp 7 Hufen 2 Katen geben 227 Rthlr 43 ß jährl.
  • Bünsing 4 Hufen 1 Kate geben 130 Rthlr 32 ß jährl.
  • Die Mühle daselbst 93 Rthlr 16 ß jährl.
  • Krogaspe 10 Hufen geben 311 Rthlr 9 ß jährl.
  • Timmaspe 8 Hufen 4 Katen geben 271 Rthlr 19 ß jährl.
  • Nortorf 2 Hufen 21 Katen geben 183 Rthlr 10 ß jährl.
  • Seedorf 2 Hufen 1 Kate geben 65 Rthlr 46 ß jährl.
  • Großen Warder 4 Hufen 1 Kate geben 125 Rthlr 26 ß jährl.
  • Die Fischerei im See gesetzt auf 400 Rthlr Kapital.
  • Gnutz 16 Hufen 4 Katen geben 520 Rthlr 36 ß jährl.
  • Bokel 4 Hufen 3 Katen geben 136 Rthlr 4 ß jährl.
  • Die Mühle dort 157 Rthlr 32 ß jährl.
  • Borchdorf 2 Hufen 2 Katen geben 68 Rthlr 30 ß jährl.
  • Die Fischerei dort 225 Rthlr Kapital
  • Tinenbüttel 5 Hufen 6 Katen geben 180 Rthlr 42 ß jährl.

Gr. Vollstedt 6 Hufen 3 Katen geben 199 Rthlr 39 ß jährl.

  • Fischerei dort 260 Rthlr Kapital.
  • Innien 4 Hufen 2 Katen geben 138 Rhtlr 37 ß 6 Pf.

Die Hölzung bei Hanß Ratgen (Innien) Hufe ist gesetzt, weil das ander Holz der Leute eigen ist, auf 100 Rthlr. Eißendorf 3 Hufen, 1 Kate.

Sehl. Dietrich Fausten Erben im Flensburg haben zu fordern Kapital und Zinsen 6180 Rthlr. Davor ist ihnen zugelegt

  • Böken 7 Hufen 3 Katen geben 234 Rthlr.
  • Eißendorf 1 Hufe.

Die Verpfändung von Nortorf hat nicht stattgefunden. Vom Kirchspiel Nortorf liegen die Steuerlisten in den A. R. vor, von Kellinghusen fehlen sie. Friedrich von Ahlefeldt bekam das Vorwerk Haale in Pfand.

Einzelnachweise

  1. Axel gotthard: Kirche im ausgehenden Mittelalter
  2. Urkd. Buch d. Bistums Lübeck I. 150 und Urkd. u. Reg. ü. Nr. 227.
  3. S. erste geschichtliche Nachricht.
  4. Kloster Itzehoe, Urkunde 32.
  5. ebenda Urkunde 6, u. Urkd. u. Reg. ü Nr. 600.
  6. ebenda Urkd. 5. u. Urkd. u. Reg. ü Nr. 970.
  7. Oldekop, Topographie. Bd. ü, S. 31.
  8. Urkd. u.Reg. III Nr. 685
  9. ebenda üI, Nr. 1024.
  10. Hansen, Geschichte der Stadt Itzehoe, S. 45.
  11. Kl. Itzehoe, Bestallungsurkunde für Claus Gloy, 1807.
  12. Westphalen, Monumenta inedita ü, S. 422, Nr. 948.
  13. ZSHG, Bd. 30, S. 155 ff.
  14. Hänel u. Seelig, Zur Frage der stehenden Gefälle, S. 43.
  15. Fußnote Nr. 4 ohne Text im Original
  16. Fußnote Nr. 5 ohne Text im Original
  17. Las. Abtlg. 104 Nr. 671.
  18. Privatbesitz v. J. F. Glindemann, Neumünster.
  19. Staatsb. Mag. I. S. 52, u. briefliche Mitteilung v. Helene Höhnk aus dem Klosterarchiv Itzehoe.
  20. Kloster Itzehoe XI. Nr. 350.
  21. Kloster Itzehoe XI. Nr. 350.
  22. Brief v. P. v Redemann-Heespen: Trunci vielleicht Flurname Blöcken.
  23. Kloster Itzehoe XI. Nr. 350.