Archiv:Die Kapelle in Innien

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Die Kapelle in Innien

Die vorhin behandelte Klageschrift[1] des Kirchspiels Nortorf gegen Marquart Vaget enthält die einzige schriftliche Erwähnung der Kapelle in Innien. Sie lag am Wege nach Bargfeld, wo noch heute ein erst 1837 entstandener Ausbau die Bezeichnung "Kapelle" trägt und der vorbeifließende Bach „Kapellenbek" heißt. Über den Ursprung der Kapelle habe ich Vermutungen im Kapitel „Erste kirchliche Nachricht" ausgesprochen.

Auf diesem Besitz wurden um 1910 beim Rigolen des Gartens schräg rechts hinter dem Hause die Ziegelsteinreste der Kapelle ausgegraben. Schon um 1880 sollen die Fundamentsteine zum Bau des Timmschen Hauses in Bünzen verwendet worden sein, wie mündlich überliefert ist. Ein Plan des Gebäudes ist nicht aufgenommen. Nach der Lage der Ziegelsteinreste scheint die Kapelle etwa 20 m lang und 15 m breit gewesen zu sein. Im Westen ist eine Lücke in der Ziegelbrockenlage. Dort ist also eine breite Eingangstür gewesen. Die Steine sind 14,5 cm breit und 8,5 cm dick. Ihre Länge konnte ich nicht feststellen, da keine ganzen Ziegel erhalten waren. Die brauchbaren Ziegel werden schon früher zu Bauten weggeholt sein. Das Dach der Kapelle bestand aus dicken roten Dachpfannen (Mönchs- oder Nonnendach). Im Bauschutt gefundene Kohlenreste beweisen, daß die Kapelle durch Feuer vernichtet ist. Ob das im Dreißigjährigen Kriege oder schon früher geschehen ist, kann man nicht nachweisen. Aber das 1574 beginnende Kirchenrechnungsbuch erwähnt die Kapelle nicht. Ich möchte annehmen, daß sie damals nicht mehr bestand. Die Nortorfer Kaplanstelle wird aus dem in der Klageschrift gegen Vaget erwähnten Sunte Ewaldes Lene hervorgegangen sein und nicht in Beziehung zur Innier Kapelle gestanden haben.

Die mündliche Überlieferung besagt, daß der Priester auf der Timmschen Hufe in Bünzen die Verwaltung des Kapellendienstes hatte. Das ist eine sehr unwahrscheinliche Überlieferung. Besser begründet scheint die Erzählung zu sein, daß der Nortorfer Priester alle 14 Tage in der Innier Kapelle den Gottesdienst halten mußte.

Fußnoten

  1. Kl. Itzehoe XI. Nr. 350. u. Beitr. u. Mittlg., Bd. 7, 9. 291