Archiv:Die Steuern

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Die Steuern

Steuerpflichtige

Die Amtsrechnungen von 1538-41 geben nur einzelne Steuern an. Wir können aus ihnen keine Übersicht über die Belastung einer Hufe gewinnen. Das wird anders in der 1585 beginnenden Reihe der A. R. Hier wird jeder Besitz mit seinen sämtlichen Steuern und sonstigen Abgaben ans Amt aufgeführt (1).

Böken: Timmen Volstede, Marcus Berchveldt, Eler Tittke, Rattke Hintzen, Hans Volstede, Clawe Tittke, Jochim Tittke (Vollhufner), Jochim Godtke, Hans Ferst, Marqr. Hintzen (Katen). Die Vollhufner geben jeder 12 ß 4 Pf Hufenschatt, 21 ß Rehe- und Hartjacht, 1 Schwein, 1 Lamm, 2 Hühner, Jochim Godtke und Hans Ferst je 8 ß Verbittelsgeld und Marqr. Hintze 64 ß Dienst- und Verbittelsgeld. Vollhufner Jochim Tittke gab dazu noch 2 Mk Wischhuer.

Bucken: Jochim Holm und Rattke Holm, Vollhufner, gaben je 12 ß 4 Pf Hufenschatt, 21 ß Rehe- und Hartjacht, 16 ß Dienstgeld und 1 Schwein, keine Lämmer und Hühner.

Bünsing: Jochim Rattke, Clawes Goedick, Hinrich Holm je 24 ß 8 Pf Hufenschatt, Jochim Schlump 18 ß 6 Pf Hufenschatt, alle 1 Schwein, 1 Lamm und 2 Hühner. Marquart Hasse und Dancke Kadde je 4 ß Verbittelsgeld. Humfeld, der Müller, gab 32 Tonnen Roggen als Pacht für die Mühle. Alle Vollhufner gaben 21 ß Rehe- und Hartjacht.

Innien: Henning Holm, Hans Kröger, Hans Kühl, Hans Mertens, Vollhufner. Die ersten drei haben je 12 ß 4 Pf Hufenschatt, Hans Mertens aber 24 ß. Alle gaben 21 ß Rehe- und Hartschatt, 1 Schwein, 1 Lamm und 2 Hühner. Hans Kröger hatte außerdem 2 Tonnen Roggen zu liefern.

Berchvelde: Das Bauerlach 24 ß Kollhauer. Jacob Berchvelt, Hans Dancke, Junge Dancke, Clawes Elers, Jochim Dancke, alle Vollhufner. Sie zahlten (in obiger Reihenfolge) 16 ß 1 Pf, 19 ß 8 Pf, 19 ß 8 Pf, 16 ß 1 Pf, 18 ß 1 Pf Hufenschatt, und 24 13 Rehjacht, 1 Schwein, kein Lamm, keine Hühner.

Humfeldt: Das Bauerlach 58 ß Kollhauer, Jochim Trede 20 ß 6 Pf, Jürgen Trede 20 ß 6 Pf, Rattke Martens 16 ß 3 Pf, Hennicke Rattke 14 ß, Timmen Rattke 22 ß, Eler Becke, 18 ß 8 Pf, Hans Rattke 16 ß 3 Pf, Jochim Berchveldt, 18 ß 3 Pf, Eler Rattke 23 ß Hufenschatt. Jeder gab 24 ß Rehjacht, 1 Schwein und 2 Scheffel Roggen. Jochim Trede (jetzt Paul Ratjen) gab 48 ß Wischhuer.

Außerdem hatte Homfeld zwei „Butenrechtsleute", d. h. zwei Hufen, die nicht unter der Hoheit des Amtes, sondern unter dem Kloster Itzehoe standen. 1602 waren Titke Elers und Hinrich Kröger die Besitzer dieser Hufen. Sie zahlten ebenfalls die zwei Scheffel Roggen an das Amt. Außerdem mußte jeder Hufner im Amt jährlich soviel Holz hauen und abfahren, als für 3 Mk verkauft wenden konnte. Das Holz wurde ihnen vom Holzvogt angewiesen.

Zum Vergleich gebe ich die Preise von 1602: 1 Tonne Roggen 3 Mk 2 ß 4 Pf, 
1 Tn Buchweizen 48 ß, 1 Tn Butter (etwa 115 kg) 16 Thlr = 32 Mk, 1 Pferd 20 Mk, 
1 Füllen von 2-3 Jahren 14 Mk, 1 Kuh 12 Mk, 1 Starke (3 Jahre) 10 Mk, 1 Ochse 28 Mk, 
1 Schaf 24 ß, 1 Lamm 14 ß, 1 Huhn 1 ß.


Die ältesten Steuern sind

A. die Naturalabgaben

Diese waren an den Grundherren zu entrichten. Von Innien und Bünzen kennen wir die Dasoniden und Reventlows als Grundherren, von Homfeld die Herren von Nubile (Nübbel). Es ist aber nur nachzuweisen, daß sie Teile der Dörfer besaßen. Von Böken und Bargfeld sind keine Grundherren bekannt. Hier waren es die Holstengrafen.

1. Die Hühner

Die Hühner, zwei von jeder Hufe in Böken, Bünzen und Innien werden als "Rauchhühner" bezeichnet. Man nimmt an, daß sie eine Abgabe von jeder Feuerstelle, jedem Rauch waren. Sie wurden nur von den Vollhufnern gegeben. Die zur Vogtei Kellinghusen gehörenden Dörfer gaben keine Hühner. Es scheint so, als wenn sie, ebenso wie die Schweine, eine Abgabe an den Gerichtsherrn gewesen sind, denn, wenn Schweine und Hühner beim Übergang an einen anderen Grundherrn mit übertragen wurden, so bekam der neue Herr auch die Gerichtsbarkeit.

2. Lämmer

Lämmer wurden nur vom Kirchspiel Nortorf geliefert. Ihre Lieferung war wohl eine Vergütung für die Schafweide auf den Heiden, die als Eigentum des Grundherrn galten.

3. Schweine

Jede Hufe mußte ein, jede Halbhufe 1/2 Schwein liefern. Die klösterlichen Hufen gaben es dem Kloster Itzehoe. Es sollte das zweitbeste Schwein der Hufe sein (Schweineregister d. Kl. I). Es wird als Hovet-, Herren- oder Gebel(givel)schwein bezeichnet. Die Schweine der Bauern wurden um 1540 am Sitz des Kirchspielvogts zusammengetrieben und vom Hausvogt, oft im Beisein des Amtmannes oder des Amtsschreibers, ausgesucht und mit einem „Merkeisen" gebrannt, um sie zu kennzeichnen. Um 1680 schnitt man ihnen ein Stück von einem Ohr ab. Hatte der Bauer kein für gut befundenes Schwein aufgetrieben oder war nur eine geringe oder keine Waldmast vorhanden, so mußte der Bauer 24 ß zahlen (2) Die Schweine wurden in die kgl. Waldungen getrieben, um sich an den Eicheln und Bucheckern zu mästen. Die Walddörfer hatten das Recht, soviel Schweine für 1 ß das Stück in den Wald zu treiben, als sie hatten. Die Raumdörfer konnten in guten Mastjahren 4 Schweine je Hufe für 1 ß eintreiben, für weitere mußten sie 12 ß geben. Heinrich Rantzau (3) berichtet, daß 1590 im Rendsburger Walde 14 000 Schweine gemästet werden konnten. Die Amtsrechnung führt aber nur 7558 Schweine auf. Das Amt hatte in dem Jahr eine Einnahme von 5944 Mk aus der Mast und den Herrenschweinen, das Kloster Itzehoe 1733 Mk.

Die Innier, Homfelder und Bargfelder Waldungen werden, mit Ausnahme einer halben Hufe in Innien, nicht vom Amte verpachtet oder zur Mast sonstwie benutzt (4). Die Halbhufe ist der jetzige Boie-Ratjenhof, der aber eine Vollhufe war. Die andere Hälfte der Waldmast stand um 1590 Paul Wittorf zu, bis 1597 der König Wittorfs Güter im Kirchspiel Nortorf kaufte (5).

In Innien und Homfeld hatte das Kloster Itzehoe einen Teil der Hölzungen, die es um 1780 seinen Bauern verkaufte. Die kgl. Bauern hatten um 1590 schon das Eigentum an den Hölzungen. Wann der Übergang in das Einzeleigentum erfolgt ist, wissen wir nicht. Da aber 1336 die beiden klösterlichen Hufen in Homfeld in Itzehoer Kirchenbesitz gekommen sind und damit das Eigentumsrecht an den Waldungen, so ist anzunehmen, daß damals auch den kgl. Hufen noch kein Eigentumsrecht an den Waldungen zustand, sie also erst später Eigentum geworden sind.

Das Kloster Itzehoe konnte 1590 in Innien 29 und in Homfeld 20 Schweine auf die Mast treiben (6). Dabei wurde das Alter der Schweine in Anrechnung gebracht. „Undt sind dre winter schweine vor twe olle hovet schweine gerekent, den Dorpes luden darsulvest gelik". Das Kloster hatte in Innien drei Vollhufen, das Amt vier. Da dem Kloster die Hälfte der Mast auf seinen Hufen zustand, muß die Zahl der vom Kloster und den Klosterleuten aufgetriebenen Schweine 58 betragen haben, auf die Hufe umgerechnet also 18 1/3. Es ist anzunehmen, daß die kgl. Hufner das gleiche Recht hatten, also 4 x 18 1/3 = 73 Schweine auftreiben konnten. Es fanden also 1590 in Innien 131 Schweine ausreichende Mast.

In Homfeld hatte das Kloster 20 Schweine, mit den beiden klösterlichen Hufen also 40. Da Homfeld 11 Hufen hatte, so konnten also dort 220 Schweine fett werden. Da 1590 das Paar Schweine etwa 16 Mk kostete, hat eine kgl. Hufe etwa 160 Mk aus der Mast lösen können.

Mitunter trieb das Kloster seine Gebelschweine auf die Mast, mitunter verpachtete es seinen Anteil im ganzen oder stückweise. 1604 betrug das Mastgeld oder, wie es damals hieß, die Veme je Schwein 16 ß, 1627 aber 42 ß. Vor dem Auftrieb wurde die Mastungsmöglichkeit geschätzt, damit die Hölzungen nicht übermäßig beschlagen wurden. Trotzdem kam es immer wieder vor, daß mehr Schweine, als geschätzt werden, eingejagt wurden. 1655 z. B. wurden die Innier Klosterbauern zur Brüche angesetzt, weil sie mehr Schweine, als ihnen gebührt auf die Mast geschlagen hatten.

Von 1698 haben wir eine Schätzung, wieviel Schweine jeder kgl. Hufner in Homfeld in guten Mastjahren in seinen Wald treiben konnte: Harder Ratjen 26, Hans Ohrt 0, Hans Luesch 12, Jochim Ratjen 26, Jochim Trede 4, Ehler Ratjen 26, Hans Ratjen 10, Jasper Schnoor 4, Johann Becken 5. In Bargfeld konnte damals jede Hufe 4 Schweine aufschlagen, Steffen Jahrstorf aber keine.

Die Homfelder Bauern nahmen gelegentlich Schweine von anderen Leuten auf ihre Mast. 1784 nahm Hans Ratjen 6 Mk, 1785 aber 10 Mk Mastgeld (8), 1756 für ein „Halbschwein" 3 Mk, für ein „Groß Ferken" 2 Mk 8 ß das Stück.

In alten Zeiten hatten die Bauern des Dorfes ein gleiches Recht an der Waldmast. In Bargfeld entstand 1688 ein Streit (9) über dieses Recht, indem einige Bauern ein größeres Mastrecht geltend machten, weil sie größeren und besser Frucht tragenden Waldbesitz hatten. Der Streit wurde vom Statthalter Graf Detlef Rantzau zu Breitenburg, dem damals das Kirchspiel Kellinghusen verpfändet war, dahin geschlichtet, daß „die Mast denen Eingesessenen gemeyn seyn solle". „Weilen wegen des Hütens solcher Mastschweine anhero noch die Beliebung gewesen, daß sie, wenn Mast vorhanden, jährlich einander zugehütet worden, welcher dann an deme die Reihe, gewisse Schweine dafür zu genießen gehabt, so soll zwar noch dieses Jahr Jochim Voß, als welcher das Hüten dies Jahr beykömbt, solche Schweine gelassen werden. Nach diesem aber solche Verordnung gäntzlich abgeschafft seyn, und ein Hirte vom gantzen Bauerlag dazu gemietet werden.“

1723 wurde diese Verfügung für Bargfeld dahin abgeändert, daß jeder nach Größe seines Waldbesitzes Schweine auftreiben konnte. Aber damit waren auch nicht alle zufrieden.

In den kgl. Waldungen fand ebenfalls vor dem Auftrieb der Schweine eine Schätzung der Mastungsmöglichkeit statt. Van 1694 wird uns berichtet (10), daß die Dingvögte Johann Beecken aus Homfeld und Jochim Tietgen aus Lockstedt nach Nienborstel zur Oberförsterei mußten, „die Mastung im ganzen Rendsburger Walde in Augenschein zu nehmen und selbige auf ihren Eid und Gewissen mit setzen sollten".

Der Schweinehirte war wohl in der anderen Zeit des Jahres als Tagelöhner oder Knecht bei den Bauern beschäftigt. Wenn er einen eigenen Haushalt hatte, konnte er einige Schweine ohne Vergütung mit auf die Mast treiben.

Die Dörfer scheinen für die aufgetriebenen Schweine haftbar gewesen zu sein. „Tho Homfelde hebben se Carsten Wittmackes 1 Schwihn verlaren, iß tho gelde gesettet, scholen se betalen vor 8 Mk, worvan Ih. F. G. (Ihro fürstliche Gnaden, die Äbtissin) ehrer Fem ock hebben schall (11).

Über das Gewicht der fetten Schweine haben wir keine Angaben, da sie nach dem Augenschein paarweise verkauft wurden. Aber 1608 (12) lieferte das Amt Rendsburg 49 geräucherte Schinken an die kgl. Hofhaltung nach Hadersleben, die zusammen 462 Pfund wogen, also ihn Durchschnitt unter 10 Pfd. 1597 (13) wogen 6 Seiten Speck 144 Pfd., die Seite also 24 Pfd. und 1615 zehn Seiten Speck 276 Pfd., die Seite also etwa 27 Pfd. Daraus kann man schließen, daß ein fettes Schwein, das über 1 Jahr alt war, nicht über 200 Pfd. wog.

4. Roggenlieferungen

Roggenlieferungen an das Amt hatten alle Bauern in Homfeld, auch die klösterlichen. Sie gaben 2 Scheffel jährlich. Es handelt sich dabei um „Zehntroggen", der eigentlich ursprünglich dem Pastor zustand. Homfeld gab dem Pastor in Nortorf keinen Zehntroggen. Wann das Amt diesen „tegenden" gekauft oder geschenkt bekommen hatte, ist nicht bekannt. Es muß vor 1336 gewesen sein, dem Jahr der Schenkung der beiden Klosterhufen an die Kirche in Itzehoe, da diese Hufen die 2 Scheffel Roggen auch an das Amt zu liefern hatten (14)". Der Kirchspielvogt in Kellinghusen mußte den Roggen aus Homfeld abholen lassen.

Der jetzige Boie-Ratjen-Hof in Innien hatte 1541 zwei Tonnen Roggen an das Amt zu liefern. 1597 kaufte König Christian IV. die Güter des Paul Wittorf im Kirchspiel Nortorf (15). Dadurch bekam das Amt eine jährliche Lieferung von 2 Tonnen 2 Scheffel 3 Spint Roggen mehr. Eine Vermehrung der Hufen des Kirchspiels hatte dadurch nicht stattgefunden. Es müssen somit Hufen gewesen sein, die ihre sonstigen Abgaben schon an das Amt entrichtet hatten. Paul Wittorf wird also nur die Lieferung der genannten Roggenmenge gehabt und verkauft haben. Ein Vergleich der Roggenregister der A. R. 1541 und 1669 ergibt, daß es sich u. a. um 2 Tonnen Roggen von der Innier Hufe handelt, die 1541 zwei, 1669 aber 4 Tonnen Roggen zu liefern hatte. Da das Amt 1590 nur die Mast von einer halben Hufe in Innien verpachten konnte, wird die andere Hälfte Paul Wittorf zugestanden haben, der dafür die 2 Tonnen Roggen bekam. 1666 wird angegeben (16), daß sich bei dieser Hufe eine kgl. Hölzung um Werte von 100 Rthlr befand. Später hören wir nichts mehr von dieser kgl. Hölzung. Sie wird stillschweigend in das volle Eigentum der Hufe gekommen sein.

B. Geldabgaben.

1. Eigentliche Steuern

a) Der Hufenschatz (Hovenschatt)

Das am Anfang dieses Abschnitts wiedergegebene Namensverzeichnis von 1585 führt als einzige Steuer der Vollhufen den Hovenschatt auf. In Böken, Bucken und von 3 Hufen in Innien betrug er 12 ß 4 Pf. Die vierte Hufe in Innien mußte 24 ß geben. In Bünzen gaben drei Hufen je 24 ß 8 Pf, die vierte aber nur 18 ß 6 Pf. In Bargfeld gaben zwei Hufen je 19 ß 8 Pf und die anderen 16 ß 1 Pf. Bunt war die Belastung in Homfeld. Es waren dort 7 verschiedene Stufen von 14-23 ß. Diese ungleiche Belastung in Homfeld und Bargfeld bestand schon 1538. Die Gründe dafür kennen wir nicht (17). Die Bezeichnung Hufe bezeichnet bis um 1900 die Vollbauernstelle. Vor 1500 hatte die Hufe eine andere Bedeutung, die man noch 1891 für Bargfeld und Homfeld kannte. In Bargfeld umfaßte der Bauernhof 2 alte Hufen, in Homfeld gab es Bauernhöfe von 1, 1 1/2, 2 1/2 und 3 alten Hufen (18).

b) Verbittelsgeld

Verbittelsgeld gaben die kleinen Besitze, die Achtelhufen oder, wie sie früher genannt wurden, alten Katen. 1540 werden sie als Kötener oder Halfkötener bezeichnet. Das Verbittelsgeld war eine Abgabe an den Gerichtsherrn, in dessen Schutz sich die Leute gestellt hatten. Das Verbittelsgeld betrug in Bünzen und Innien 4 ß, im Böken 8 ß (1585); 1672 wurde es auf 12 ß erhöht.

2. Mit Geld abgelöste Dienste

a) Rehe- und Hartjacht

Diese betrug in Böken, Bünzen, Innien und Bucken 21 ß die Hufe, in Bargfeld und Homfeld 24 ß. Im Gebiet des Klosters Itzehoe wurde diese Abgabe als „Jachtgelt" bezeichnet und betrug 16 ß die Hufe. Hatte eine Jagd (Treibjagd) stattgefunden, so heißt es in den Intradenregistern des Klosters (z. B. bei Homfeld 1680): „Doch wegen gehabten Schützen nicht zu berechnen". Demnach hatten die Bauern die Jäger und ihre Meute zu verpflegen und unterzubringen, falls aber keine Jagd gewesen war, dafür Jagdgeld zu bezahlen.

Im Gebiet des Amtes war Rehe- und Hartschatt (Hart = Hirsch) eine auf allen Hufen liegende Abgabe. Die Verpflegung der Meute war einzelnen überlassen, die dafür ein Stück Land bekamen, den Hunnenkamp. Als die Jagd mit der Meute aufhörte, wurde die Verpflichtung zur Fütterung der Meute in eine Roggenlieferung, die die Bezeichnung "Hunderoggen" bekam, abgewandelt. So hatte der abgebrochene Besitz von Carstens in Innien, der hinter dem Milchladen stand, noch um 1900 jährlich eine Tonne Hunderoggen nach Emkendorf zu liefern. 1697 war der Besitz im Konkurs an einen Vorfahren der Carstens, Ehler Heeschen aus Böken verkauft worden. Der Käufer verpflichtete sich (19), 40 Rthlr zu Michaelis 1698 an Emkendorf zu zahlen und dann jährlich die Tonne Roggen zu liefern. Der Vertrag wurde in Gegenwart des Amtsschreibers Dauw und des Gevollmächtigten Claus Jargstorff aus Bokel abgeschlossen und ins Amtsprotokoll eingetragen (20).

b) Dienstgeld

Die beiden Hufen von Bucken hatten 1585 je 16 ß Dienstgeld zu bezahlen. Wir wissen nicht, welche Dienste sie damit abgelöst hatten. Amtmann Graf Detlef Rantzau hatte sie um 1680 durch einen Brief von den Fuhren befreit, weil sie seine Schützen (Jäger) dann und wann beherbergen mußten. Auch hatten sie die Aufsicht über die „Manggüter", also die im Gemenge mit anderen Hoheiten liegenden Waldungen. Dem Amtmann Fuchs mußten sie für die Bestätigung der Freilheit (21) 8 Rthlr geben (1708). In Böken gab eine Achtelhufe 64 ß Dienst- und Verbittelsgeld. Ebenso mußte der Besitzer des „Ochsenkruges" (der Name ist neueren Datums) in Innien 64 ß geben. Die Gründe für diese Belastungen sind nicht bekannt.

c) Kollhauer

Kollhauer d. h. Kohlenhäuergeld hatten Bargfeld und Homfeld zu zahlen in Homfeld (1538), Bargfeld 24 ß, Homfeld 58 ß. Die beiden klösterlichen Hufner in Homfeld hatten dem Kloster jährlich zwei Sack Holzkohlen zu liefern. Die Bauern der Walddörfer bekamen vom Amt Holz zum Kohlenbrennen gegen Bezahlung geliefert. Es ist daher anzunehmen, daß es vor dem Übergang der Waldungen in Homfeld und Bargfeld in das Eigentum der Bauern hier ebenso gewesen ist. Als der Übergang ins Eigentum erfolgte, fiel die Lieferung des Kohlenholzes weg, aber die Lieferung der Kohlen wurde durch eine Geldabgabe abgelöst. Das Homfelder Quittungsbuch über das „Kohlhauergeld" war um 1890 noch vorhanden. In Oldenhütten wurden noch 1914 Holzkohlen gebrannt.

3. Häuergelder

Im Amte Rendsburg hatten besonders die am Rendsburger Walde gelegenen Dörfer Acker-, Wiesen- oder Grundhäuer zu bezahlen. Diese Gelder sind in ihrer Höhe eine für immer festliegende Pacht für Grundstücke, die den Besitzern aus dem Walde ausgewiesen waren. Im Aukrug hatte nur eine Hufe in Böken und eine in Homfeld (jetzt Paul Ratjen) eine Wischhuer von 32 bzw. 48 ß zu zahlen.

C. Dienstleistungen

a) Dienste der kgl. Bauern

1. Zum Vorwerk Rendsburg

Die kgl. Bauern waren zu allerhand Dienstleistungen auf den Vorwerken Rendsburg und Haale verpflichtet. Die Kirchspiele Nortorf, Hohenwestedt und Kellinghusen mußten das Dach der großen Vorwerkscheune mit Anschaffung, des Schoofes unterhalten. Das Kirchspiel Nortorf mußte das Korn des Vorwerks mähen und in Garben binden. Die Leute bekamen dabei Brot, Speck und Bier geliefert, hatten dem Pächter dafür je Person 1 Sechsling zu geben. Von den Vorwerkswiesen mußte das Kirchspiel Nortorf in zwei Jahren die Bokelhoper Wiese, die Brühse, den großen und kleinen Wagenhof und die Fischerwiese mähen, das Heu trocknen und in die Schiffe bringen. Für die nächsten vier Jahre mußten die anderen Kirchspiele dies leisten. Sie mußten auch die aus den Gräben bestehende Einfriedigung dieser Wiesen unterhalten. Nortorfer Dörfer mußten auch die im Brahm-Wardersee, im Borgdorfer und Vollstedter See gefangenen Fische nach Rendsburg, Neumünster, Kiel oder Hohenwestedt fahren, den Kahn und die Wagen heranholen und wieder wegfahren und die zum Fischfang auf dem Eise nötigen Leute stellen.

Nach Haale hatte nur das Kirchspiel Schenefeld Dienste zu leisten. Da die anderen Kirchspiele keine Dienste dorthin leisteten, werden sie diese mit dem Hahler Dienstgeld vor 1603 abgelöst haben.

2. Dienste zur Schäferei Gnutz (Hofkamp)

Fußnote (23) In Gnutz war eine kgl. Schäferei. Zeitweise wurde sie vom Amt genutzt, zeitweise aber verpachtet. Die Bauern mußten zu allen landwirtschaftlichen Arbeiten auf der Schäferei Dienste leisten. Die Brüchregister bei den Amtsrechnungen verzeichnen oft Geldstrafen für nicht geleistete, versäumte oder verweigerte Dienste. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wunde die Schäferei vom König verschenkt. Nachdem hören wir nichts mehr von Diensten dorthin.

3. Fuhren

Das Amt Rendsburg war mit unbezahlten Fuhren viel stärker belastet als die anderen Ämter. Es lag ja an der Hauptheerstraße durch Schleswig-Holstein. Außerdem hatte das Amt Rendsburg die großen kgl. Waldungen aus denen die Bauern alles Holz abfahren mußten. Bei allen Durchreisen des Königs, die fast alle Jahr vorkamen, mußten die Amtsbauern bespannte Wagen und Vorspannpferde für die kgl. Wagen stellen. Das Kirchspiel Raumort hatte um 1700 in zwei Jahren 5121 Vorspannpferde und 5020 mit zwei Pferden bespannte Wagen zu stellen. Ähnlich wird es in den anderen Kirchspielen gewesen sein denn die Fuhren wurden über alle Kirchspiele ziemlich gleichmäßig ausgeschrieben (24). Bei der Durchreise des Königs 1692 hatte das Amt für die Reise von Rendsburg nach Hohenwestedt 280 und bei der Rückreise von Rendsburg nach Schuby 323 zweispännige Wagen zu stellen (45). Das Amt Rendsburg hatte alle Fuhren für die Festung Rendsburg und zu den Rendsburger Magazinen zu stellen, Magazinkorn von Eckernförde nach Rendsburg zu bringen, Kanonen und Munition nach Kiel, Friedrichsort, Glückstadt und Krempe zu fahren, Material- und Balkenfuhren nach den Festungen zu bringen, Latten, Zimmerholz, Palisaden, Faschinen, Busch und Stangen, Heide, Heu und Stroh zum Lager der Truppen zu fahren. Zum Bau der Festungen Glückstadt und Krempe waren einige hunderttausend Mauersteine von der Haaler Amtsziegelei abzufahren. Ebenso mußten große Mengen Bäume dorthin gebracht werden. Da viele der Gegenstände für die Bauernwagen und die schwachen Pferde zu schwer waren, mußten die Fuhren an die Stadtfuhrleute, die stärkere Wagen und Pferde hatten, verdungen werden. Das kostete die Bauern, die immer knapp bei Kasse waren, viel Geld. Nur das Amt Rendsburg hatte diese vielen Fuhren zu leisten (26). Außer diesen dem Amte zu leistenden Fuhren wurden die Bauern noch für viele Fuhren und landwirtschaftliche Arbeiten für die Kirche, die Pastoren und den Kirchspielvogt in Anspruch genommen.

4. Die Dienste zur Kirchspielvogtei Nortorf

Die Dienste zur Kirchspielvogtei Nortorf (26a) hatten nur die Dörfer Innien, Böken, Bünzen und Gnutz zu leisten. Bei der Verpachtung der Vogteiländereien 1748 erhalten wir Nachrichten über den Umfang der Dienstleistungen: Vors vierte wird den Pächtern gleichfalls versprochen, die von den Untertanen in Gnutz, Böken, Bünzen und Innien von vielen Jahren her zur kgl. Nortorfischen Vogtei zu leisten schuldige gewisse Handdienste, welche darin bestehen, daß namlich 31 Mähers und Binders aus vorbenannten Dörfern das Kornmähen und Binden, sodann 15 Hausleute (Böken, Bünzen und Innien) in der Borrenfyer Wiese jährlich mähen und 15 Fuder Heu daraus nach Nortorf fahren, wie nicht weniger 16 Hausleute zu Gnutz das Gras in der Herrenwiese jährlich abmähen und zugleich 16 Fuder Heu nach Hause fahren müssen, da dann die Pächter den Untertanen das nötige Essen und Trinken bei solcher Arbeit allemal auszugeben haben. Die Pflichtigen führten damals einen Prozeß gegen diese Dienstleistungen. Die Zeugen sagten aus, daß diese Dienste auf Bitten des betr. Kirchspielvogts geleistet seien. Einiges soll aber schon vor 130 Jahren geleistet sein. 1756 war der Prozeß noch nicht entschieden.

5. Laufreisen

Die Achtelhufen hatten sog. Laufreisen, d. h. Botengänge für das Amt und die Vogtei zu besorgen, indem sie Befehle und Briefe weiterzubringen hatten. Im Kirchspiel Schenefeld haben wir für diese Dienstleute die Bezeichnung „ Thosegger", die noch aus der Zeit stammen muß, als die Befehle nur mündlich weitergegeben wurden. Die Böker Achtelhufen mußten die Briefe nach Innien, die Innier sie nach Bucken bringen.

b) Dienste der Klosterbauern

Fußnote (27)

Über den Umfang der Dienste der Klosterbauern erfahren wir Genaueres erst aus dem Regulativ wegen näherer Bestimmung einiger und Abhandlung anderer dem Kloster Itzehoe von dessen Untergehörigen geleisteten Dienste.

Glückstadt, den 13. März 1814

V. Die Dorfschaft Homfeld.

befaßte zwei klösterliche Hufen, denen nachstehende Dienste oblagen:

  • a) einen Tag Rocken zu mähen,
  • b) den Buchweizenkamp mit zu boten und eggen,
  • c) Die Rockensaat mit einzueggen,
  • d) zwanzig Stück Deichpfähle zu liefern,
  • e) zwei und einen halben Faden Deputatholz, und so oft sie die Reihe trifft, von den überschießenden 9 Faden einen halben Faden mehr von Hennstedt nach Itzehoe zu fahren.

Für den Wegfall dieser Dienste entrichtet jede dieser Hufen übereingekommenermaßen dem Kloster jährlich 1 1/6 Tonnen Rocken.

VI. Die Dorfschaft Innien.

bestehend aus zwei klösterlichen Vollhufen, welche völlig gleiche Dienste mit der Dorfschaft Homfeld zu leisten haben, und einer itzt von Hans Jahrstorf besessenen Hufe, welche außer einem Tag Rockenmähen und die Lieferung der Deichpfähle, als von welcher er befreit ist, alle übrigen Dienste gleich den Homfeldern und Inniern leisted. Verglichenermaßen liefert jeder der erstgedachten Hufner statt dieser Dienste dem Kloster jährlich 1 1/6 Tonne Rocken und der Hufner Jahrstorf eine Tonne Rocken.

VII. In[Bünzen ist eine halbe Hufe von Jochim Bracker bewohnt, welche die Hälfte der Dienste der Homfelder und Innier leistet mit Ausnahme der Lieferung der Deichpfähle. Dieser erlegt dem Kloster laut Accord jährlich 11/24 Tn Rocken.

D. Ablösung der Dienste durch Dienstgelder

1. Hahler und Sarlhuser Dienstgeld.

Fußnote (28)

Christian IV. kaufte 1601 des Gut Sarlhusen von Otto Sehestedt. Er beabsichtigte, Bauern des Amtes zu Dienstleistungen unter das Gut zu legen. Das wollten die freien Amtsbauern nicht. Sie verhandelten mit dem König oder dem Amtmann und „handelten die Dienste ab".

Die dänische Randbemerkung zu der A.R. 1603 besagt, daß die Bauern seit ferner Zeit Dienste nach Haale geleistet und nun auch solche Dienste nach Sarlhusen leisten sollten. Darauf wollten die Bauern nicht eingehen und lösten beide Dienste mit dem „Neuen Dienstgeld" ab. Sie bewilligten dem König 7 Mk 3 ß 8 Pf die Hufe. 1614 wurde das Hahler und Sarlhuser Dienstgeld auf 10 Mk 6 ß 6 Pf die Hufe erhöht (29).

2. Wagenfuhrdienstgeld

Wie vorhin ausgeführt, hatten unsere Bauern ungezählte Dienste und Fuhren zu leisten. Über den Umfang dieser Leistungen wissen wir nur, daß sie „ungemessenen" Diensten verpflichtet waren. Diese Fuhrdienste hatten um 1630 solchen Umfang angenommen, daß die Bauern ihre sonstigen Steuerpflichten nicht erfüllen, ja nicht ihre Landwirtschaft ordentlich betreiben konnten. Durch Verhandlungen mit dem Amt wurde ein Wagenfuhrdienstgeld eingeführt. Christian IV. verfügte unterm 19. 8. 1633 von Glückstadt (30) aus, daß die Wagenfuhrdienstpflicht abgeschafft und dafür ein Wagenfuhrdienstgeld von 10 Rthlr die Hufe gegeben werden sollte. Noch nötige Fuhren sollten vom Amt bezahlt werden. Nach Verhandlungen erreichten die Bauern 1?56 (Zahl fehlt!) die Bestätigung dieser Abmachung.

Aber die Amtsrechnungen enthalten nirgends eine Abrechnung über ausgezahlte Fuhrgelder. Es sind aber viele Fuhren trotzdem geleistet worden. Seit 1684 blieben die meisten Bauern die Bezahlung der Wagenfuhrdienstgelder schuldig, so daß auf einigen Hufen um 1726 mehr als 500 Rthlr Steuerschulden waren (31). 1760 wurde die Verpflichtung zur Zahlung der Wagenfuhrdienstgelder offiziell aufgehoben. Der Staat machte über mehr als 70 000 Rthlr einen Strich. Die Fuhrpflicht blieb aber bestehen.

E. Neue Steuern nach 1666

1. Das Herrengeld

1666 wurden die bisherigen Steuern um 50 Prozent erhöht bis auf das Haaler und Sarlhuser Dienstgeld, und die Naturalabgaben bis auf die Roggenlieferung wurden auf den damaligen Preis gesetzt. Alle diese Steuern mit Ausnahme des Wagenfuhrdienstgeldes wurden nun in einer Summe als Herrengeld zusammengefaßt und bis 1867 in dieser Höhe gefordert. Die A. R. bringen nur sehr selten eine Liste der Herrengelder, da die Summe ja feststand.

2. Die Kontribution

Die Bezeichnung Kontribution tritt 1603 zuerst in den Itzehoer Klosterregistern auf. Sie betrug damals 20 ß die Hufe. Während der großen Kriege des 17. Jahrhunderts brauchte der Staat viel mehr Geld als bisher. Er ließ sich von den Landtagen Gelder bewilligen, so auf dem Landtag 1646 ein „Donativ". Über diese Zahlungen berichten die Amtsrechnungen nichts, da die Gelder nicht durch die Amtskasse gingen, sondern an den Kriegskommissar. Aus den Itzehoer Klosterregistern kann man einige dieser Steuern entnehmen. 1638 wurden zur „defension" (Verteidigung) 4 Rthlr zur "Abtragung des Römerzuges" (= Steuer zum niedersächsischen Kreis) 16 Rthlr und zur „belohnungk der officires" 1/2 Rthlr die Hufe erhoben. Im Oktober 1643 erhob das Kloster von seinen Leuten zur Defension 1 Rthlr und zur „Officires Bestallung" 1/2 Rthlr die Hufe. 1648 verzeichnet das Kloster die Hebung: Donativgelder 6 Rthlr, zur Defension 2 Rthlr, zur Abtragung der schwedischen Gelder (durch den Schwedeneinfall 1643 entstandene Schulden) 6 Rthlr, zur Defension nochmal 2 Rthlr, zur Zehrung nach Oßenbrügge (Friedensverhandlungen) 16 ß, zusammen 16 Rthlr 16 ß je Hufe.

Nach 1670 wurde die Kontribution eine feststehende Steuer. 1675 betrug sie im Kloster Itzehoe 6 Rthlr die Hufe, 1683 waren es 3 Rthlr und 1 Rthlr Kreissteuer. „Nach dem letzten Landtag von 1675 wurde sie (die Kontribution) einfach von oben auferlegt und beigetrieben, 1692 für Schleswig (das keine Kreissteuer zahlte) auf 36, für Holstein auf 48 Rthlr die Hufe jährlich einstweilen, d. h. für immer, festgelegt (32). Sie betrug also für den Pflug 4 Rthlr monatlich. Da aber das Amt Rendsburg mehr Hufen hatte, als es zur Pflugzahl angesetzt war, blieb die Belastung der Hufe um 3 Rthlr. So war es noch 1864.

3. Die Reuterhufen

Um die Kosten der stehenden Truppen herabzudrücken, verfügte der König 1672 die Unterbringung der Reuter auf Bauernhöfen. Das Kirchspiel Kellinghusen war damals an Rantzau auf Breitenburg verpfändet. So blieben Homfeld und Bargfeld von der Belegung mit Reutern frei. In Böken wurden die Hufen Hans Vollstedt, Marx Bracker, Jürgen Soerbeck, Jacob Titken und Hans Stieper belegt, in Innien alle vier kgl. Hufen. Bünzen bekam keine Reuter. Diese Belegung der Hufen brachte viele an den Rand des Verderbens. 1679 heißt es (33): Der Hausmann ist im ruinirten Stande und die Restanten nehmen kein Ende. „Die Hufen sind ganz aus der Mistweiche, die Häuser verfallen und mit Viehe und Pferden nicht besetzt, die schönen Waldungen, wohin des Besitzers größte Wohlfahrt bestanden, ganz verhauen und verwüstet, daß es nicht leicht zu redressiren sein wird."

In Böken waren in dieser Zeit die Hufen Stieper (Glindemann) und Hans Vollstedt (lag zwischen Glindemann und Greve) abgebrannt. Stieper, Soerbeck und Eler Titgen werden als Offizierhufen bezeichnet, ebenso Ehler Mehrens (Thun) und Hinrich Breyholz (Boie-Ratjen) in Innien. Claus Glindemanns Hufe (abgebr. Carstens) wird als verarmt bezeichnet. Von Jürgen Soerbeck in Böken (Kaiserhof) heißt es, daß ihm das Haus niedergefallen war und er es wieder aufgebaut habe. Jacob Titgen in Böken wird als arm bezeichnet. Er bat, ihn mit den abzuführenden Steuern zu verschonen, weil er den Profoß (Scharfrichter) im Hause hatte, und damit „sehr incommodirt war". 1679 wurden die Reuter in Katen der Dörfer gelegt, und die Reuterhufen kamen wieder zum Amt.

4. Sondersteuern

Fußnote (34) Für besondere Bedürfnisse des Staates wurden besondere Steuern in der Zeit von 1680 bis 1700 erhoben: 1675 zur Mundierung (Bekleidung) des Nationalregiments die Lieferung der Röcke zu 4 Rthlr 6 ß ausgeschrieben und ein Ausschußgeld (für den Landesausschuß, d. h. Leute, die zu militärischen Übungen eingezogen wurden) von 20 Rthlr auf 4 Pflüge gefordert, 1675, 76, 83 und 89 wurde ein „Artilleriegutscher- und Pferdegeld" von 1 Rthlr 10 ß bis 2 Rthlr je Hufe gefordert. 1689 war ein Kopf- und Viehschatz" von 3 Rthlr die Hufe zu zahlen, 1691 eine Fortifikationssteuer (zur Befestigung Rendsburgs), 1691 eine Prinzessinsteuer (zur Aussteuer einer kgl. Prinzessin) mit 1 Rthlr je Pflug aufzubringen. Dazu kamen in vielen Jahren noch extraordinäre Kontributionen, die meistens 6 Rthlr je Hufe betrugen. Ob das alle Sondersteuern sind, läßt sich aus den nur in Bruchstücken der Zeit von 1675-1700 erhaltenen Amtsrechnungen nicht erkennen.

5. Magazinkorn und Fourage

1675 verfügte Christian V., daß jede Hufe 1 Tonne Roggen, 1 Tonne Hafer, 900 Pfd Heu und 720 Pfd Stroh ins Magazin nach Rendsburg liefern mußte. Der Staat verstand daraus noch ein besonderes Geschäft zu machen: In wohlfeilen Jahren ließ er in natura liefern, in teueren Jahren forderte er Geld nach Rendsburger Marktpreis und oft noch darüber.

6. Kriegssteuern 1711-21

Fußnote (35) Sie wurden von Gehältern, Zinsen aus belegten Kapitalien und von Gewerbetreibenden erhoben. Im Aukrug hatten nur Marx Voß (Glindemann) in Böken und Harder, Henning und Claus Ratjen Kriegssteuer zu geben.

7. Vermögens-, Nahrungs-, Kopf- und Karossensteuer

Fußnote (36) Sie wurde 1743 eingeführt. In der Steuerliste finden wir Angaben über Gewerbetreibende im Aukrug.

  • Homfeld: Henning Ratjen, Krüger.
  • Bargfeld: Johann Bracker, Krüger, Detlef Behrens, Schmied, Harm Langtim, Schuster.
  • Bünzen: Hans Harder, Krüger, Johann Freese, Rademacher, Jasper Lau und Hans Möller, Weber.
  • Innien: Jochim Stieper, Krüger, Harder Lahann, Schmied mit einem Jungen ohne Lohn, Jochim Schnoor, Schneider.
  • Böken: Claus Voß, Krüger, Hans Runge, Krüger, Hans Hintz, Holzhändler, Timm Kühl, Schneider und Schulmeister, Peter Bracker, Schmied.

8. Kopfsteuer

Sie wurde durch Verfügung Friedrichs V. vom 23.9.1762 eingeführt zur Deckeung der Rüstungskosten gegen Rußland. Peter III., der Erbe des Gottorfer Anteils, war russischer Kaiser geworden und wollte den Gottorfer Anteil an Schleswig wieder erobern. Da er ermordet wurde, unterblieb der Angriff. Die Kopfsteuer war für jeden, der das 16. Jahr zurückgelegt hatte, mit 4 ß monatlich zu zahlen. Für Arme mußte die Gemeinde sie zahlen. Sie galt nur für den kgl. Anteil von Holstein; Klöster, adelige Güter und das großfürstliche Holstein blieben frei. Da diese Steuer nach der Vereinigung der beiden Teile Holsteins 1773 nicht aufgehoben wurde, blieb sie die verhaßteste Steuer, die erst mit der Erhebung 1848 ein Ende fand.

9. Eine Abgabe von den Gagen (Gehältern)

Eine Abgabe von den Gagen (Gehältern) wurde 1768 für zwei Jahre angeordnet. Nach Verlauf der zwei Jahre sah man sich nicht veranlaßt, sie aufzuheben. Sie blieb jahrelang bestehen.

10. Die Grund- und Benutzungssteuer

Die Grund- und Benutzungssteuer wurde wegen der steigenden Schulden des Staates 1803 eingeführt. Sie wurde vom Grundbesitz nach dem Bonitierungswert in 11 Klassen erhoben und schon 1803 und 1806 um je 25 Prozent und 1808 um weitere 87 1/2 Prozent erhöht. Die letzte Erhöhung wurde 1813 erlassen.

Die A. R. 1810 bringt eine Übersicht über Größe, Wert und Schulden der Besitze.

Name Tn zu 340 QR Steuertonnen zu 260 Wert in Rthlr Schulden in Rthlr
Bucken. Tn zu 37 1/2 Rthlr
Jürgen Hollm 79 104 3900
Hans Raabe 86 113 4237 2333
Name Tn zu 340 QR Steuertonnen zu 260 Wert in Rthlr Schulden in Rthlr
Innien. Tn zu 37 1/2 Rthlr
Claus Reimers 75 98 3675 566
Claus Carstens 64 85 3187
Jürgen Kühl 77 102 3825 100
1/2 Hans Lafiens 30 41 1537 850
1/2 Hartig Lohse 30 39 1462 1300
1/8 Jürgen Ratien 19 25 937 2616
1/8 Jochim Mehrens 13 18 675 200
Name Tn zu 340 QR Steuertonnen zu 260 Wert in Rthlr Schulden in Rthlr
Bünzen. Tn zu 37 1/2 Rthlr
Hinrich Carstens 88 116 4350 1016
Hans Harders 87 115 4312 5000
Hinrich Heeschen 89 117 4387 1500
Peter Reimers (Holm) 81 106 3975 400
1/8 Hans Dehn 23 31 1162 933
Name Tn zu 340 QR Steuertonnen zu 260 Wert in Rthlr Schulden in Rthlr
Böken. Tn zu 37 1/2 Rthlr
Jochim Ratjen 77 102 3825 1400
Jochim Jargstorf 81 108 3975
Claus Voß 81 107 4012 773
Johann Voß 66 87 3262 1333
Claus Kühl 62 82 3075 800
1/2 Johann Hennings 36 48 1800 868
1/2 Joh. Hinr. Horst 42 54 2025 533
1/4 Joh. Detl. Sickelka 17 23 862 666
1/2 Lütje Dibbern 16 22 825 900
1/2 Jochim Wittmaack 22 29 1087 666
1/4 Joch. Michaelsen 18 24 900 383
1/8 Claus Kühl 23 31 1162 400
1/8 Jochim Runge 20 28 975 100
1/8 Ehler Ratjen 24 32 1200 400
Name Tn zu 340 QR Steuertonnen zu 260 Wert in Rthlr Schulden in Rthlr
Bargfeld, nicht vermessen,
sondern geschätzt.
Tn zu 37 1/2 Rthlr
Hinrich Ratjen 67 2512 1133
Marx Beckmann 48 1725 800
Georg Fr. Hacker 55 2060 4000
Hartig Voß Ww. 45 1687 1833
Johann Mahrt 52 1950 1266
Name Tn zu 340 QR Steuertonnen zu 260 Wert in Rthlr Schulden in Rthlr
Homfeld, nicht vermessen.
Tn zu 62 1/2 Rthlr
Jochim Ratjen 68 4250 1333
Marx Heeschen 57 3582 400
Hans Ratjen 84 5250
Tönnies Schlüter 73 4582 316
Cl. Ratjen, Jochims 99 8187 1090
Hans Kühl 72 4500 900
Claus Ratjen 82 5125 233
Johann Ratjen 72 4500
1/2 Cl. Ratjen, Jochims 52 3250

11. Eine Haussteuer

1 7/8 - 7 1/2 Pf pro Quadratstelle für Stadt- und Fleckensbewohner wurde am 15.12.1802 eingeführt. Es waren 10 ß je 100 Rthlr Gebäudewert zum Schatzkammer-Abtragfond zu zahlen.

12. Bankhaft und Reichsbankzinsen

1813 machte der dänische Staat bankerott. (Wir kennen ja Ähnliches als Aufwertung 1924 und Währungsreform 1948). Es wurde die Reichsbank gegründet und als neues Geld wurden Reichsbankthaler (rbt) und Bankschilling (bs) eingeführt. Um eine Deckungsgrundlage für das Geld zu haben, wurde durch Verfügung vom 5.1.1813 die Bankhaft angeordnet. Danach mußte jeder von dem Wert der zur Grund- und Benutzungssteuer angesetzten Grundstücke und vom Brandkassenwert der Gebäude 8 Prozent bar bezahlen oder, bis die Zettel und Obligationen der Reichsbank abgetragen waren, diese Gelder mit 6 1/2 Prozent verzinsen. Die Bankhaft fiel erst mit der Erhebung 1848 weg.

13. Die Grundsteuer

Nach dem Übergang Schleswig-Holsteins an Preußen fand eine neue Vermessung, Kartierung und Bonitierung aller Ländereien statt. Auf jedes Grundstück wurde ein Grundsteuerreinertrag gelegt. Nach dessen Höhe wurden die Besitze mit der Grundsteuer belegt.

14. Einheitswert und Bodenzahlen

1938 wurde für die Besitze ein Einheitswert festgestellt und nach 1945 eine neue Bonitierung vorgenommen. Für jedes Grundstück wurden Bodenzahlen angesetzt.