Archiv:Die Entstehung der Gemeinde Aukrug

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Die Entstehung der Gemeinde Aukrug

In den 60er Jahren hatte sich eine fast sprunghafte Entwicklung im Aukrug vollzogen. Es waren Einrichtungen erstellt, Gedanken entwickelt und realisiert worden, die man früher für undenkbar und wirklichkeitsfremd gehalten hätte, wie z. B.:

  1. Weiterführende Schule
  2. Volkshochschule
  3. Flurbereinigung
  4. Bünzauregulierung
  5. Straßen- und Wegebau
  6. Jugendheim
  7. Dörfergemeinschaftsschule
  8. Schwimmbad

und anderes mehr.

Gewiß ist diese Liste noch gar nicht vollständig, und es ergibt sich die Frage: „Wie ist eine solche Entwicklung innerhalb zweier Jahrzehnte nach einem totalen militärischen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenbruch, nach einer Integrierung von Hunderten mittelloser Flüchtlinge und bei der Bewältigung ungeheurer Kriegsfolgelasten möglich?" Gewiß hat die schnell aufblühende deutsche Wirtschaft die Grundlagen für solche Entwicklung geschaffen, aber mit Geld allein ist das nicht erreichbar. Zäher Fleiß, unbeirrbarer Aufbauwille und das Streben nach Gemeinschaft waren die Triebfedern eines so steilen Aufstiegs. Tüchtige Männer in unseren Dörfern haben Initiative entwickelt und den Geist der Zeit aufgefangen, Pläne gestaltet und ihre Realisierung verfochten. Aber was hätte es ihnen schon nützen können, wenn sie keine Resonanz dafür in der Bevölkerung gefunden hätten.

Fast ausnahmslos sind diese Vorhaben von den Bewohnern unserer Dörfer und ihren Wortführern selber erdacht, gewünscht und zu ihrer Verwirklichung geführt worden. Amtmann Carstens, Bürgermeister Witt der älteren Generation; die Bürgermeister Paul Rathjen, Walter Ehlers, Klaus Glindemann, Ehrhard Koopmann und Fritz Wüstenberg sowie Hauptlehrer Carl Reimers der mittleren Generation; Hermann Carstens und Alfred George als Angehörige der jüngeren Generation haben mit Bedächtigkeit oder mit Elan, je nach Alter und Temperament, die Entwicklung unseres Gemeinwesens zu gestalten versucht. Allen voran aber, mit leidenschaftlichem Einsatz, Heinz-Wilhelm Fölster und Hans August Jensen.

Nicht diese oder jene Gemeindevertretung hat diesen oder jenen Plan für sich, für das jeweilige Dorf entwickeln und durchführen wollen, sondern man dachte immer an das Ganze, an den Aukrug. Man empfand die Dorfgrenzen als zu eng und wollte sie überwinden. Das konnte man aber nur wollen, weil sich inzwischen immer stärker ein Gemeinschaftsgefühl entwickelt hatte. Man sah nicht neidisch, von gewissen Ausnahmen abgesehen, auf Innien, das nun zunehmend immer mehr gemeinsame Einrichtungen in seinem Bereich vereinigte, sondern sah vielmehr in Innien die Anlage eines zukünftigen Gemeindezentrums, um das sich die übrigen Dörfer scharten.

Der Name Aukrug, früher nur ein beiläufiger Sammelbegriff, zuerst durch Georg Reimer erklärt und in der Bezeichnung seiner Chronik als Geschichte des Aukrugs zum erstenmal bedeutsam gemacht, kam mehr und mehr in Gebrauch. Zum Vorkämpfer für die Benutzung dieser Landschaftsbezeichnung als Name für eine zu gründende Großgemeinde machte sich schon frühzeitig der oft genannte Lehrer Carl Reimers.

So vollzog sich eine langsame, aber stete Wandlung der Auffassung. Den alteingesessenen Bökern, Bünzern, Bargfeldern und Homfeldern war es gewiß nicht so ganz angenehm, diese vertrauten Namen ihrer Heimatdörfer so allmählich zweitrangig genannt zu hören, aber sie empfanden die Bezeichnung „Aukrug" auch nicht als fremdartig aufgezwungen. Bei allen Einweihungs- und Gründungsfeierlichkeiten waren immer die Vertreter aller Dörfer dabei. Vor allem die Persönlichkeit des alten Amtmanns Carstens in seiner bedächtigen und abwägenden Haltung war den am alten Brauchtum festhaltenden Bewohnern ein Garant, daß nichts überstürzt und voreilig geschehe.

So bildete sich nirgends ein Gruppenwiderstand gegen die sich abzeichnende Entwicklung zum Zusammenschluß. Daß sich manche Kräfte in Böken für das Erhalten der dörflichen Selbständigkeit einsetzten, war durchaus verständlich. Böken war nach Innien das größte Dorf und hatte eine gute zweiklassige Schule. Man war nicht gerade gegen einen Zusammenschluß, aber man drängte auch nicht so sehr darauf. Um so höher ist das mutige und entschlossene Eintreten des Böker Bürgermeisters Claus Glindemann für den Zusammenschluß zu werten.

Das Gemeinschaftsgefühl war so groß geworden, daß die Öffentlichkeit eigentlich nur noch darauf wartete, den Wunsch nach Zusammenlegung offiziell vorgetragen und einen Weg der Verwirklichung aufgezeigt zu sehen. Der Mann, dem man den Willen und die Fähigkeit zutraute, die rechte Verbindung bei den maßgebenden Stellen der Regierung zu finden und den notwendigen Einfluß beim Landrat zu haben, war der schon mehrfach erwähnte Heinz Wilhelm Fölster. Schon frühzeitig suchten er und der als vorsichtig und realistisch geschätzte Bürgermeister von Homfeld, Paul Ratjen, ein Gespräch mit dem Landrat über einen möglichen Zusammenschluß der fünf Dörfer.

Gut Ding will Weile haben!

Erst mit den Vorstellungen einer Ämterneuordnung kam Bewegung in die nicht alltägliche Angelegenheit einer Dörferzusammenlegung. Der Landrat schlug in einem Schreiben vom 23. 2. 1968 eine Entwicklung vor, die im Aukrug als ein gefährliches Hemmnis bei dem gewünschten Zusammenschluß angesehen werden mußte. Er meinte nämlich, im Rahmen einer regierungsseitig geplanten Ämterneuordnung die Zusammenlegung der beiden Ämter Innien und Wasbek zu einem Amt vorschlagen zu sollen. Alle Dörfer reagierten in den Beschlüssen ihrer Gemeindevertretungen unabhängig voneinander in der gleichen entschiedenen Ablehnung und schlugen statt dessen die Zusammenlegung der fünf Gemeinden zu einer amtsfreien Gemeinde vor. Die Gemeindevertretung Innien beschloß in ihrer Sitzung vom 22.4.1968 nach vorheriger Besprechung mit allen Gemeinden: „Es ist folgender einstimmig gefaßter Beschluß dem Kreis schriftlich mitzuteilen:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Innien hat sich in ihrer heutigen Sitzung eingehend mit dem Vorschlag des Herrn Landrats über die vorgesehene Zusammenlegung der Ämter Innien und Wasbek befaßt. Sie hat sich nach ausführlicher Diskussion und reichlicher Überlegung einstimmig zu folgender Stellungnahme entschlossen: Der Vorschlag des Kreises zur Zusammenlegung der bisherigen Ämter Innien und Wasbek zu einem neuen Amt Innien bzw. Aukrug-Wasbek wird entschieden abgelehnt. Die Bezirke Aukrug einerseits und Wasbek andererseits sind weder in geschichtlicher, kultureller, schulischer, wirtschaftlicher, kirchlicher noch gesellschaftlicher Beziehung irgendwie miteinander verbunden, wie es nach § 2 Abs. 1 der Amtsordnung zu berücksichtigen ist. Dagegen sind alle diese Voraussetzungen für den geschichtlich gewachsenen Raum in vollem Umfange gegeben. Hier sind nämlich über die Gemeindegrenzen hinweg gemeinsame große Aufgaben angepackt und bewältigt worden, die im Rahmen des jetzigen Amtes Innien verwaltet werden. Durch die vom Kreis beabsichtigte Bildung einer größeren Verwaltungseinheit würden alle diese gemeinsam geschaffenen Einrichtungen, wie z. B. Schwesternstation, Schwimmbad, Dörfergemeinschaftsschule u. a. kulturell bedeutsame Gemeinsamkeiten, sich in Zweckverbände auflösen müssen und damit der kommunalen Aufsicht weitgehend entzogen sein.

Die Gemeindevertretung Innien ist daher der Ansicht, daß der in der Ämterneuordnung angestrebte Zweck einer Verwaltungsvereinfachung sich für den Raum Aukrug nur durch die Zusammenlegung der fünf Aukrug-Dörfer zu einer einzigen Gemeinde erreichen läßt. Für diese Zusammenlegung haben sich außer der Gemeindevertretung zu Innien auch bereits die anderen Aukrug-Dörfer ausgesprochen. Die dadurch neu entstehende Gemeinde ,Aukrug ist dann auch finanziell leistungsfähig genug, um sich ihre Verwaltungsarbeit durch geeignete Fachkräfte ausführen zu lassen.

Der Zusammenschluß von fünf einzelnen Gemeinden zu einer einzigen neuen Gemeinde erscheint so beispielhaft gerade im Sinne der vom Land Schleswig-Holstein geforderten Verwaltungsvereinfachung, daß diese Bestrebungen die tatkräftige Unterstützung aller entscheidenden übergeordneten Stellen finden sollten! Die Gemeindevertretung der Gemeinde Innien erwartet daher die volle Unterstützung des Kreises auch beim Innenministerium für ihre Bestrebungen, nach vollzogenem Zusammenschluß zur amtsfreien Gemeinde erklärt zu werden!"

In ähnlicher Weise, zum Teil noch weit ausführlicher, votierten auch die übrigen Gemeinden. Kurz und knapp berichtete Homfeld und machte sehr deutlich den Vorschlag, „eine amtsfreie Gemeinde mit den Dörfern des Aukrugs zu bilden. Allein schon wegen der gesellschaftlichen Zusammengehörigkeit der Dörfer des Aukrugs in kultureller, schulischer, wirtschaftlicher und nicht zuletzt in kirchlicher Hinsicht wäre es ein nicht wiedergutzumachender Schade, wenn dieses durch die Bildung einer größeren Verwaltungseinheit, die übrigens ganz anders geartet wäre, auseinandergerissen würde.

Die Gemeindevertretung von Homfeld bittet daher den Kreis um jede nur mögliche Unterstützung bei den übergeordneten Stellen bei ihren Besprechungen zur Bildung der amtsfreien Gemeinde ,Aukrug'." In allen Gemeinden wurde nun zur Erreichung des Zusammenschlusses zu einer amtsfreien Gemeinde ein Arbeitsausschuß gebildet, der aus den jeweiligen Bürgermeistern und ihren Stellvertretern, in Innien aus dem Bürgermeister Wüstenberg, Stellvertreter Kruse und den Gemeindevertretern Hans-August Jensen und Alfred George bestand.

Schon am 8.5.1968 fand eine Amtsausschußsitzung mit den Gemeindeausschüssen für die Vereinigung der Gemeinden statt. Die Standpunkte hatten sich in der Besprechung so angenähert, daß man sich darauf einigen konnte, einen Vertragsentwurf über die Bedingungen des Zusammenschlusses zu erstellen. Mit gewisser Spannung blickte die Bevölkerung auf die Haltung der Böker Gemeindevertretung, weil man wußte, daß sich hier die stärksten Kräfte für die Wahrung der Selbständigkeit der Dörfer befanden.

Erst in einer zweiten Abstimmung konnte die von einigen Vertretern geübte Stimmenthaltung überwunden und die erforderliche Stimmenmehrheit für den Zusammenschluß erreicht werden. Dieser Vertragsentwurf war von allen Gemeindevertretungen sorgfältig erörtert worden, so daß er nun nach seiner Annahme unverändert als Gründungsvertrag übernommen werden konnte. Mit der Annahme dieses Vertragsentwurfs war von den fünf Gemeinden die Zustimmung zur Gründung einer neuen Gemeinde AUKRUG gegeben.

Es war nur noch eine formaljuristische Angelegenheit der Landesbehörden, die Wirksamkeit dieses Gründungsvertrages durch die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsparagraphen abzusichern, und dann konnte durch die Unterzeichnung der bevollmächtigten Gemeindevertreter und der Landesregierung am 2. Juli 1968 die Zusammenlegung der fünf Gemeinden zu einer Gemeinde AUKRUG mit Wirkung vom 31. 12. 1969 erfolgen. Der Tag der ministeriellen Genehmigung, der 2. Juli 1968, wurde zum Tag der offiziellen Unterzeichnung und damit zum Geburtstag unserer neuen Gemeinde!

Dieser Tag mußte und sollte feierlich begangen werden. Jeder, der aufgefordert wurde, war mit Freuden zur Mitarbeit in Rat und Tat bereit. Amtsvorsteher, Bürgermeister und Gemeindevertreter richteten in einem schriftlichen Aufruf eine Erklärung über Sinn und Bedeutung dieses 2. Juli 1968 an die Bevölkerung und zugleich eine

EINLADUNG

an alle Bürger und Bürgerinnen in den Aukrugdörfern

Dieser Aufruf stellt ein Dokument dar, das noch späteren Geschlechtern die Einheitlichkeit des Wollens dieser Generation deutlich machen wird. Es ist ein Stück Geschichte und soll hier in den bedeutsamsten Wendungen im Wortlaut festgehalten werden: Bürger und Bürgerinnen in den Aukrugdörfern!

DAS JAHR 1968 WIRD FOR ALLE EINWOHNER DES AUKRUGS VON GANZ BESONDERER BEDEUTUNG SEIN !

Eine Forderung, die bei den verschiedensten Anlässen in vielen Gesprächen immer wieder als eine erstrebenswerte Notwendigkeit erörtert worden ist, soll jetzt verwirklicht werden. Eine Gemeinde wollen wir sein, mit einem Bürgermeister an der Spitze einer gemeinsamen Verwaltung! Ein einheitliches, großes und fortschrittliches Gemeinwesen! Mit gleichen Rechten und Pflichten wollen wir alle in der neuen GEMEINDE AUKRUG zusammenstehen!

Die Landesregierung in Kiel hat durch Kabinettsbeschluß mit großer Befriedigung dieser Zusammenlegung zugestimmt. Der Landesminister des Inneren, Herr Dr. Schlegelberger, hat sich bereit erklärt, an der endgültigen Ratifizierung dieses Vereinigungsvertrages persönlich teilzunehmen.

Das wird am Dienstag, dem 2. Juli 1968, im Hotel Aukrug-Tivoli, im Beisein des Ministers, des Kreispräsidenten, des Landrats, des Amtsvorstehers und weiterer Ehrengäste sowie der Bürgermeister und Gemeindevertreter unserer Gemeinden in feierlicher Form vor sich gehen.

Der 2. Juli 1968 wird damit zum Geburtstag der neuen Gemeinde AUKRUG ! Dieses Datum wird für viele Jahrzehnte, wenn nicht für alle Zeiten, in der Geschichte unserer Dörfer von hervorragender Bedeutung sein und bleiben!

Dieser Tag darf darum nicht als ein gewöhnlicher Tag von unserer Öffentlichkeit unbeachtet bleiben. Eine Kundgebung auf dem Gelände des Hotels Aukrug-Tivoli wird diesen bedeutungsvollen Tag beschließen.

Männer und Frauen des Aukrugs, beteiligt Euch an dieser Kundgebung! Zeigt durch Euer Erscheinen Eure Zustimmung zu diesem großen Werk des Zusammenschlusses unserer Dörfer zu einer einzigen, leistungsfähigen und fortschrittlichen Gemeinde!

Unterzeichnet: Der Amtsvorsteher, die Bürgermeister und die Gemeindevertreter der fünf Aukrugdörfer.

Zu diesem Tag war eine Reihe von Ehrengästen aus den maßgebenden Behörden geladen worden, allen voran der derzeitige Minister des Innern, Dr. Schlegelberger, mit seinem Ministerialdirigenten Kujaht, Kreispräsident MdB Detlef Struve, Landrat Jacobsen und weitere Vertreter der Behörden und der liffentlichkeit. Nach einer Pressekonferenz und einer Besichtigungsfahrt durch den Aukrug begann dann im Saal des Gasthofes „Aukrug-Tivoli" die Feierstunde der Ratifizierung des Vertrages.

Nach ansprechender musischer Darbietung zur Einstimmung und Begrüßung durch den Amtmann Carstens nahm der Gemeindevertreter, Kreis-und Landtagsabgeordnete Heinz-Wilhelm Fölster das Wort zu seinem Festvortrag. Er hob in seiner schwungvoll-launigen Weise einige bedeutsame Passagen aus Geschichte und Landschaft des Aukrugs hervor, die den Grund gelegt hätten zu dem großen Gemeinschaftsgefühl der Aukrugbewohner. Er schloß mit dem Bekenntnis:

„Auch auf dem weiteren Wege werden wir uns bemühen, das Mögliche beherrscht anzupacken, das Unmögliche zu unterlassen und den Segen und Beistand unseres Herrgotts für unser Werk zu erflehen, damit wir und spätere Generationen in Frieden und Eintracht in der neuen Gemeinde Aukrug leben und schaffen können."

Landrat Jacobsen würdigte den Zusammenschluß als den ersten, der freiwillig aus der Bevölkerung heraus entstanden sei und beispielgebend im Lande Schleswig-Holstein wirken werde. Mit den besten Wünschen übergab er die Mappe mit dem Vertragswerk zur Unterschrift. Bürgermeister Wüstenberg dankte im Namen aller Bürgermeister. Nach weiteren Ansprachen der Gäste folgte die feierliche Unterzeichnung der Gründungsurkunde mit dem Vereinigungsvertrag durch die fünf Bürgermeister:

Für Bargfeld: Bürgermeister Ehlers u. stellv. Bürgermeister Kelling. Für Böken: Bürgermeister Sievers und stellv. Bürgermeister Mahlke.

Für Bünzen: Bürgermeister Koopmann u. stellv. Bürgermeister Reimers. Für Homfeld: Bürgermeister Ratjen u. stellv. Bürgermeister Wüstenberg. Für Innien: Bürgermeister Fritz Wüstenberg und stellv. Bürgermeister Cl. Butenschön.

Der Vereinigungsvertrag hat folgenden Wortlaut:

Vertrag über die Vereinigung der Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien, Kreis Rendsburg. Zwischen den Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien wird in dem Wunsch, dann amtsfreie Gemeinde zu werden, folgender Vertrag geschlossen:

§1 Vereinigung

Die Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien vereinigen sich zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen „Aukrug".

§2 Gesamtrechtsnachfolge

(1) Die neue Gemeinde Aukrug wird Rechtsnachfolgerin der jetzigen Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien.

(2) Das gesamte Vermögen der bisher bestehenden fünf Gemeinden geht mit dem Tage der Vereinigung auf die neue Gemeinde Aukrug über. Diese übernimmt von diesem Tage an auch alle Rechte und Pflichten der bisherigen Gemeinden.

(3) Die Bediensteten der Gemeinden sowie die Bediensteten des Amtes Innien werden mit allen Rechten und Anwartschaften aus ihrem bisherigen Dienstverhältnis in den Dienst der neuen Gemeinde Aukrug übernommen.

§3 Ortsrecht

(1) Mit Ausnahme der außer Kraft tretenden Hauptsatzungen der Gemeinden bleibt bis zur Schaffung neuen Ortsrechts, längstens bis zum 31. 12. 1970, das bisher geltende Ortsrecht in allen Teilen der neuen Gemeinde in Kraft.

(2) Für die Überleitung von Verordnungen gilt § 63 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz.

§4 Ortsbeirat

(1) Zur Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die lediglich die örtlichen Bereiche der künftigen Ortsteile Bargfeld, Böken, Bünzen oder Homfeld betreffen, wird die Gemeinde Aukrug in diesen Ortsteilen je einen Ortsbeirat einrichten.

(2) Jeder Ortsbeirat besteht unter Einschluß der in dem jeweiligen Ortsteil wohnenden Gemeindevertreter aus fünf zur Gemeindevertretung wählbaren Bürgern dieses Ortsteiles, die sich auf Vorschlag der an den Gemeindewahlen teilnehmenden Parteien bzw. Wählervereinigungen nach dem Höchstzahlenverfahren aus dem Verhältnis der auf diese in den betreffenden Stimmbezirken entfallenden Stimmen ergeben. Sie werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Aukrug berufen.

(3) Für die Nachfolge von Ortsbeiratsmitgliedern gilt die in Abs. (2) vorgesehene Regelung.

(4) Die Ortsbeiräte können frühestens nach Ablauf der beiden nächsten Wahlperioden mit Zweidrittelmehrheit aufgelöst werden.

§5 Aufgaben des Ortsbeirats

(1) Der Ortsbeirat ist zu allen wesentlichen Angelegenheiten, die den jeweiligen Ortsteil der Gemeinde Aukrug betreffen, zu hören. Er wird insbesondere das Recht erhalten, die Erfüllung der in diesem Vereinigungsvertrag übernommenen Verpflichtungen zu überwachen und bei der Durchführung mitzuwirken.

(2) Daneben ist er insbesondere zu hören zu a) dem Ausbau sowie der Unterhaltung von Straßen, Orts- und Wirtschaftswegen; b) der Ortsplanung, der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie zu Bauanträgen; c) der Wasserversorgung und Ortsentwässerung; d) der Müllabfuhr; e) der Straßenbeleuchtung; f) Fragen des Schulwesens; g) dem Flurbereinigungsverfahren; h) dem Feuerschutz,

soweit es den jeweiligen Ortsteil der Gemeinde Aukrug, für den der Ortsbeirat berufen ist, betrifft.

§6 Verpflichtungen

(1) Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich, bis zum Inkrafttreten dieses Vertrages ihr Gemeindevermögen besonders pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und Verbindlichkeiten nur in unbedingt notwendigem Umfang einzugehen.

(2) Der Erlös aus der Veräußerung von Gemeindevermögen nach Inkrafttreten dieses Vertrages soll vorrangig in dem Ortsteil der Gemeinde Aukrug eingesetzt werden, dem das Vermögen bis zur Vereinigung rechtlich zugeordnet war. Soweit es sich dabei um Erlöse aus der Veräußerung von Schulgebäuden einschließlich des Inventars handelt, sollen diese für schulische Zwecke Verwendung finden.

(3) Im Hinblick darauf, daß die Flurbereinigung in den Gemeinden Böken und Innien noch nicht so weit wie in den anderen Gemeinden fortgeschritten ist, sollen die der neuen Gemeinde Aukrug gemäß § 9 (5) des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 29. Februar 1968 vermehrt zufließenden Schlüsselzuweisungen vorrangig für den Wirtschaftswegebau in den künftigen Ortsteilen Böken und Innien eingesetzt werden, falls wider Erwarten die Flurbereinigung in diesen Teilen der neuen Gemeinde Aukrug aufgrund nicht von den jeweiligen Teilnehmergemeinschaften zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden sollte.

§7 Feuerschutz

Die in den jetzigen Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien bestehenden Einrichtungen der Freiwilligen Feuerwehr bleiben als Ortswehren erhalten, solange in den einzelnen Ortsteilen genügend Freiwillige zur Verfügung stehen.

§8 Jagdbezirke

Die vertragschließenden Gemeinden sind sich darüber einig, daß die bisherigen gemeinschaftlichen Jagdbezirke bestehen bleiben sollen.

§9 Inkrafttreten

Dieser Vertrag tritt am 31. Dezember 1969 in Kraft.

Der Innenminister Dr. Schlegelberger überreichte Amtmann Carstens die Beglaubigungsurkunde der Landesregierung und bezeichnete den Zusammenschluß als etwas Besonderes, weil er auf freiwilliger Basis geschehen sei. Der zweite Höhepunkt des denkwürdigen Tages nach der eindrucksvollen Unterzeichnung war am Abend die Kundgebung auf dem freien Platz beim Gasthof Aukrug-Tivoli, als die Bevölkerung in zwei Marschsäulen mit leuchtenden Fackeln anrückte. Hier sprach Heinz Wilhelm Fölster zu seinen versammelten Mitbürgern und dann, nach dem verklingenden Lied des Männergesangvereins: „Bruder, reich die Hand zum Bunde", sprach in eindrucksvollen, bewegten Worten Dr. Schlegelberger zu der Aukruger Bevölkerung. Das Schleswig-Holstein-Lied beendete die historische Kundgebung. Die frohgestimmte Menge blieb noch zusammen, genoß den schönen Sommerabend oder vergnügte sich beim Tanz. In Harmonie und freudiger Zustimmung war die neue Gemeinde geboren. Es war ein beeindruckendes Bild tiefen, beglückenden Friedens, das sich dem sinnenden Chronisten darbot und den heißen Wunsch aufkommen ließ, daß der neuen Gemeinde ein lange Zeit friedlichen, ungestörten und segensreichen Arbeitens beschieden sein möchte. In den nächsten Tagen war der Aukrug noch weithin Gegenstand vieler lobender Presseberichte wie z. B.:

„Der Zusammenschluß ist der Schlußstrich und die zielstrebig und vorausschauend betriebene Arbeit einiger zeit- und weltoffener Männer, die die Zeichen im ländlichen Bereich richtig zu deuten wußten."

„Modell einer auf dem Land beginnenden Umstrukturierung." Im Alltag ging nun aber einstweilen das fleißige Tun der Bevölkerung in der bisherigen Form der fünf selbständigen Gemeinden weiter.