Buckener Damm
Der Buckener Damm durch die Wiesen der Buckener Au nach Hohenwestedt ist 1759 entstanden. In diesem Jahre kaufte Jürgen Holm zu Bucken die Wiese „Bockskrog für 110 Mk von Johann Kröger aus Vaasbüttel (14), welches Stück Wiesenland zur Anlegung des sogenannten Bucker Dammes benutzt worden". Der Weg war reiner Privatweg der Hufe Holm in Bucken und der Vaasbütteler Bauern. Vor dem Bau führte der Kirchweg für Bucken über Meezen nach Hohenwestedt, zu dem Bucken damals noch gehört, da es den Anschluss an Innien abgelehnt hatte. Bei Bucken und Vaasbüttel befanden sich noch um 1910 die Schlagbäume, mit denen der Weg gesperrt wenden konnte. Für die Benutzung durfte ein Wegegeld erhoben werden, das bei Bucken allein der Hufe Holm (jetzt Familie Göttsche) ankam. Die Homfelder, die besonders viel in Hohenwestedt zu tun hatten, benutzten den Weg gern und viel. Die Zahlung des Wegegeldes war ihnen lästig. Nach langen Verhandlungen kam 1823 ein Vergleich zustande, in dem die Homfelder die Unterhaltung des Weges mit übernahmen, so dass die Homfelder neun, die beiden Buckener, je einen Anteil erhielten. Die Unterhaltung der Brücke über die Buckener Au behielt die Hufe Holm. Homfeld bezahlte ihr dafür jährlich auf Martini 81 bs. Jeder Homfelder Bauer durfte sich einen Schlüssel für den Schlagbaum machen lassen, diesen aber unter keinen Umständen an fremde Leute verleihen. Der Damm blieb Eigentum der Hufe Holm.
Nach dem Übergang Schleswig-Holsteins an Preußen bestimmte die Regierung in Schleswig am 24.11.1868, dass der Buckener Damm Privatweg sei und nicht der Kontrolle des öffentlichen Wegewesens unterliege. Der Besitzer Eggert Kock kann den Weg durch einen Schlagbaum sperren.
1869 haben Hohenwestedt, Bargfeld, Bünzen, Innien und Böken die Freigabe des Buckener Dammes für den öffentlichen Verkehr beantragt. Kock gab an, dass er jährlich 32 Thlr Wegegeld gehabt, aber seit einem Jahr nicht bekommen habe. Der Kirchspielvogt schlug die Übernahme des Weges auf die Gemeinde vor, aber diese lehnte ab. Da wurde ein Tarif für die Benutzung festgesetzt:
Fuhrwerke: | |
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einspänniger Wagen | 1 Silbergroschen |
zweispänniger Wagen | 1 Silbergroschen 6 Pf |
jedes weitere Pferd | 9 Pf mehr |
Reitpferde und lose Pferde | 9 Pf |
Rindvieh (Stück) | 9 Pf |
Für Vaasbüttel: | |
Fuhrwerk einspännig | 6 Pf |
Fuhrwerk zweispännig | 1 Silbergroschen |
jedes weitere Pferd | 6 Pf mehr |
Reitpferd | 6 Pf |
Rindvieh | 3 Pf |
1878 heißt es: Die Regierung sieht davon ab, den Weg als öffentlich zu erklären. Seit dem Bau der Bundesstraße 430 dient der Buckener Damm nur noch als Fahrradweg durch die Wiesen nach Hohenwestedt.