Landesstraße 121

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Ende der Landesstrasse 121 in Hohenlockstedt, Einmündung in die Bundesstraße 206

Die Landesstraße 121 verbindet die Stadt Nortorf mit der Ortschaft Hohenlockstedt. Die L121 war Bestandteil der wichtigen Landstraße von Kiel nach Itzehoe und später der Verbindung von Kiel nach Glückstadt.

Verlauf

Die Landesstraße beginnt im Stadtkern von Nortorf und führt zunächst über Gnutz und Aukrug zur B 430, die sie südlich von Innien kreuzt. Im weiteren Verlauf durch den Naturpark Aukrug überquert sie nördlich von Hennstedt die Itzespitze, den höchsten Punkt im Kreis Steinburg, bevor sie nach den Orten Hennstedt und Lockstedt in Hohenlockstedt an der Bundesstraße 206 endet.

Geschichte

Zeichnung zum Fundbericht des Bohlendammes

Die Landstraße Kiel — Itzehoe die über Langwedel, Nortorf, Innien, Hennstedt und Lockstedt geht, hat ihre Bedeutung behalten. In ihrem Zuge wurde im Sommer 1957 bei den Arbeiten zur Verbreiterung der Innier Brücke vom Straßenwärter Georg Rieckers ein Bohlendamm entdeckt. Die Reste lagen westlich der Chaussee an der Böker Seite der Brücke. Dr. Hingst vom Museum für Vor- und Frühgeschichte untersuchte den Fund am 6.9.1957. Er hat Fundbericht und Zeichnung zur Verfügung gestellt". In etwa 1,50 m Tiefe unterhalb der neuen Straßenachse liegen in Ost-West-Richtung dicht nebeneinander 15-20 cm starke Bohlen in sorgfältiger Anordnung. Im Nordteil (A) lagen die Hölzer auf einer gut 10 cm starken Schicht weißlichgrauen Schwemmsandes.

Unter diesem befand sich schwarzbraune, humose Erde. Der freigelegte westliche Rand des Bohlenweges war nicht weiter befestigt. In Längsrichtung vermutete Unterliegerhölzer waren nicht vorhanden. In etwa 13 m Entfernung vom Suchloch A bei B ein weiterer Teil des Bohlenweges angeschnitten. Der Westrand war hier in lockeren Abständen mit kleinen Findlingsblöcken belegt, die offensichtlich ein Verrutschen der Hölzer verhindern sollten. An dieser Stelle waren die Hölzer unmittelbar auf humostorfigen Erde gelegt. In gut 15 m Entfernung von B hatte Rieckers auch Bohlen und Randsteine beobachtet. 20 m weiter nach der Brücke waren gut 20 cm starke zugespitzte Pfähle aus dem Untergrund gezogen. Ein noch dort liegender Pfahl hatte eine Länge von 2 m. Soweit nach Dr. Hingst.

Der Hauptteil des Bohlendammes liegt unter dem Chausseedamm. Er konnte nicht beobachtet werden. Im Aubett sind keine Steinschüttungen für eine Fuhrt zu finden. Da unter dem Bohlendamm keine Sandschüttung lag, ist anzunehmen, dass der Bohlendamm gleich bei der Anlage des Weges gelegt und über die Au eine Holzbrücke gebaut ist. Das kann schon gewesen sein, als die „Urholsten" die Neubesiedelung des Kirchspiels Nortorf vornahmen; vermutlich vor 800. Da Innien nördlich der Brücke die Enklave Sandberg besitzt, mussten sie einen Fahrweg dorthin haben.

Der oben erwähnte Pfahl wird vom Neubau der Brücke von 1802 stammen. (s. weiter unten). Eine Brücke war hier 1633 vorhanden. König Christian IV. beschwerte sich am 2.8.1633 beim Kloster Itzehoe (4b) über die schlechte Brücke zwischen Nortorf und Itzehoe auf klösterlichem Gebiet. Bei seiner Durchreise hatte er große Mängel an ihr festgestellt. Nun nennt er die Innier Brücke nicht ausdrücklich, aber es kann sich nur um diese handeln, denn noch 1719 war auf der Strecke zwischen Nortorf und Lockstedt nur diese Brücke vorhanden".

1802 wurde die Brücke mit einem Kostenaufwand von 491 Rthlr 21 ß auf Amtsunkosten erneuert (4a). Die Pfähle dafür waren an der tiefsten Stelle 7 Fuß tief in den Untergrund zu rammen. 1616 erbaute Christian IV. die Festung Glückstadt, und 1632 entstand am Kieler Hafen die Festung Christianspries, jetzt Friedrichsort. Die Folge war eine starke Benutzung dieser Straße durch Munitionsfuhren und Truppenmärsche. Sie war natürlich nur ein Sandweg. In den Heidegegenden lief oft eine große Zahl Traden nebeneinander her. War eine Spur ausgefahren, so suchte man eine neue, bessere herzustellen. Im Winter zeigten mit Strohwischen versehene Stangen die Richtung des Weges an. In den Dörfern, in denen eine solche Verbreiterung des Weges durch neue Fahrbahnen nicht möglich war, ergaben sich aus dem zeitweise recht starken Verkehr viele Übelstände. In regnerischen Zeiten war der Weg kaum zu benutzen. Fußgänger mussten von einem großen Stein zum andern hüpfen, um einigermaßen trockenen Fußes von einem Haus zum andern zu gelangen. Die klösterlichen Innier Bauern klagten unterm 3.2.1730 dem Kloster ihre Not.

Durch Innien gehen die Munitionstransporte so stark wie nirgends im Lande. Darum war es ihnen nicht möglich, die Straße durch das Dorf in einem brauchbaren Stande zu halten. Vor neun oder zehn Jahren gingen die Munitionstransporte von Glückstadt nach Friedrichsort sehr stark. Obwohl es im Sommer war, blieb ein Wagen mitten im Dorf eingesunken liegen, so dass fast alles daran beschädigt wurde. Wenn wieder solche Transporte geschehen sollten, so wäre Ähnliches zu befürchten. Aber auch für das Dorf entstehen daraus viele Unordnungen. Sie können ihr Vieh kaum den allgemeinen Weg treiben, ohne „daß es einfällt".

Sie Bitten darum, eine Verfügung zu erlassen, daß im Dorfe Innien ein Steindamm von 300 Ruten Länge gelegt werden möchte. Im August des gleichen Jahres erneuerten sie ihre Bitte. Dabei wurden sie von den kgl. Einwohnern unterstützt.

1738 wurde dann der Steindamm gelegt. Er ging näher an der Meierei vorbei und durch die Furt östlich der Burbeksbrücke. Auf der Hofstelle des abgebrochenen Carstensschen Gehöfts wurden beim Rigolen die Steine des Steindamms gefunden. Weitere werden unter dem Pflaster vor der Meierei liegen. Neben dem Steindamm befand sich ein ungepflasterter „Sommerweg".

Drei Viertel des Steindammes mußten die kgl., ein Viertel die klösterlichen Innier herstellen. 1876 wurde durch den Chausseebau Nortorf — Lockstedter Lager Innien mit einem guten Weg versehen.

Die Wegeunterhaltung fiel dem Dorfe zu, auf dessen Feldmark sie sich befanden. Da keine Aufsicht über die Wage befand, war ihre Unterhaltung höchst mangelhaft. 1769 wurde durch eine Verordnung des Königs die Wegeaufsicht eingeführt. Für das Amt Rendsburg übernehmen die Gevollmächtigten das Amt der Wegeaufsicht. Es sollte ein besonderer Beamter angestellt werden, der die Aufsicht bei den Wegeverbesserungen führen sollte. Da dieser aus der Amtsumlagekasse bezahlt werden sollte, also dem „Kommunalverband" des Amtes Kosten bringen würde, erbeten die Gevollmächtigten sich, die Aufsicht zu übernehmen, und zwar jeder in seinem Kirchspiel.

Amtmann v. Brockdorf genehmigte den Vorschlag unter der Bedingung, daß sie sich genau nach den Vorschriften des Hausvogts richten sollten und keine der sonst üblichen Bezahlungen für die Aufsicht verlangen dürften. Wenn die ausgeführten Arbeiten nicht genügend befunden wurden, sollten die Gevollmächtigten dafür haften. Ihr Vorschlag, auch den Bauervögten die Aufsicht zu überlassen, wurde abgelehnt. Falls Hausvogt und Gevollmächtigte über die Beschaffenheit der geleisteten Arbeit sich nicht einig waren, sollten Kirchspiel- und Dingvögte hinzugezogen werden. Ihrem Urteil hätten die Gevollmächtigten sich zu fügen (6).

Kurz darauf wurde die Beteiligung jedes Besitzes an der Wegeunterhaltung durch Dienstleistungen geregelt:

  1. Zur Handarbeit waren von jeder Voll- und Halbhufe zwei, von allen kleineren Besitzen bis zu den Kätnern herab ein Mann zu stellen.
  2. Die dazu erforderlichen Fuhren waren nach Pflugzahl zu leisten.

1830 wurde diese Vorschrift dahin erläutert, daß unter Kätnern nur die auf Gemeinheitsgrund gebauten Katen gemeint seien. Die auf Hufengrund erbauten Katen blieben davon, wie auch von allen sonstigen öffentlichen Abgaben, frei (Freikaten).

Bald ertönten Klagen der Dörfer über die ungleiche Länge der von ihnen zu unterhaltenden Wegestrecken. Eine Verfügung des Amtshauses vom 8.12.1783 ordnete die Vermessung und Bonitierung der Wege an. Dabei rechnete man eine Strecke Weg, die ein Mann an einem Tag in guten Stand bringen konnte, als eine boniert Rute. Als nun nach der Vermessung die Verteilung der Wege auf die Dörfer geschehen sollte, entstanden neue Streitigkeiten. Die entlegenen Dörfer wollten Kirchen- und Mühlenwege in die Verteilung einbeziehen, die anderen, denen Post- und Frachtwege zugleich Kirchen- und Mühlenwege waren, wollten diese ausscheiden. Das Amthaus entschied, dass alle Wege einbezogen werden sollten. 1786 hat Christian Jargstorf die Wege vermessen. Im Anschluss daran fand die Bonitierung und Verteilung statt. Bei dieser Verteilung erhielt z.B. Böken von Bünzen und Schülp (N) Wege neu instand zu setzen und dauernd 7 1/2 bonitierte Ruten von der Aubrücke auf der Innier Feldmark bis zum Sandberg zu unterhalten.

Auch die Kirchspiele mussten ihre Wegelasten ausgleichen. Dabei erhielt Innien Wegestrecken bei Alten- und Nienjahn, Remmels, Knebelshorst bei Jevenstedt, Dammkate und an der Langwedeler Furt. Es war natürlich unmöglich, diese Strecken durch eigene Dienstleistungen zu unterhalten. Die Arbeit musste an den Mindestfordernden vergeben werden. Das hatte weitere Unzuträglichkeiten im Gefolge.

Zu den Brücken- und Sielbauten lieferte der Fiskus das Holz, während die Wegepflichtigen die Handarbeit leisten mussten. Die großen Brücken über die Bünzau erforderten natürlich viel Holz. Sie waren eine große Last für die Dörfer. 1718 sollte eine neue Brücke in Bünzen (7) gebaut und der Damm erneuert werden. Hier trug das Amt die Baukosten aus der Amtsumlagekasse. Die Kirchspielvögte des Amtes verhandelten in Hohenwestedt darüber, ob der Bau der Brücke verdungen werden sollte. Amtsverwalter von Würtzen in Nortorf übernahm schließlich den Bau für 750 Mk. Er wollte so bauen, daß in dreißig Jahren kein Mangel zu verspüren sein sollte. Solange wollten er und seine Erben die Garantie leisten. Das Holz zum Bau sollte aus dem kgl. Wald jetzt und auch später geliefert werden. Weil das Kirchspiel Nortorf durch diesen Brückenbau eine Erleichterung der Baulast bekam, ordnete der Amtmann an, dass jede Hufe des Kirchspiels einen Tag Fuhren und Handdienste zu leisten hätte. Zur Deckung der Baukosten sollte vierzehn Tage nach Vollziehung des Kontrakts mit v. Würtzen von jeder Hufe 1 Mk an die Amtstube gezahlt werden. Die restlichen Kosten sollten später verteilt werden. Das Kirchspiel Kellinghusen lehnte dies ab. Ob es damit etwas erreicht hat, besagen die Akten nicht.

Als immer mehr Furten durch Auen und Bäche durch Brücken ersetzt wurden, erforderte dies viel Holz. Darum griff man, wenn es möglich war, zu einem dauerhafteen Material, dem Granit.

Ein Beispiel einer alten Granitbrücke befindet sich in der Nähe der Dithmarscher Berge über den Bredenbek (8). Neben ihr sieht man noch die alte Furt. „Da nun besagter Bach bei Frostwetter mit Beschwerlichkeit zu passieren, und der weiten Entfernung halber nicht wohl aufgeeist werden kann, so bleibt jedoch nötig, daß das Wasser zu beiden Seiten vermittelst eines Dammes vorläufig eingeschränket und die Passage dadurch bequemer werde, bis die Brücke verfertigt wird" (9). Auch in den Jahren 1780 und 1781 wurde wieder auf den Brückenbau hingewiesen, nachher nicht mehr.

Es dauerte aber noch Jahre, bis gebaut wurde. Am 11.5.1799 gab die Rentenkammer den Befehl zum Bau eines zweiläufigen Siels (10) beim Bredenbek. Es sollte auf Kosten des Königs und des Klosters Itzehoe gebaut werden. Die Kosten beliefen sich auf 116 Rthlr. Die Brücke besteht aus zwei mal sieben Granitsteinen, die alle aus dem gleichen Material sind. Sie haben eine Länge von 2,50 m und eine Breite und Dicke von 0,55m. Sie müssen alle aus einem großen Stein stammen. Ich halte es für ziemlich sicher, daß wir hier die Reste des Bargfelder Dolmen, der 1781 gesprengt wurde, haben.

Die Verpflichtung zur Materiallieferung für Brückenbauten hat der Staat um 1900 durch eine Abfindungssumme an die Gemeinden abgelöst. Böken erhielt z.B. für die Höllenaubrücke 3324,67 Mk. Das Geld wurde mündelsicher angelegt, ist aber durch die Inflation und die Währungsreform restlos verschwunden. Aber die Gemeinde hat die Last!

Bilder

Literatur

  • Georg Reimer: Die Geschichte des Aukrugs