Wasser- und Bodenverband Bünzau

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Bünzautal südlich von Bünzen

Das 3.931 Hektar große Gebiet des Wasser- und Bodenverbandes Bünzau reicht von Ursprung der Bünzau beim Zusammenfluss von Fuhlenau und Buckener Au bis an die 9,7 km entfernte Einmündung in die Stör bei Willenscharen. Er ist seit 1972 ein Unterhaltungsverband und betreut rund 69 Kilometer Fließgewässer.

Verbandsaufgaben

35 Jahre haben Heinz–Wilhelm Fölster und Hans Carstens als Vorsitzende des Wasser- und Bodenverbandes Bünzer Au entscheidende Maßnahmen an der Bünzau verantwortlich mitgestaltet

Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und dienen der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen wasserwirtschaftlichen Aufgaben und damit dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder. Zu den Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände zählen unter anderem:

  • der Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern
  • der Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern
  • dem Schutz von Grundstücken vor Sturmflut und Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland
  • der Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts

Der 1972 erheblich erweiterte Verband hat um die 400 Mitglieder und 4000 ha Einzugsgebiet. Die Fläche verteilt sich auf Innien (420 ha), Homfeld (380 ha), Wiedenborstel (62 ha) Sarlhusen (392 ha), Bargfeld (590 ha), Böken (370 ha), Bünzen (910 ha) und Ehndorf (872 ha). Darüber hinaus hat die Bünzau das Wasser von fünf weiteren Verbänden aufzunehmen: Obere Bucker Au, Untere Bucker Au, Obere Höllenau, Untere Höllenau und Fuhlenau. Man kann den Verband deshalb auch als „Durchfluß-Verband" bezeichnen. Insgesamt dient die Bünzau als „Vorfluter" für ca. 25 000 Hektar.

Geschichte

Schon vor hundert Jahren hatten weitblickende Bauern erkannt, dass hier auf der Geest eine Landwirtschaft nur durch Rindviehhaltung aufblühen kann. Der Gedanke war richtig, aber die Durchführung schwer, denn für die Rindviehhaltung waren ertragreiche Wiesen eine wichtige Voraussetzung. Wiesenland war nur gegeben durch die Täler der Bünzau und ihrer Nebenflüsse. Ohne ausreichende Heuwerbung war eine Vergrößerung des Rindviehbestandes nicht zu erreichen. Um gutes Wiesenland zu erhalten, mussten die weitverzweigten Autäler zweckmäßig bewirtschaftet werden. Das war aber nur durch eine umfassende Gemeinschaftsarbeit möglich. So hat man jahrzehntelang um die Gewinnung fruchtbaren Wiesenlandes gerungen.

Gründung

Bereits vor 1800 waren zwischen Böken und Bünzen Begradigungen vorgenommen worden, um schnelleren Wasserabfluss zu schaffen. Pastor Domeier in Nortorf berichtet in den Provinzial-Berichten 1790, dass die Bünzau sehr oft ihre Ufer übersteigt und das Wiesental in einen See verwandelte, so im Juni 1789. Dieser Übelstand machte sich durch schlechte Reinigung des Aubetts immer mehr bemerkbar.

Im Jahre 1871 setzte der Landwirtschaftliche Verein a. d. Bünzau eine Kommission ein, die Vorschläge zur Abstellung dieses Übelstandes machen sollte. Es sollte die Au begradigt und die großen Wassermassen zur Berieselung der Wiesen verwendet werden. 1876 und 1877 tauchte der Plan erneut auf, und der nasse Sommer 1878, in dem in 16 von der Au abhängigen Dörfern der erste Schnitt vollständig und der zweite zum größten Teil weggeschwemmt wurde, gab dem Gedanken guten Boden. 1877 wurde eine Kommission zur Bearbeitung dieser Frage ernannt. Am 22. März 1879 beschloss der Landwirtschaftliche Verein a. d. Bünzau, „ein Gesuch an den Heidekulturverein zu richten, dass derselbe die Nivellierung des Tales und die Vorarbeiten übernehmen möchte, ohne jedoch von Seiten der resp. Anlieger dadurch zur Ausführung des Projekts verpflichtet zu sein". Darauf ließ der Heidekulturverein durch den Landmesser Wiese aus Neustadt ein "generelles Nivellement des Bünzautales zum Zwecke einer besseren Ent- und Bewässerung" aufnehmen. Als das geschehen war, beantragten ca. 50 Interessenten aus Homfeld, Innien, Böken, Bünzen, Bargfeld, Sarlhusen, Willenscharen, Gnutz und Heinkenborstel, dass der Verein auch einen speziellen Plan nebst Kostenanschlag auf seine Kosten anfertigen lassen möge". Sie verpflichteten sich gleichzeitig, falls der Kostenanschlag nachwies, dass die Ausführung des Projekts vorteilhaft ist, und wenn ihnen das erforderliche Kapital aus der Landeskulturrentenbank dargeliehen wird, sofort zu einer öffentlichen Genossenschaft zusammenzutreten und das Projekt auszuführen, widrigenfalls sie sich zum Ersatz aller dem Heidekulturverein verursachten Kosten bereit erklären.

Die Länge des Aubettes mit der Buckener Au betrug 22,2 km, mit der Fuhlenau 35,4 km. Durch die Begradigung sollte der Lauf auf etwa 1/3 verkürzt werden. Die Kosten der Anlage wurden auf 30 000 Mark angesetzt.

Am 27. Januar 1882 wurde die Bildung der Genossenschaft beschlossen. Ihr traten sofort 55 Mitgliedern bei. Im Oktober 1882 wurde das Statut der Bünzauer Ent- und Bewässerungs-Genossenschaft vom Minister genehmigt. Die Ausführung des Planes beschränkte sich aber auf das Gebiet von der Einmündung der Fuhlenau bis zur Einmündung in die Stör. Die Kosten beliefen sich auf 21.000 Mark.

1882 bis 1945

Die ersten Auregulierungen hatten den Abfluss des Wassers beschleunigt, aber trotzdem traten noch oft Überschwemmungen der Wiesen auf. Die Stauwehren an der oberen Au waren nach dem Ersten Weltkrieg nicht mehr in Gebrauch; Bargfeld und Sarlhusen bauten moderne Stauwehren aus Beton. 1908 wurde die Buckener Au reguliert und nach 1920 auch die Fuhlenau und die Buckener Au nochmals. Dadurch strömen die Wassermassen wieder schneller ab. Obgleich die Bünzau 1933-34 durch den Arbeitsdienst auf 11 m verbreitert wurde, konnte sie zeitweise nicht die Wassermassen fassen. Der Durchfluss durch den Bahndamm war nicht groß genug dafür.

Durch die 1. Wasserverbandsordnung von 1937 wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, nach der aus den früheren Entwässerungsgenossenschaften die heutigen Wasser- und Bodenverbände gebildet werden konnten. So verwandelte sich die „Bünzau-Entwässerungsgenossenschaft" in den „Wasser- und Bodenverband Bünzau ". Er stand bis 1958 unter der gewissenhaften Leitung des Landwirts Johann Harder aus Bargfeld. Das Wirkungsgebiet umfasste das Bünzautal vom Zusammenfluss der Fuhlenau, von Gnutz kommend, und der unteren Buckener Au, von Mörel kommend, bis hin zur Stör. Der Verband sah seine Aufgabe nicht nur in der zügigen Entwässerung des Autals, sondern zugleich auch in der zeitweiligen Stauung der Au zur Berieselung der Wiesenflächen. Solche Berieselung sollte der Verbesserung des Wachstums dienen. Um die Berieselung durchführen zu können, mussten die Wiesenflächen von vielen kleinen Gräben durchzogen sein, die von den Bauern in jedem Jahr sorgfältig zu reinigen waren. Solange noch billige Arbeitskräfte in der Landwirtschaft vorhanden waren, mochte das hingehen. Als sich aber nach dem 2. Weltkrieg in unserer Landwirtschaft allmählich die Umstellung von der arbeitsintensiven zur kapitalintensiven Wirtschaftsweise vollzog, kam es zur Abwanderung vieler Landarbeiter. Arbeitskräfte wurden knapp und teuer. Die Grabenreinigung, reine Handarbeit, war nun schwer zu bewältigen. Hinzu kam noch, dass die vielen Gräben den unentbehrlichen Maschineneinsatz zum Düngen, Mähen und Wenden auf den Wiesen sehr behinderten. So kam es allmählich dazu, dass die Berieselung der Wiesen aufgegeben wurde und man sich fast ganz der Mineraldüngung zuwandte.

1945 bis 1959

Wie wichtig die Auregelung für die Landwirtschaft des Aukrugs war, erkennt man an den Protokolleintragungen der regelmäßig stattgefundenen Vorstands- und Ausschußsitzungen, die selbst in der unruhigen Kriegs- und Nachkriegszeit stattfanden. Schon 1947 wies man auf die Notwendigkeit eines Schleusenbaues hin, um noch in gewohnter Weise be- und entwässern zu können. Der Vorstand hatte 1950 einen Kredit von 20 000 DM bei der Landesbank und Girozentrale veranlasst, aber Ende 1952 lehnte eine außerordentliche Mitgliederversammlung einen weiteren Schleusenbau ab. Für eine Berieselung bestand kein Interesse mehr. War man früher bemüht gewesen, das Auwasser vorübergehend zu halten, so war man jetzt besorgt, es möglichst schnell loszuwerden. Als bei Willenscharen begonnen wurde, die Stör zu regulieren und auszubaggern, forderte der Wasser- und Bodenverband Bünzau 1956 einstimmig und nachdrücklich, eine solche Maßnahme auch auf das Verbandsgebiet auszudehnen. Man hielt eine erhebliche Erweiterung der Stör im Verbandsgebiet für unbedingt nötig, um anschließend einen Ausbau der Bünzau vorzunehmen, wodurch die andauernden Überschwemmungen verhindert werden sollten. 1958 übernahm Heinz-Wilhelm Fölster, Bargfeld, als Nachfolger seines verdienstvollen Schwiegervaters Johann Harder die Leitung des Verbandes.

Nachdem die Mitglieder der zum Verband gehörenden Beitragsabteilung „Bewässerung" in Willenscharen sich für einen Fortfall der Bewässerungsschleusen ausgesprochen hatten, wurde die Abteilung „Bewässerung" aufgelöst, und die Entwässerung, d. h. die Regulierung der Bünzau zur vordringlichen Aufgabe des Verbandes gemacht. Das war sehr nötig, denn es gab immer noch Jahre, in denen das Heu eines ganzen Schnittes von den reißenden Fluten der vom Hochwasser gefüllten Au weggeschwemmt wurde.

Durch die energische und zielstrebige Führung von Heinz-Wilhelm Fölster gelang es, das Marschenbauamt (MBA) Itzehoe und das Kreisbauamt Rendsburg mit dem sehr umsichtigen und einsatzbereiten Kreisbaumeister Paulsen für den Ausbau der Bünzau zu interessieren und schließlich Ausbaumittel in Höhe von 100 000 DM bereitgestellt zu erhalten. Im August 1959 konnte der 1. Bauabschnitt an die Firma Sienknecht, Neumünster, vergeben werden. Bei den entscheidend wichtigen Finanzierungsfragen in Verhandlungen mit dem MBA Itzehoe musste seitens des Wasser- und Bodenverbands mit Nachdruck auf das sehr ungünstige Verhältnis zwischen dem Einzugs- und dem Beitragsgebiet hingewiesen werden.

Das Einzugsgebiet (Entwässerungsgebiet) beträgt 209 qkm = 20.900 ha und das Beitragsgebiet (Anreinergebiet) beträgt 157 ha (1). Auf die Bünzaustrecke des Verbandes entfallen nur rund 7 Prozent des Abflussanteils. „Diese Tatsache wird als berechtigter Anlass dafür angesehen, dass der Verband bei den Ausschüssen des Landtages für das neue Landeswassergesetz über den Herrn Landtagspräsidenten einen Antrag auf Übernahme der übergebietlichen Bünzaustrecke als Wasserlauf 1. Ordnung des Landes einreicht." (Protokollbericht)

Würde dem Antrag stattgegeben worden sein, würde das eine Übernahme der Gesamtkosten durch das Land Schleswig-Holstein bedeutet haben. Eine andere Lastenverteilung musste gesucht und gefunden werden. Der initiativ- und einflussreiche Verbandsvorsteher Heinz-Wilhelm Fölster pflegte scherzhaft, aber mit ernstem Unterton die Bünzau als den „Schicksalsstrom des Aukrugs" zu bezeichnen. Und in der Tat hat dieser kleine Fluss für die Landwirtschaft dieser Gebiete eine besondere Bedeutung. Bei einer Länge von 9,7 km hat er nur eine Verteilerfläche von ca. 150 ha Niederungsgebiete, die direkt an der Au liegen. Diese 10 km bilden ein Schlauchtal von einmaliger Eigenart, das zudem reich an Windungen ist und dadurch einen schnellen Wasserablauf, der nach plötzlichen heftigen Regengüssen (Gewitter), großen Regenfällen nach langer Dürrezeit oder plötzlicher Schneeschmelze erforderlich ist, sehr erschwert.

1960 bis 1971

Flüsse und Auen solcher Art müssen alle 30 bis 50 Jahre neu ausgebaut werden. Ufer- und Böschungswinkel verändern sich bald. Der letzte Regulierungseingriff in den 1930er-Jahren durch den damaligen Reichsarbeitsdienst war ohnehin nur provisorisch gewesen. Erst in den 1950er-Jahren wurden wieder geldliche Hilfen des Staates möglich. Betriebswirtschaftlich gesehen sollte die Auführung möglichst geradlinig sein. Das würde aber bedeuten, dass manche Wiesenflächen bei der Regulierung durchschnitten werden müssten. Das wiederum bedeutete die Anwendung des sogen. „beschleunigten Zusammenlegungsverfahren" für die Bünzauwiesen. Durch privates Einvernehmen kam man in Bargfeld bald zu einem Regulierungsplan, der später bei der offiziellen Durchführung seitens der Behörde fast ohne Abstrich übernommen werden konnte.

So beschloss eine Mitgliederversammlung des Verbandes im Dezember 1960 die Durchführung des „beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens", um den Bauabschnitt 1961 schnell voranzutreiben. Für die nötigen Vorarbeiten wurden folgende Herren bestimmt:

Böken: Hans Carstens, Claus Glindemann Innien: Hans Behrens, Auhof, Claus Butenschön Bünzen: Johann Holm, Rudolf Carstens Bargfeld: Hans Carstens, Wilhelm Voß Ehndorf: Hermann Mester, Martin Harders, Sarlhusen.

Nach dem Plan des Kreisbauamtes Rendsburg vom 1.4.1961 war ein Ausbau von Gewässern in einem 160 ha großen Gebiet von Bargfeld vorgesehen. Es wurde im März 1962 beschlossen, dies Gebiet als Ansch1ussgebiet in den Wasser- und Bodenverband Bünzau aufzunehmen, mit der Maßgabe, dass das Anschlussgebiet für den Kapitaldienst eine besondere Beitragsabteilung bilden solle.

In den Jahren 1959 — 1966 wurden die Regulierungsarbeiten an der Bünzau und im Anschlussgebiet Bargfeld durchgeführt und zum Abschluss gebracht. Sie erfuhren eine zeitweilige Verzögerung durch den Rechtsstreit zwischen Hermann Carstens, dem Besitzer der Bünzener Mühle, und der Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, über alte Staurechte der früher königlichen Mühle.

Am 7. November 1966 erfolgte die Besichtigung der fertigen Bünzauabschnitte von der Einmündung in die Stör bis nach Bargfeld durch Vorstand und Ausschuss des Verbandes, vertreten durch Heinz-Wilhelm Fölster, Claus-Detlef Ratjen, Hans Carstens, Willi Reimers, Hermann Carstens, Heinrich Brockmann und Hans Carstens, Böken; vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kiel, Leitender Ministerialrat Suhr und ORBR Radloff; vom Marschenbauamt Itzehoe RBR Spahr und RBI Ellendt; vom Kreis Rendsburg als Aufsichtsbehörde Landrat Jacobsen und Kreisbaumeister Paulsen; als Auwärter Peter Schau.

Bei der Begrüßung brachte Verbandsvorsteher Fölster zum Ausdruck, „dass der Ausbau der Bünzau überwiegend auch als GroBwirtschaftsmaßnahme anzusehen sei. Dieser vom Verband durchgeführte Ausbau schaffe die Voraussetzungen für weitere Erschließungen in der Höllenau, Fuhlenau und Buckener Au. Es sei den jetzigen Verbandsmitgliedern nicht möglich, aus eigenen Mitteln diesen schwierigen Wasserlauf auf lange Sicht allein zu unterhalten. Die Bildung eines überörtlichen Unterhaltungsverbandes sei für die Bünzau dringend." (Protokoll vom 7. 11. 66) Die besichtigende Kommission hatte einen guten Eindruck von der durch die Firma Sienknecht geleisteten Arbeit und hob die gute Unterhaltungsarbeit des Auwärters Peter Schau hervor. Bei der Abschlussbesprechung erläuterte Landrat Jacobsen die Bemühungen um die Bildung eines Unterhaltungsverbandes für das Einzugsgebiet der Bünzau und stellte in Aussicht, dass nach etwa einem Jahr mit der Gründung des Verbandes gerechnet werden könne.

Am 18. Dezember 1967 erfolgte die Abnahme der von der Firma Voß, Wankendorf, für den Wasser- und Bodenverband, die Teilnehmergemeinschaft Bargfeld und die Gemeinde Bargfeld geleisteten wasserwirtschaftlichen Arbeiten. Alle Arbeiten waren ordnungsmäßig ausgeführt. Die Arbeiten im Anschlussgebiet Bargfeld waren damit abgeschlossen. Eine bleibende Aufgabe musste es nun sein, intensive Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Dazu war die Gründung eines Unterhaltungsverbandes eine notwendige Voraussetzung. Die Vorarbeiten für die Gründung eines solchen Verbandes wurden zwar beschleunigt, zogen sich aber doch so lange hin, dass erst 1972 mit deren Abschluss gerechnet werden konnte. Am 4. Februar 1972 fand die letzte Sitzung von Vorstand und Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Bünzau als Ausbauverband im Beisein von Bürgermeister Brandt, Ehndorf, Bürgermeister Jensen, Aukrug, Amtsvorsteher Bracker-Wolter, ORBR Carstens, MBA, sowie Amtsrat Paulsen und Kreisbauamtmann Wilke vom Kreisbauamt statt. Zur Behandlung stand der Plan zur Bildung eines „Unterhaltungsverbandes" als Erweiterung und Rechtsnachfolger des bisherigen „Ausbauverbandes".

1972 bis 1995

Mit der Gründung des Unterhaltungsverbandes am 10. März 1972 begann eine neue Entwicklung. Das künftige Verbandsgebiet wird sich auf Teilgebiete der Gemeinden Aukrug, Ehndorf, Sarlhusen und Wiedenborstel ausdehnen.

Maßgebend für die Verbandserweiterung wurde die Änderung des preußischen Wasserrechts durch das Wasserhaushaltsgesetz von 1957 und das Landeswassergesetz von 1960. Der Personenkreis der Unterhaltungspflichtigen wurde wesentlich vergrößert. Waren früher nur die Anlieger unterhaltungspflichtig gewesen, wurde nach dem 1.1.1965 die Unterhaltung der natürlichen fließenden Gewässer II. Ordnung den Eigentümern, den Anliegern und Erschwerern sowie den sonstigen Eigentümern von Grundstücken im Einzugsgebiet auferlegt. Für die Durchführung sollte ein zu gründender Wasser- und Bodenverband zuständig sein, dem alle Grundstückseigentümer im Einzugsgebiet angehören müssen. Die Räumungspflicht der Anlieger war damit beseitigt und die Unterhaltungslast auf breitere Schultern gelegt.

Das Niederschlagsgebiet der Bünzau ist rund 20 000 ha groß; zu ihm gehören noch die Verbände Obere Buckener Au, Untere Buckener Au, Fuhlenau, Obere Höllenau und Untere Höllenau. Der Bünzauverband hat insgesamt 43 km offenes Gewässer und 26 km Rohrleitungen zu unterhalten. Seit Juni 1975 ist Hans Grunow, Böken, Auwärter.

Es sind nicht alle Grundstückseigentümer dingliche Verbandsmitglieder, sondern die jeweilige Gemeinde zahlt für ihre infrage kommende Fläche den entsprechenden Betrag an den Verband. Der Kapitaldienst für den Gewässerausbau bleibt weiterhin bei den Besitzern der Flächen des ehemaligen Ausbauverbandes. Der Verband wird geleitet durch einen Vorstand, bestehend aus dem Vorsteher und 4 Beisitzern und einem Ausschuss, bestehend aus sieben Mitgliedern.

Es wurden gewählt:

Hans Carstens, Böken, zum Verbandsvorsteher Ernst Heeschen, Ehndorf, zum Stellvertreter Heinz-Wilhelm Fölster, Bargfeld, zum Beisitzer Henning Butenschön, Innien, zum Beisitzer Walter Rohwer, Sarlhusen, zum Beisitzer

für den Ausschuss:

Hans-August Jensen, Bürgermeister, Aukrug Hermann Carstens, Bünzen Johannes Looft, Bünzen Klaus-Detlef Ratjen, Bargfeld Heinrich Thomsen, Ehndorf Willi Kröger, Ehndorf Klaus Jargstorff, Sarlhusen.

Zum Verbandsrechner wurde Verwaltungsamtmann Günter Maaß, Aukrug, gewählt.

Alle offenen, fließenden Gewässer im Gemeindebereich Aukrug befinden sich seit dem 1. 1. 1974 im Eigentum des Unterhaltungsverbandes. Die Umlage 1977 ist unverändert gegenüber 1976 festgesetzt mit 6 DM/BE für die allgemeinen Beiträge und 10 DM für den Kapitaldienst des Ausbauverbandes der alten Bünzau. Der genehmigte Haushaltsplan für 1977 ist ausgeglichen in einer Höhe von 84 690 DM. Der Verband zählt 392 landwirtschaftliche und korporative Mitglieder. Er umfaßt 4500 ha Gesamtfläche.

Arbeit an den Wasserläufen

Der Vorsitzende des Verbandes Hans Carstens und der Auwärter Hans Grunow hatten als sehr gutes Gespann 43 km offene und 26 km verrohrte Läufe, 250 Kontrollschächte, 6 Sandfänge und 5 Sohlenabstürze zu betreuen und überwachen. Uferabbruch, Versandung, Verkrautung und Verkolkung waren zu verhindern.

Die kleineren Gräben wurden von Hans Grunow in Handarbeit gereinigt, die Böschungen jährlich gemäht, seit 1973 mit einem Mähgerät. Der fünf Meter lange Ausleger mit dem 1,90 m langen Doppelmesser langt problemlos über die Koppelzäune hinweg.

Das alles und vieles mehr erledigte Hans zur großen Zufriedenheit aller Verbandsmitglieder. Im Sommer müssen in der Niedrigwasserzeit die Böschungen befestigt werden. Hier hat sich eine Schicht Steinschotter hinter dem Stack gut bewährt. Kontrollschächte werden mit einem 2,50 langen Handbagger ein- bis zweimal im Jahr ausgetieft, Sandfänge nach Bedarf ausgebaggert. Mit dem anfallenden Material werden beschädigte Böschungen aufgefüllt.

Die Rohrleitungen müssen besonders intensiv kontrolliert werden. Sind sie verstopft oder beschädigt, legt sie ein Lohnbagger frei. Kleinere Instandsetzungen werden durch die Verbandsmitglieder erledigt, für größere Reparaturen und das Legen von Ersatzleitungen wird ein Tiefbauunternehmen angefordert.

100-jähriges Verbandsjubiläum 1982

1982 feierte der Verband sein hundertjähriges Bestehen. Vor Vertretern des Landeskulturamtes, der Kreisverwaltung, des Amtes für Land- und Wasserwirtschaft Kiel, den Bürgermeistern und den Vereinsmitgliedern ließ man in Ansprachen die Vereinsgeschichte Revue passieren.

Deutlich wurde dabei das zweite große Anliegen des Verbandes neben den wasserwirtschaftlichen Aufgaben: Natur und Kultur in Einklang zu bringen und dadurch den Reiz des Naturparks Aukrug zu erhöhen. Die Bepflanzung der Uferböschungen ist ein Beispiel dafür. Sie wurde 1979 in Eigenhilfe und ohne Zuschüsse begonnen und 1986/87 zusammen mit dem Aukruger Bund mit Geldern der Landesregierung im größeren Rahmen fortgesetzt. Schwarzerle, Haselnuß, Weißdorn, Traubenkirsche, Schlehe, Hagebutte, Weide, Holunder und Vogelbeere sollten die Wasserläufe und -flächen einsäumen.

1987-1990 konnten in Zusammenarbeit mit der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ehndorf die offenen Gräben naturnah nachgebaut werden. Ganz besonders hervorzuheben ist die Gestaltung von 16 Biotopen. Im Verbandsgebiet entstanden in schöner und ruhiger Lage Teiche, Tümpel, auch Feuchtwiesen und Trockenbiotope, durch Schutzstreifen abgeschirmt.

Inzwischen bestätigt das wiedererstandene vielfältige Leben in unseren Gewässern ihre allmähliche Gesundung. Am 23. März 1974 stand im Rendsburger Tageblatt: „Es darf geangelt werden!" Der Unterhaltungsverband, nunmehr Eigentümer der Gewässer, verpachtete die Wasserflächen an den Sportangelverein mit dem Vorsitz von Willi Bajorat.

Wechsel beim Verbandsvorstand 1992

Zwanzig Jahre lang war Hans Carstens aus Böken Vorsitzender des Unterhaltungsverbandes. In dieser Zeit hat die Bodenversiegelung durch Neubaugebiete rapide zugenommen. Dadurch wurde die Au durch das abfließende Oberflächenwasser erheblich mehr belastet, und dies führte zu Sohlabtragungen und Böschungsschäden. Hans Carstens hat das vorausgesehen und mit vielen Beteiligten und Fachleuten Gespräche über Lösungsmöglichkeiten aufgenommen. Übereilte Ausbaumaßnahmen nach „herkömmlichem Kanalisierungsmuster" lehnte er ab.

Im Februar 1992 hat er seine Aufgaben in jüngere Hände gelegt. Gerd Heine aus Bargfeld wird seine gute Arbeit sicherlich kontinuierlich und konsequent fortführen. Landrat Bellmann überreichte Hans Carstens als Dank und Anerkennung die Ehrenurkunde des Kreises Rendsburg-Eckernförde für seine zwanzigjährige erfolgreiche Arbeit und treuen Dienste für den Wasser- und Bodenverband Bünzer Au.

Im Augenblick wartet der Verband auf Vorschläge des Amtes für Land- und Wasserwirtschaft, die sich aus den laufenden Untersuchungen ergeben sollen. Auch mit Blick auf die schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen muss die Nutzung des Talraumes mit der Forderung nach einem intakten Lebensraum Bünzau sinnvoll miteinander verknüpft werden.

Siehe auch