Aukrug-Vertrag
Mit dem Aukrug-Vertrag wurde am 2. Juli 1968 die Gründung der Gemeinde Aukrug beschlossen. Mit ihm wurde die Zusammenlegung der fünf ehemaligen Gemeinden Innien, Böken, Bünzen, Bargfeld und Homfeld zu einer amtsfreien Gemeinde geregelt.
Vertragsunterzeichnung
Am Gründungstag war eine Reihe von Ehrengästen aus den maßgebenden Behörden geladen worden, allen voran der derzeitige Minister des Innern, Dr. Schlegelberger, mit seinem Ministerialdirigenten Kujaht, Kreispräsident MdB Detlef Struve, Landrat Jacobsen und weitere Vertreter der Behörden und der Öffentlichkeit. Nach einer Pressekonferenz und einer Besichtigungsfahrt durch den Aukrug begann dann im Saal des Gasthofes „Aukrug-Tivoli" die Feierstunde der Ratifizierung des Vertrages.
Der Innenminister Dr. Schlegelberger überreichte Amtmann Carstens die Beglaubigungsurkunde der Landesregierung und bezeichnete den Zusammenschluß als etwas Besonderes, weil er auf freiwilliger Basis geschehen sei. Der zweite Höhepunkt des denkwürdigen Tages nach der eindrucksvollen Unterzeichnung war am Abend die Kundgebung auf dem freien Platz beim Gasthof Aukrug-Tivoli, als die Bevölkerung in zwei Marschsäulen mit leuchtenden Fackeln anrückte. Hier sprach Heinz Wilhelm Fölster zu seinen versammelten Mitbürgern und dann, nach dem verklingenden Lied des Männergesangvereins: „Bruder, reich die Hand zum Bunde", sprach in bewegten Worten Dr. Schlegelberger zu der Aukruger Bevölkerung. Das Schleswig-Holstein-Lied beendete die Kundgebung.
In den nächsten Tagen war der Aukrug noch weithin Gegenstand vieler Presseberichte wie z. B.:
- Der Zusammenschluß ist der Schlußstrich und die zielstrebig und vorausschauend betriebene Arbeit einiger zeit- und weltoffener Männer, die die Zeichen im ländlichen Bereich richtig zu deuten wußten.
- Modell einer auf dem Land beginnenden Umstrukturierung.
Aufruf an die Bürger und Bürgerinnen
Die Einladung an die Aukruger Bürger:innen zum oben beschriebenen Gründungstag ist ein Stück Geschichte und soll hier im Wortlaut festgehalten werden:
Einladung an alle Bürger und Bürgerinnen in den Aukrugdörfern
Bürger und Bürgerinnen in den Aukrugdörfern!
DAS JAHR 1968 WIRD FOR ALLE EINWOHNER DES AUKRUGS VON GANZ BESONDERER BEDEUTUNG SEIN !
Eine Forderung, die bei den verschiedensten Anlässen in vielen Gesprächen immer wieder als eine erstrebenswerte Notwendigkeit erörtert worden ist, soll jetzt verwirklicht werden. Eine Gemeinde wollen wir sein, mit einem Bürgermeister an der Spitze einer gemeinsamen Verwaltung! Ein einheitliches, großes und fortschrittliches Gemeinwesen! Mit gleichen Rechten und Pflichten wollen wir alle in der neuen GEMEINDE AUKRUG zusammenstehen!
Die Landesregierung in Kiel hat durch Kabinettsbeschluß mit großer Befriedigung dieser Zusammenlegung zugestimmt. Der Landesminister des Inneren, Herr Dr. Schlegelberger, hat sich bereit erklärt, an der endgültigen Ratifizierung dieses Vereinigungsvertrages persönlich teilzunehmen.
Das wird am Dienstag, dem 2. Juli 1968, im Hotel Aukrug-Tivoli, im Beisein des Ministers, des Kreispräsidenten, des Landrats, des Amtsvorstehers und weiterer Ehrengäste sowie der Bürgermeister und Gemeindevertreter unserer Gemeinden in feierlicher Form vor sich gehen. Der 2. Juli 1968 wird damit zum Geburtstag der neuen Gemeinde AUKRUG ! Dieses Datum wird für viele Jahrzehnte, wenn nicht für alle Zeiten, in der Geschichte unserer Dörfer von hervorragender Bedeutung sein und bleiben!
Dieser Tag darf darum nicht als ein gewöhnlicher Tag von unserer Öffentlichkeit unbeachtet bleiben. Eine Kundgebung auf dem Gelände des Hotels Aukrug-Tivoli wird diesen bedeutungsvollen Tag beschließen. Männer und Frauen des Aukrugs, beteiligt Euch an dieser Kundgebung! Zeigt durch Euer Erscheinen Eure Zustimmung zu diesem großen Werk des Zusammenschlusses unserer Dörfer zu einer einzigen, leistungsfähigen und fortschrittlichen Gemeinde!
Unterzeichnet: Der Amtsvorsteher, die Bürgermeister und die Gemeindevertreter der fünf Aukrugdörfer.
Text des Aukrug-Vertrages
Der Vereinigungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
Vertrag über die Vereinigung der Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien, Kreis Rendsburg. Zwischen den Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien wird in dem Wunsch, dann amtsfreie Gemeinde zu werden, folgender Vertrag geschlossen:
§1 Vereinigung
Die Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien vereinigen sich zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen „Aukrug".
§2 Gesamtrechtsnachfolge
(1) Die neue Gemeinde Aukrug wird Rechtsnachfolgerin der jetzigen Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Hornfeld und Innien.
(2) Das gesamte Vermögen der bisher bestehenden fünf Gemeinden geht mit dem Tage der Vereinigung auf die neue Gemeinde Aukrug über. Diese übernimmt von diesem Tage an auch alle Rechte und Pflichten der bisherigen Gemeinden.
(3) Die Bediensteten der Gemeinden sowie die Bediensteten des Amtes Innien werden mit allen Rechten und Anwartschaften aus ihrem bisherigen Dienstverhältnis in den Dienst der neuen Gemeinde Aukrug übernommen.
§3 Ortsrecht
(1) Mit Ausnahme der außer Kraft tretenden Hauptsatzungen der Gemeinden bleibt bis zur Schaffung neuen Ortsrechts, längstens bis zum 31.12.1970, das bisher geltende Ortsrecht in allen Teilen der neuen Gemeinde in Kraft.
(2) Für die Überleitung von Verordnungen gilt § 63 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz.
§4 Ortsbeirat
(1) Zur Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die lediglich die örtlichen Bereiche der künftigen Ortsteile Bargfeld, Böken, Bünzen oder Homfeld betreffen, wird die Gemeinde Aukrug in diesen Ortsteilen je einen Ortsbeirat einrichten.
(2) Jeder Ortsbeirat besteht unter Einschluß der in dem jeweiligen Ortsteil wohnenden Gemeindevertreter aus fünf zur Gemeindevertretung wählbaren Bürgern dieses Ortsteiles, die sich auf Vorschlag der an den Gemeindewahlen teilnehmenden Parteien bzw. Wählervereinigungen nach dem Höchstzahlenverfahren aus dem Verhältnis der auf diese in den betreffenden Stimmbezirken entfallenden Stimmen ergeben. Sie werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Aukrug berufen.
(3) Für die Nachfolge von Ortsbeiratsmitgliedern gilt die in Abs. (2) vorgesehene Regelung.
(4) Die Ortsbeiräte können frühestens nach Ablauf der beiden nächsten Wahlperioden mit Zweidrittelmehrheit aufgelöst werden.
§5 Aufgaben des Ortsbeirats
(1) Der Ortsbeirat ist zu allen wesentlichen Angelegenheiten, die den jeweiligen Ortsteil der Gemeinde Aukrug betreffen, zu hören. Er wird insbesondere das Recht erhalten, die Erfüllung der in diesem Vereinigungsvertrag übernommenen Verpflichtungen zu überwachen und bei der Durchführung mitzuwirken.
(2) Daneben ist er insbesondere zu hören zu a) dem Ausbau sowie der Unterhaltung von Straßen, Orts- und Wirtschaftswegen; b) der Ortsplanung, der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie zu Bauanträgen; c) der Wasserversorgung und Ortsentwässerung; d) der Müllabfuhr; e) der Straßenbeleuchtung; f) Fragen des Schulwesens; g) dem Flurbereinigungsverfahren; h) dem Feuerschutz,
soweit es den jeweiligen Ortsteil der Gemeinde Aukrug, für den der Ortsbeirat berufen ist, betrifft.
§6 Verpflichtungen
(1) Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich, bis zum Inkrafttreten dieses Vertrages ihr Gemeindevermögen besonders pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und Verbindlichkeiten nur in unbedingt notwendigem Umfang einzugehen.
(2) Der Erlös aus der Veräußerung von Gemeindevermögen nach Inkrafttreten dieses Vertrages soll vorrangig in dem Ortsteil der Gemeinde Aukrug eingesetzt werden, dem das Vermögen bis zur Vereinigung rechtlich zugeordnet war. Soweit es sich dabei um Erlöse aus der Veräußerung von Schulgebäuden einschließlich des Inventars handelt, sollen diese für schulische Zwecke Verwendung finden.
(3) Im Hinblick darauf, daß die Flurbereinigung in den Gemeinden Böken und Innien noch nicht so weit wie in den anderen Gemeinden fortgeschritten ist, sollen die der neuen Gemeinde Aukrug gemäß § 9 (5) des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 29. Februar 1968 vermehrt zufließenden Schlüsselzuweisungen vorrangig für den Wirtschaftswegebau in den künftigen Ortsteilen Böken und Innien eingesetzt werden, falls wider Erwarten die Flurbereinigung in diesen Teilen der neuen Gemeinde Aukrug aufgrund nicht von den jeweiligen Teilnehmergemeinschaften zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden sollte.
§7 Feuerschutz
Die in den jetzigen Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien bestehenden Einrichtungen der Freiwilligen Feuerwehr bleiben als Ortswehren erhalten, solange in den einzelnen Ortsteilen genügend Freiwillige zur Verfügung stehen.
§8 Jagdbezirke
Die vertragschließenden Gemeinden sind sich darüber einig, daß die bisherigen gemeinschaftlichen Jagdbezirke bestehen bleiben sollen.
§9 Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt am 31. Dezember 1969 in Kraft.