Landreformen in Aukrug

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Kartes aus dem Jahre 1649, Boeken (Böken), Innige (Innien) und Bunzinge (Bünzen) sind gut zu erkennen.

Die Landreformen in Aukrug haben die Landwirtschaft und das Leben in Aukrug maßgeblich beeinflußt. Durch die teilweise zwangsweise, durch den Staat beschlossene und vollzogene Änderung des Eigentums an Grund und Boden aus ideologischen sowie wirtschafts- oder sozialpolitischen Gründen[1] wurden dabei Eigentums- oder Nutzungsrechte der Bauern an den Grundstücken vollkommen verändert.

Dies wird besonders in der Zeit der Feldaufteilung bis 1780 deutlich, in der die bisher gemeinschaftlich genutzte Feldmark[2] in Privateigentum überführt wurde, um eine effektivere Nutzung des Bodens zu ermöglichen. Georg Reimer hat diese Entwicklung für den Aukrug gründlich erforscht und beschrieben, wobei deutlich wird, dass dieser Prozess fast zwei Jahrhunderte dauerte und nicht lediglich aus der abschließenden Landverteilung bestand. Er begann weit vor 1780, endete erst 1840 und veränderte nicht nur die Bewirtschaftung der Felder, sondern über viele Jahrzehnte die ganze Landschaft und das Zusammenleben der Menschen.

Weitere Reformen waren die Schaffung von Erbhöfen im Nationalsozialismus und nach dem Zweiten Weltkrieg neue Gesetze zur Bodenreform sowie die Flurbereinigung von 1964 bis 1976. Das Reichserbhofgesetz von 1933 diente laut Hermann Göring dazu, die Höfe vor „Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang zu schützen“, und war zugleich Ausdruck der nationalsozialistischen Blut-und-Boden-Ideologie. Das Bodenreformgesetz in Schleswig-Holstein von 1948 kam aus verschiedenen Gründen nur selten zur Anwendung, obwohl es bis 1960 in Kraft war. Als Flurbereinigung (auch Flurneuordnung oder ländliches/landwirtschaftliches Neuordnungssystem) bezeichnet man in Deutschland das Bodenordnungsverfahren, das die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat.

Allmende und Feldgemeinschaft

Gemeinschaftliches Eigentum

Bis ungefähr 1780 bestand in den Aukrugdörfern die volle Feldgemeinschaft, d. h. das ganze urbare Dorffeld war Allmende, das gemeinschaftliches Eigentum des Dorfes. Es war in „Kämpe" eingeteilt. Einige von ihnen wurden bebaut, andere lagen in „Brache" und dienten als Viehweide. Es wird allgemein angenommen, daß jeder Vollhufner den gleichen Anteil an der Feldmark hatte. Im Amte Rendsburg war das 1540 nicht so. Die Liste des 20. Pfennigs in der A. R. 1540 [3] zeigt eine sehr verschiedene Größe des Saatlandes der einzelnen Hufen der Dörfer. In dieser Liste heißt es: "In deßem Jare hebben de Karspellude mynen gnedigste heren van ehrem seye gude bynnen alse buten Amtes den twintigste penningk, jedoch van der ploch nicht weniger alße 4 gulth gegeven."

Die Liste des 20. Pfennigs als Übersicht der Aukruger Bauernhöfe (Hufen) zeigt klar, daß bedeutende Unterschiede in der Größe des Ackerlandes der Hufen um 1540 bestanden. Dasselbe zeigt der folgende Auszug aus dem „Extract Examinationis Kirchspiels Nortorf"[4]. Das Aktenstück trägt keine Jahreszahl. Der Schrift nach stammt es aus der Zeit um 1660. Es wird eine Darstellung der Verhältnisse des Kirchspiels für die Kommission Hausmann und Stöcken[5] sein.

Bucken hat Sandt und Mohrlandt, wiesenlandt ziemblich, etwas Sprengholtz ist ihr eigen, hat zwei halbe Pflüge, können jeder aussäen Rogken 6 Tonnen, Buchweitzen 4 Tn. Wischlandt zu 20-24 Fuder Heu.

Böecken hat Heidtlandt, etwas Sprengholtz, guthe Wiesen, Torfmohr, hat 7 volle Hufen, 1/4 Pflug und 2 Achtelpflüge, welche kein Landt haben. Die vollen Pflüge: Rogken 5-8 Tn., Buchweitzen 2-5 Tn., Wischlandt zu 16-33 Fuder Heu. Der 1/4 Pflug hat saatlandt zu 1 Tn. Korn und Wischlandt zu 2 Fuder Heu.

Büntzing hat Sandtland, guthe Wiesen, etwas Sprengholtz, Torfgraben. Hat 4 volle Pflüge und 1 Kate. (Die Mühle ist nicht mit aufgeführt.) Die vollen Pflüge 6-8 Tn. Rogken, 4-6 Tn. Buchweitzen, Wischland zu 20-30 Fuder Heu. Der 1/4 Pflug hat Wischlandt zu 2 Fuder Heu und 1 Kohlhof. Damahlen ist ein Inste gewesen.

Innien hat Sandt, Heidt und Holzlandt, guthe doch niedrige Wiesen, Torfmohr, hat 4 volle Pflüge und 2 Katen. Die vollen Pfl. können jeder aussäen Rogken 6-8 Tn., Buchweitzen 4-6 Tn. Wischlandt zu 20-40 Fuder Heu. Die Käthners haben saatlandt zu 1/2 Tn. Korn, Wischlandt zu 2 Fuder Heu.

Taxation und Bonitierung 1724

Erst über die Verhältnisse nach 1700 haben wir genauere Nachrichten über unsere Höfe. 1724 fand eine neue Taxation und Bonitierung sämtlicher Ländereien statt. Die Ergebnisse sind handschriftlich erhalten: Specielle Beschreibung von dem gegenwärtigen Zustande der Unterthanen, und ihren in Besitze habenden Ländereyen des Kirchspiels Nortorf[6] und „Ausführliche Beschreibung der Unterthanen Häuser, Kohlhöfe, Ländereyen mit mehreren in dem Kirchspiel Kellinghusen" [7]. Es werden darin die einzelnen Besitzungen mit ihrem urbaren Landbesitz, ihrem Zustand, ihrem Beschlag und teils auch mit ihren Abgaben und ihrer Verschuldung oder ihren ausstehenden Forderungen aufgeführt. Das Nortorfer Buch beginnt:„Anfänglich zu wissen, daß in dem Kirchspiel Nortorf keine feste Güter vorhanden sind, sondern die Güter den Unterthanen eigenthümblich zugehören." Festegüter waren die Bauernhöfe im Amt Bordesholm. Dort mußten die Bauern bei Übernahme der Hufe ein Festegeld an das Amt zahlen, im Amt Rendsburg nicht.

Wie ein einzelner Bauernhof damals aussah, soll die folgende Abschrift über die Hufe Holm in Bünzen zeigen.[8]

An Activ Schulden habe er keine.

An Passiv Schulden

an Jochim Geehrt in Büntzen 	50 Mk a 5 pCt Zinsen,
an Detleff Hintze in Büntzen 	50 Mk a 5 pCt Zinsen,
an Jochim Kühlen Stiefkinder
Anke Heeschen 	 		50 Mk a 5 pCt Zinsen,
an Hans Harders in Büntzen 	50 Mk a 5 pCt Zinsen,
an Jochim Bracker in Böcken 	24 Mk a 5 pCt Zinsen,
an Hans Stender in Büntzen 	24 Mk a 5 pCt Zinsen.

Von seinem Hoffe wäre etwa vor 6 Jahren an Wischland zu 1 Fuder Heu an Jochim Geehrt für 50 Mk verkaufet, sonsten sey aber kein Stück noch Wischland mehr verkaufet.

Ist übrigens im schlechten Stande. Unterschrift: HH

Für die anderen Bauernhöfe lasse ich folgen: Übersicht über die Bauernhöfe des Aukrugs 1724

Feldgemeinschaft in Aukrug

Gemeinsame Bewirtschaftung

Es bestand damals die Feldgemeinschaft, d.h. zur Weide gehörte das ganze Dorffeld, mit Ausnahme der Wiesen, dem ganzen Dorfe. Das urbare Ackerland war in große „Kämpe“ geteilt. Einige von diesen wurden bestellt, andere lagen in „Brache" und dienten als Viehweide. Jeder Kamp war in eine große Anzahl schmaler Steifen geteilt. Die einzelnen Stücke der Besitzer lagen fast nie nebeneinander, sondern im bunten Durcheinander. Diese Buntscheckigkeit dürfte so entstanden sein, daß von Zeit zu Zeit weiteres Ackerland nötig geworden war, worauf ein an einem alten Kamp gelegenes Stück Unland urbar gemacht wurde. Jeder Bauer bekam da ein gleiches Stück zugeteilt. Es mag dabei vorgekommen sein, daß einer sein zugewiesenes Stück nicht urbar machen wollte und es seinem Nachbar überließ. So mag es gekommen sein, daß mitunter zwei oder drei Stücke eines Hofes nebeneinander lagen. Sie können aber auch als Mitgift an die Hufe gekommen sein. Bauern verkauften oft einzelne Ackerstücke und Wiesen ohne Erlaubnis an adelige und klösterliche Untertanen, gaben auch solche ihren Töchtern als Aussteuer mit. Diese Art Kontrakte wurden kassiert und aufgehoben.[9]

Diese einzelnen Stücke des Ackerlandes gehörten dauernd zu der Hufe. Diese bunte Gemenglage bewirkte, daß eine Hufe von etwa 20-25 Tonnen Aussaat 100-140 verschiedene Ackerstücke hatte. Die Menge des Ackerlandes einer Hufe war in den einzelnen Dörfern verschieden.

In Böken hatte die Hufe 23-28 Tonnen, in Bünzen 30-35, in Innien 18-22, in Homfeld 15-23, in Bargfeld 22-31 Tonnen, in Bucken die beiden Halbhufen 17 und 20 tn. Ackerland. Die Größe des Landes wurde nicht nach dem späteren Tonnemaß gemessen, sondern nach der nötigen Roggeneinsaat geschätzt (fällt ein 2 Scheffel).

Das Ackerland war mach seiner „bonitet" unterschieden in Gut Land (Kinderkamp in Böken, Hohen Büntzer Kamp in Bünzen, Balkenkamp in Innien (später Bauernkamp genannt), mittelmäßig Land (Bast und Krützkamp in Böken, Habbland und Bahrstücken in Bucken, Bargkamp in Bünzen, Ners Oh in Innien), schlecht Land (Rühmlandsbarg und Kleef in Böken], Brandtheide in Bucken, Rühmkamp in Bünzen, Sören und Sandberg in Innien); schlecht Sandland (Bockhorst in Böken, Brüggkamp in Bünzen, und mohrigt Land.

Unter dem Pflugland werden zwei Arten unterschieden: weichloses oder Inwongsland und Brackland. Das erstere, „so alle Jahr ohne Ruhe unterm Pflug gebraucht wird", war nicht auf allen Feldmarken vorhanden. Es fehlte in Homfeld und Bucken. In Innien war es der Balkenkamp (Bauernkamp), in Böken der Bast und in Bünzen der Hobüntz. Es war der bessere Boden, der mehr Ertrag lieferte und eine stete Benutzung vertragen konnte. Das „Brackland" hatte dagegen zeitweise Ruhe. Es blieb nach der letzten Ernte liegen, mußte aus sich selbst einen Grasrasen bilden und diente dann als Viehweide. Die Zeit der Bebauung und der Ruhe war in den Dörfern verschieden, je nach Herkommen und Abmachung. Von unsern Dörfern heißt es in den beiden genannten Beschreibungen:

Das gemeine Dorfsfeld zu Innien wird 3 Jahr nacheinander untern Pflug genommen und besäet, danach ruhte es 4 Jahr wieder. Der Rocken könnte nach einer jeden Tonne ohngefähr das 3. Korn tragen. Der Buchweizen wäre aber mißlich.

Das gemeine Dorfsfeld zu Böken wird 3 Jahr nacheinander untern Pflug genommen und besäet, danach ruhte es 3 Jahr wieder. Das erste Jahr nach der Aufbrechung wurde es mit Buchweizen besäet, das andere Jahr bemistet und mit Winterrochen, das 3. Jahr bemistet und mit Winterrocken. Der Rocken könnte nach einer jeden Tonne, wann die Bemistung gehörig geschiehet, und ein gesegnetes Jahr einfält, ohngefähr das 3. Korn tragen, der Buchweizen aber ist mißlich und könnte nicht determiniert werden.

Das gemeine Dorfsfeld in Bünzen wird 3 Jahr nacheinander untern Pflug genommen und besäet, danach ruhte es 4 Jahr wieder Der Rocken könnte nach einer jeden Tonne ohngefähr das 3. Korn tragen, der Buchweizen wäre aber mißlich.

Das gemeine Dorfsfeld zu Bucken wird 4 Jahre nacheinander untern Pflug genommen und besäet. Danach ruhte es 4 Jahr wieder. Das erste Jahr bei der Aufbrechnung wurde es mit Buchweizen besäet, das andere Jahr bemistet und mit Winterrocken, das 3. Jahr bemistet und mit Winterrocken, das 4. Jahr mit Winter- oder Sommerkorn. Ertrag wie bei Böcken.

Die Dorfschaftsfelder in Homfeld (9) betreffend, so werden solche vier Jahr nacheinander untern Pflug genommen und gesäet, und kombt die Bemistung das andere Jahr, wann Winterrocken hineingesähet wird, darin. Und wird das erste Jahr bei der Aufbrechung Buchweizen, das andere Jahr Winterrokken, das dritte Jahr gleichfalls Winterrokken und das vierte Jahr Sommerrogken oder Buchweizen darin gesähet. Hernachmals ruhen die Felder 3 Jahr wieder. Und wird bei guten Jahren auf 1 Tonne Rokken 3 Tonnen, bei mittelmäßigen 2 Tonnen und bei schlechten Jahren kaum die Saat wieder erbauet werden. Von dem Buchweizen und Sommerrokken kann nichts gewisses gemeldet werden, weil es ein dürrisch Korn ist.

Die gemeinen Dorfsfelder in Bargfeld (9) werden 4 Jahr nacheinander untern Pflug genommen und besäet und kommt die Bemistung das andere Jahr darin. Das erste Jahr wird Buchweizen, das 2. und 3. Jahr Winterroggen und das 4. Jahr in den besten Enden Sommerrokken und Buchweizen gesäet. Sodann ruhen die Felder 4 Jahr wieder, und wird in denen guten Jahren auf 1 Tn. 2 1/2 Tn., bei mittelmäßigen 2 Tonnen und bei schlechten Jahren zuweilen nicht einmal die Saat wieder erbaut. Dergl. Beschaffenheit hat es auch mit dem Sommerrokken und Buchweizen.

Nach den Angaben dieser Beschreibungen kann man den Kornertrag der Hufen ziemlich berechnen. Die Homfelder Bauern geben ihren Ertrag an. Dingvogt Henning Ratjen hatte 16 Tonnen Roggen gebaut. Er mußte 8 Tonnen zukaufen, gebrauchte also 24 Tonnen, wovon 6-7 für die Aussaat abgingen. Der Hausbedarf betrug also 17-18 Tonnen. Harder Ratjen hatte 15 Tonnen gedroschen, mußte 5 Tonnen zukaufen und brauchte 5 1/2 Tonnen zur Aussaat. Johann Rathjen hatte 21 Tn. gedroschen, mußte 8 Tn. zukaufen. Bei Claus Ratjen waren es 17 und 3 Tn., bei Claus Luesch 12 und 6, bei Johann Beecken 14 und 5, bei Sievert Rohweder 15 und 3 Tonnen. Im Durchschnitt betrug der Hausbedarf 14-15 Tn. Das würde bei einer Familie von 8 Köpfen etwa 1 Pfund pro Kopf und Tag betragen. Korn zum Verkauf war also durchweg nicht vorhanden, zumal noch Roggenabgaben an das Amt und die Kirche, bei einigen auch an Gutsherren zu leisten waren. So hatten in Böken Jochim Bargfeld 4 Tn. an Gut Drage, Jürgen Vollstedt 2 Tn. 4 Spint an Hausleute, Hartig Bracker 2 Tn. 1 Scheffel an Hausleute, Jochim Vollstedt 1 Tn. an Hausleute, Claus Ricken 3 Tn. an die Kirche in Nortorf zu liefern. In Innien lieferte Hans Huß 4 Tn. an das Schloß Rendsburg, Eler Heeschen 2 Tn. nach Drage und 1 Tn. an Emkendorf, Hans Schnoor 1 Tn. 1 Schfl. 3 Himpten an Kirche und Pastorat in Nortorf. In Bünzen gab Hans Holm 2 Scheffel an Hausleute.

Diese Lieferungen an Hausleute wird als Privathäuerroggen[10] oder Erbhäuerroggen bezeichnet. Er war Privatschuld und entstand bei Erbteilungen, hauptsächlich in einer Zeit, wo noch wenig Geld zu haben war. Weichenden Erben wurde also eine jährliche Lieferung von einer gewissen Menge Roggen verschrieben. Die Lieferungspflicht endete aber nicht mit dem Tode des Bedachten, sondern blieb dauernde Leistung an die Hufe, auf die der Bedachte einheiratete. Diese Schuld war ablöslich, meistens mit 100 Rthlr je Tonne.

Auch Stroh war meistens nicht genügend vorhanden. Hans Ratjen in Homfeld berichtet mehrfach, daß er Stroh zugekauft hatte, z. B. 1768: 100 Klapt Haberstroh von Willenscharen 3 Mk, 400 Klapt Gassenstroh in Grönhude, das 100 zu 2 Mk 8 ß.

Es hat wohl kaum eine Hufe im Aukrug ihr Korn für den Eigenbedarf bauen können. Das hatte schon der Amtmann Graf Detlef Rantzau in einem Bericht von 1694 gesagt[11]: „So ist notorie und bekannt, daß die Kirchspiele Schenefeld, Westede, Kellinghausen und der meiste Teil von Nortorf ihre größte Subsistence durch die eigene Hölzung und Torf verkaufen haben, auch die meisten so beschaffen, daß sie kaum soviel Korn haben und bauen können, da sie ihre Haushaltung mit hinhalten können und also genötigt werden, um Weihnachten oder längstens Lichtmeß (2. Februar) ihr Brotkorn wieder zu kaufen. Bei solcher Bewandtnis nun, muß er sich größtenteils auf seine Hölzung verlassen und daraus die monatliche Contribution samt Herrengeld und andere Abgiften mehr bezahlen, welches denselben dann noch härter trifft, wenn er Abfall an seinen Pferden und Vieh empfindet."

Die ganzen Kämpe waren während der Bestellungszeit durch einen Buschzaun (Borrntun), eingeschlagene Zaunpfähle mit dazwischen geflochtenem Busch, eingefriedigt. Die Unterhaltung des Zaunes war Sache des Dorfes. Sie verschlang eine Menge Busch, wodurch ein Aufwachsen von Wald unmöglich gemacht wurde. Die einzelnen Ackerstücke waren nur durch Grasstreifen getrennt. Dadurch wurde es möglich, daß einer dem anderen Land wegflügte, wie es in den Brüchregistern oft angegeben ist. Nur wenige Bauern besaßen eingefriedigte Koppeln. In Innien waren 2, in Böken 11, in Bünzen 8, in Homfeld 10 und in Bargfeld 6 Koppeln mit einer Einfriedigung versehen. Man kann diese Koppeln noch an den krummen Wällen erkennen. Diese krummen Wälle weisen stets auf vor der Feldaufteilung eingekoppeltes Land hin. Die 1724 schon vorhandenen Koppeln waren in Innien die „Holmkoppel" und eine ohne besonderen Namen, in Böken die beiden Brüggkoppeln, 2 Twisselkoppeln, die Rühmkoppel, die Fuhlenaukoppel, eine Neue Koppel, eine Oldenkampskoppel, eine Nabbenhoekoppel und zwei „beim Hause", in Bucken Lohwisch-, 2 Kuhharts-, 1 Brandheide-, 1 Nienwisch-, 1 Rechtwischen-, 1 Bahren-, 1 kleine Wischkoppel und 2 „beim Hause", in Bünzen 1 Bragg-, 4 Hörn-, 3 Mohr- und 1 Sählenkampskoppel. Das eingekoppelte Land schied völlig aus der Feldgemeinschaft aus. Auch zur Weide gehörte es seinem Besitzer allein. Der Osten des Kirchspiels Nortorf war in der Einkoppelung voraus. Bargstedt hatte keine einzige eingefriedigte Koppel.

Das Wiesenland wurde nach der „Heuwindung" abgeschätzt. Dadurch ist uns von jeder Wiese die Anzahl der Fuder Heu angegeben. Die Anzahl der Fuder Heu für die Hufe unterlag natürlich bedeutenden Schwankungen, je nach Menge des vorhandenen Wiesenlandes. Durchschnittlich wurden 30-40 Fuder je Hufe geerntet. In Oldenhütten kam eine Halbhufe (jetzt Thun) mit 89 Fuder vor. Sie erntete mehr Heu als sonst die Vollhufen des Kirchspiels. Ohne den Wiesenbesitz wären unsere mageren Böden nicht zu bewirtschaften gewesen. Die Wiesen gaben jahraus, jahrein verhältnismäßig reichliches, gutes Futter für das Vieh, ohne je eine Düngung zu erhalten. Man hielt sie für unerschöpflich. Das Heu gab dem Mist seinen Gehalt, und nur mit Hilfe des Mistes gelang es, den Acker stets ertragreich zu erhalten. Die Wiesen waren der Jungbrunnen der Wirtschaft[12]. Hans Ratjen in Homfeld konnte sogar 1752 am 2. Mai 100 Pfund Heu für 1 Mk 3 ß verkaufen.[13]

Die Hölzungen in Bargfeld, Homfeld, Innien und Bucken waren Einzeleigentum der Bauern. Von der Thunschen Hufe in Innien heißt es: sie habe eigene Hölzung, so in Büchen, oder nur in Weichholz als Hegebüchen, Eller und Birkenbestände und in mittelmäßigen Stande wäre", und bei der Göttscheschen Stelle in Bucken: sie habe nur wenig eigene Hölzung, so in etwas Büchen, Eichen oder Weichholz, als Eller und Birken besteht. Von Böken wird dagegen bei der parzellierten Hesebekschen Stelle (Greve) gesagt: sie habe nur wenig eigene Hölzung, so in wenig Eiche und Zaunholt (Buschwall) bestehet, ist mit dem ganzen Dorfe einerlei. Das Moor lag ebenfalls als Gemeinheit, und jeder grub seinen Bedarf nach Anweisung des Dorfes.

Besitzübergang und Häuer

Selten war Land verkauft; häufiger ist dagegen ein Stück als Erbteil an einen anderen Besitz übergegangen. Hin und wieder wird auch angegeben, daß ein Stück Land oder eine Wiese verkauft oder versetzt ist. Die Preise für verkauftes Land schwankten. In Böken war ein Stück Land zu 1 Himpten 1 Spint Einsaat für 6 Rthlr (= 24 Rthlr die Tonne) und ein gleiches Stück für 4 Rthlr verkauft. In Bünzen hatte Hinrich Wichmann ein Stück Land zu 1 Tonne Aussaat und ein Stück Wiesenland zu 1 Fuder Heu an Jochim Gehrt für 100 Mk lübsch verkauft. Die „Diekwisch" in Böken zu 1 Fuder Heu war für 50 Rthlr versetzt. Ein gleich großes Stück Wiese war 1718 von Hinrich Holm in Bünzen an Jochim Gehrt für den gleichen Preis verkauft. Die „Mitbekwiese" in Böken zu 1 Fuder Heu war für jährlich 1 Tonne Roggen versetzt.

Volles Recht am Felde hatten nur die Vollhufen. Kleinere Besitze bezeichnete man als halbe, Viertel- und Achtelhufen. Die um 1660 erwähnten Viertelhufen in Böken und Bünzen sind schon 1585 nach ihren Steuern nur als Achtelhufen anzuerkennen, wie auch um 1724. Die im Bauernbuch aufgeführten Viertelhufen sind später durch Teilung von Vollhufen entstanden. Die Achtelhufen hatten nur wenig Ackerland. Noch 1680 werden die Böker Achtelhufen als Katen ohne Land bezeichnet, d. h. sie hatten kein Ackerland oder keine Wiese, sondern mußten sich das Land von den Vollhufnern heuern. Das Dorf hatte ihnen die Berechtigung eingeräumt, einige Pferde und etwas Rindvieh auf die gemeine Weide zu treiben.

Außer diesen Besitzungen gab es noch „Häuer oder Freikaten". Diese waren auf dem Grunde eines Bauern von einem jüngeren Sohn, der als Handwerker oder Tagelöhner sein Brot suchen mußte, erbaut. Das Gebäude war Eigentum des Erbauers, Gebäude galten als „bewegliches Eigentum". Der Grund blieb bei der Hufe. Der Kätner hatte eine jährliche Grundhäuer an die Hufe zu zahlen, meistens 1 Rthlr. Gar häufig war er auch verpflichtet, dem Hufner „einen Meyer und einen Binder für einen Tag in der Ernte" zu stellen. Die Katen hießen Freikaten, weil sie von allen Lasten und Abgaben (bis auf Verbittelsgeld) frei waren, da die Hufe die bisherigen Lasten weiter zu tragen hatte. Manche der sog. „alten Katen" sind auf diese Weise entstanden.

Gemeine Weidedrifft

Das Rindvieh war ebenfalls von geringer Güte. Gute Weide gab es nicht. Alle Bauern benutzten die gemeinsame „Trifft" oder die „gemeine Weidedrifft, so in Acker- oder Dreeschland, in der Hölzung und nur in den Heidbergen besteht"[14]. Das Ackerland blieb nach der letzten Ernte im Turnus einfach liegen und mußte aus sich selbst einen Rasen schaffen. Daß sich dieser nur aus Quecke und Unkräutern bilden konnte, ist selbstverständlich. Eine Einsaat von Gras- oder Kleesamen kannte man nicht. Deshalb wagte man nicht, den Acker von der Quecke frei zu machen, da man sonst keine Weide hatte. Deswegen ereiferte man sich auch gegen eiserne Pflüge und Eggen, da sie die „Naturgräser“ zerstörten. Der Kleebau wurde erst nach dem Mergeln aufgenommen. In dem Rechnungsbuche von Hans Rathjen in Homfeld berichtet er, daß er 1752 ein Pfund „Pohlschen Klewer" für 9 ß gekauft habe. Das ist aber die einzige Angabe über den Klee in dem Rechnungsbuche, das von 1749 — 1799 reicht. Das interessante Rechnungsbuch leidet darunter, daß es aus Einzelnotizen besteht, so daß eine Übersicht über den Betrieb nicht zu gewinnen ist. Beim Abschnitt „Holzhandel" werde ich das Heft weiter benutzen. Ob der Saatversuch Rathjens geglückt ist, läßt sich nicht erkennen.

Die ganze Dorffeldmark, soweit sie nicht mit Korn bestellt war, gehörte zur gemeinen Weide. Meistens war es dem Vollhufner gestattet, daß er „soviel Vieh und Pferde, als er zur Ausfütterung (durch den Winter) halten kann, darauf schlagen und bringen könne". Kleineren Besitzern, besonders den Achtelhufnern und Kätnern, war manchmal nur eine bestimmte Anzahl Vieh auf der Weide gestattet. Von Bokel heißt es bei einem Achtelhufner: „Auf der gemeinen Weidedrifft kann er zwar soviel Vieh schlagen, als er zur Ausfütterung halten und haben kann, muß aber den andern 4 Hufnern im Dorf dafür jährlich 2 Thlr 8 ß Weidegeld geben, sonsten er auf solche gemeine Weidedrifft nur 2 Kühe und 2 Pferde schlagen muß, wie es vor vielen Jahren sei ordinieret worden[15]. Durch diese Bestimmung wurde es ihm möglich, 4 Pferde, 4 Kühe, 4Stück Jungvieh und 10 Schafe zu halten.

Auch Katen ohne Land, sog. Freikaten, durften vielfach Vieh halten. So waren in Homfeld zwei Katen auf den Hufen von Kahlcke und Fr. Rathjen. „Ich habe zwar die gemeine Weide zu gebrauchen, muß aber für jedes Stück Hornvieh 2 Mk, für zwei Schafe 8 ß, für drei Stück aber 1 Mk Grasgeld an hiesiges Bauerlag geben", sagte der eine von ihnen aus. „Auf des Bauerlags Bewilligung darf er 2 — 3 Stück Rindvieh darauf schlagen", heißt es von dem andern. Ebenso stand es mit zwei Kätnern in Bargfeld[16].

Über die Benutzung des Feldes und der Viehweide bestanden in den Dörfern besondere Abmachungen, Dorfgesetze, die Beliebungen[17] oder Willküren genannt wurden. Die Böker Beliebung soll 1842 an das Amt abgegeben worden sein. Sie ist verlorengegangen. Aus dem Aukrug habe ich nur die nachstehende aus Homfeld gefunden[18]. Sie ist sprachlich recht unbedarft. Ich will versuchen, sie uns wie folgt mundgerecht zu machen:

Wir gesamten Humfelder tuen kund und bekennen für uns und unsere Erben, daß wir zusammengewesen sind, von wegen unser...? zu machen. Es soll aber jeder in seinen Holzteil bleiben, soweit als seine Holzscheiden gehen. Da soll er Freiheit haben, damit zu schalten und walten und alles zu seinem Nutzen zu brauchen. Wenn sie sich vertragen, so kann ein Nachbar beim andern hüten, aber so, daß jeder die Heu- und Treibwege nach den Wiesen und Hölzungen frei und ungehindert passieren kann. Ein jeder Weg soll 3 Ruten weit sein. Dies soll gelten vom Weg bei den Diekwischen an der Lith und von Henning Rathgens Koppel an bis an die Bockbergstücken.

Weiter haben wir vereinbart, daß der Kuhhirt oben im Holz hüten soll. Jeder soll 6 Kühe vor den Kuhhirt treiben. Hans Holm soll 7 Kühe frei haben. Becken Claus Rathgen soll die Freiheit behalten, soviel Kühe vor den Kuhhirt zu treiben, als er will. Er soll dem Kuhhirt nicht mehr Lohn geben, als die anderen.

Weiter haben sie sich vereinbart und das ganze Bauerlag hat es bewilligt, daß sie Claus Rathjen den Steinkamp auskaufen wollen, bis auf sein eigen Stück. Damit soll er nach seinem Willen schalten und walten. Es soll aber soweit gehen, als Harder Rathgens Wischhof an den Stenbek. Harder Rathgen soll aber einen freien Weg aus seinem Wischhof behalten, wenn das Korn gemäht ist. Auch ist bewilligt, daß Claus Rathgen mit Harder Rathgen und Hans Rathgen die Hälfte der Einfriedigung unterhalten sollen. Claus Rathgen soll aber frei stehen, eine Börnstätte bei Harder Rathgens Teich für sein Vieh zu haben. Wenn der Teich nicht gestaut ist, darf er sich darin eine Börnstätte für sein Vieh machen.

Solche Aussagen und Vereinbarung versprechen alle wohl zu halten, und haben es wohlwissentlich unterschrieben.

So geschehen zu Homfeldt, d. 7. May Ao 1737.

Harder Rathgen, Henning Rathgen, Claus Rathgen, Detlef Rathgen, Hans Temm, Sievert Rohwer, Claus Rathgen, Johann Rathgen, Hans Rathgen.

Weiter ist von dem ganzen Bauerlag bewilligt, daß die beiden klösterlichen Hufner, nämlich Hinrich Dieck und Hans Holm mit Claus Rathgen auf dem Steinkamp kein Land tauschen sollen. Das andere versprechen sie beide wohl zu halten, da sie ihrer Meinung nach dabei keinen Schaden, sondern Vorteil haben. Sie setzen dabei die Bewilligung ihrer Obrigkeit voraus.

Und haben wohlwissentlich unterschrieben.

Hans Holm. Hinrich Diek.

Aufhebung der Feldgemeinschaft

Verstöße gegen die alte Ordnung

Da die gesamte Bauernschaft des Dorfes während der Feldgemeinschaft über Saat und Ernte und die Benutzung des Feldes zu entscheiden hatte, so ergab sich dabei, daß am alten Herkommen festgehalten wurde. Neuerungen waren nur schwer durchzusetzen. Die Feldgemeinschaft war in jeder Beziehung ein Hemmschuh für die Entwickelung der Landwirtschaft. Das hatten einsichtige Bauern längst erkannt. Schon um 1577 hatten Dörfler in Angeln die Feldgemeinschaft aufgehoben.[19]

Die Amtsrechnungen bringen in ihren Brücherregistern jährlich Beispiele daß Bauern versuchten, besonders neue Wiesen zugewinnen. War das Dorf sich darin einig und hatten alle ihren Anteil an dem Zuwachs bekommen, so war es in Ordnung. Beschwerte sich aber einer, weil durch diese Landeinnahme sein Anteil an der gemeinen Weide kleiner geworden war, so kam die Sache vor Gericht, und das verhängte Brüchen und befahl die Wiederauslegung des eingenommenen Landes.

Die Achtelhufner hatten wenig oder kein Wiesenland. Sie konnten somit kein Heu gewinnen. Manche Bauernschaften sahen deren Notstand ein und bewilligten ihnen, niedrig gelegene Heide- oder Moorländereien in Wiesenland umzuwandeln. So bewilligte Böken dem Achtelhufner Carsten Kühl 1696, sich ein Stück Moorland im Mastbrok urbar zu machen, da er nicht das geringste Wiesenland hatte. Das Dorf verlangte aber, daß Kühl „darumb mit einem Graben eine solche Befriedigung „machen und unterhalten sollte, „daß unsere Dorfspferde und Vieh nicht darin dringen" können. Wenn durch seine Versäumnis die Befriedigung nicht in Ordnung war und Vieh in die Wiese gelangte, so soll er es hinausjagen, ohne Schüttgeld zu verlangen. Wenn aber jemand seine Pferde heimlich hineintrieb, so konnte er Schüttgeld und Schadenersatz verlangen. Der Vertrag wurde 1698 in das Nortorfer Kontraktenprotokoll eingetragen.

Grenzstreitigkeiten mit Wasbek

Die Grenzen der Dorffeldmarken standen im allgemeinen fest. Sie waren durch Grenzsteine und -pfähle gekennzeichnet, und von Pfahl zu Pfahl waren Grenzgräben gezogen. Doch die Pfähle verrotteten, und die Gräben fielen zu. Da Böken und Bünzen an der Grenze des Amtes und zugleich an der Grenze des königlichen und großfürstlichen Anteils lagen, bildeten deren Grenzen zugleich Staatsgrenzen. Durch einen Vergleich von 1756 wurde bestimmt, daß ein Grenzgraben von 8 Fuß Breite gezogen werden sollte. In diesem Vergleich[20] heißt es:

Anlangend die Grenzstreitigkeit der Dorfschaft Böcken und Wasbeck bei den sog. Runden Sichten ist verabredet und von beiderseitigen Untertanen beliebet worden, daß in der beim runden Sichten befindlichen und wiederum erneuerten Grube ein Scheidepfahl gesetzt und von solchem bis an den vor Beckmanns langer Wiese befindlichen Scheidepfahl von beiderseitigen Untertanen ein Scheidegraben gezogen und unterhalten werde.

Was anlangend die Grenzirrungen zwischen den Dörfern Büntzen und Wasbek betrifft, so soll die Scheide von der vorhin erwähnten und wiederum erneuerten Grube und dem daselbst zu setzenden Scheidepfahl in gerader Linie auf die Ecke der Ehndorfer Wiese durch einen von kgl. und großfürstl. Seite zu ernennenden Landmesser ein Scheidegraben bestimmt und von beiden Dörfern zu gleichen Teilen aufgeworfen und unterhalten werden. Damit die Arbeit den Dörfern nicht zu schwer fallen würde, soll zunächst alle 500 Ruten ein Graben von vorgeschriebener Breite angelegt, die ganze Grenze aber in fünf Jahren völlig hergestellt werden.

In der Zeit von 1666 bis 1724 haben die Dörfer neues Ackerland aus der Heide gewonnen. In Böken sind es der Hollenbarg, der Nienkamp und die Weddelstücken, vielleicht auch der Rühmlandsbarg gewesen. Bei den andern Dörfern kann ich nichts davon nachweisen.

Streben nach eigenem Land

Nach 1724 setzte eine starke Zunahme des Ackerlandes ein. Das ergibt ein Vergleich der Zahlen von 1724 mit dem Vermessungsregister von 1780 für Böken. Wenn auch die Zahlen von 1724 nur auf Schätzung der nötigen Roggeneinsaat beruhen und deshalb vielleicht zu gering sind, so ergibt der Vergleich doch eine große Zunahme des Ackerlandes (ein Klammern die Zahlen von 1724) :

Hunnenkamp 17 Tn. (0), Bast 25 (10), Schaarrehm und -moor 7 (0), Kleefkamp 17 (16), Böfskoppel 4 (0), Viert 33 (21), Rühmlandsbarg 18 (9), Bockhorst 50 (38), Weddelstücken 12 (7), Ohlenkamp 36 (21), Brüggkoppel 5 (5), Kinnerkamp 12 (21) (hier scheint eine Verschiebung zum Bast vorzuliegen), Kreutzkamp 20 (15), Neuenkamp 20 (10), Hollenbarg 50 (8), Aubarg 5 (0), Rühmkoppel 18 (9), Twissel 6 (0), Lohkoppel 6 (1), Mitbek 5 (0), Neuland 1 (0), Fuhlenbrook 4 (1), Wetjen 2 (0), Schmahensklink 3 (0), Schulkoppel auf dem Hollenbarg 3 (0) Tonnen. Statt der neun Koppeln von 1724 sind 1780 zwanzig genannt. So wird es auch in den anderen Dörfern des Aukrugs gewesen sein.

Die hier angeführte Vermehrung der Koppeln zeigt das Streben der Bauern nach „eigenem" Land. Diese Koppeln unterstanden nicht dem Flurzwang, sie gehörten auch beim Ruhen dem Bauern. Diese ältesten Koppeln sind noch heute an den krummen Knicks und ihrer unregelmäßigen Form zu erkennen. Große Steinblöcke, dichte Kratts, Sümpfe und Sichten umging man zunächst. So bekamen die Knicks diese unpraktische Richtung. Die eigenen Koppeln waren ein großer Fortschritt. Sie wurden besser gedüngt und bearbeitet. Durch Einsaat von Heusamen erhielten sie besseres Gras für die Weide. Auch konnten hier Früchte, die nicht in die Saatfolge der Kämpe paßten, angebaut werden. Die Vorteile der Koppeln leuchteten bald ein. Wer es irgend ermöglichen konnte, sorgte dafür, daß er einige Koppeln einfriedigte. Die Koppeln wurden aus Heide, Wald und Bruch gewonnen, das alte Ackerland kam dafür nicht in Frage.

1734 fragten die Klosterbauern in Homfeld beim Kloster an, ob sie, wie ihre kgl. Nachbarn, in Holz- und Heideteilen einfriedigen durften[21]. Die kgl. hatten bereits den Anfang gemacht, aus ihrem Feld, soweit sich ihr Anteil erstreckte, Weidekoppeln zu machen. Vor einigen Jahren war auf klösterlichem Grund ein kleiner Kamp von vier Tonnen Saat gemacht. Den wollten die kgl. Hufner den Klosterbauern überlassen. Mit der Äbtissin hatten sie gesprochen, und diese wollte es erlauben, wenn sie den betr. Kamp bekamen. Aber sie hielten es doch für nötig, auch die Einwilligung des Verbitters zu erhalten. Die Jagd sollte ihren freien Lauf haben, wenn sie nur aus dem Korn blieb. Bald scheinen aber Streitigkeiten über diese Einkoppelung entstanden zu sein. Der Verbitter berichtete darüber an den Amtmann: Die kgl. haben in ihren Holzteilen zum Nachteil der klösterlichen, die in ihnen die Mitweide gehabt haben, eingefriedigt, haben da, wo der Grund am besten war, ansehnliche Stücke einzugraben angefangen. Wenn das Vorgehen der kgl. nicht unterbunden würde, so wären die klösterlichen Bauern nicht in der Lage, ihre Steuern abzutragen. Es ist aber auch so, daß nur einige kgl. Bauern davon Vorteil haben, die schwächsten Hufen aber nur Nachteil, da sie nicht einkoppeln können, weil sie das Geld dazu nicht haben. Der Verbitter verlangte, daß das Einkoppeln nicht nur verboten würde, sondern die bereits aufgeworfenen Gräben wieder zugeworfen werden sollten.

Harder und Hans Ratjen gaben darauf die Antwort, daß sie nach dem Verbot einen anderen Ort ausgesucht haben, „welcher ein bloßer morastiger und sumpfiger Broock ist, woselbsten fast gar keine Weide, für das Vieh vorhanden ist. Sie meinten, daß es zur Verbesserung der Hufen, sowohl der kgl. als klösterl., gereichen würde, wenn jeder eine kleine Koppel einfriedigen würde. Der Kirchspielvogt hatte der Einkoppelung zugestimmt, auch die klösterlichen Hufner waren einverstanden. Einige kgl. Hufner hatten bereits den Anfang gemacht und große Kosten gehabt. Sie beantragten eine Untersuchung, ob nicht diese Koppeln zur Verbesserung der Hufen, gereichen wurden.(3)

Der Erfolg dieser Bitte ist nicht bekannt. Soviel ist sicher, daß auch solche behördlichen Eingriffe das von den Bauern als richtig Erkannte nicht hindern konnten.

Grundsätze und Regeln für die Aufteilung

1765 hatten Claus Ratjen und Johann Ratjen in Homfeld mit den klösterlichen Hufnern einen Landtausch vorgenommen. Es wurde den klösterlichen bei 20 rthlr Brüche verboten, mit dem Tausch fortzufahren. Ein gleiches Verbot erfolgte auch für die kgl. Hufner, da der Tausch ohne behördliche Genehmigung geschehen war (3). Der Tausch wird für die 1766 ohne behördliche Genehmigung erfolgte Feldaufteilung nötig geworden sein. Jargstorf hatte die Feldmark vermessen, aber kein Erdbuch angefertigt. Die Aufteilung erfolgte ohne Streit durch nachbarliches Übereinkommen.

Um diese Zeit suchte die Regierung, das Streben der Bauern nach Aufteilung der Feldmark in geordnete Bahnen zu bringen. In den Jahren 1758 bis 1771 wurden für Schleswig und den kgl. Teil von Holstein feste Grundsätze und Regeln für die Aufteilung der Feldmark unter die Nutzungsberechtigten gegeben. Für die Feldmarken der Aukrugdörfer ist die Verordnung von 1771 maßgebend geworden.

Die Feldmark wurde vermessen, bonitiert und dann an die Besitzer so verteilt, daß jeder, über die ganze Feldmark verstreut, seine Koppeln bekam. Eine vollständige Zusammenlegung allen Landes einer Hufe wurde nur in Bucken, wo ja nur zwei Besitze vorhanden waren, erreicht. In den anderen Dörfern war dies nicht möglich, weil die Verschiedenheit des Bodens dann dem einen alles gute, dem anderen aber schlechteres Land gebracht hätte. Auch war die Entlegenheit einzelner Landstücke zu berücksichtigen. Wie es bei der Feldlaufteilung zuging, sollen einige Akten uns sagen.

Für die Feldaufteilung waren in den Kirchspielen Kommissare eingesetzt: der Hausvogt und der Kirchspielvogt. Ein beeidigter Landmesser wurde vom Dorf für die Vermessung angenommen, und drei Bauern aus anderen Dörfern wurden als Bonitierungsmänner gewählt.

In Besprechungen mit dem Dorf wurde eine Instruktion für die Aufteilung aufgestellt. Als Beispiel für solche Instruktionen möge die von Bünzen dienen[22] (siehe Bünzen).

Feldaufteilung in den einzelnen Dörfern

Bargfeld

Während über die Feldaufteilung in Homfeld keinerlei Akten vorhanden sind, liegen für Bargfeld einige vor[23]. Es wurde auch hier wie in Homfeld ohne behördliche Genehmigung aufgeteilt, und so sind auch hier kein Erdbuch und keine Flurkarte vorhanden. So ganz einfach scheint die Aufteilung doch nicht geglückt zu sein. Das ergibt sich aus der „Instruchon über das Bauerlag Bargfeldt, wo wir das haben wollen mit unser Länderriden und feldern und Holtzung, so wollen wir einn ander Recht tuhn, aber wir können uns nicht einig darum werden, alse wollen wir, das unpratise Männer, welchen auf ihr Ehit und gewißen uns aus ein andern setzen sollen, welches unßer meinung ist. Solches haben wir dißes alle Eigenhändig unter geschrieben. So geschehen

Bargfeldt d. 11. Dezbr 1769

Ratje Breyholtz. Clauß Ratjen. Jasper Bracker. Johann Bracker, Paul Breyholtz".

Außer diesen fünf Hufen waren damals vier Katen, die von den Hufen abgebaut waren und an diese Grundhäuer zahlten, vorhanden. Sie hatten das Recht je zwei Stück Rindvieh und zehn Schafe gegen 24 bzw. 4 ß Grasgeld auf die gemeine Weide zu treiben. Bei der Feldaufteilung wollten drei der Hufner ihnen keine Weide zugestehen, die beiden anderen waren dazu geneigt, wenn die Katen 4 — 5 Mk für das Stück Rindvieh und 6 ß je Schaf zahlen wollten. Kirchspielvogt Krohne vermittelte 1772 einen Vergleich. Danach erhielten Harm Langtim (Stender) und Detlef Behrens (W. Voß), die bereits jeder 1 Morgen Moorland hatten, 1 1/2 Morgen, Claus Otte (lag zwischen Annenhof und W. Voß) und Claus Kröger (Ehlers) je 2 Morgen (Größe des Morgens ist nicht zu bestimmen). Sie sollten nun ihr Vieh auf diesem Grund weiden. Sie haben aber das unverteilte Moor mit benutzt. Die Hirtenkate (Schmied Steffens) wurde 1774 an den Schulmeister Detlef Röschmann verkauft. Dazu war eine Moorwiese von 2 Tn. 241 QuR. und 3 Tn. 15 QuR Ackerland gelegt.

Wie die Verteilung vor sich gegangen ist, wissen wir nicht. Die Dorfschäferei ging um 1800 ein. Jeder Bauer hielt dann seinen Schäfer. Da einzelne Bauern Schafe aus anderen Dörfern auf die Weide nahmen, fühlten die Kätner sich benachteiligt. Sie beantragten 1836 die Auslegung von Weide für 2 Kühe je Kate. Durch diese und weitere Beschwerden wurde die Rentekammer in Kopenhagen veranlaßt, am 29.2.1848 den Bargfeldern die Vermessung und Kartierung der Feldmark und die Anlegung eines Erdbuches aufzugeben. Die Erhebung von 1848 verhinderte die Ausführung. 1855 erneuerte die Holsteinische Regierung den Auftrag. Da damals die Bargfelder Schule errichtet wurde, gaben die Hufner ihre Ellhornskoppeln als Schulland her, Hingst gab seinen Garten als Bauplatz und Harder ein Stück vom Wischhof her. Der Ausgleich dieser Abgaben wurde durch Geld geregelt.

Hufner und Landmesser Matthiesen in Brammer wurde mit der Vermessung, Kartierung und Anlage des Erdbuches beauftragt. Bonitierungsmänner waren Hans Ratjen in Homfeld und Hinrich Thun in Willenscharen. Das Erdbuch stammt von 1858. Es wurde am 31. 1. 1859 genehmigt. Es erhielten (abgerundet in Tonnen je 340 QuR.):

Acker Wiese Holzgrund Heide zusammen
Tn Tn Tn Tn Tn
Christian Hingst 72 16 25 13 128
Johann Harder 60 20 34 27 142
Claus Beckmann 61 12 15 70 160
Ratje Rathjen 68 14 9 28 120
H. D. Ratjen 78 16 18 34 149
Hans Stender 3 3
H. D. Törper 4 4
Cl. Stamer 2 2
Ratje Rathjen Kate 5 4 10
Hans Hingst 3 4
Schule 5 1 6
370 89 103 175 838

Unverteilt blieben 62 Tn. 86 QuR. Moor.

Für Wege usw. waren 28 Tn. 136 QuR. Gerechnet.

Die Feldmark umfaßte also 829 Tn. 169 QuR. je 340 QuR.

1865 wurde das Moor aufgeteilt. Jeder Hufner erhielt ca. 6, Stender und Stamer je 5, Henning Ratjen, Törper, Mehrens und Hans Hingst je 4, die Bargfelder Schule 1 zu, die Bünzer, die seit 1854 das Recht hatte, dort Torf zu graben, 31: QuR, das anzulegende Pastorat 1 Tn.

Bei der Vermessung um 1880 wurde diese Bargfelder Vermessung anerkannt. Da aber bei ihr keine Vermessungssteine gesetzt waren, muß noch heute bei Vermessungen von Grenzsteinen an den Gemarkungsgrenzen ausgegangen werden.

Bünzen

In Bünzen hatte man die Aufteilung am 6. 11. 1772 beschlossen, und hier fließen die Akten reichlicher.[24]

Zunächst eine Instruction.

Das Acker- und Wiesenland wird zuvorderst vermessen und in 3 Klassen, als gut, mittelmäßig und schlecht bonitiert. Hiernächst verfügen sich die Bonitierungsmänner (Carsten Tietje in Bokel, Jochim Rohwer in Thienbüttel und Hinrich Wichmann in Tappendorf) zu den gemeinen Heiden und sonstigen Gemeinheiten und überlegen eid- und pflichtmäßig, wieviel denen Einwohnern zum nutzbaren Betriebe ihrer Landwirtschaft davon nötig sei und bestimmen die Strecke. Diese Strecke wird sodann auch vermessen und specialiter bonitiert. Von der geschehenen Vermessung und Bonitierung sämtlicher Ländereien wird ein speciales Register gemacht und auch davon eine Karte angefertigt. Wenn dies alles geschehen, wird die Karte nebst dem Vermessungs- und Bonitierungsregister an uns eingesendet, da wir denn einen Tag in Büntzen zusammen kommen und die wirkliche Verteilung in Gegenwart sämtlicher Einwohner, der Bonitierungsmänner und des Landmessers vornehmen werden. Vorher aber und ohne wir zusammenkommen, darf keine Verteilung vorgenommen werden, als welches hierdurch namentlich verboten wird. Was den unter den Einwohnern errichteten Vergleich anlanget, darüber wird bei der Verteilung gesprochen werden.

Rendsburg und Nortorf, d. 3. u. Itzehoe, den 10 Dezbr 1773

Weise (Hausvogt)

G. A. Reinhold (Kirchspielvogt)

Cl. Meesch (Klosterschreiber).

Als Landmesser wurde Christian Jargstorff aus Kellinghusen angenommen. Die Vermessung war 1777 erledigt. Es kam nun der Einkoppelungsvergleich zustande:

Actum Büntzen, den 24. Septbr 1777.

In Gegenwart unserer, des Endes benannten Offizialen ist zwischen sämtlichen Königl. u. Itzehoeisch Klösterl. Eingesessenen der Dorfschaft Büntzen bis zur verordnungsmäßigen Approbation nachstehender Einkoppelungs Vergleich beliebet und geschlossen worden.

1. Gesamte bis dahin uneingefriedigte Pflug und Kamp Ländereien, da solche bereits von einem beeidigten Landmesser vermessen und von 3 geschworenen Landverständigen sind wardieret worden, sollen nunmehro ohne Anstand nach Landzahl, oder welches einerlei nach Größe rund Güte der in eines jeden gegenwärtigen Besitz seienden Landteile, verteilet werden. Wohingegen alle von ein oder anderen bereits eingefriedigte Koppeln, ingleichen aller Wiesenwachs ohne Ausnahme ihren Eigentümers ohne Schmälerung oder irgend eine Vergütung verbleiben.

2. Die bis dahin genossene Kamp-Weide anlangend, ist verabredet, daß aus allen Kämpen das 3/7 thl, aus dem Hochbüntz und Wührenkamp aber der 1/16 thl gezogen, und einem jeden nach seiner Pflugzahl gehörig berechnet werden solle; jedoch so daß dieserwegen, von ein oder anderem zu leistende Vergütung nicht aus der Gemeinheit, sondern aus den Kamp-Ländereien geschehen solle.

3. Die auf dem Lande und in den Teichen befindliche Streubäume und Busch werden der getroffenen Verabredung zu folge innerhalb 3 — 4 Jahren von ihren Eigentümern weggeschafft, die an den Koppeln schießende aber verbleiben ihren Eigner zur uneingeschränkten Disposition.

4. Die Gemeinheit angehend, so wird solche nach Hufenzahl verteilt, jedoch ist bei den Kätnern oder 1/8 Hufnern Jürgen Bargfeldt und Hans Mehrens vom gesamten Bauerlag zugestanden, daß sie in diese als 1/5 Hufen teilnehmen sollen, in welchem Maße denn auch der Erbpachtsmüller Hans Hinrich Wichmann, der zu keiner Pflugzahl stehet, infolge Vergleichs von der Gemeinheit empfängt.

5. Versprechen sämtliche Eingesessene einander, in dem Fall sie sich um die Lage der Koppeln nicht gütlich sollten vereinbaren mögen, friedlich zu sein, so wie die Bonitierungsmänner auf ihren geleisteten Eid sie verlegen werden.

Urkundlich ist dieser Vergleich durch unsere Vermittelung getroffen, in duplo ausgefertigt und von uns, den anwesenden Offizialen aufgeschrieben worden. So geschehen zu Büntzen.

Meyer (Hausvogt)

E. C. Mohr (Kirchspielvogt Nortorf)

Meesch. (Klosterschr.).

Es waren vier Bracken[25] vorhanden und ein Schlag Weichloses Land (Hochbüntz und Wührenkamp). Drei der Bracken wurden 4 Jahre geweidet, eine aber nur 3 Jahre, besät wurden sie 3 Jahre. Hochbüntz und Wührenkamp dienten nur nach der Ernte als Stoppelweide. Von den ersteren wurden 3/7 als Weideland verteilt, von letzteren aber nur 1/16.

Gemessen war mit der Hamburger Rute zu 16 Fuß. Die Tonne hatte 340 Quadratruten (QuR). 1 bonitierte Tonne Wiese = 4 ½ bonitierte Tonnen Acker, 1 bonitierte Tonne Acker — 8 bonitierte Tonnen Heide.

Das Erdbuch von 1779[26] enthält nur die Angaben über die kgl. Besitze (abgerundet):

Besitzer Wiese Acker u. Gemeinheit Heide
Tn Tn Tn
Hans Bracker 17 79 19
Hans Herders 21 78 19
Hinrich Heeschen 19 76 19
Hans Delfs Ww. 16 71 21
1/8 H.J. Bargfeldt 4 17 8
Mühle 9 25 3
Instenkätner Ehler Staack 4 4
Gemeinschaftliche Weide 494
88 353 588
Klösterliche Besitze[27]:
1/8 Hufe, Marg. Bracker 12 40 12
1/8 Hufe, Hans Mehrens 3 16 2
Unverteilte Heide 84
Unverteiltes Moor für beide Teile 14

Das Erdbuch im Klosterarchiv verzeichnet für Ehler Staack 7 Tn., und für den neuen Anbauer Hinrich Heeschen 2 Tn. 182 QuR. Dazu Schulmeisterkoppeln von 2 Tn. 318 QuR. Hier befinden sich auch Angaben über die vor der Verteilung gehabten Ackerländereien: Die erste Zahl bedeutet Weichloses Land, die zweite Brachland (abgerundet): Bracker: 5 und 48, Herders 7 und 49, Heeschen 8 und 42, Delfs 5 und 45, Staven (Bargfeldt) 1 und 8, Mühle 0 und 9, 1/2 Hufner Bracker 2 und 14, Achtelhufener Mehrens 0 und 15, Tonnen.

Die Karte der Vermessung, die in schlechtem Zustande erhalten ist, befindet sich im Landesarchiv in Schleswig.

Innien

Innien 1724
Innien 1876
Innien 1900
Innien 1914

Für die Aufteilung der Innier Feldmark liegt keine Instruktion vor. Sie wird ähnlich wie die von Bünzen sein. Hier haben wir eine Aufstellung der Ländereien der einzelnen Höfe vor der Aufteilung.[28]

Acker Koppeln zusammen
Tn QR Tn QR Tn QR
Peter Reimers 41 308 2 283 44 251
Hans Carstens 35 317 4 8 39 325
Claus Ratjen 37 271 4 273 42 207
Claus Schnoor 27 310 6 25 33 335
Hans Bracker (kl.) 31 178 3 183 35 19
Johann Voß (kl.) 30 24 7 246 37 270
Jochim Kühl (kl.) 30 125 0 30 125
1/8 Jürgen Ratjen 2 52 218 2 270
1/8 Ehler Mehrens 2 58 2 58
1/8 Henning Gloy (kl.) 2 62 1 23 3 85
1/l6 Hans Frehse (kl.) 50 179 0 229
1/l6 Marx Bülck (kl.) 179 179

Dazu kamen die Hölzungen:

Reimers 134 Tn a. 340 QR = 18 5/12 Kuhgräsung
Carstens 56 Tn 11 1/16 Kuhgräsung
Ratjen 47 Tn 12 1/12 Kuhgräsung
Schnoor 50 Tn 9 5/16 Kuhgräsung
Bracker 41 Tn 7 1/6 Kuhgräsung
Voß 48 Tn 9 7/12 Kuhgräsung
Kühl 47 Tn 10 3/8 Kuhgräsung

Das Vermessungs- und Bonitierungs-Register[29], 29.9.1773 berichtet:

Die Bonitierungsmänner haben festgesetzt: In Hinsicht der Kampländereien die Verhältnisse des guten Landes zu dem mittleren wie 1 gegen 1 1/4 und des guten Landes gegen das schlechte wie 1 zu 2. Ferner

a) weil in allen 7 Bracken sind und beständig alle Jahr davon 3 in Weide liegen, daß desfalls der 3/7 Teil aller Brackländereien zur Weide zu schlagen und mit der Gemeinweide nach Pflugzahl aufzuteilen sei. Ebenso

b) weil der Bauerkamp alle Jahr besäet und die Weide auf demselben nur von der Zeit an, wenn das Korn herab ist bis zur Wiederbesäumung gemeinschaftlich genutzt worden, so sei auch davon der 1/16 Teil als Weide anzusehen. Nichtweniger

c) weil die Innier aufm Sandberg nur 3 Tage Stoppelweide gehabt, nachgehends aber die Böker diese Weide genutzt, so sei der 1/32 Teil von diesem Kamp zu Weideland anzurechnen und mit den übrigen Gemeinheiten aufzuteilen.

Es kommen also bei dieser Aufteilung dreierlei Arten Ackerlandes in Betracht, als nämlich

a) des Bracklandes (119 Tn. 214 QR),

b) des Bauerkamplandes (62 Tn 147 QR) und

c) des Sandberglandes (58 Tn. 67 QR).

Als Landmesser war Christian Jargstorff aus Kellinghusen, Lehrersohn aus Homfeld, gewählt, Bonitierungsmänner waren Jochim Rohwer, Carsten Tiedge und Hinrich Wichmann, dieselben wie in Bünzen.

Am 8.5.1773 fand in Innien mit den kgl. klösterl. und den Böker Einwohnern eine Besprechung zur Aufstellung des Einkoppelungsvergleichs statt. Außerdem waren Hausvogt C. B. Weise, Kirchspielvogt A G. Reinhold, Klosterschreiber Mesch und Klostervogt Bove aus Langwedel da anwesend.

Der Einkoppelungsvergleich[30]:

1. Die sämtlichen Ländereien der Innier werden auf gemeinschaftliche Kosten vermessen und bonitiert, es erhält aber jeder die Quantität nach der Bonität wieder, die etwa zum Umtausch kommen müssen.

2. Die Holzteile, so bei einer Hufe vorhanden, bleiben bei der Hufe. Die Weide aber wird nach Kuhgräsung bonitiert und denen, welche weniger haben, nach Hufenzahl vergütet. Zu welcher Vergütung die Heid-Lohen und freien Plätze, worauf kein Holz stehet, besonders angewandt werden. Das alsdann noch fehlende ersetzet derjenige, welcher die Vergütung zu leisten hat, von seinen Kampländereien.

3. Die zwei königl. und 2 klösterl. 1/8 Hufener partizieren von der Gemeinheit pro rata nach Hufenzahl.

4. Die Böcker Einwohner erhalten für die drei Jahresweide auf dem Vierth zwischen den Rehmens 7 Tonnen urbares Land und außerdem noch zwei Blöcke auf dem Altenkamp und zwei Blöcke auf dem Bast, welche alle vier dem klösterlichen Untertanen Jochim Kühl zugehören. Das übrige Land zwischen den Rehmens behalten die Böcker ebenfalls, treten aber soviel auf dem Kreutzkamp und Sandberge an die Innier wieder ab.

5. Die Tränke bei der Papenwiese auf dem Böcker Felde bleibt beiden Dorfschaften zum gemeinschaftlichen Gebrauch offen, und soll der dahin zu machende Redder nicht unter 24 Fuß Breite haben.

Als die Aufteilung eben fertig war, beschwerten sich die Kätner wegen der ihnen zugeteilten Koppeln und einigten sich dann mit den Hufnern, ohne den Landmessern darüber Nachricht zu geben. So ist die 1784 von H. Warnsholtz aus Stellau, der aus Innien stammte, nach Chr. Jargstorfs Zeichnungen gefertigte Karte[31] nicht vollständig.

Sie stimmt auch nicht mit dem 1789 gefertigten Erd-Buch[32] überein. Dieses enthält mir die Angaben über die königlichen Besitze. Danach erhielten:

Wiese Acker Heide
Tn QR Tn QR Tn QR
Jacob Reimers 22 188 126 160 11 121
Hans Carstens 18 310 63 207 18 118
Hans Ratjen 17 122 76 207 3 395
1/2 Hinrich Wichmann 7 31 34 96 7 271
1/2 Harm Langtimm 5 272 37 320 7 142
1/8 Jürgen Ratjen 5 80 13 311
1/8 Johann Mehrens 1 305 9 327 2 81
Schmied Stick 117 3 111
Mußfeldt 70
D. Röschmann, Bargfeld 1 72
79 65 367 181 50 248

Durch diese Vermessung ist die Wiese „Lückpott", die vorher zur Möreler Feldmark gehörte, aber einige Jahre vorher von Hans Ratjen gekauft war, zu der Innier Feldmark gekommen. Im Erdbuch heißt sie „Wolkenbekswiese".

Eigenartig war die Mischung der Innier und Böker Ländereien auf dem Sandberg, Ohlenkamp und Bast. Während die Stücke auf dem Ohlenkamp und Bast, die zu einer Innier Hufe gehörten, wohl vor langer Zeit als Aussteuer an die Innier Hufe gekommen waren, muß die Gemeinsamkeit am Sandberg einen anderen Grund haben. Man deutete dies als einen Ausbau der beiden Dörfer voneinander. Es kann aber noch ein anderer Grund vorliegen. Innien hatte nach der Abtrennung Homfelds nur eine kleine Feldmark, die zudem noch stark mit Wald bedeckt war. Es fehlte Innien an Ackerland. Böken hatte genug waldfreien Boden und reichlich Ackerland. Böken kann deshalb Innien die Urbarmachung des Sandbergs gestattet haben. Zur Weide behielt Böken sich den Sandberg vor. Innien hatte genug Weide in den Waldungen. Das muß vor 1281 gewesen sein, denn die klösterlichen Innier hatten Anteil am Sandberg. Sie kamen 1281 unter das Kloster. Wäre der Sandberg später an Innien gekommen, so würden wahrscheinlich die Klosterbauern keinen Anteil bekommen haben, oder es wäre eine Urkunde darüber im so reichhaltigen Klosterarchiv vorhanden. Die heutige Form hat die Enklave Sandberg erst bei der Feldaufteilung erhalten, sie reichte vorher rechts der Chaussee nach Viertshöhe zu. Über die Mischung der Sandbergländereien berichtete Bauervogt Claus Gloy 1831 ans Kloster:

„Vor ungefähr 50-80 Jahren hatten Innien und Böken zwischen Innien und Gnutz an der Landstraße von Itzehoe nach Kiel einen großen Kamp gemeinschaftliches Land. Die Stücke und Schläge lagen kreuz und quer durcheinander, und die Böker hatten den Vorzug, daß ihnen die Stoppelweide allein gebührte. Es fand nun eine Aufkoppelung statt, da behaupteten die Böker die größte Gerechtsame, da der Kamp in ihren Grenzen belegen und noch dazu, daß der Kamp so ganz nahe an Böken liegt. Erstlich haben die Innier mehrere Tonnen für die Vergütung der Weide abgeben müssen, zweitens haben die Innier den schlechtesten Platz vom Kamp erhalten, wo der Wind mit dem Sand wie mit Schnee weht. Hätten die Innier weiter links sollen, so hatten sie ihr schönestes Kleinod, wovon die Innier nichts besitzen, das Torfmoor, berührt, welches unrecht genug erscheint, daß die Innier dort kaufen müssen, wo die Böker großen Überfluß zu verkaufen haben. Hätten wir weiter rechts unser Land bekommen, so hätten wir das beste Land und die Koppeln beinahe vor ihrer Tür bekommen, so hätten sie uns nicht besser los werden können, als gerade an der einen Seite des Kamps zwischen dem guten Lande und dem Torfmoor einen ganz schmalen Strich in die Länge gerade herauf an der Landstraße gelegen, so ist fast keine Innier Koppel, die seitwärts keine Böker Grentze trifft, und ist dieser Strich Landes also um und um mit Böker Feld umgeben, sogar ehe die Landstraße diesen schmalen Strich Landes erreicht, zwischen Innien ist das Land mit Böker Koppeln an beiden Seiten umgeben.

Ganz so schlimm, wie es der Innier Bauervogt machte, war es nicht. Böken hat nahe gelegenes Kreuzkampland abgegeben und entfernteres Land im Vierth bekommen. Was würde Claus Gloy wohl gesagt haben, wenn der Böker Bauervogt mit den gleichen Gründen, die Gloy über das fehlende Moor benutzt, für eine Forderung nach Anteil am reichlichen Innier Wald gestellt hätte?

Böken

Nach dem Erdbuch von 1724 hatte Böken 765 Stücke Ackerland mit 197 Tn Aussaat und 93 Wiesen mit 277 Fudern Heu. Die steigende Bevölkerung und die erhöhten Lebensansprüche nötigten die Bauern, mehr Nahrungsmittel zu erzeugen. So wurden dauernd neue Stücke aus der Heide urbar gemacht, meistens im Anschluß an die vorhandenen Ackerländereien, aber auch neue Koppeln wurden hergestellt. Ein Vergleich des Erdbuches von 1724 mit dem Vermessungsregister[33] von 1780 zeigt für Böken eine Zunahme des Ackerlandes von 197 auf 450 Tonnen. Dabei ist allerdings zu bedenken, daß die Größe 1724 nur nach der nötigen Roggeneinsaat geschätzt wurde, 1780 aber durch genaue Vermessung, so daß die Zahlen von 1724 wohl zu niedrig sein können. Auch neue Koppeln wurden angelegt: 1724 waren es 9, 1780 aber 20.

Über die Auseinandersetzung mit Innien wegen des Sandbergs ist unter Innien berichtet. Böken gab dabei Land vom Kreutzkamp an Innien und bekam dafür und für die gehabte Weide auf dem ganzen Sandberg Land auf dem Vierth wieder. Es waren rund 8 Tonnen.

Am 23.4.1774 schrieb der Nortorfer Kirchspielvogt Reinhold an Böken: „Es will verlauten, daß die Eingessenen zu Böken sich unterfangen haben, ihre Ländereien einzukoppeln und ganze Stücke aus der Gemeinheit eigenmächtig einzunehmen. Dieses verordnungswidrige Verfahren wird ihnen also aufs ernstlichste hierdurch untersagt und zugleich anbefohlen, mir Nachricht zu erteilen, wer sie dazu authorisiert hat und zugleich die Gründe anzuführen, warum sie ohne Erlaubnis die Einkoppelung aus der Gemeinheit vorgenommen haben". Die Antwort der Böker liegt nicht vor. Es kann sich aber nur um die mit Innien getauschten Ländereien auf dem Vierth handeln. Diese Ländereien waren 1777 eingekoppelt[34]. Die Vermessung der übrigen Feldmark sollte 1777 geschehen. Nun hatte das Dorf die Hornviehseuche damals „so schlimm, wie kein anderes Dorf im Kirchspiel". Die meisten Einwohner waren darum nicht in der Lage, die Kosten der Vermessung aufzubringen, aber die Vermessung ist trotzdem durch Christian Jargstorf aus Kellinghusen bis 1780 erfolgt. Die Wiesen blieben bei den bisherigen Besitzen. Das Ackerland wurde nach Landzahl, d. h. der gehabten Tonnen, verteilt, die Gemeinheit nach Pflugzahl, d. h. Voll- und Teilhufen. Mit der Vermessung war eine Bonitierung verbunden, und nach bonitierten Tonnen wurde verteilt, 5 bonitierte Tonnen Acker = 1 bon. Tn Wiese, 1 bon Acker = 8 Tn bon. Heide. Die Tonne wurde zu 340 QuR gerechnet (unsere heutige Tn hat 260 QuR). Aus der Gemeinheit erhielt jeder Vollhufner 2 bon. Tn, jeder Viertelhufner 3/4 Tn. Die von Jargstorf angefertigte Karte ist 1810 ihm zu Berichtigungen zugestellt und verloren gegangen. In seinem Nachlaß, der ans Kloster Itzehoe kam, befand sie sich nicht.

Nach dem Erdbuch von 1780 erhielten (die Quadratruten sind weggelassen).

Hufenzahl Name Wiesen Acker Heide
Tn Tn Tn
Vollhufe Hinrich Ratjen 24 73 21
Vollhufe Jochim Jargstorf 24 70 29
Vollhufe Claus Voß 25 70 18
Vollhufe Johann Voß 22 59 44
Vollhufe J. Beckmann 16 58 29
1/2 Hufe Hans Ohrt 11 30 16
1/2 Hufe Hartig Reimers 9 38 6
1/4 Hufe Hartig Reimers 5 14 10
1/4 Hufe Münz 6 18 4
1/4 Hufe Claus Wichmann 4 22 16
1/4 Hufe Michaelsen 5 16 6
1/8 Hufe Henning Kühl 10 15 5
1/8 Hufe Jürgen Kahl 7 18 6
1/8 Hufe Marx Beckmann 8 16 5
Unverteilte Heide 680
Kate Peter Lafiens 1 5
Kate Riecken 8
Kate Peter Bracker 11
Kate Hans Kühl 10
Kate Schulkate 3
Instenkate Stieper 10
Wichmann, Stitshof 0 108
174 561 897

Lafiens hatte dazu noch Koppeln auf dem Bünzer Hollenberg von fast 4 Tonnen.

Von den verteilten Ackerländereien werden rund 30 Tonnen als Holz-und Buschgründe bezeichnet. Außerdem waren auf der unverteilten Heide 57 Tonnen Krattbusch vorhanden. Unter den als Ackerbau verteilten Flächen waren 80 Tn Heide, die im Anschluß an das Ackerland lagen.

„In der Gemeinheit hat jede Hufe 2 bon. Tonnen, jede 1/4 Hufe 3/4 bon. Tonnen erhalten, wozu 8 Freijahre, das übrige aber zu 20 Freijahren bestimmt ist." Solche Belastung der verteilten Gemeinheit gab es nur in Böken und Ellerdorf, bei allen anderen Dörfern des Kirchspiels Nortorf ist in den Erdbüchern eine derartige Belastung nicht verzeichnet. Mit der Verteilung der Feldmark war auch eine Regelung des Herrengeldes verbunden. Es wurde gleichmäßig auf die Hufen gelegt. Jede Hufe hatte 7 Rthlr 83 ß Spec. zu zahlen, das Dorf 53 Rthlr 8 ß. Auch die Roggenlieferung der einen Hufe wurde gleißmäßig auf alle verteilt, aber die ursprünglich verpflichtete Hufe blieb für die Lieferung haftbar[35].

Bucken

Da Bucken nur zwei Halbhufen hatte, werden sich die beiden Bauern, nachbarlich geeinigt haben wie in Homfeld. Es liegen darüber keine Akten vor. Es ist nur das Endbuch von 1778 vorhanden[36]. Die Vermessung erfolgte durch den Landmesser Carstens unter Direktion von J. Bruyn, Major und Oberlandmesser pp. Vermessen wurde mit der Hamburger Rute von 16 Hamburger Fuß. Auf 1 Tonne wurden 340 QuR gerechnet. Die Tonne hatte 8 Scheffel, der Scheffel also 42 1/2 QuR. Die Halbhufe Holm (Dr. Block) hatte 208 Tn 2 Scheffel, die Halbhufe Ratjen 177 Tn 3 Scheffel. Die gesamte Feldmark war also 385 Tn 8 Scheffel groß. Die Karte der Vermessung war 1910 im Besitz von Johannes Hölk. Es waren noch 47 Tonnen Heide vorhanden.

Folgen der Feldaufteilung

Anlegung der Knicks

Vor der Feldaufteilung hatten nur die von einzelnen Besitzern angelegten Koppeln ihre Einfriedigung durch einen Knick. Die Wiesen waren durch Gräben voneinander getrennt. Nun mußte die Riesenarbeit der Anlegung der Knicks erfolgen. Die Wälle wurden oben 4 Fuß und unter 8 Fuß breit angelegt, die äußeren Gräben mußten 5, die inneren 3 — 4 Fuß Breit haben[37]. Die ganze Arbeit konnte natürlich nur im Laufe einiger Jahre erfolgen. Wie die Anlage der Einfriedigung geschehen ist, zeigt z.B. der Bericht des Kellinghusener Kirchspielvogts[38]:

Erste Hufenzerteilungen[39]

Obgleich die Einkoppelung für die Landwirtschaft von größter Bedeutung war, so paßte (abgesehen von der Unzufriedenheit mit der Lage der erhaltenen Ackerstücke) doch manchem die ganze Sache nicht recht. Sie kostete ja viel Geld und viel Arbeit. Einige Besitzer verkauften sofort ihren Anteil an der Gemeinheit. So veräußerte der Kätner Peter Lafiens in Böken sein Haus und 12 Tonnen aus der Gemeinheit für 500 Mk. Sein urbares Land behielt er und baute sich ein neues Haus (jetzt Hoffmann). Heinrich Rathjen in Böken verkaufte seine erhaltenen Ländereien auf dem Auberg an Johann Lafiens, dessen Kate (Platz jetzt Steuermann) 1801 abgebrannt war. Lafiens baute die Kate auf den gekauften Ländereien wieder auf (jetzt A. Friedrich Auberg).

In der Zeit der Verkoppelung fanden auch die ersten Hufenteilungen statt. Noch 1733 war das Zerteilen der Hufen streng verboten. Der Grund zur Teilung lag meistens in der Unmöglichkeit, bei schwachen Vermögensverhältnissen die großen Kosten der Einfriedigung und Urbarmachung aufzubringen. 1781 wurde die Hufe des Detlef Köhler, in Böken, die zwischen Glindemann und Greve lag, in eine Halb- und eine Viertelhufen geteilt. 1784 ging es der Hufe Wichmann (Hausplatz jetzt Hermann Rathjen) ebenso. Aus der ersteren entstanden als abgeteilte Viertelhufen die Besitze von Heinrich Langhann und Wiese, aus der letzteren die Viertelhufen von Gloy und Carstens. In Innien wurde 1789 die Hufe Wichmann (jetzt H. Möller) geteilt. Aus der abgeteilten Halbhufe entstanden die Besitze von Hans Behrens (bei Bargfeld) und die Kapelle.

Über diese Teilung gibt uns ein Kontrakt von 1847 Auskunft: Bei einer etwa kommenden neuen Setzung der Abgaben behält jede Halbhufe ihr Land, muß aber auch die auf dies Land fallenden Abgaben tragen, einerlei, ob die Beträge höher oder niedriger werden mögen. Der Besitzer der Stammstelle „ist schuldig, wann etwas vom Bauervogt bekannt gemacht wird, oder Dinge, selbige mögen bestehen, worin sie wollen, angeordnet werden, der weiland Langtim'schen, nachher Lohse'schen halben Hufe Nachricht davon zu geben, also auch derselben, welche jetzt Johann Jargstorf und Hans Wittmaack im Besitz haben, in Landes- und anderen Dingsachen oder Amts- und Bauerlagssachen zu erteilende Ordres in Laufreisen zu bringen". Der Behörde gegenüber behielt also die Stammstelle die Verpflichtung, die Benachrichtigung der abgeteilten Besitze zu besorgen. In den anderem Dörfern des Aukrugs sind damals keine Besitzteilungen vorgekommen. Mit diesen Hufenteilungen hielt man sich im Rahmen der für das Herzogtum Schleswig bestehenden Verordnung von 1784, die da bestimmte, „daß eine volle Hufe nicht weiter als in Viertelhufen geteilt werden soll, insofern der Ertrag der letzteren Stellen zum Unterhalt einer Familie und zur Abhaltung der Abgaben hinreicht, und daß von einer vollen Hufe, wenn sie hinlänglich Land besitzt, höchstens vier und von einer halben Hufe höchstens zwei Katenstellen abgelegt werden würden, welche aber mit soviel Land versorgt sein müssen, daß darauf zwei Kühe gehalten werden können; dagegen ist es den Hufnern unbenommen, auf ihrem Land Wohnungen für Häuersleute anzulegen".

Diese Teilungsvorschriften waren nötig, weil die Hufe der Steuermaßstab war, die Steuerberechnung also bei diesen Abteilungen einfach war. Die abgeteilten Katen bezahlten an die Hufe eine Grundheuer. Die Steuersumme der Hufe blieb dabei unverändert. Erst mit der Vermessung und der 1803 eingeführten Grund- und Benutzungssteuer fand man einen Weg, die Steuern nach der Flächengröße der abgeteilten Besitze zu verteilen.

Intensivere Bewirtschaftung

Der letzte Rest einer Mergelhalde auf der Bünzer Feldmark an der B 430.

Zu der Feldaufteilung und Einkoppelung, die jedem alleiniges Eigentumsrecht an seinem Lande gaben und den besseren Einsichten freie Bahn geschaffen hatten, kamen in jenen Jahren eine tief in die Landwirtschaft einschneidende Entdeckung: die des Mergelns. Probsteier Bauern, Adam Schneekloth und ein Göttsche, hatten den Mergel entdeckt. Schneekloth hatte auf einer Koppel eine Tränkstelle ausgehoben und die gewonnene Erde über anliegenden Ackerstücke gestreut. Das auf diesen Stücken gesäte Korn stand bedeutend besser als auf den anderen Stücken. Das war um 1760 geschehen. Weitere Versuche bestätigten die Wirkung dieser Erdart.

Probsteier Fuhrleute fuhren Korn nach Itzehoe. Sie übernachteten in Innien im Ochsenkrug bei Jürgen Rathjen. Abends berichteten sie vom Mergel. Das war etwas für den Ochsenkrüger auf seiner kleinen Landstelle. Wenn er doch auch so seine kleine Stelle zu einem besseren Ertrag bringen könnte! Der Bauer Wiese, der vom Mergel erzählt hatte, meinte, der Mergel sitzt ja überall, er muß auch bei Euch zu finden sein. Er erklärte sich bereit, nach Innien zu kommen, und Mergel zu suchen und die Anleitung für die Gewinnung zu geben. Der 1910 im Alter von 91 Jahren verstorbene Henning Gloy, der mir dieses erzählte, wußte nicht mehr, wo der Mergel gefunden wurde, erinnerte sich aber noch, daß die erste Mergelung auf dem „Wulfsrade" geschehen war. Jürgen Rathjen soll nach der Mergelung sogar Rapssaat gebaut haben. Das war 1780.

„Seit 1803 suchen viele Eingesessene im Amte durch Mergelauffahren ihr Land mit Erfolg zu verbessern, besonders in den Kirchspielen Nortorf und Hohenwestedt.[40] Man rechnet 30 zweispännige Fuder auf die Tonne Land zu 340 QR. Sonst wird das Land mit Dünger befahren (12 — 16 Fuder). Mit der Bemergelung des Landes war die Grundlage zum Kleebau und zur Graseinsaat gegeben, und der Bauer durfte es jetzt wagen, der Quecke energisch zu Leibe gehen und sich so reines, ertragsfähigeres Land zu schaffen. 1794 wurden denn auch im Nortorfer Kirchspiel Klee, Flachs und Kartoffeln angebaut[41]. Der Mergel gibt reiche Väter, aber arme Söhne, sagt das Sprichwort. Bis 1914 wurde das Nachmergeln versucht. Um 1910 wurde in Hennstedt ein großes Mergellager ausgebeutet (Seelust) und auch die Ländereien des Aukrugs südlich der Bahn beliefert. Das war die letzte Mergelung. Seitdem wird Kalkdünger benutzt.

Letzte Gemeinheitsteilungen 1840

Böken

Aukrug-Böken 1724, 1770, 1800
Aukrug-Böken 1870,1914

Bei der Verteilung 1780 waren 679 Tonnen Heide unverteilt geblieben. Sie dienten als Weide für Schafe und Jungvieh. Es wurde dort auch Streuheide gemäht, und Plaggen für die First der Strohdächer holte man auch daher. Ebenfalls wurden Heideplaggen als Feuerung gestochen. Da diese Flächen unverteilt waren, holte jeder dort seinen Bedarf, wo es ihm paßte. Das führte bald zu Unzuträglichkeiten und Streitereien, da durch eine unverhältnismäßig hohe Ausnutzung der Heide die Weide beeinträchtigt wurde.

Etwa 30 Jahre nach der Vermessung waren die Knicks fertig und die erhaltenen Heideflächen kultiviert. Die hohen Kornpreise um 1800 lockten dazu, neue Ländereien zu bekommen. Deshalb wollte Böken 1810 einen neuen Teil der Gemeinheit verteilen[42]. Dabei sollte die Vollhufe für 1, die halbe für 3/4, die Viertel- und Achtelhufe für 1/2 und die Katen für 1/4 gerechnet werden. Den Katen wurde dabei gerichtlich 5 Tonnen versprochen. Ebenso sollte das große Moor bei Viertshöhe aufgeteilt werden. Während das letztere zur Ausführung kam, brachten die nun folgenden Kriegsjahre eine solche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, daß jeder genug zu tun hatte, seinen bisherigen Besitz zu erhalten. An eine Neukultivierung war nicht zu denken. So unterblieb die beabsichtigte Verteilung. 1819 wurden 4 Tonnen als Schulland ausgelegt.

Um 1840 waren die Schäden der Kriegsjahre und der Mißernten um 1830 verschwunden. So gings an die letzte Feldaufteilung[43]. Die alten Katen bekamen je 6 Tonnen, die neuen für jede Kuhgräsung 1 bonitierte Tonne aus der Gemeinheit. Da Böken damals ein neues Schulhaus baute, legte man dem alten Schulhaus (Rieckers) 10 Tonnen aus der Gemeinheit zu und verkaufte es als Kate (1843). Auch die endgültige Auslegung von 10 Tonnen Schuldienstland am Winkelsteinsmoor wurde vorgenommen. Der Rest der 679 Tonnen wurde an die Hufher verteilt. Das geschah nach Kuhgräsungen. Als Kuhgräsung wurde soviel Land gerechnet, als zur Weide für eine Kuh im Sommer nötig war. Das Weidebedürfnis für alles Vieh wurde auf Kuhgräsungen umgerechnet: 3 Pferde = 4 Kühe, 2 Füllen = 1 Kuh, 3 Starken = 2 Kühe, 3 Kälber = 2 Kühe, 8 Schafe = 1 Kuh, 32 Lämmer = 1 Kuh, 4 Schweine = 1 Kuh. Für diese Berechnung ist uns die nachstehende Tabelle erhalten:

Gr. Name Pferde Füllen Kühe Starken Kälber Schafe Lämmer Schweine 1957 Hausplatz
V. Hans Ratjen 8 - 11 5 7 32 8 5 O. Lüthge
V. H. J. Kaack 5 3 9 3 5 10 5 5 Kaiserhof
V. H. J. Kaack - - 1 - - 7 2 - J. Runge
V. Ralfs 6 - 14 - 5 25 7 5 G. Bruhn
V. Jargstorf 6 2 12 5 5 25 4 6 Greve
V. CL Voß 6 1 11 2 7 13 3 1 Glindemann
K. Cl. Voß - - 1 - - 5 - - Glindemann
1/2 M. Horst 3 1 6 2 3 12 - 3 J. Lahann
1/2 J. Harder 4 1 4 3 2 5 1 8 Herrn. Rathjen
1/4 Cl. Lobsien 4 - 9 1 1 21 5 3 H. Carstens
1/4 Michaelsen 2 1 4 - 2 2 1 2 Walter Wiese
1/4 Sichelka 2 1 5 3 - 2 - 3 Hans Gloy
1/4 M. Voß 2 - 4 2 2 10 2 2 Heinr. Langhann
1/8 Hamann 2 - 6 - 1 11 1 1 W. Reimers
1/8 Runge 2 - 6 4 2 16 3 2 Schmuck
1/8 Hans Rathjen 2 - 4 2 1 8 1 2 Asmus
K. Marx Voß - - 2 - - 4 1 1 Sieling
K. Harms - - 3 - - - - 1 zu Carstens
K. H. J. Ralfs - - 2 - - 2 - 2 Steuermann
K. Freese 2 - 2 - 1 6 2 2 Hein
K. Kreutz 1 - 3 - - - - 2 Sievers
K. Ohrt 2 - 2 1 1 8 - 2 Hoffmann
K. Joch. Bruhn - - 1 - - 4 1 1 O. Wiese
K. Koopmann 2 - 1 1 - 4 1 - Heeschen, Auberg
Zusammen: 61 10 132 34 45 234 48 57 = 305 ½ Kuhgräs.

V. = Voll-, 1/2 = Halb-, 1/4 = Viertel-, 1/8 = Achtelhufe, K. = Kate.

Es ergab sich ein Weidebedürfnis von 30 1/2 Kuhgräsungen. Da aber nur 270 bon. Tonnen (= Kuhgräsungen) vorhanden waren, konnte nicht ganz eine bonierte Tonne für jede Kuhgräsung gegeben werden.

Das Erdbuch[44] stammt von 1842, behördlich genehmigt wurde es am 7. 9. 1843. Die anliegende Karte zeigt die Lage der zuletzt verteilten Gemeinheit.

Bei dieser Verteilung ist der Weg nach Timmaspe gerade auf den jetzigen Ilohforst gelegt; vorher ging er am Wiesenrande, wo noch stellenweise seine Reste zu sehen sind, entlang. Nachdem so die Restgemeinschaft aufgeteilt war, sahen die Besitzgrößen (in Tonnen, abgerundet) so aus:

Alle Besitze sind zerteilt. Der in Klammern gesetzte Name bezeichnet den jetzigen Besitzer des Gehöftplatzes.

Name 1780 1843 zus. ha
Hinrich Rathjen (G. Bruhn) 116 65 181 145
Joch. Jargstorf (Greve) 123 70 193 154
Cl. Voß (Glindemann) 98 71 169 135
Joh. Voß (O. Lüthge) 124 69 193 154
Joch. Beckmann (Kaiserhof) 103 68 170 136
1/2 H. Ohrt (Herrn. Rathjen) 57 36 93 74
1/2 H. Reimers ( Joh. Lahann) 52 35 88 72
1/4 H. Reimers (H. Langhann) 29 16 45 36
1/4 H. Münz (Gloy) 28 17 44 35
1/4 Cl. Wichmann (Carstens) 26 17 43 34
1/4 H. Michaelsen (Wiese) 27 17 44 35
1/8 Hg. Kühl (W. Reimers) 30 13 43 34
1/8 Jg. Kühl (Schmuck) 29 15 43 34
1/8 Marx Beckmann (Asmus) 29 14 43 34

Die Größe der Katenstellen läßt sich aus den vorliegenden Angaben nicht genau bestimmen. Da die Zahlen abgerundet sind, ergeben sich bei der Gesamtsumme kleine Abweichungen.

Bünzen

Während in Böken die Gemeinheit wohl vermessen, aber unverteilt liegen geblieben war, hatte man in Bünzen diese auch auf die damaligen Besitze verteilt. Kgl. und klösterlicher Anteil waren mit 494 und 84 Tonnen getrennt. Es waren hauptsächlich die Fluren Kuhheide und Schäferheide. Sie blieben aber als gemeinschaftliche Weide benutzt. Die Grenzen waren durch schnell vermorschende Pfähle gekennzeichnet und darum schnell vergessen. Aus einer Beschwerde der Kätner[45] ergibt sich, daß die Hufner 1829 sich je 19 Tonnen aus der Gemeinheit ausmessen ließen. Die Angaben des Erdbuches der letzten Vermessung lassen es als wahrscheinlich erkennen, daß diese 19 Tn. je Hufe bei der letzten Verteilung mit verteilt sind.

Die Gemeinheit wurde als Schafweide, zum Streumähen, zum Graben von Plaggentorf und zum Sodenquicken benutzt. Soden wurden für die Dachfirste und zur Herstellung von Kompost benutzt. Dabei wurde die Heide vielfach zerstört. Der Amtmann erließ deshalb am 14.3.1839 eine Verfügung, nach der nur die pflugzähligen Landbesitzer, die Mühle und die Katen in Bünzen befugt seien, die Gemeinweide zu benutzen und die zu ihrer Haushaltung benötigte Streuheide (keineswegs aber zum Verkauf) zu mähen. Er bat das Kloster, eine gleiche Verordnung zu erlassen. Sie erfolgte am 30. 3. 1839, stand aber nur den pflugzähligen Einwohnern die Benutzung der Gemeinheit zu.

Bis 1836 waren die Katen entstanden, und zwar

1. klösterliche:

Jochim Stühmer (Koopmann) 1786 von Gehrt (Witt) abgetrennt; Clans Rohwer, ehemalige Schul- und Hirtenkate (Goos) 1820 verkauft; Claus Riecken (Henningsen), Hirtenkate auf Gemeinschaftsgrund, 1785 verkauft, galt als klösterliche Kate; Jürgen Bracker (Albert), 1818 von Timm abgetrennt;

2. königliche:

Marx Stieper, alte Eigentumskate (Heidkate), die 1779 bei der Verteilung 4 Tn. 162 QuR Land erhalten hatte, und Jochim Tiedemann (Sienknecht), Grundhäuerkate, von Carstens 1779 abgetrennt, hatte 1830 im Börnkuhl 2 Tn. Land erhalten. Außerdem war von Harms eine Kate abgetrennt, die er später wiedergekauft hatte, so daß Harms für eine Hufe und eine Kate Land forderte.

Als nun die Restgemeinheit verteilt werden sollte, waren keine Grenzzeichen mehr zu erkennen. Sie mußte neu vermessen werden. Die Kätner erhoben nun Anspruch auf Abfindung ihrer Weidegerechtigkeit. Wäre die Verteilung von 1779 noch zu erkennen gewesen, so hätte die Gemeinheit sicher nur den Hufnern gehört, die Katen aber keinen Anspruch daran erheben können. „Da diese aber ein oder zwei Kühe und einige Schafe notwendig halten müssen, so erlaubten die Hufner, sowohl Amts Rendsburger als auch klösterliche, ihnen, dieses Vieh mit auf die Gemeinheitsländereien zu treiben für Bezahlung von 2 Mk für die Kuh und 5 ß für ein Schaf und eine Beisteuer zum Hirtenlohn, welches Geld im Herbste bezahlt wurde und wovon die klösterlichen den fünften Teil erhielten, womit sie auch zufrieden waren."

Gegen die Forderung der Kätner erhoben die Hufner Einspruch, weil die Gemeinheit ihnen seit der Verteilung von 1779 gehörte. Amt und Kloster entschieden aber 1837, daß den Kätnern 1-2 Tonnen ausgelegt werden sollten. Die Kätner lehnten diese Entscheidung ab, da das Land nicht ausreichend war, ihre Kühe zu weiden. Die Rentekammer lehnte ihre Beschwerde 1841 ab. Auf erneute Beschwerde ordnete die Rentekammer an, daß Etatsrat Prehn (der Gründer von Prehnsfelde) ein Gutachten über die nötige Abfindung abgeben sollte. Er und Landmesser A. Ullrich in Neumünster gaben darauf an: Der Gesamtbesitz der pflugzähligen Bünzer Einwohner kann zu 161 Kuhgräsungen (1 Pferd = 1 1/2 Kühe, 7 Schafe = 1 Kuh) angeschlagen werden. Die Gemeinheit ist zu 60 Kuhgräsungen zu rechnen. Der bei den Hufnern vorhandene Viehbestand erforderte nur 149 Kuhgräsungen. So sind 12 Kuhgräsungen für die Abfindung der Kätner zur Verfügung. Den Hufnern wird also durch die Abfindung der Kätner nicht zu nahe getreten. Sie schlugen vor, jeder Kate zwei bonitierte Tonnen zuzubilligen. Dies genehmigte die Rentekammer am 11. 2. 1847. Es waren den klösterlichen Hufnern ihre 84 Tonnen ausgemessen am 27.6.1846. Nun konnte die weitere Verteilung erfolgen. Die klösterlichen Besitze sollten ihre Kätner abfinden. Sie bekamen 2 Tonnen Quantität (1847)[46].

Übersicht über die Besitzgrößen in Tonnen (abgerundet), in Klammern die Namen der heutigen Besitzer des Hausplatzes.

Name 1779 1847 zus. = ha
Hans Bracker (Carstens) 117 99 215 172
Hans Harders (Harms) 120 113 233 186
Hinr. Heeschen (Neumann) 115 104 219 175
Wwe. Delfs (Holm) 108 102 210 168
H. J. Bargfeldt (Looft) 28 18 46 37
Mühle 38 18 57 47
1/2 Bracker (Timm) 65 53 118 94
1/8 Mehrens (Witt) 22 20 42 34
Kätner Staack ( (Heidkate) 7 13 20 16
Kätner Hin. Heeschen (Sienknecht) 3 13 16 13
Schule 3 7 10 8
Bauervogtskoppel an Ehndorfer Grenze 6
vier klösterl. Kätner je 2 Tn. 8
Sandmagazin 2
Wege 13

Zu verteilen waren 588 Tonnen.

Bodenpolitik im Nationalsozialismus

Die Bodenpolitik während des Nationalsozialistischen Regimes war dann weitgehend von der Blut-und-Boden-Ideologie geprägt. Das Reichserbhofgesetz wurde am 29. September 1933, zwei Tage vor dem ersten Reichserntedankfest erlassen.

Durch das Gesetz wurden rund 35 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Besitzungen im Deutschen Reich zu „Erbhöfen“ erklärt. Gesetzlich fixiert waren diese als „… der unveräußerliche und unbelastbare, unteilbar auf den Anerben übergehende land- und forstwirtschaftliche Besitz eines Bauern …“. Die Größe des Hofes musste mindestens 7,5 ha betragen und durfte 125 ha nicht überschreiten. Der Erbhofeigentümer wurde per Gesetz als Bauer, alle anderen als Landwirte bezeichnet.

Der Boden wurde „unveräußerliches Gut“ und bekam dadurch den Charakter einer res extra commercium (übersetzt: Sache(n) außerhalb des Geschäftsverkehrs). Diese Neuordnung ging auf Vorstellungen des 19. Jahrhunderts zurück, dass der bäuerliche Grundbesitz aus dem „kapitalistischen Markt“ herausgelöst werden müsse. Die im Reichserbhofgesetz verfügte Unveräußerbarkeit des landwirtschaftlichen Bodens, das Verbot von Belastung und Zwangsvollstreckung bewahrte zwar viele Höfe vor der Zwangsversteigerung, schloss aber die Bauern vom Zugang zu Krediten aus. Daher wurden bald nach dem Inkrafttreten des Gesetzes spezielle Anerbegerichte einberufen, die in manchen Fällen den Hof doch als Kreditsicherheit zuließen. Wegen der Unveräußerbarkeit des Bodens entstand eine weit verbreitete Unzufriedenheit, weil die Bauern nicht mehr als Eigentümer über ihre Höfe verfügen konnten, sondern als Verwalter fungierten. Zudem wurden die noch verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen verknappt und verteuert, wodurch die Aufstiegsmöglichkeiten von Landarbeitern verhindert wurden. Bauernkindern, die wegen der Anerbenbestimmung vom Hof weichen mussten, wurde es dadurch erheblich erschwert, eigene Höfe zu erwerben. Die starre Erbfolgeordnung des Gesetzes bevorzugte die männlichen Familienmitglieder. Erst nachdem das Gesetz mehrmals zur Besänftigung der Bauern abgeändert worden war, wurde es vom Großteil der Bauern akzeptiert, ab 1943 konnten zum Beispiel Frauen den Status einer Erbhofbäuerin erlangen.[47]

Zeitgleich wurden bereits 1933 die genossenschaftlich organisierten, selbstverwalteten Gemeinschaftsbetriebe der Bauern z.B. für den Wareneinkauf und den Viehabsatz in ihrem Betrieb eingeschränkt oder ganz verboten. Auch das Vermögen der landwirtschaftlichen Vereine wurde aufgelöst und eingezogen.

Bodenreformgesetz 1948

Die Bodenreform hatte in Schleswig-Holstein Verfassungsstatus. In Artikel 8 der Landessatzung vom 13. Dezember 1949 hieß es:

(1) Im Interesse der notwendigen sozialen Neuordnung ist das über eine Landfläche von 100 ha oder einen Bodenwert von 50000 Deutscher Mark hinausgehende, in einer Hand befindliche Grundeigentum zu Zwecken der Agrarreform heranzuziehen. Die Entschädigung erfolgt in Höhe des Einheitswertes.
(2) Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Durch Gesetz vom 20. November 1950 wurde der Artikel 8 aufgehoben.[48]

Reichssiedlungsgesetz von 1919

Das Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919 stellte nach der Revolution 1918 einen bis dahin nicht bekannten Eingriff in die bäuerlichen Eigentumsrechte dar. In allen Landkreisen, in denen mehr als 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf Großgrundbesitz über 100 ha entfielen, mussten die Gutsbesitzer gegen Entschädigung Land zur sogennanten Aufsiedlung zur Verfügung stellen, bis ein Drittel des Großgrundbesitzes (Stichtag 1907) aufgesiedelt sei oder bis Großbetriebe über 100 ha nur noch 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausmachten. Schleswig-Holsteins damaliges Liefersoll für die Aufsiedlungen betrug 71.300 Hektar, das Siedlungsprogramm sollte durch die 1913 gegründete Schleswig-Holsteinische Höfebank und den 1920 gebildeten Landlieferungsverband Schleswig-Holstein organisiert werden. Durch die Weltwirtschaftskrise kam das Reichssiedlungsgesetz kaum zur Anwendung, bildete jedoch 1947 die Grundlage für das Bodenreformgesetz von 1948. In den Jahren von 1919 bis 1925 gab es lediglich 137 Neusiedlungen und 382 Neusiedlungen von 1926 bis 1933. Die Nichtanwendung des Gesetzes ist vor allem damit zu erklären, dass viele Projekte während der Inflationsjahre nicht durchgeführt wurden, weil die Gutsbesitzer nicht bereit waren, ihren Boden gegen wertloses Papiergeld einzutauschen.

Landabgabepflicht in Schleswig-Holstein

Als erstes Land der britischen Zone verabschiedete Schleswig-Holstein im Dezember 1947 ein Agrarreformgesetz, das allerdings wegen Verletzung der Rahmenbedingungen von der Militärregierung an den Landtag zurückverwiesen und schließlich in veränderter Form am 12. März 1948 erneut verabschiedet wurde. Der auf der Reichssiedlungsgesetzgebung von 1919 fußende Entwurf sah eine progressive Landabgabepflicht vor, die mit 2 % der Hoffläche bei 34 — 40 Hektar begann und mit 34 % bei Betriebsgrößen über 140 Hektar endete. Dieser Entwurf fand jedoch nicht die Zustimmung der Britischen Militärregierung. Nach dem Bodenreformgesetz von 1948/49 war aller Grundbesitz über 100 ha der freien Verfügungsgewalt des Eigentümers entzogen und konnte gegen Entschädigung für die Besiedlung herangezogen werden. Von 1945 bis 1960 wurden davon 46.000 Hektar aufgesiedelt, gebaut wurden fast 2.300 Bauernstellen sowie 11.800 Gartenbau-, Nebenerwerbs- und Landarbeitersiedlungen. Wie sich die Gesetzgebung konkret im Aukrug auswirkte ist bisher nicht untersucht worden.

Siedlungsland für Heimatvertriebene

Die britische Militärregierung ehatte zuvor außerdem eine eigene Verordnung zum Bodenbesitz erlassen. Danach durfte in der britischen Zone keine Person allein oder gemeinsam mit anderen Personen mehr als 150 Hektar Land besitzen, das für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden könnte, einschließlich Moor, Ödland und Wald oder Land mit einem steuerlichen Einheitswert von mehr als 200.000 Reichsmark.

Auf der Grundlage dieser Befugnis setze Schleswig-Holsteins nach dem Einleitungsgesetz vom 12. März 1948 für das Land die zulässige Höchstgrenze auf 100 Hektar oder 50.000 Reichsmark Bodenwert fest. Den Befürwortern von Bodenreformplänen in den westdeutschen Landesregierungen und Parlamenten ging es jedoch damals nicht in erster Linie um die Einschränkung des Großgrundbesitzes aus politischen Gründen. Es kam ihnen hauptsächlich auf die Bereitstellung von Siedlungsland für heimatvertriebene Bauern an. Spätere Durchführungsverordnungen der für Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zuständigen Militärregierungen setzten übereinstimmend fest, dass privater Grundbesitz, der 100 Hektar oder 130.000 Reichsmark steuerlichen Einheitswert überschritt, durch Ländergesetze gegen Entschädigung in Höhe des steuerlichen Einheitswert für Siedlungszwecke enteignet werden konnte.

Ende der Reformbewegungen

Festzustellen ist, dass sich in keinem der nach 1949 gewählten Landtage der Bundesrepublik eine politische Mehrheit für die konsequente Umsetzung der Bodenreform von 1948 fand. Auch die Besatzungsmächte hatten bis zur Staatsgründung in den westlichen Zonen die ursprünglichen Ideen nur zögerlich realisiert. Ernste Bestrebungen zu einer Bodenreform gab es in den westdeutschen Parlamenten bis 1960 nicht. Einige Landtage verabschiedeten Bodenreformvorschriften, führten sie nicht oder nur halbherzig durch und setzten sie später ausdrücklich wieder außer Kraft. Nach wiederholten heftigen Debatten im Schleswig-Holsteinischen Landtag wurden die Agrarreformgesetze schließlich am 13. Dezember 1960 mit nur fünf Gegenstimmen aufgehoben.[49]

In Westdeutschland waren 700.000 ha für eine Neuverteilung vorgesehen worden. Letztendlich wurden 230.000 ha Land an etwa 7.000 Bauern mit durchschnittlich 24 ha und an etwa 50.000 Neusiedler mit weniger als 3 ha umverteilt. In der Bundesrepublik haben die Bodenreform- und Siedlungsmaßnahmen keine entscheidende Änderung der Agrarstruktur bewirkt. Sie erfassten weniger als 5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche.[50]

Flurbereinigung 1964 bis 1976

Die Koopmann-Brücke in Bünzen wurde während der Flurbereinigung errichtet.

In den sechziger und siebziger Jahren brachte die Flurbereinigung in Aukrug den Betrieben verbesserte Produktions- und Arbeitsbedingungen. Teilbereiche wurden seit Mitte der 1970er-Jahre in Aukrug von naturverbundenen Landwirten durchaus kritisch gesehen und Umweltschutzaspekte bei ersten Korrekturen der durchgeführten Maßnahmen mit einbezogen. Zumindest die Zusammenlegung der Betriebsflächen und der Ausbau der Feldwege waren von bleibendem Nutzen für die Bauern. Der Chronist Bünger zählt die Flurbereinigung zu den bedeutendsten Geschehnissen in der Geschichte des Aukrugs.

Nach Ansicht von Kritikern haben Flurbereinigungen auch nachteilige Auswirkungen: Verluste an Biodiversität durch Rodung von Knicks, Vernichtung von Ackerrandstreifen oder Kanalisieren von Bächen sowie die anschließende konventionelle Landnutzung. Der Dokumentarfilmer Dieter Wieland war ein deutlicher Kritiker der Flurbereinigung und ihrer Folgen für die Landschaft:

„Ein Kahlschlag geht durchs Land: Begradigung, Bereinigung, Erschließung, Beschleunigung, Kanalisierung, Neuordnung, Verordnung, Verödung. Das Land wird hergerichtet, abgerichtet, hingerichtet. Am Ende bleibt nur das Korsett des öden Rasters, der Triumph des rechten Winkels: Serienlandschaft. „Neuordnung im ländlichen Raum“, war das die Ordnung, die wir wollten? Eine ausgeräumte, nackte Maschinensteppe, am Reißbrett konstruiert, mit schnurgeraden asphaltierten Wegen, eine Landschaft ohne Spuren, ohne Geschichte, ohne Namen, ohne Tiere, ohne Baum und ohne jeden Strauch – international. Östliche Kolchosen sehen nicht viel anders aus.“

Dieter Wieland: Grün kaputt, 1983.

Fußnoten

  1. Bodenreform Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, abgerufen am 9. März 2021
  2. Im Mittelalter gab es die geteilte Feldmark und die ungeteilte Feldmark. Im Unterschied zur parzellierten (an einzelne Besitzer aufgeteilten) Feldmark stand die gemeine Mark, auch Allmende oder in Nordwestdeutschland Gemeinheit genannt, allen Dorfbewohnern zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Dazu gehörten oft der Wald, Teile der Wiesen, die Wege sowie Gewässer und ihre Uferzonen. An diesem ungeteilten Besitz war zur Nutzung jeder berechtigt, der einen eigenen Rauch hatte, das heißt, eine eigene Feuerstätte besaß.
  3. 1. Rendsb. Jahrb. 1951, S. 133 ff.
  4. 3. LAS. Abtl. Xü, Nr. 251.
  5. 4. S. Abschnitt: Verpfändung v. Kellinghusen und Nortorf.
  6. 5. Privatbesitz v. J. F. Glindemann in Neumünster.
  7. 6. LAS. Abtlg. 104, Nr. 752.
  8. 7. Spec. Beschreibung, v. Nortorf 1724. Wie Nr. 5.
  9. 9b Rescriptenbuch d. Kirche.
  10. 10. LAS. Abtlg. 66, Nr. 373.
  11. 11. LAS. Abtlg. 68, Nr. 31, Kop. Abg.
  12. 12. P. v. Hedemann-Heespen in Gesch. Deutsdh-Nienhols u. Pohlsees.
  13. 13. Rechnungsbuch Ratjen in Homfeld. Schenefeld. Verfg. Christians IV, v. 1640.
  14. 17. Speciale Beschreibung Nortorf, Artikel Bucken.
  15. 18. Speciale Beschreibung Nortorf, Artikel Bokel.
  16. 19. Ausführliche Beschreibung. Kellinghusen, Artikel Homfeld u. Bargfeld.
  17. 20. Beliebung von Langwedel in Die Heimat 1917, S. 88.
  18. 21. Kl. Itzehoe, Homfeld. Wörtl. Abdruck in 1. Auflage d. „Aukrugs."
  19. 1. Staatsb. Mag. üI, S. 14.
  20. 2. A. Kontr. Prot. Nortorf, S. 169, LAS.
  21. 3. Kl. Itzehoe, Aufteilung Hornfeld.
  22. 4. K1. Itzehoe, Auft. Innien und Bünzen. VüI. Nr. 199 und 45.
  23. 1. LAS. Abtlg. 104, Nr. 176 u. 772.
  24. 1. LAS. Abtlg. 104, Nr. 798 u. Kl. Itzehoe VüI, Nr. 45.
  25. 2. Bracken: Das Land wurde nicht bestellt, lag als Weide ohne Einsaat.
  26. 3. LAS. Abtlg. 104, Nr. 799.
  27. 4. Kl. Itzehoe, VüI, Nr. 45.
  28. 1. u. 2. LAS. Abtlg. 104, Nr. 820.
  29. 1. u. 2. LAS. Abtlg. 104, Nr. 820.
  30. 3. Kl. Itzehoe VüI, Nr. 199.
  31. 4. Liegt im Kl. Itzehoe.
  32. 5. LAS. Abtlg. 104, Nr. 821.
  33. 1. LAS. Abtlg. 104, Nr. 786.
  34. 2. LAS. Abtlg. 66, Nr. 330.
  35. 3. LAS. Abtlg. 104, Nr. 785.
  36. 1. LAS. Abtlg. 104, Nr . 798.
  37. 1. Schr. d. Patriot. Gesellschaft. V. S. 140.
  38. 2. Hofakten Paul Ratjen, Homfeld.
  39. 1. Schuld- u. Pfandprotokolle d. K. Nortorf in LAS. Abtlg. 104.
  40. 1. Langheim, Nachrichten 1809. LAS.
  41. 2. Prov.-Ber. 1794, S. 178.
  42. 1. LAS. Abtlg. 104, Nr. 178.
  43. 2. LAS. Abtlg. 104, Nr. 778.
  44. 3. LAS. Abtlg. 104, Nr. 787.
  45. 4. Kl. Itzehoe, VüI, Nr. 45.
  46. 5. Erdbuch Bonzen 1847 im LAS. Abtlg. 104, Nr. 800 und Kloster Itzehoe VüI, Nr. 45.
  47. Reichserbhofgesetz auf wikipedia.de
  48. Landessatzung vom 13. Dezember 1949 online
  49. Siedlungspolitik auf dem Lande in den Jahren 1919 bis nach 1945
  50. Gerhard Henkel: Bodenreformsiedlungen des 20. Jh.s in Westfalen, Westfalen Regional, 2007, Online als PDF