Glossar von Wörtern und Begriffen
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Diese Glossar ist für Worterklärungen und Begriffe, insbesondere aus der plattdeutschen Sprache. Es basiert auf dem „Schleswig-Holsteinischen Wörterbuch“ von Otto Mensing, das online bei der CAU Kiel aufgerufen werden kann.[1] Dieses gilt als ein großlandschaftliches Wörterbuch der niederdeutschen Sprache in den in Schleswig-Holstein gesprochenen Dialekten: Schleswigsch, Holsteinisch und Hamburger Platt und deren Unterdialekten.
A
- Ankertännchen
- Flüssigkeitsmaß ca. 37 Liter.
B
- Backlade
- Sitzbank oder platte Kiste zum Sitzen.
- Backeltrog
- Backtrog zum Säubern.
- Beierwand
- Beiderwand,
- Beekbesen
- ?.
- Bierlechel
- hölzernes Tönnchen in Größe einer Kindertrommel mit erhöhtem Spundloch, das zum Trinken diente. Wurde mit Bier oder Buttermilch mit aufs Feld genommen.
- Bostdook
- Brusttuch, Weste.
- Bouteillen (Buddel)
- Glasflaschen.
- Brand Rocke, Brandrode
- Bratblock, eisernes Gestell mit Häkchen, innerhalb derer der Braten umläuft.
- Bücken
- Garn und Leinewand weiß machen.
- Bückschrahe
- Gestell zum Bücken.
- Brüche
- Strafgelder, die als schuldig Befundene an die Herrschaft zu zahlen hatte.
- Brücheregister
- Gesonderte Listen in den Amtsrechnungen, in denen die Strafgelder (Brüche), meist mit einer kurzen Beschreibung des Vergehens, aufgeführt wurden.
- Bütt
- Bottich.
C
- Calmank
- gutes gestreiftes Wollenzeug.
- Candisholz
- dünne Buchenbretter für Zuckerkisten.
- Camisol
- kurze Jacke mit Ärmeln.
D
- Dammast
- ursprüngl. Seidengewebe, dann auch seidenähnliches Leinen.
- Dichtschlag
- Drell für Unterbett.
- Dingel
- Kupferkessel zum Aufhängen am Dingelboom (-Kesselhaken).
- Dobbelstein
- ?.
- Dreitritt
- Gewebe aus Leinen und Wolle.
E
- Ehrenkleid
- Hochzeitskleid.
F
- Faden (Holz)
- A. R. 1604: 6 Fuß hoch, 7 Fuß breit und 2 Fuß dick.
- Faatbalje
- Aufwaschwanne.
- Faßlam
- Fastnacht
- Fiefkamm
- Dichtes Wollengewebe.
- Flägel
- Dreschflegel.
- Futterhemd
- mit Barchent gefütterte Weste.
G
- Geldkatt
- Ledergürtel mit Taschen für größere Geldsummen, besonders für Händler auf Reisen.
- Giffelhonig
- aus unverdeckelten Waben zum Füttern der Bienen gebraucht
- Grundheuer
- Pacht für Grund und Boden des Hofes, es gab außerdem Landheuer für Ackerland und Wiesenheuer für Wiesenflächen (plattdeutsch = Wischhur)
H
- Haarenknöpfe
- Hornknöpfe oder mit Stoff überzogene Knöpfe.
- Haarzeug
- Geschirr zum Dengeln der Sense.
- Hartschatt, Hartgeld
- Hirschschatz = Jagdgeld als Ablösung vom Treiberdienst bei Drückjagden
- Hellen
- Kopftuch.
- Hilden
- Raum über den Pferdeställen.
- Holzhammer
- eiserner Hammer mit Buchstaben zum Bezeichnen der zu fällenden Bäume.
- Hovenschatt
- Plattdeutsch für Hufenschatz. Alte Form der Grundsteuer, später auch als Grundheuer oder Grundgeld bezeichnet. Das Namensverzeichnis von 1585 führt als einzige Steuer der Vollhufen den Hovenschatt auf.
- Huttmantel
- vielleicht Fellmantel.
- Hollandsche Schüssel
- Tonware.
I
- Innels
- Inlett.
- Inste
- Mit dem Begriff "Insten" (= Insasse) wurden in der bäuerlichen Gesellschaft jene Bewohner bezeichnet, die als Arbeitskräfte (meist Tagelöhner aber auch Handwerker) auf den Höfen lebten — dabei wurde die gesamte Familie mit einbezogen. Manchmal auch Landmann" genannt, besaßen sie weder Land noch Wohnraum und wohnen zur Miete. Die Insten hatten oft selbst einen oder mehrere Knechte.
J
K
- Kate
- Kleines bäuerliches Gehöft, das aus der Teilung eines landwirtschaftlichen Vollhofs (einer Hufe) hervorgegangen ist. Oft waren es auch so genannte "abgeteilte" Bauernkinder, so daß anfangs viele Katen noch zu einer Hufe gehörten. Der auf diesen Höfen verbreitete kleinere Wohnhaustyp heißt bis heute Kate und lag meist am Rand oder etwas außerhalb des Dorfes.
- Kätner
- Kleinbauern, die die Katen bewirtschafteten. Die Eigentümer dieser kleineren Bauernstellen hatten im Vergleich zu den Hufnern einen geringeren Status in der Dorfgemeinschaft.
- Kirchenwagen
- Ausfuhrwagen, Kürwagen, ohne Federn, mit geflochtenen Leitern, Wagenstühle in Riemen am Leiterholm aufgehängt.
- Kratzblock
- Gestell, auf dem die Kratzen für das Wollekratzen befestigt wurden.
L
- Laken (Stoff)
- Tuch zum besseren Anzug.
- Lehen
- Sensen.
- Leiden
- Leine für Pferde.
- Lichtputze
- Lichtschere zum Abschneiden des blakenden Dochtes.
M
- Moljen
- Mulden.
- Milchsetten
- flache Holzbottiche zum Hinsetzen der Milch zum Rahmen.
- Mündken
- kleiner Trinkbecher für Kinder.
N
- Notammer
- lederner Feuereimer; mit großem Feuerhaken und Dachstuhl, von den Brandgilden vorgeschrieben.
O
P
- Platen
- Schürze.
- Prahm
- flaches Boot.
- Pulterbaum, Bindelbaum
- Windelbaum.
Q
- Quartier Flüssigkeitsmaß
- etwa 1 Liter.
- Quartier, Längenmaß
- 1/4 Elle = etwa 14 cm.
R
- Rohmschleef
- flacher Blech- oder Holzlöffel zum Abrahmen der Milch.
- Rump
- Leibchen, auch Frauenjacke.
S
- Saardook
- Starkes Tuch, Leinenkette mit Wolle.
- Sälen
- Pferdesiele.
- Scheenensieb
- Sieb aus Weiden- oder Haselbast.
- Schnatt
- Sense.
- Semper Vie
- Brandboom, Aloeblätter mit Feigen als Heilmittel bei Brandwunden.
- Spanisch Rohr
- Spazierstock.
- Strikeisen
- Plätteisen mit glühenden Bolzen.
- Stutzglas, geschliffenes
- ?.
T
- Tau, Vorder- und Hintertau
- Ebener.
- Trächter
- Trichter.
- Trennzäume
- Trense.
- Triep
- Plüsch oder geblümter Samt.
- Torfkohlen
- Form der Torfverarbeitung, die hier beschrieben ist.
U
V
- Verbittelsgeld
- Verbittelsgeld gaben die kleinen Besitze, die Achtelhufen oder, wie sie früher genannt wurden, alten Katen. 1540 werden sie als Kötener oder Halfkötener bezeichnet. Das Verbittelsgeld war eine Abgabe an den Gerichtsherrn, in dessen Schutz sich die Leute gestellt hatten. Das Verbittelsgeld betrug in Bünzen und Innien 4 ß, im Böken 8 ß (1585); 1672 wurde es auf 12 ß erhöht.
- Verlehnt
- Altenteil eines Bauernhofes. War der Bauer alt, so überließ er die Hufe gewöhnlich dem ältesten Sohn. Trat der aus irgendeinem Grunde zurück, so bekam er gewöhnlich einen größeren Geldanteil an der Erbschaft oder eine Geldsumme für das Zurücktreten verschrieben. Der Vater zog auf das Verlehnt (Altenteil). Dafür war bei den meisten Hufen ein besonderes Haus vorhanden, die Verlehntskate, noch heute „de Kat" genannt, wenn es auch eine „Villa" ist. Das Verlehntshaus gehörte zur Hufe, und der Besitzer war zur Unterhaltung der Kate verpflichtet. Der Besitzer mußte dem Altenteiler ein bestimmtes Verlehnt, das bei der Übergabe genau festgelegt war, liefern, es bestand in Kornland, Heu, Feuerung und Weide für einige Kühe.
W
- Wagenstühle
- s. Kirchenwagen.
- Wagensteg
- Zum Aufsteigen angehängte Trittleiter.
- Waschhölzer
- kurzstielige, geriffelte Bretter zum Klopfen der Wäsche.
- Wischhuer, Wischhur
- plattdeutsch für Wiesenheuer = Pachtzins für eine Wiese, es gab außerdem die Grundheuer, auch Grundgeld genannt, und die Landheuer[2]
Z
- Ziegelgeld
- Vermutlich eine Abgabe (im 17. Jahrhundert) für die Erlaubnis, mit dem Tonvorkommen einer Hufe Ziegel zu produzieren. In der Chronik heißt es an einer Stelle "Das Holz[3] bei dieser Hufe gehört mit Land und Sand nach Bordesholm". Die Formulierung mit Land und Sand stützt die o.g. Vermutung, außerdem, dass nur einzelne Bauern Ziegelgeld zahlten. Alternativ kommt eine Ablösung für die Verpflichtung eine bestimmte Menge Ziegel zu liefern oder die Erlaubnis zur Holznutzung in Brennöfen infrage. Seit dem Ende des Mittelalters wurden die Fächer von Fachwerkhäusern zunehmend mit Mauerziegeln gefüllt. Erst die Erfindung des Ringofens durch Friedrich Hoffmann (Patent durch das Preußische Patentamt 1858) ermöglichte die industrielle Herstellung von Ziegeln.
- Zuber
- Kübel.
- Zwingfüße
- Schwingfuß zum Reinigen des Flachses nach dem Braken.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Schleswig-Holsteinisches Wörterbuch Oline bei der CAU Kiel
- ↑ Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
- ↑ gemeint ist der Wald