Archiv:Die Bünzer Wassermühle

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Die Bünzer Wassermühle

Die älteste Form der Herstellung von Mehl dürfte das Klopfen mit Steinen gewesen sein. Dann stellte man aus einem Granitfindling ein muldenförmiges Gebilde her, in dem man mit einem runden Stein die Körner zu Mehl zerrieb, eine umständliche und schwere Arbeit!

Bauern, durch deren Land ein Bach floß, lernten die Wasserkraft zum Treiben einer Mühle ausnutzen. Von solchen kleinen Mühlen berichtet das Jahrbuch 1955. Nur von wenigen solchen Kleinmühlen haben wir schriftliche Nachricht, aber aus dem Flurnamen Mühlenwisch können wir auf eine solche Mühle schließen. Im Aukrug haben wir in Bucken und Homfeld eine Mühlenwisch. Dort wird also eine kleine Wassermühle gewesen sein. Wie der Mühlenberg in Homfeld, auf dem sich heute ein Soldatenfriedhof befindet, zu seinem Namen gekommen ist, läßt sich nicht erklären. Eine Windmühle ist dort nicht gewesen, vielleicht hat man einmal den Bau einer solchen geplant. Als der Mehlbedarf größer wurde, genügten diese kleinen Mühlen nicht mehr. So wurden vor der Reformationszeit größere Mühlen angelegt. Weder die Jahreszahl ihrer Entstehung noch das Jahrhundert, in dem sie entstanden, kann man bestimmen.

Die Wassermühlen des Amtes Rendsburg (2) waren 1541 vorhanden, darunter auch die zu Bünzen. Zu ihrer Anlage mußten mehrere Bäche umgeleitet werden, um genügend Wasser zum Betrieb der Mühle zu haben. Es sind Kapellenbek oder Spannbek, Tönsbek, Ellhorns- oder Sellbek und Glaasbek (Glosebek). Außerdem mußten große Dämme und mehrere Sammelteiche gebaut werden. Die nebenstehende Karte zeigt die umgeleiteten Bäche und die einstmals vorhandenen Teiche um 1809.

Die Mühle war eine Königsmühle (Domäne) und wurde vom Amte Rendsburg verpachtet. Zur Anlage werden die Bauern herangezogen sein, da die Mühle ihnen gute Dienste leisten sollte, nachher mußten sie Dämme, Teiche und Bäche unterhalten und eine Anzahl Fuhren für die Mühle leisten. Um die Pacht sicherzustellen, legte der Staat der Mühle einen Zwangsbezirk zu. Dazu gehörten die kgl. Untertanen in Bünzen, Innien, Homfeld und die Dörfer Bargfeld, Böken und Gnutz. Den Bezirk nannte man das Mühlenkirchspiel. Diese Zwangsgäste durften nur auf dieser Mühle mahlen lassen, und nur in Zeiten, wo die Mühle aus irgendeinem Grunde stillstand, konnten sie anderwärts mahlen lassen. Die klösterlichen Untertanen in unsern Dörfern durften nicht in Bünzen mahlen lassen, obgleich die Mühle vor ihrer Tür lag, sondern mußten nach dem 15 km entfernten Springhoe, wo eine klösterliche Mühle stand, zur Mühle fahren.

Wo der Müller anfangs wohnte, ob er, wie der Bokler Müller in der Mühle sein Unterkommen hatte, weiß man nicht. Erst 1552 kaufte der Mühlenpächter aus der Familie Homfeld den Grund für das Wohnhaus, von den Gebrüdern Hinrich und Tewes Holm für 120 Mk. Da aber die Mühle allein die Familie des Müller nicht ernähren konnte, ein Handwerksbetrieb ohne landwirtschaftliche Grundlage damals nicht lebensfähig war, kaufte der Müller Ländereien dazu. Das geschah 1567. Er erwarb an Kornland

  • auf dem Bargfelder Felde (die nedderste Koppel) für 70 Mk
  • 2 Blöcke auf dem Nienkamp für 38 Mk
  • auf dem Bünzer Feld (die olde Koppel) für 100 Mk

Diese Ackerländereien umfaßten 3 Tonnen Roggenaussaat. An Wischländereien

  • auf dem Bünzer Feld (die Diekwisch zu 4 Fuder Heu) für 200 Mk
  • die Eyderwisch zu 2 Fuder Heu für 149 Mk
  • auf Bargfelder und Innier Feld (die Klefte zu 2 Fuder Heu) für 300 Mk
  • auf Inner Feld (die Brunsiek zu 3 Fuder Heu) für 146 Mk
  • auf Böker Feld (den Mastbrock zu 3 Fuder Heu) für 150 Mk

Er hatte also 3 Tonnen Roggenland und Wiesen zu 14 Fuder Heu für 1201 Mk erworben. Während die Mühle Pachtung war, blieben die Ländereien und das Wohnhaus Eigentum des Müllers. Das Müllerhaus hatte schon frühzeitig einen Schornstein. 1613 bekam der Müller Drewes Homfeld 200 Ziegelsteine aus der Haaler Amtsziegelei zum Bau eines Schornsteins (4).

1541 gab der Müller 24 Tonnen Roggen als Pacht. 1622 waren es 32 Tonnen. So war es noch 1671, als Samuel Homfeld die Mühle pachtete. Er mußte nun die Mühlensteine selber anschaffen, während sie bis dahin vom Amte geliefert waren. Die Roggenpacht mußte er in zwei Terminen, Martini und Maitag, nach Rendsburg liefern.

1731 hat der Pächter Hinrich Friedrich Homfeld um Überlassung der Mühle in Erbpacht nachgesucht. Die bisherige Geldpacht von 55 Rthlr Courant blieb bestehen. Der König genehmigte am 4.7.1732 die Übertragung in Erbpacht.

Der Erbpachtskontrakt (5) wurde am 21.10.1732 abgeschlossen. Die Mühle wurde ihm in Erbpacht „von Erben zu Erben dergestalt übergeben, daß er, solange jemand derselben vorhanden, diese kgl. Mühle nicht allein besitzen, sondern auch nach eigenem Gefallen und wie er es ihm selbst am zugänglichsten erachtet, nutzen und ungehindert gebrauchen, auch die bei der Mühlen wohl hergebrachte und gegründete Gerechtigkeiten genießen könne und möge". Im Fall des Todes des Erbpächters mußte der Erbe die Bestätigung der Erbpacht nachsuchen. Das Mühlengebäude und die Mühlengeräte bezahlte der Erbpächter mit 100 Mk lübsch.

Im Erbpachtkontrakt heißt es: „wird ferner angeführt, daß folgende Teiche und fließende Wasser zur Mühle gehören: 1. als der Mühlenteich vor der Mühle, 2. der neue Teich, 3. der alte Teich, 4. der Moorteich. An Beecken: 1. die Capellen-Beecke, welche aus dem Humfelder Felde entspringt, 2. die Tönns-Beeck, welche ihren Ursprung daselbst hat, 3. die Ellhorn-Beeck, welche vom Bargfelder Felde herkömt, 4. die Glase-Beeck (6), welche aus dem Sarlhuser, Wiedenborsteler und Bargfelder Felde herkömt". Das Wasser in diesen Bächen gehört noch zur Mühle.

Der bisherige Zwangsdistrikt blieb bestehen. Es waren 44 Hufen und Katen, 1815 waren es 98 Wohnungen mit 871 Einwohnern. Auch künftige Anbauer sollten dem Mühlenzwang unterstellt werden.

Damit der Müller die Zwangsgäste nicht übervorteilen konnte, wurde das Mattgeld in Korn vorgeschrieben: Beim Roggen wurden 3 Mattschalen (= 1/16 Tonne), beim Malz 2 Schalen von 1 1/2 Tn (= 1/24 Tn) genommen. Das gemattete Korn schüttete der Müller in die 2 Tonnen umfassende Mattkiste.

Zur Unterhaltung des Mühlengebäudes und der Dämme hatten die Zwangsgäste jährlich 3 Fuhren von je 3 Meilen zu leisten, im Notfall auch mehrere, Mühlensteine und Wellen waren auf 3 Meilen von Ihnen abzuholen, Holz, Ziegelsteine, Lehm und Sand zu Reparaturen anzufahren. Für das Strohdach der Mühle hatten die Hufner Schoof (ausgekämmtes Roggenstroh), die Kätner geschärfte Schechte und gewundene Weidenruten zu liefern.

Der jedesmalige Erbpächter hatte einen Eid zu leisten: „Ich, Friedrich Heinrich Homfeld schwere zu Gott und auf das heilige Evangelium einen körperlichen Eid, daß Ihro Kgl. Maytt zu Dennemarck, Norwegen pp als meinen Souverainen Erb-Könige und Herrn, ich stets getreu, hold und gewärtig sein, dero Nutzen und Vorteil besten Fleißes suchen und befördern, hingegen aber Schaden und Nachteil äußerster Möglichkeit weren, verhüten und abwenden, insonderheit aber: Nachdem allerhöchst gedachte Ihro kgl. Maytt mir dero Mühle zu Büntzen vom 1. Mai dieses 1732sten Jahres auf Erbpacht allergnädigst zur Heuer eintun lassen, daß ich solche Zeit mit dem Mahlwerk und den Matten aufrichtig verfahren und keinen der Mahlgäste über das Herkommen beschweren oder beschweren lassen will. So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort."

Der letzte Träger des Namens Homfeld, Hans Jürgen, übernahm die Mühle am 4.4.1747. Er starb kurz darauf, und die Erbpacht wurde auf seine kleine Tochter Margaretha übertragen. Die Mutter, die sich mit Hahn verheiratete, verwaltete die Mühle. Margaretha heiratete 1765 Hans Hinrich Wichmann aus Bramstedt. Bei der Übergabe der Mühle 1768 erbauten Hahn und Frau das um 1930 abgebrochene Verlehnthaus, das auf dem Platz des jetzigen stand.

1769 wurde das Mühlengebäude neu errichtet (7) oder wenigstens stark gebessert. Angeblich war das alte 1594 gebaut. Die Amtsrechnung 1594 berichtet aber nur von großen Reparaturen. Am alten Mühlengebäude war wohl der als Ständer in der Mühle verbaute und abgesägte Torbalken. Er ist sehr glatt behobelt und so gut wie neu und zeigt die Inschrift:

DEM DORCHLUCHTIGSTEN GROTMECHTIGEST THO
DENEMARKEN NORWEGEN DER WENDEN

Leider ist der andere Teil nicht erhalten, sonst würde er die Jahreszahl geben. Bei diesem Bau von 1769 entstanden Streitigkeiten über die Dienstleistungen der Zwangsgäste, die durch einen Vergleich vom 28.10.1769 erledigt wurden (8).

  1. Die Fuhren wurden dahin geregelt, daß das ganze Mühlenkirchspiel jährlich 3 Fuhren mit 4 Pferden auf 3 Meilen von der Mühle ab tun soll. Unter 3 Meilen gehende Fuhren wurden ebenfalls geleistet, wurden aber auf die großen Fuhren angerechnet. Wer mindestens 3 kleine Fuhren getan hatte, dem wurden sie als 3 Meilenfuhren angerechnet. Der Müller mußte ein Buch über diese Fuhren führen. Die Fuhren sollten nicht zur Saat- oder Erntezeit gefordert werden.
  2. Mühlensteine, Holz zu Bauzwecken, Ziegelsteine, Lehm, Kalk und Sand sollen die Pflichtigen anfahren. Ein Tag solcher Fuhre wird als 3 Meilenfuhr gerechnet. Statt der bisherigen Lieferung von Stroh, Schechten und Weidenruten wird die Lieferung der Dachziegel von den Pflichtigen übernommen. Die zum Dach nötigen Latten muß der Müller kaufen, aber die Pflichtigen müssen sie von Kiel abholen.
  3. Jedes Dorf bekam seinen Teil der Dämme zu unterhalten. Auch die bisher vom Müller besorgte Reinigung der Bäche übernahm das Mühlenkirchspiel.
  4. Bei Unglücksfällen sollen die Pflichtigen die Dienste ebenfalls leisten.

Die letzten Erbpächter waren die 5 Kinder Wichmann. Sie übernahmen die Mühle am 25.10.1786. Sie verpachteten die Mühle. Als Afterpächter werden genannt: Jochim Hudemann, 1789 Johann Christoph Rathjen und 1796 Marx Reich.

Für diese letzten Erbpächter verkaufte der deputierte Bürger Hans Hinrich Wichmann in Kiel 1801 die Mühle an den König für 8240 Rthlr Courant (9). Dabei wurden das Wohnhaus und die Ländereien mit verkauft. Nun wurde die Mühle wieder in Zeitpacht vergeben.

Pächter war von 1801 — 1831 Israel Plöhn aus Nortorf, dessen Vater vom Aukrug vor Rendsburg stammte. Er zahlte 1172 Mk 8 ß Pacht.

Von 1814 haben wir eine Beschreibung der Gebäude (10). Da sie den Gebäuden der Bauernhöfe der Zeit ähnlich sind, gebe ich einen Auszug.

  1. Das Wohnhaus hat 6 Fach Bindungswerk, ist 59 Fuß lang und 37 Fuß breit. Ein Flügel von 24x24 Fuß ist angebaut. Es hat einen Schornstein. Alle Außenwände bis auf 10 Fach sind mit gebrannten Ziegelsteinen ausgefüllt und mit Kalk gefugt. Der Keller von 13x14x7 Fuß ist von Feldsteinen in Lehm gemauert. Es hat Rethdach. In der Wohnstube sind ein eiserner Beileger, 2 Wandbetten, 1 doppelter Wandschrank und ein einfacher nahe der Tür. Eine zweite Stube ohne Wandbetten ist vorhanden. In einer Kammer mit 2 Wandbetten ist ein Sandloch (zum Sandstreuen auf den Fußböden). Im Garten sind 11 Fruchtbäume.
  2. Die Mühle, 37x35 Fuß groß. Die Ostseite geht schräge herunter, ist aus Fachwerk, im Süden und Westen mit gebrannten Steintafeln, im Norden und Osten mit Eichenbrettern. Sie hat Pfannendach. Vorhanden sind ein Mehlgang und ein Grützwerk. Das Wasserrad hat 11 1/2 Fuß Durchmesser und ist 4 Fuß breit. Am Mühlengebäude ist ein Schweinestall.
  3. Das Verlehnthaus hat 8 Fach, ist 50x35 Fuß groß, hat Rethdach.
  4. Die Scheune ist 48x38 Fuß, hat Rethdach, Fachwerk mit Ziegelsteinen in Lehm gemauert und im Westen eichene Bretter.
  5. Das Backhaus ist 24x10x14 Fuß. Die drei Wände sind von Bindungswerk, die vierte Seite nimmt der Backofen ein. Die Mündung des Backofens ist in der Mitte des Raumes. Norder- und Osterseite haben Fachwerk mit Ziegelsteinen, die Westerseite hat Eichenbretter. Es hat Pfannendach.
  6. An Land sind 26 Tonnen Acker und 8 Tonnen Wiesen dabei.
  7. Der Gebäudewert: Haus 1200 Mk, Backhaus 120 Mk, Verlehnthaus 550 Mk, Mühle 4200 Mk. Die Scheune ist 1804 gebaut.

An Gerätschaften werden u. a. erwähnt: Ein Syssel oder Kettscher mit einer langen Prahmstange und ein Pflug mit eisernem Hut nebst eisernem Krollbügel.

Als Plöhn 1831 starb, trat der Müller Claus Möller aus Ridders in den nicht abgelaufenen Pachtkontrakt. Plöhn hatte nebenbei einen bedeutenden Korn- und Holzhandel gehabt. Möller pachtete noch zweimal, 1837 — 49 und bis 1858.

1837 beantragte Möller den Neubau des Wohnhauses. Er berichtet: Das Haus ist schon längst in einem solchen Maße baufällig, daß dem Einsturz nur durch angebrachte Stützen vorgebeugt wird. Möller hatte sich im Pachtkontrakt verpflichtet, keinen Anspruch auf den Neubau zu stellen, solange das Haus nicht eingestürzt war. Hausvogt Kirchner, der die Aufsicht über die amtlichen Gebäude hatte, berichtet dazu am 2.4.1837: Mehrfach und zuletzt gestern habe ich die Gelassenheit des Müllers bewundert, in stürmischer Witterung eine solche, seit vielen Jahren gänzlich verfallene Wohnung zu benutzen. Das Gebäude besteht aus Bindungswerk und ist besonders an der West- und Südseite dermaßen zertrümmert, daß es fast eine seltene Erscheinung ist, daß der Einsturz nicht erfolgt ist, die Grundleden sind gänzlich verschwunden, die Ständer wenigstens jeder 12 Fuß von der Erde gänzlich vernichtet. Das ganze Gebäude hängt in einem Winkel von etwa 10 Grad nach Süden. Es wird nur durch die mannigfaltigen Stützen gehalten. Die Balken, worauf die Sparren ruhen, sind verolmt und gebrochen. Die Wände hängen unter einem bedeutenden Winkel. Bauervogt Carstens und Harms haben es dem Müller zur Pflicht gemacht, bei stürmischem Wetter sich nicht im Haus aufzuhalten.

Trotzdem lehnte die Rentekammer den Neubau am 18.9.1837 ab. Noch mehr als zehn Jahre mußte Möller auf den Neubau warten. 1848 wurde von Zimmermeister Hans Ahrens in Hohenwestedt ein Kostenanschlag eingereicht. 1850 war noch nichts geschehen. Nun sollte Maurermeister Claus Hinrich Rohardt aus Nortorf bauen. Die Mühlengäste sollten zu Hand- und Spanndiensten herangezogen werden. Sie lehnten ab, da sie nur zu solchen beim Mühlengebäude verpflichtet waren, und kamen mit ihrer Weigerung durch. Es wurde 1851 gebaut. Kosten 7250 Mk und für Hand- und Spanndienste 1540 Mk. Für das Material aus dem alten Haus gab Rohardt 785 Mk, so daß der Bau 8005 Mk kostete.

Der letzte Pächter war Th. Thedens aus Husum von 1856 — 62. Das Mühlengebäude war so schlecht, daß es bedeutende Reparaturen erforderte. Eine Besichtigung ergab, daß eine Garantie für die Standfestigkeit nicht gegeben wenden konnte. Darum erstand der Plan, die Mühle wieder in Erbpacht zu vergeben. Nach dem Verkaufsplan (11) erwartete man ein Angebot von 20 000 — 30 000 Thalern. Geboten wunden aber nur 13 020 Th. Reichsmünze. Die Mühle war aber außerdem mit einem Kanon von jährlich 600 Th. belastet. Der Müller bekam das Recht, neben der Mühle eine Windmühle mit nicht mehr als vier Gängen zu erbauen. Käufer der Mühle war Marx Jacobs aus Beringstedt. Er kaufte die Windmühle in Thienbüttel und baute sie neben der Mühle auf.

Nach dem Übergang Schleswig-Holsteins an Preußen wunde der Kanon geändert, weil er so nicht in die preußische Ordnung paßte. Es wurde dazu angenommen, daß von den 600 Thalern Reichsmünze = 450 Th. preußisch 150 Th auf dem Mühlenbetrieb ruhten und wegfallen konnten, 300 Thaler aber als Domänen-Grundabgabe bleiben sollten. Für das Mühlengewese und Land waren nun jährlich 900 Mk Rentenbankrente zu zahlen, die eine Laufzeit von 56 1/2 Jahren hatten. 1917 löste der Müller diese Schuld ab.

Der letzte Wassermüller in Bünzen, Christian Carstens, mahlt nur noch wenig Schrot für seinen Betrieb. Bald wird die Mühle stille stehen. Sie würde sich für ein Freilichtmuseum eignen.

1891 erwarb Hermann Carstens die Mühle. Er verkaufte die Windmühle nach Mecklenburg. 1905 brannte das Wohnhaus infolge Blitzschlags ab. 1878 war in Innien die Windmühle erbaut.