Knickpflege und -bewirtschaftung

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"oeconomisch-praktische Anweisung zur Einfriedung der Ländereien" herausgegeben 1767 von Pastor Nikolaus Oest, Mitglied der „Königlich Dänischen Ackerakademie
Das Naturdenkmal Knick mit Knickharfen in Homfeld ist ein 50 Meter langer Knick mit rund 250 Jahre alten Knickharfen, der 1990 unter Schutz gestellt wurde.

Bei der Pflege und Bewirtschaftung der Knicks werden die Sträucher der Wallhecken regelmäßig „geknickt“ oder auf den Stock zurückgesetzt. Dies ist nur während des Winterhalbjahres erlaubt und wird seit dem 20. August 1996 in der “Knickverordnung” des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Durch die Nutzung und Pflege der Knicks bleiben diese in ihrer traditionellen Form erhalten und prägen bis heute das Landschaftsbild des Aukrugs.

Geschichte

Die Knicks sind relativ jungen Ursprungs. Sie entstanden erst im Zuge der Landreformen und der Verkoppelung im ausgehenden 18. Jahrhundert. Sie wurden im Rahmen der Zusammenlegung und der Privatisierung des ehemals meist gemeinschaftlich genutzten Landes als lebende Zäune angelegt. Die gemeinsame Feldmark ('Allmende') wurde damals unter den Bauern aufgeteilt, um zu einer produktiveren Feldbewirtschaftung zu gelangen.

Empfohlen wurde sie 1737 erstmals in der „Holtz- und Jagdverordnung“, die der dänische König Christian VI. (1699-1746) als Landesherr erließ.[1] Damit reagierte die Obrigkeit auf die Holzknappheit in den Herzogtümern.[2]

Entstehung der Knicks im Aukrug

Vor der Feldaufteilung hatten nur die von einzelnen Besitzern angelegten Koppeln ihre Einfriedigung durch einen Knick. Die Wiesen waren durch Gräben voneinander getrennt. Nun mußte die Riesenarbeit der Anlegung der Knicks erfolgen. Die Wälle wurden oben 4 Fuß und unter 8 Fuß breit angelegt, die äußeren Gräben mußten 5, die inneren 3 — 4 Fuß Breit haben[3]. Die ganze Arbeit konnte natürlich nur im Laufe einiger Jahre erfolgen. Wie die Anlage der Einfriedigung geschehen ist, zeigt ein Bericht des Kellinghusener Kirchspielvogts[4]:

„In allen Dorfschaften des Kirchspiels ist es größtenteils gebräuchlich, daß bei Verfertigung der Zwischenbefriedigungen entweder ein doppelter Wall und Graben gemacht werden, oder aber, daß nach desjenigen Landanliegers Seite, dem die Unterhaltung der Befriedigung obliegt, der Wall gelegt wird. Bei dieser letztgedachten Art ist es einleuchtend der vorzügliche Zweck, daß der Unterhalter den auf dem Wall zu setzenden Pathen desto besser beikommen, und solchen durch Aufsodung und Antreibung des Walles desto besser beikommen, in Wachstum zu bringen und erhalten könne, inmaßen ihm sodann von der anderen Seite zu, wo der Befriedigungsgraben vorhanden, zu solcher Wartung und Pflege der Pathen oder lebenden Knicks nichts im Wege steht. In Homfeld, spricht der dort lebende Dingvogt als zugezogener Besichtigungsmann, bei der Einkoppelung der Dorfsländereien, etwa im Jahre 1770, häufig geschehen, daß eine umgekehrte Behandlungsart vorgenommen worden, daß nämlich der Wall nicht nach derjenigen Seite geworfen, welchem die Unterhaltung der Befriedigung obliegt, sondern nach des anderen Landeigentümers Seite, dem die Befriedigung nicht angeht. In solchen Fällen kann derjenige, der die Befriedigung zu unterhalten hat, der Hagens nicht gehörig pflegen und beides ist bei Ermangelung eines Gegengrabens an der Wallseite dem Anlaufe, und daß der Wall von dem Vieh niedergetreten, der Hagen oder Knick aber gefressen und dadurch ruiniert werde, ausgesetzt, hiebei nicht zu gedenken, daß bei fehlendem Gegengraben und wo ein solcher nicht befindlich ist oder sein soll, die Wurzel des lebendigen Hagens ungehindert ins Land läuft, und dem Besitzer beim Pflügen beschwerlich und hinderlich fallen müssen." „Ein jeder Anlieger müsse ordentlicher Weise gleichviel Land zur Zwischenbefriedigung hergeben." „Auf der Bargfelder Feldmark lag der Wall immer auf der Seite desjenigen, der die Befriedigung zu machen hatte. Alsdann konnte er den Wall so stark machen, als er wollte".

Das Pflanzgut für den Knick dürfte meistens auf der Feldmark gewonnen sein. Dann gibt der Knick ein Bild der ehemals vorhandenen Sträucher. Vielfach genügte der vorhandene Bestand nicht. Dann wurden Pathen aus den kgl. Gehegen geholt.

Im allgemeinen dürfte die Grenze der Koppeln in der Mitte des Knicks liegen. Als nun nach Jahren der Busch auf dem Knick schlagreif wurde, kam es leicht zu Streitigkeiten darüber. Da traf Böken um 1880 die Regelung, daß die Hälfte des Knicks rechts vom Heckloch dem Besitzer der Koppel, die andere Hälfte dem Anlieger gehört.

Busch- und Feuerholz

Busch und Holz aus dem Wald hatte Böken nach der Feldaufteilung nicht mehr. Die Holzfeuerung mußte der Knick liefern. Etwa alle zehn Jahre ist er schlagreif. Im Januar erfolgt das Knicken. Dazu braucht man den „Buschknief", der an der einen Seite einen messerartigen Haken, an der anderen eine beilartige Schneide hat, das Beil und die Axt. Dünnere Büsche wurden angebogen und mit dem Buschknief von unten nach oben glatt abgeschnitten, dickere mit dem Beil oder der Axt so abgeschlagen, daß eine schräge glatte Fläche entsteht, damit kein Wasser in den Stubben dringen kann. Ist der Busch abgefahren, so beginnt bei offenem Wetter das Aufwallen. Soden aus den Gräben werden auf die obere Wallkante gesetzt, Löcher im Wall mit Erde ausgebessert. So entsteht ein sorgfältig geglätteter Wall!

Vor 1900 mußte man den gewonnenen Busch mit dem Beil zerkleinern. Bei dem offenen Feuerherd konnte er auf etwa 50 cm Länge gehackt und gebündelt werden. Als aber die Sparherde aufkamen, mußte er kurz gehackt werden. So war doppelte und dreifache Arbeit dafür erforderlich. Wochenlang standen Knechte und Mägde im Winter an Sägebock und Haublock, um die nötige Menge Busch und Holz für das nächste Jahr zu zerkleinern. Die Einführung des Buschhackers mit der Kreissäge brachte hier große Erleichterung. Was früher wochenlange Arbeit erforderte, wird nun in Stunden erledigt.

Sandverwehungen und Flugsandstrecken

Die Heimat 1937: Flugsand in Bünzen
Ablagerungen des damaligen sehr feinen Flugsandes werden am Ufer der Bünzau nach Hochwassern manchmal gut sichtbar.

Die Knicks haben für unseren Sandboden eine große Bedeutung gewonnen. Sie schützen unsere Felder vor Sandverwehungen. Wie fliegt der Staub bei Westwind in trockenen Frühjahren! Wären die Knicks nicht da, so würde in einigen Jahren der Wind die Ackerkrume fortgeweht haben und dann den Sand über die Fluren treiben. Wir hätten Flugsandstrecken, wie sie um 1800 bei Vaale, Brammer usw. in großem Umfang vorhanden waren. In Brammer hatte der Wind in der Zeit von der Feldaufteilung um 1780 — 1811 von den 633 Tonnen urbaren Ackerlandes 109 mit Flugsand bedeckt[5], und weitere 91 Tn schwer beeinträchtigt. Es war also in 30 Jahren ein Drittel der Feldmark dem Flugsand zum Opfer gefallen. Wie sähe es heute aus wenn nicht der Flugsand gedämmt worden wäre!

Auch in Bünzen gab es eine Flugsandstrecke[6]. Sie befand sich auf dem Viertkamp vom Wege nach Ehndorf. 1817 waren dort 25 Tonnen Ackerland vom Flugsand bedeckt, 1847 waren es schon 37 Tonnen. Sie wurden von der Landsteuer befreit, da sie nicht benutzt werden konnten. 1841 hatte Bünzen Wälle um sie gelegt, aber der Sand hatte sie in den Jahren verschüttet. 1845 beschwerte sich Ehndorf, daß seine Gemeinheitsländereien und Wiesen durch Bünzer Flugsand bedroht waren.

Bünzen sollte nun 200 Fuder Hülsen (Ilex) aus dem kgl. Westerholz bei Mörel anfahren. Sie holten aber nur 20 Fuhren und wollten die Flugsandstrecke durch Anpflanzen von Weiden und Sprickeln binden. Außerdem wollten sie Heide- und Moorbülten in Quadraten auf den Sand legen. Alle Gespanne des Dorfes fuhren solche eine Woche lang heran. Wo nur wenig Sand lag, pflügte man den Boden tief um, damit die darunterliegende Moorschicht nach oben kam. 1843 führte die „Lübsche Trade" hier durch 135 Ruten (= 620 m) Flugsand. Noch 1868 war der Flugsand nicht gänzlich beseitigt. Heute ist die Fläche von Nadelwald bedeckt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4
  2. Günther Marquardt, Die schleswig-holsteinische Knicklandschaft, 1950, Kiel
  3. 1. Schr. d. Patriot. Gesellschaft. V. S. 140.
  4. 2. Hofakten Paul Ratjen, Homfeld.
  5. 3. A. R. 1811. Die Heimat 1949, S. 41.
  6. 4. LAS. Abtlg. 104, Nr. 185 u. Herrn. Lüttjohann in Wegspuren d. Heimat, Beilage zum Holst. Courier, Neumünster, v. B. 1. 1957.